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   BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15   

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BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15 (https://dejure.org/2016,10429)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.2016 - 1 WB 27.15 (https://dejure.org/2016,10429)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 (https://dejure.org/2016,10429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortsetzung eines Auswahlverfahrens nach Fehlerbehebung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortsetzung eines Auswahlverfahrens - und die erforderliche zweite Konkurrentenklage

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 628
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15
    c) Der Antragsteller kann sich schließlich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des 2. Revisionssenats berufen, wonach ein Bewerber im Falle des unberechtigten Abbruchs eines Auswahlverfahrens dessen zeitnahe Fortführung mit dem bestehenden Bewerberkreis verlangen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - BVerwGE 151, 14 Rn. 21 ff.).

    Der Dienstherr kann ein Auswahlverfahren etwa dann abbrechen, wenn es fehlerhaft ist und nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann oder wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - BVerwGE 151, 14 Rn. 19 und Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 WB 56.14 - juris Rn. 31, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 06.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15

    Auswahlentscheidung; Beschwerdefrist; Konkurrentenstreit; Neubescheidung

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15
    Wird während eines laufenden Konkurrentenstreits um einen höherwertigen militärischen Dienstposten die angefochtene Auswahlentscheidung aufgehoben und eine neue Auswahlentscheidung getroffen, erstreckt sich der gegen die erste Auswahlentscheidung eingelegte Rechtsbehelf nicht auf die zweite Auswahlentscheidung (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 = NZWehrr 2016, 31, jeweils LS und Rn. 32 f.).

    Dies bedeutet auch, dass ggf. ein neues Bewerberfeld und das jeweils aktuelle Beurteilungsbild der zu betrachtenden Bewerber für die neue Auswahlentscheidung in den Blick zu nehmen sind (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS-VR 1.15 - NVwZ-RR 2016, 60 = NZWehrr 2016, 31, jeweils Rn. 33).

  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 WB 56.14

    Konkurrentenstreit; Besetzung eines Dienstpostens; Aufhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15
    Der Dienstherr kann ein Auswahlverfahren etwa dann abbrechen, wenn es fehlerhaft ist und nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Auswahlentscheidung führen kann oder wenn eine erneute Ausschreibung erforderlich wird, um eine hinreichende Anzahl leistungsstarker Bewerber zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 - BVerwGE 151, 14 Rn. 19 und Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 WB 56.14 - juris Rn. 31, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15
    a) Maßgeblich nach Wiederaufnahme des Auswahlverfahrens ist nicht die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der ersten (aufgehobenen), sondern der zweiten (noch zu treffenden) Auswahlentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - juris Rn. 27 m.w.N.; ebenso für das Dienstrecht der Beamten und Richter BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 58).
  • BVerwG, 30.04.2012 - 2 VR 6.11

    Nichtberücksichtigung der Bewerbung eines Beamten für einen Dienstposten bzw.

    Auszug aus BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15
    b) Soweit der 2. Revisionssenat gebilligt hat, dass ein neu hinzutretender Kandidat - ausnahmsweise - vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn er sich erst lange nach Ablauf einer Bewerbungsfrist beworben hat und das Auswahlverfahren bereits so weit fortgeschritten ist, dass alle Voraussetzungen für die Auswahlentscheidung vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 VR 6.11 - juris Rn. 3 ff.), ist eine solche Sachverhaltsgestaltung hier nicht gegeben.
  • VG Münster, 28.09.2023 - 5 L 583/23

    Über Besetzung der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 -, juris, Rn. 18, und Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris, Rn. 58; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 1 B 1861/21 -, juris, Rn. 60, vom 29. Mai 2018 - 6 B 462/18 -, juris, Rn. 17, vom 20. August 2019 - 6 B 274/19 -, juris, Rn. 49, vom 14. Juni 2021 - 1 B 431/21 -, juris, Rn. 24, und vom 29. Juli 2021 - 1 B 1072/21 -, juris, Rn. 15 ff.
  • BVerwG, 23.05.2016 - 1 WDS-VR 8.15

    Vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis; Fortführung des

    Im gerichtlichen Verfahren (BVerwG 1 WB 27.15) beantragte der Antragsteller, das Bundesministerium der Verteidigung zu verpflichten, das noch nicht beendete Auswahlverfahren zur Besetzung des nach Besoldungsgruppe B 3 dotierten Dienstpostens ...leiter ... im ...amt zum Abschluss zu bringen und ihn, den Antragsteller, für diesen Dienstposten auszuwählen und auf den Dienstposten zu versetzen.

    Die vom 2. Revisionssenat hierfür aufgestellte Monatsfrist ab Zugang der Mitteilung über den Abbruchsgrund sei eingehalten, weil das Bundesministerium der Verteidigung erstmals mit dem ihm, dem Antragsteller, am 15. September 2015 zugegangenen Schriftsatz vom 7. September 2015 im Hauptsacheverfahren BVerwG 1 WB 27.15 erklärt habe, dass die Aufhebung der Auswahlentscheidung eine Abbruchentscheidung darstellen solle.

    Im Hinblick auf die Auswahl des Antragstellers und dessen anschließende Versetzung auf den Dienstposten haben die Beteiligten das Hauptsacheverfahren (BVerwG 1 WB 27.15) übereinstimmend für erledigt erklärt.

    Die Verfahrensakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: ... -, die Gerichtsakte des abgeschlossenen Hauptsacheverfahrens BVerwG 1 WB 27.15 und die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue

    Mit der Auswahlentscheidung vom ... Januar 2023 wurde vielmehr eine neue Auswahlentscheidung im Besetzungsverfahren hinsichtlich der streitgegenständlichen Stelle einer Vorsitzenden Richterin / eines Vorsitzenden Richters beim Bayerischen Landessozialgericht gemäß Stellenausschreibung vom 2. Februar 2022 (BayMBl 2022 Nr. 84) getroffen (BVerwG, B.v. 29.4.2016 - 1 WB 27/15 - NVwZ-RR 2016, 628, juris Rn. 21).

    Wird gegen eine zweite Auswahlentscheidung in einem Besetzungsverfahren ein Rechtsbehelf eingelegt, nachdem eine erste Entscheidung aufgehoben wurde, so erstreckt sich ein Rechtsbehelf gegen die erste Auswahlentscheidung nicht auf die neue (zweite) Entscheidung (BVerwG, B.v. 29.4.2016 - 1 WB 27/15 - NVwZ-RR 628, juris Rn. 16).

    Maßgeblich für die neue Auswahlentscheidung ist die Sach- und Rechtslage zu dem Zeitpunkt, zu dem diese neue Entscheidung getroffen wird (BVerwG, B.v. 29.4.2016 - 1 WB 27.15 - NVwZ-RR 2016, 628, juris Rn. 18; U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102, juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 29.7.2012 - 1 B 1072/21 - ZBR 2021, 422, juris Rn. 17 f. m.w.N.).

  • VG München, 22.03.2024 - M 5 E 23.5825

    Stellenbesetzung, Einstweilige Anordnung, Anordnungsanspruch, Fortsetzung des

    Ist ein Auswahlverfahren zur Vergabe einer Beförderungsstelle nach erfolgter Aufhebung der Auswahlentscheidung - wie hier - fortgesetzt worden und hat der Dienstherr eine erneute Auswahlentscheidung getroffen, so ist für die (dessen Beurteilungsermessen beachtende) Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser erneuten Auswahlentscheidung durch die Verwaltungsgerichte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der erneuten Auswahlentscheidung maßgeblich, weshalb auch das zu diesem Zeitpunkt aktuelle Beurteilungsbild der zu betrachtenden Bewerber in den Blick zu nehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.2016 - 1 WB 27.15 - juris Rn. 18; für das Dienstrecht der Beamten und Richter: BVerfG, B.v. 25.1.2017 - 2 BvR 2076/16 - juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 30.11.2021 - 1 B 1341/21 - juris Rn. 13 f.; BayVGH, B.v. 16.10.2023 - 3 CE 23.1070 - juris Rn. 16).
  • VG Gelsenkirchen, 28.07.2021 - 12 L 454/21

    Stellenbesetzung Beförderung Auswahlentscheidung Spitzenamt dienstliche

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris Rn. 52 sowie Beschluss vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 -, juris Rn. 18; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 6 B 1002/20 -, juris Rn. 12 f.

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 -, juris Rn. 18, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 -, juris Rn. 58 sowie Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris Rn. 29; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 6 B 1135/17 -, juris Rn. 20 ff.

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2022 - 5 ME 152/21

    Auswahlverfahren, Fortsetzung; Bewerberkreis; Maßgeblicher Zeitpunkt

    Dabei ist zu berücksichtigten, dass im Falle der Fortsetzung eines Auswahlverfahrens die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der zu treffenden neuen Auswahlentscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.1.2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 29.4.2016 - BVerwG 1 WB 27.15 -, juris Rn. 18).

    Vielmehr ist - wie das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung zu Recht zugrunde gelegt hat - die Auswahlentscheidung auch bei Fortsetzung eines Auswahlverfahrens nach dem Leistungsprinzip grundsätzlich nicht auf den bei der vorangegangenen Auswahlentscheidung betrachteten Bewerberkreis beschränkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.4.2016, a. a. O., Rn. 21).

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat seine Schlussfolgerung, dass sich der Bewerberkreis bei der neuen (noch zu treffenden) Auswahlentscheidung von dem der früheren Auswahlentscheidung unterscheiden kann, nicht auf die Besonderheiten des zugrunde liegenden Streitfalls im Tatsächlichen, sondern aus dem in Art. 33 Abs. 2 GG normierten Prinzip der Bestenauslese sowie dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage abgeleitet (ebenso zum Letzteren: BVerwG, Beschluss vom 29.4.2016, a. a. O., Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2021 - 1 B 1341/21

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines einstweiligen Anordnungsanspruchs

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2016- 1 WB 27.15 -, juris, Rn. 18 (zu militärischen Dienstposten), und Urteil vom 4. November 2010- 2 C 16.09 -, juris, Rn. 58 (für das Dienstrecht der Beamten und S. ); ferner OVG NRW, Beschlüsse vom 29. Juli 2021 - 1 B 1072/21 -, juris, Rn. 17, vom 14. Juni 2021 - 1 B 431/21 -, juris, Rn. 24, vom 20. August 2019 - 6 B 274/19 -, juris, Rn. 49 und vom 29. Mai 2018 - 6 B 462/18 -, juris, Rn. 17 (jeweils für das Dienstrecht der Beamten und S. ).
  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 45.21

    Anerkennung eines dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Maßgeblich nach der Wiederaufnahme des Auswahlverfahrens ist nicht die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der ersten (aufgehobenen), sondern der zweiten, noch zu treffenden Auswahlentscheidung (vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - juris Rn. 27 und vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 84 Rn. 18 m. w. N.).

    Das bedeutet auch, dass gegebenenfalls ein neues Bewerberfeld und das jeweils aktuelle Beurteilungsbild der zu betrachtenden Bewerber für die neue Auswahlentscheidung in den Blick zu nehmen sind (BVerwG, Beschlüsse vom 6. Oktober 2015 - 1 WDS VR 1.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 80 Rn. 33 und vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 84 Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2019 - 6 B 274/19

    Dienstliche Beurteilung Nachzeichnung Benachteiligungsverbot Referenzgruppe

    BVerwG, Beschluss vom 29. April 2016 - 1 WB 27.15 -, NVwZ-RR 2016, 628 = juris Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 6 B 462/18 -, juris Rn. 17; Hess. VGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 - 1 B 27/18 -, juris Rn. 19.
  • VGH Bayern, 16.10.2023 - 3 CE 23.1070

    Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Vorsitzenden Richters am

    Der gegen die erste Auswahlentscheidung eingelegte Rechtsbehelf erstreckt sich nicht auf die zweite Auswahlentscheidung (BVerwG, B.v. 6.10.2015 - 1 WDS-VR 1.15 - juris LS und Rn. 31 ff.; B.v. 29.4.2016 - 1 WB 27.15 - juris Rn. 16).

    Denn ist ein Auswahlverfahren zur Vergabe einer Beförderungsstelle nach erfolgter Aufhebung der Auswahlentscheidung - wie hier - fortgesetzt worden und hat der Dienstherr eine erneute Auswahlentscheidung getroffen, so ist für die (dessen Beurteilungsermessen beachtende) Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser erneuten Auswahlentscheidung durch die Verwaltungsgerichte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der erneuten Auswahlentscheidung maßgeblich, weshalb auch das zu diesem Zeitpunkt aktuelle Beurteilungsbild der zu betrachtenden Bewerber in den Blick zu nehmen ist (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.2016 - 1 WB 27.15 - juris Rn. 18; für das Dienstrecht der Beamten und Richter: BVerfG, B.v. 25.1.2017 - 2 BvR 2076/16 - juris Rn. 26; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 30.11.2021 - 1 B 1341/21 - juris Rn. 13 f.).

  • BVerwG, 12.09.2022 - 1 WB 37.22

    Zwangsvollstreckung betreffend das Unterlassen einer Entscheidung über die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 1 B 1353/21

    Anspruch auf einstweilige Anordnung in Bewerbungsverfahren bei fehlender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2022 - 6 B 564/22

    Stellenbesetzungsverfahren; Abbruch; Abbruchmitteilung; Dokumentation; sachlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 1 B 1072/21

    Beförderung; Auswahlentscheidung; Wiederholung einer Auswahlentscheidung;

  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 23.17

    Besetzung des Dienstpostens mit einem Bewerber durch Auswahlverfahren i.R.e.

  • VG Münster, 24.11.2023 - 5 L 395/23
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2019 - 6 B 1087/19

    Anfechtung der Auswahlentscheidung in einem Konkurrentenstreitverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - 1 B 431/21

    Berücksichtigung der Chancenlosigkeit bei einer erneuten Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 27.07.2022 - 1 W-VR 7.22

    Wiederaufnahme des ursprünglichen Auswahlverfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2022 - 1 B 1861/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auswahlverfahren aufrund fehlerhaft gebildeter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 1 B 726/22

    Untersagung der Besetzung des Beförderungsdienstpostens mit einem Mitbewerber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2022 - 1 B 1739/21

    Anforderungen an die Bewertbarkeit dienstlicher Tätigkeiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 4 A 2279/13

    Anfechtung der Bestellung eines Bewerbers zum Bezirksschornsteinfeger durch einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2020 - 6 B 1002/20

    Anordnung der einstweiligen Nichtbesetzung einer Beförderungsstelle; System von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23

    Anspruch auf Berücksichtigung im Auswahlverfahren für die Besetzung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2018 - 6 B 462/18

    Herstellen einer verlässlichen Grundlage für einen Leistungsvergleich auf der

  • VGH Hessen, 28.05.2018 - 1 B 27/18

    Abbruch eines Besetzungsverfahrens

  • OVG Bremen, 30.11.2021 - 2 LA 282/21

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bewerberanschreiben;

  • BVerwG, 25.08.2016 - 1 WB 9.16

    Konkurrentenstreit; Rechtsschutzbedürfnis eines Aufhebungsantrags;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2017 - 6 B 1135/17

    Eilantrag eines Beamten auf die Freihaltung mehrerer Beförderungsstellen i.R.d.

  • OVG Bremen, 20.10.2022 - 2 B 129/22

    Beförderungsrichtlinien Deutsche Telekom; Berücksichtigung früherer Beurteilungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 1 B 475/22

    Nachweis der Fehlerhaftigkeit einer Regelbeurteilung

  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2021 - 12 L 1049/21

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Rechtswidriger Abbruch eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - 1 B 897/21

    Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit einem Mitbewerber

  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/22

    Anspruch auf einstweilige Anordnung im Auswahlverfahren für

  • VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 20.00571

    Rechtswidrige Auswahlentscheidung bei Dienstpostenbesetzungsverfahren wegen

  • OVG Bremen, 17.11.2022 - 2 B 206/11

    Konkurrentenstreit um das Amt einer Generalstaatsanwältin/ eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 M 16/23

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten der Landesforstverwaltung

  • VG Berlin, 13.08.2019 - 28 L 61.19
  • VG Berlin, 21.10.2022 - 26 L 162.22
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