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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09   

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BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09 (https://dejure.org/2010,3038)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.2010 - 1 WB 27.09 (https://dejure.org/2010,3038)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 (https://dejure.org/2010,3038)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG
    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

  • Wolters Kluwer

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens eines Abteilungsleiters beim Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr - Anforderungen an die ausreichende Dokumentierung einer Auswahlentscheidung über die ...

  • rewis.io

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstpostens eines Abteilungsleiters beim Zentralen Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr; Anforderungen an die ausreichende Dokumentierung einer Auswahlentscheidung über die ...

  • datenbank.nwb.de

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 136, 198
  • DÖV 2010, 663
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07

    Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9 m.w.N. und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49).

    Dementsprechend hat der Senat hinsichtlich der früheren Beurteilungen stets betont, dass es sich hierbei um Erkenntnisse handelt, die bei einem Bewerbervergleich bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung ermöglichen; das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (vgl. insb. Beschluss vom 18. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 23 m.w.N.).

    Insbesondere der gemeinsame Beurteilungsstichtag und der jeweils gleiche Beurteilungszeitraum garantieren eine höchstmögliche Vergleichbarkeit (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 24 m.w.N., Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung - nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von ihrem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -).

    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 sowie zuletzt vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - ).

    Es bedarf im vorliegenden Fall keiner abschließenden Entscheidung, ob Auswahlerwägungen, die in einem irrtümlich ergangenen Beschwerdebescheid niedergelegt sind, die Dokumentationspflicht erfüllen können oder ob es sich dabei um einen verspäteten "nachgeschobenen" Sachvortrag handelt, der nicht mehr zu berücksichtigen ist, so dass die Auswahlentscheidung bereits aus diesem Grund aufzuheben wäre (vgl. hierzu Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50).

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 sowie zuletzt vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - ).

    Wenn, wie im vorliegenden Fall, mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 50 sowie zuletzt vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - ).

    Zum einen ist die dienstliche Beurteilung von Dr. B... - wie auch die der Mitbewerberinnen - unanfechtbar geworden und deshalb mit dem Inhalt, mit dem sie in Bestandskraft erwachsen ist, der Auswahlentscheidung zugrundezulegen (vgl. hierzu zuletzt ausführlich Beschluss vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - ).

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung - nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von ihrem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn die Antragstellerin bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -).

    Im Hinblick auf die in § 13 Abs. 1 Satz 1 und 2 WBO verankerte umfassende Kontroll- und Abänderungskompetenz kann die Dokumentationspflicht aber auch von der gemäß § 9 Abs. 1 WBO zuständigen Beschwerdestelle erfüllt werden, wenn und soweit sie eine eigene Sachentscheidung trifft; bestätigt die Beschwerdestelle die Ausgangsentscheidung und weist sie die Beschwerde zurück (§ 13 Abs. 3 WBO), kann sie, falls eine Dokumentation bis dahin fehlt, in dem Beschwerdebescheid die wesentlichen Auswahlerwägungen niederlegen oder eine vorhandene Dokumentation der Ausgangsentscheidung ergänzen oder inhaltlich fortschreiben (vgl. zum Ganzen Beschluss vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 - ).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Insbesondere der gemeinsame Beurteilungsstichtag und der jeweils gleiche Beurteilungszeitraum garantieren eine höchstmögliche Vergleichbarkeit (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 24 m.w.N., Urteil vom 27. Februar 2003 - BVerwG 2 C 16.02 - Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Die Beurteilungsbestimmungen vom 17. Januar 2007 haben indes insbesondere durch die Einführung von Richtwertvorgaben sowie durch Regelungen zur Vergleichsgruppenbildung und zu Abstimmungsgesprächen zu einer gegenüber der vorherigen Konzeption grundlegenden Umgestaltung des Beurteilungssystems geführt (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 14).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Wenn, wie im vorliegenden Fall, mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschluss vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9 m.w.N. und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG die Verpflichtung des Dienstherrn, die seiner Entscheidung zugrundeliegenden wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, um eine sachgerechte Kontrolle durch den unterlegenen Bewerber und ggf. durch das Gericht zu ermöglichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. sowie zuletzt Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 14 ).

    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. hierzu zuletzt insb. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 25 ff. ).

    Dementsprechend werden an die Gewährleistung der Richtigkeit und Vergleichbarkeit planmäßiger dienstlicher Beurteilungen, die in der Praxis das primäre Mittel der Bestenauslese darstellen, hohe Anforderungen gestellt (vgl. Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 14 S. 25 ff. und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Rn. 33 ).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. hierzu insb. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 55 ).

    Für das Auswahlverfahren folgt hieraus, dass zur Wahrung der Chancengleichheit der Bewerber ein inhaltlicher Vergleich von planmäßigen Beurteilungen nur zulässig ist, wenn er sich im Wesentlichen auf die gleichen Beurteilungszeiträume und die gleichen Beurteilungsstichtage erstreckt (vgl. Beschluss vom 25. März 2010 a.a.O. ).

  • VG Karlsruhe, 17.01.2013 - 1 K 2614/12

    Beförderungsverfahren im Rahmen der Stellenbesetzung am BGH

    Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398, vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397 und Beschlüsse vom 25.03.2010 - 1 WB 27.09 -, Buchholz 449 § 3 SG Nr. 55, und vom 18.10.2007 - 1 WB 6.07 -, Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2011 - 4 S 353/11 -, Juris, und Beschluss vom 21.06.2011, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 38.11

    Auswahlentscheidung für Dienstpostenbesetzung; Fehlen einer aktuellen Beurteilung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden ist (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. , vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 27.09 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 55 und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 59.10 - Rn. 22 ).

    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. hierzu insbesondere Beschluss vom 25. März 2010, a.a.O. Rn. 25).

    Entscheidend ist insoweit, dass die vorletzten und vorvorletzten Beurteilungen nicht isoliert, sondern lediglich in Bezug auf das durch die letzte Beurteilung dokumentierte aktuelle Leistungsbild zu sehen sind (Beschluss vom 25. März 2010 a.a.O., Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2015 - 1 B 1327/14

    Unzulässigkeit eines der Sicherung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs dienendem

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010- 1 WB 27.09 -, BVerwGE 136, 198 = juris, Rn. 32 f., m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 B 1267/08 -, juris, Rn. 12 f., m.w.N.
  • OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11

    Konkurrentenstreitigkeit - Einbeziehung früherer Beurteilungen bei der

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der früheren Beurteilungen betont, dass es sich hierbei um Erkenntnisse handelt, die bei einem Bewerbervergleich bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung ermöglichen; das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 [199, 201]; Beschluss vom 18. Oktober 2007, a. a. O.).

    Er hat sich aber nicht darauf beschränkt, die frühere Beurteilung in die Auswahlentscheidung lediglich einzubeziehen, indem er sie in Bezug auf das durch die letzte Beurteilung dokumentierte aktuelle Leistungsbild berücksichtigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 [201]), sondern ihr eigenständiges Gewicht beigemessen.

    Der Antragsgegner konnte jedoch den aktuellen Leistungsstand der Antragstellerin zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht dadurch ermitteln, dass er mathematisch genaue Durchschnittswerte aus der letzten, d. h. aktuellen, und der vorletzten Beurteilung der Antragstellerin gebildet hat (vgl. zu einer ebenfalls rechnerischen Ermittlung des Leistungsverhältnisses BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag;

    Auf Anträge der Antragstellerin sowie einer weiteren Bewerberin um den Dienstposten (Frau Oberfeldarzt Dipl.-Med. Br.) hin hob der Senat mit Beschlüssen vom 25. März 2010 (BVerwG 1 WB 28.09 und BVerwG 1 WB 27.09) die Auswahlentscheidung vom 6. November 2008 auf und verpflichtete den Bundesminister der Verteidigung, über die Besetzung des Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

    Das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, NVwZ 2003, 1398, vom 27.02.2003 - 2 C 16.02-, NVwZ 2003, 1397 und Beschlüsse vom 25.03.2010 - 1 WB 27.09 -, Buchholz 449 § 3 SG Nr. 55 und 18.10.2007 - 1 WB 6.07 -, Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 27.10.2008, a.a.O. und vom 12.04.2011 - 4 S 353/11 -, Juris).
  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 41.11

    Notwendigkeit der Vornahme eines Leistungsvergleichs von Bewerbern auf eine

    Auf Anträge der Antragstellerin sowie einer weiteren Bewerberin um den Dienstposten (Frau Oberfeldarzt Dipl.-Med. T.) hin hob der Senat mit Beschlüssen vom 25. März 2010 (BVerwG 1 WB 27.09 und BVerwG 1 WB 28.09) die Auswahlentscheidung vom 6. November 2008 auf und verpflichtete den Bundesminister der Verteidigung, über die Besetzung des Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

    Die Verfahrensakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: ... -, die Originalunterlagen des Auswahlverfahrens, die Personalgrundakten der Antragstellerin und der Beigeladenen sowie die Gerichtsakte BVerwG 1 WB 27.09 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 1 E 11.01411

    Pattsituation nach Vergleich der Gesamturteile der aktuellen und der

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.3.2010 - 1 WB 27.09, unter Hinweis auf Beschluss vom 18.10.2007 - 1 WB 6.07, Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9, m. w. N.; Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 39.07, BVerwGE 133, 1 ff.).

    Der Antragsgegner hat deshalb in zulässiger und auch gebotener Weise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.3.2010 - 1 WB 27.09, unter Hinweis auf Beschluss vom 18.10.2007 - 1 WB 6.07, Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9, m. w. N.; Beschluss vom 16.12.2008 - 1 WB 39.07, BVerwGE 133, 1 ff.) als zweiten Schritt die vorhergehenden dienstlichen Beurteilungen des Antragstellers und des Beigeladenen für den Beurteilungszeitraum vom 1. Juni 2003 bis 31. Mai 2006 in den Blick genommen.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2011 - 4 S 659/11

    Zur Vergleichbarkeit einer Auswahlentscheidung, die für einen Bewerber auf eine

  • VG München, 12.10.2010 - M 21 E 10.3312

    Konkurrentenstreit um Dienstpostenbesetzung

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2016 - 4 S 2060/15

    Rechtmäßigkeit der Beurteilungsrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft

  • VG Gelsenkirchen, 29.02.2024 - 12 K 4250/21

    Dienstliche Beurteilung, Zweckbestimmung, Rechtsschutzinteresse für eine Klage

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • VG Gelsenkirchen, 29.02.2024 - 12 L 1793/23

    Konkurrentenstreit, (Vor)vorbeurteilungen, Auswahlentscheidung, leistungsfremde

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 227/13

    Rechtswidrigkeit eines Beurteilungssystems, das an die zu besetzenden

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2011 - 6 B 286/11

    Beachtung der im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten dienstlichen

  • VG Düsseldorf, 23.08.2016 - 2 L 1869/16

    Prüfung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Hinblick auf das Gebot effektiven

  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

  • BVerwG, 12.04.2013 - 1 WDS-VR 1.13

    Konkurrentenstreitigkeit; einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund;

  • BVerwG, 18.11.2022 - 1 W-VR 20.22

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreitverfahren

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12

    Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2023 - 1 B 335/23

    Auswahlentscheidung; Dienstliche Beurteilung; Vorbeurteilung; Vorvorbeurteilung;

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 33.22

    "Erfahrungsvorsprung" ersetzt keine Auswahl nach dem Leistungsprinzip

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14

    Antrag eines Stabsfeldwebels um Besetzung auf einen bestimmten Dienstposten

  • VG Ansbach, 21.06.2011 - AN 1 E 11.01057

    Bewerbungsverfahrensanspruch; unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00389

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

  • VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13

    Zum Auswahlermessen des Dienstherrn bei im wesentlichen gleich beurteilten

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2013 - 2 M 123/13

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit im einstweiligen Rechtsschutz -

  • VG Düsseldorf, 12.06.2015 - 2 L 464/15

    Beamter; Lehrer; Beförderung; dienstliche Beurteilung; inhaltliche Ausschärfung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 6 S 35.10

    Aussagekräftige aktuelle dienstliche Beurteilung erlaubt die

  • VG Düsseldorf, 13.12.2010 - 2 L 1698/10

    Untersagung der Ausschreibung einer Beförderungsstelle der Besoldungsgruppe A 14

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch, unterbliebene Beförderung, mangelnde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2020 - 6 B 1473/19

    Konkurrentenstreit Heranziehung von Vorbeurteilungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2018 - 6 B 679/18

    Konkurrentenstreitverfahren; dienstliche Beurteilung; Einzelfeststellungen;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2017 - 2 M 292/16

    Beamtenkonkurrentenstreit; Rückgriff auf frühere Beurteilungen; erheblicher

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2012 - 2 M 41/12

    Recht der Richter

  • VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

  • VG Magdeburg, 11.03.2016 - 5 A 634/15

    Dienstpostenbesetzung: Anspruch auf erneute Bescheidung der Bewerbung auf einen

  • VG Köln, 23.08.2018 - 15 L 1396/18
  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2014 - 12 L 1460/13

    Beamter, Beförderung, Beurteilung Aktualität, Beurteilungszeitraum,

  • VG Gelsenkirchen, 16.01.2014 - 12 L 1363/13

    Beförderung; Auswahlentscheidung; Beurteilungszeitraum

  • VG Ansbach, 28.02.2011 - AN 1 E 10.02400

    Dienstpostenvergabe; aktuell dienstliche Beurteilungen ausschlaggebend;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2011 - 6 B 95/11

    Einstweiligen Anordnung einer Fachlehrerin hinsichtlich der Nichtbesetzung einer

  • BVerwG, 18.08.2010 - 1 WB 22.10
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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.01.2012 - 1 WB 27.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,40903
BVerwG, 04.01.2012 - 1 WB 27.09 (https://dejure.org/2012,40903)
BVerwG, Entscheidung vom 04.01.2012 - 1 WB 27.09 (https://dejure.org/2012,40903)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 1 WB 27.09 (https://dejure.org/2012,40903)
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