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   BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10   

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BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10 (https://dejure.org/2010,73358)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2010 - 1 WB 3.10 (https://dejure.org/2010,73358)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2010 - 1 WB 3.10 (https://dejure.org/2010,73358)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen) nach erneuter Überprüfung seine ständige Rechtsprechung bekräftigt, dass die dienstliche Beurteilung eines Soldaten, die nicht fristgerecht mit der Beschwerde angefochten wurde, in Bestandskraft erwächst, sofern sie nicht ausnahmsweise entsprechend den Grundsätzen des § 44 VwVfG nichtig ist.

    All dies gilt auch für Beurteilungen, die nach den vom Senat mit Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - (BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 14) wegen ihrer fehlenden normativen Grundlage beanstandeten Beurteilungsbestimmungen vom 17. Januar 2007 erstellt wurden (vgl. hierzu außer dem Beschluss vom 23. Februar 2010 a.a.O. auch Beschluss vom 22. Juni 2010 - BVerwG 1 WB 1.10 und 1 WB 2.10 -).

  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 19.10
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem Truppendienst nur dann weitere Offiziere anderer Laufbahnen zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Alterstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschluss vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - vgl. ferner Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 24 sowie zuletzt vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - Rn. 23).

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 25 m.w.N. und vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - Rn. 24).

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 76.08
    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - m.w.N., vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - und vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - Rn. 30).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96

    Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem Truppendienst nur dann weitere Offiziere anderer Laufbahnen zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Alterstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und ihre Verwendung in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschluss vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - vgl. ferner Beschlüsse vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 116.96 - BVerwGE 113, 76 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 15 = NZWehrr 1997, 160, vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 - Rn. 24 sowie zuletzt vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - Rn. 23).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich dabei auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (wie z.B. Erlassen oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 ).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03

    Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - m.w.N., vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - und vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - Rn. 30).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    All dies gilt auch für Beurteilungen, die nach den vom Senat mit Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - (BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 14) wegen ihrer fehlenden normativen Grundlage beanstandeten Beurteilungsbestimmungen vom 17. Januar 2007 erstellt wurden (vgl. hierzu außer dem Beschluss vom 23. Februar 2010 a.a.O. auch Beschluss vom 22. Juni 2010 - BVerwG 1 WB 1.10 und 1 WB 2.10 -).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 3.10
    Der Senat hat mit Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - (DokBer 2010, 260 ) zu einer Konkurrentenstreitigkeit um die Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens entschieden, dass sich der Rechtsschutz auf die Auswahlentscheidung konzentriere, weil dort - und nicht in den Personalmaßnahmen zu deren Umsetzung - die eigentliche materielle Entscheidung getroffen werde.
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Senats entsprechend für Entscheidungen, die in einer Auswahlkonferenz für den Laufbahnwechsel von Offizieren des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ergehen (Beschlüsse vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und BVerwG 1 WB 5.10 -).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 24.03 - m.w.N., vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und zuletzt vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 -).

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 -Rn. 25 m.w.N., vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - und vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 -).

    Es stellt ein berechtigtes Anliegen der Personalführung dar, dem Truppendienst nur dann weitere Offiziere aus anderen Laufbahnen zuzuführen, wenn hierfür - auch unter dem Blickwinkel der Herstellung einer günstigen Altersstruktur in der jeweiligen Ausbildungs- und Verwendungsreihe - ein Bedarf besteht und die Verwendung dieser Offiziere in der neuen Laufbahn sichergestellt ist (Beschlüsse vom 30. November 2004 - BVerwG 1 WB 13.04 - und vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und 1 WB 5.10 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 48.10

    Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags; Streitgegenstand; Festlegung der

    Deren Entscheidung, die Zulassung zu der angestrebten Laufbahn abzulehnen, kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2 WBO, § 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO) sowie darauf überprüft werden, ob die im Wege der Selbstbindung an eine tatsächliche Verwaltungspraxis (Art. 3 Abs. 1 GG) vom Bundesministerium der Verteidigung in Verwaltungsvorschriften (z.B. in Erlassen, Zentralen Dienstvorschriften oder Richtlinien) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind; ggf. ist die Prüfung auf die Vereinbarkeit der in Rede stehenden Erlassbestimmung mit höherrangigem Recht zu erstrecken (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 21.04 - Buchholz 236.110 § 2 SLV 2002 Nr. 5, vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 - und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 75.08 und 1 WB 10.09 - jeweils m.w.N.).

    Es gehört nicht zu den Aufgaben der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Streitkräfte an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Organe zu setzen (Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 47.05 -, vom 21. Juli 2010 - BVerwG 1 WB 19.10 - und vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 -).

  • BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10

    Notwendige Beiladung; Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens; effektiver

    Mit den daran anschließenden Personalmaßnahmen, insbesondere der Versetzung des ausgewählten Bewerbers auf den betreffenden Dienstposten und der Ablehnung der Bewerbungen oder Anträge der unterlegenen Bewerber, werden, was die Konkurrenzsituation betrifft, keine eigenständigen Entscheidungen mehr getroffen, sondern lediglich die Konsequenzen aus der Auswahlentscheidung gezogen und diese umgesetzt; die Personalmaßnahmen "stehen" und "fallen" mit dem Bestand der Auswahlentscheidung (Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Rn. 20 = BVerwGE 136, Heft 4 vgl. ferner Beschlüsse vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und BVerwG 1 WB 5.10 -).
  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 38.11

    Auswahlentscheidung für Dienstpostenbesetzung; Fehlen einer aktuellen Beurteilung

    Die Verfügung der personalbearbeitenden Stelle über die Versetzung oder den Dienstpostenwechsel des ausgewählten Bewerbers dient dann nur der Umsetzung der von diesem Vorgesetzten getroffenen Auswahlentscheidung, ohne hinsichtlich der Konkurrenzsituation noch eine eigenständige Regelung vorzunehmen; die Verfügung muss deshalb nicht notwendig in den Sachantrag aufgenommen werden, zumal sie dem übergangenen Bewerber mitunter nicht bekannt ist (Beschlüsse vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 39.09 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 57, vom 23. November 2010 - BVerwG 1 WB 3.10 und BVerwG 1 WB 5.10 - und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 -).
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