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   BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11   

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BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11 (https://dejure.org/2012,9481)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.2012 - 1 WB 31.11 (https://dejure.org/2012,9481)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 (https://dejure.org/2012,9481)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung eines Berufssoldaten während seiner Dienstzeit; Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 23a Abs. 2; VwGO § 114
    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung eines Berufssoldaten während seiner Dienstzeit; Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Deshalb verlangen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Personalführung, Soldaten und Soldatinnen nicht über eine längere Zeit in einer z.b.V.-Verwendung zu belassen, sondern sie so bald wie möglich auf einen dienstgradgerechten STAN-Dienstposten zu versetzen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 - Rn. 30 m.w.N.).

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 - Rn. 27 m.w.N.; ebenso Nr. 5 Buchst. a der Versetzungsrichtlinien).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2 ), wie sie sich hier insbesondere aus den Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 (VMBl S. 76) in der zuletzt am 9. Juni 2009 (VMBl S. 86) geänderten Fassung (Versetzungsrichtlinien) ergeben.

    Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit darauf beschränkt festzustellen, ob bei der Eignungsfeststellung ein unrichtiger oder unvollständiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, der Begriff der Eignung verkannt worden ist, sachfremde Erwägungen angestellt wurden, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder Verfahrensvorschriften missachtet wurden (stRspr: vgl. z.B. Beschluss vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 = Buchholz 252 § 23 SBG Nr. 2).

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei truppendienstlichen Angelegenheiten -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und ggf. eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 1 WB 42.94

    Versetzung eines Berufssoldaten - Auflösung einer Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und ggf. eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 32.11

    Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - ..., ... und ... -, die Personalgrundakte des Antragstellers sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 32.11 und BVerwG 1 WB 33.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist zwar ein Folgenbeseitigungsanspruch auch im Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO möglich (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 5).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Folgenbeseitigungsanspruch, Fürsorgepflicht, Widerruf unwahrer

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Bei einer Besetzungsentscheidung, die - wie hier - nicht einen förderlichen Dienstposten oder eine höherwertige Verwendung betrifft, sondern eine "Querversetzung" auf einen Dienstposten der Besoldungshöhe, die dem vom Betroffenen zuvor innegehabten Dienstposten entspricht, ist der Dienstherr nicht verpflichtet, einen Eignungs- und Leistungsvergleich zwischen verschiedenen in Betracht kommenden Kandidaten nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG durchzuführen (vgl. z.B. Beschluss vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56).
  • BVerwG, 20.09.2006 - 1 WB 54.05

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist zwar ein Folgenbeseitigungsanspruch auch im Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO möglich (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 5).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; Beschluss vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 29).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte (bzw. die personalbearbeitende Stelle) über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 10. Oktober 2002 - BVerwG 1 WB 40.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 1.95

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf Einsatz an einem

  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 WB 30.98

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten

  • BVerwG, 07.05.2013 - 1 WDS-VR 14.13

    Anforderungen an die "Querversetzung" eines Soldaten auf einen Dienstposten der

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 22. September 2005 - BVerwG 1 WB 21.05 - Rn. 27 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 21; ebenso Nr. 5 Buchst. a der Versetzungsrichtlinien).

    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und gegebenenfalls eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - BVerwG 1 WB 42.94 -, vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 27).

    Bei einer Besetzungsentscheidung, die - wie hier - eine "Querversetzung" auf einen Dienstposten der Besoldungshöhe betrifft, die dem vom Betroffenen zuvor innegehabten Dienstposten entspricht, ist der Dienstherr nicht verpflichtet, einen Eignungs- und Leistungsvergleich zwischen verschiedenen in Betracht kommenden Kandidaten nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG durchzuführen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 56 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 29).

    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldat dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

    Deshalb verlangen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Personalführung, Soldaten und Soldatinnen nicht über eine längere Zeit in einer z.b.V.-Verwendung zu belassen, sondern sie sobald wie möglich auf einen dienstgradgerechten STAN-Dienstposten zu versetzen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 21.05 - Rn. 30 m.w.N. und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 20).

    Die gerichtliche Kontrolle ist insoweit darauf beschränkt festzustellen, ob bei der Eignungsfeststellung ein unrichtiger oder unvollständiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, der Begriff der Eignung verkannt worden ist, sachfremde Erwägungen angestellt wurden, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder Verfahrensvorschriften missachtet wurden (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 22).

    Dass die Übertragung eines neuen Dienstpostens unter Umständen eine Einarbeitung und gegebenenfalls eine Schulung erfordert, stellt keinen Grund dar, von einer dienstlich gebotenen Versetzungsentscheidung abzusehen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 1994 - 1 WB 42.94 - S. 6 f., vom 16. Mai 2002 - 1 WB 11.02 - S. 7 f. und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 27).

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 32.11

    Erforderliche Konkretisierung eines bestimmten Dienstpostens durch den Soldaten

    Diese Versetzungsverfügung hat er im Verfahren BVerwG 1 WB 31.11 mit dem Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angegriffen.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - ..., ..., ..., ... und ... -, die Personalgrundakte des Antragstellers sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 31.11, BVerwG 1 WB 53.11 und BVerwG 1 WDS-VR 7.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Diese Verfügung ist, wie der Senat mit Beschluss vom 24. Januar 2012 im Verfahren BVerwG 1 WB 31.11 entschieden hat, rechtmäßig.

  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15

    Ablehnung der Versetzungsverfügung; Ermessen; persönlicher Grund

    Bei einer Besetzungsentscheidung, die - wie hier - nicht einen förderlichen Dienstposten oder eine höherwertige Verwendung betrifft, sondern eine "Querversetzung" auf einen Dienstposten der Besoldungshöhe, die dem vom Betroffenen zuvor innegehabten Dienstposten entspricht, ist der Dienstherr nicht verpflichtet, einen Eignungs- und Leistungsvergleich zwischen verschiedenen in Betracht kommenden Kandidaten nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG durchzuführen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - Rn. 29).

    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 -, vom 26. Mai 1998 - 1 WB 30.98 -, vom 30. August 2001 - 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - Rn. 29).

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 53.11

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines militärischen Dienstpostens;

    Diese Versetzungsverfügung hat er im Verfahren BVerwG 1 WB 31.11 mit dem Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angegriffen.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - ... und ... -, die Personalgrundakten des Beigeladenen und des Antragstellers sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 31.11, 32.11, 33.11 und BVerwG 1 WDS-VR 7.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17

    Anforderungsprofil; Begründungspflicht; Dokumentationsmängel; Ergänzung von

    Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Senats ein Anspruch auf Versetzung nicht schon dann, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist als der von der personalführenden Stelle ausgewählte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 1995 - 1 WB 45.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 7 Rn. 9 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 08.02.2016 - 1 WDS-VR 10.15

    Anordnungsgrund; Auswahlentscheidung; Einstweilige Anordnung;

    Vielmehr handelt es sich bei diesem Auswahlgrund ausschließlich um eine personalwirtschaftliche und organisatorische Erwägung, die nur bei Querversetzungen zwischen Dienstposten, die der gleichen Besoldungshöhe angehören, zulässig sein kann; insoweit entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die Notwendigkeit, einen bisher auf einem "dienstpostenähnlichen Konstrukt" verwendeten Soldaten auf einem Dienstposten der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung zu etatisieren, ein dienstliches Bedürfnis für eine (Quer-)Versetzung rechtfertigen kann (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 22. September 2005 - 1 WB 21.05 - Rn. 30, vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 20 und vom 2. Februar 2015 - 1 WDS-VR 3.14 - Rn. 27).
  • BVerwG, 06.01.2012 - 1 WDS-VR 7.11
    Diese Versetzungsverfügung hat er im Verfahren BVerwG 1 WB 31.11 mit dem Antrag auf Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angegriffen.

    Die Beschwerdeakten des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - ... und ... -, die Personalgrundakten des Beigeladenen und des Antragstellers sowie die Gerichtsakten BVerwG 1 WB 31.11 und BVerwG 1 WB 53.11 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 13.12.2017 - 1 WDS-VR 9.17

    Letzte Verwendung vor Zurruhesetzung

    Bei der vorliegenden dotierungsgleichen Querversetzung ist insoweit auch unerheblich, ob andere geeignete Offiziere für den zu besetzenden Dienstposten zur Verfügung gestanden hätten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 29 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 WB 26.13

    Einstweiliger Rechtschutz eines Beamten im Zusammenhang mit einem

    Ein derartiges Rechtsschutzbegehren ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Wehrbeschwerdeverfahren in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO grundsätzlich zulässig (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. September 2006 - BVerwG 1 WB 54.05 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 1 = NZWehrr 2007, 78, vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 5 und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 31.11 - juris Rn. 33).
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