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   BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10   

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BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10 (https://dejure.org/2010,73391)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2010 - 1 WB 26.10 (https://dejure.org/2010,73391)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 (https://dejure.org/2010,73391)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.11.2009 - 1 WB 55.08
    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Wegen einer vom Antragsteller gegen die Befragung am 29. März 2006 erhobenen Beschwerde hat der Senat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 20. November 2009 - BVerwG 1 WB 55.08 - an das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwiesen.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: ... - und die Akte des Verfahrens BVerwG 1 WB 55.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Angesichts dieser eindeutigen Formulierungen bestand keine Gefahr der Verwechslung etwa mit dem (durch die Absehensentscheidung vom 7. Januar 2008 beendeten) Disziplinarverfahren oder mit dem vom Antragsteller betriebenen Wehrbeschwerdeverfahren wegen der Befragung durch MAD-Angehörige am 29. März 2006 (BVerwG 1 WB 55.08).

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Bekanntgabe; Unterrichtung; nachrichtliche

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - NZWehrr 2009, 253).

    Etwas anderes gilt dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - NZWehrr 1997, 158>, vom 28. April 2009 a.a.O. sowie zuletzt vom 22. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 6.09 -).

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 93.95

    Recht der Soldaten - Sicherheitsrisiko infolge früherer Kontakte zum MfS der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Etwas anderes gilt dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - NZWehrr 1997, 158>, vom 28. April 2009 a.a.O. sowie zuletzt vom 22. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 6.09 -).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06

    Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - NZWehrr 2009, 253).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Ansonsten bedürfen truppendienstliche Erstmaßnahmen - wie hier die Entscheidung des Geheimschutzbeauftragten beim Streitkräfteamt - keiner Belehrung, weil der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO - jedenfalls in der hier maßgeblichen, bis zum 31. Januar 2009 geltenden Fassung des Gesetzes - bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden können (stRspr, vgl. Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 38.08 - Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 83.09

    Beschwerdefrist; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung; Hindernis;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Im Übrigen stellt eine unrichtige Rechtsauffassung oder mangelnde Rechtskenntnis in aller Regel keinen unabwendbaren Zufall im Sinne von § 7 Abs. 1 WBO dar (vgl. Dau, WBO, 5. Aufl. 2009, § 7 Rn. 12 mit zahlreichen Beispielen und Nachweisen; zur entsprechenden Vorschrift des § 60 Abs. 1 VwGO vgl. etwa Beschluss vom 7. Oktober 2010 - BVerwG 9 B 83.09 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 266 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2009 - 1 WNB 6.09

    Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Verletzung von Beurteilungsgrundsätzen bzw.

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Etwas anderes gilt dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - NZWehrr 1997, 158>, vom 28. April 2009 a.a.O. sowie zuletzt vom 22. Dezember 2009 - BVerwG 1 WNB 6.09 -).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 35.09

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Eine derartige besondere Form der Bekanntgabe ergibt sich vorliegend aus Nr. 2710 und Nr. 2712 Abs. 1 ZDv 2/30 (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 35.09 - Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07

    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - NZWehrr 2009, 253).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. - auch zum Folgenden - Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 20 sowie zuletzt vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15

    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit;

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 253 und vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 20).

    Dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - BVerwG 1 WB 93.95 - 5 SG Nr. 6>, vom 28. April 2009 a.a.O. und vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 20).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz;

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 5.12 - Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15

    Auswahlentscheidung; Beschwerdefrist; Konkurrentenstreit; Neubescheidung

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer

    Das Fristende wurde nicht dadurch hinausgeschoben, dass eine vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt worden wäre (§ 7 Abs. 2 WBO); denn als truppendienstliche Erstmaßnahme, gegen die nicht allein der Antrag auf gerichtliche Entscheidung statthaft ist, bedurfte die Entscheidung keiner Rechtsbehelfsbelehrung (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 30 m.w.N. und vom 26. November 2013 - 1 WB 40.13 - Rn. 21).
  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 16.15

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Versetzung auf höherwertigen

    Denn als truppendienstliche Erstmaßnahme bedurfte die Verfügung des Bundesamtes für das Personalmanagement keiner Rechtsbehelfsbelehrung (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 30 m.w.N. und vom 26. November 2013 - 1 WB 40.13 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14

    Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 3.16

    Konkurrentenstreit; Feststellungsinteresse; Beginn der Beschwerdefrist

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 40.13

    Anforderungen an die Verfristung einer Wehrbeschwerde gegen einen

    Das Fristende wurde nicht dadurch hinausgeschoben, dass eine vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder unrichtig erteilt worden wäre (§ 7 Abs. 2 WBO); denn als truppendienstliche Erstmaßnahme bedurfte die Verfügung des Personalamts keiner Rechtsbehelfsbelehrung (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - BVerwG 1 WB 26.10 - Rn. 30 m.w.N. und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 45.10 - Rn. 20).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 38.14

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zuordnung zum Zukunftspersonal der

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 51.13

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • BVerwG, 13.04.2011 - 1 WB 45.10

    Konkrete Bezeichnung eines bestimmten Dienstpostens als Voraussetzung einer

  • BVerwG, 19.06.2014 - 1 WB 8.14

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Genehmigung eines Studiums der Zahnmedizin als

  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12

    Einstweiliger Rechtschutz eines Soldaten auf Verpflichtung des Dienstherrn zur

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