Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30021
BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02 (https://dejure.org/2002,30021)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.2002 - 1 WB 33.02 (https://dejure.org/2002,30021)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 2002 - 1 WB 33.02 (https://dejure.org/2002,30021)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30021) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten - Anforderungen an die Beurteilung einer Versetzungsverfügung und Kommandierungsverfügung - Voraussetzungen für das Vorliegen schwerwiegender Gründe gegen eine Versetzung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N., vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Sorge eines Soldaten für seine kranken oder gebrechlichen Eltern bzw. Schwiegereltern eine - wie hier - aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich nicht zu verhindern vermag (Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - <BVerwGE 83, 333 [335]>, vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 58.94 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 -).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

    Die Anfechtung einer Versetzungsverfügung erfasst grundsätzlich sowohl die Weg- als auch die Zuversetzung (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

    Er darf dabei aber davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

    Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - < Buchholz 236.1 § 10 Nr. 15 = NZWehrr 1996, 253 = ZBR 1996, 395> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>, vom 17. Mai 1988.

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Interesse der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem BMVg von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung (Beschluss vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - ).

  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 21.95

    Recht der Soldaten: Versetzung bei Erkrankung der Ehefrau, Umstrittenheit des

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    Dieses Interesse muss im Rahmen des dienstlich Möglichen nur dann zurücktreten, wenn die mit der Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - < Buchholz 236.1 § 10 Nr. 15 = NZWehrr 1996, 253 = ZBR 1996, 395> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - jeweils m.w.N.).

    Danach besteht bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes der nächsten Angehörigen des Soldaten kein automatischer Vorrang der militärärztlichen Begutachtung vor der zivilärztlichen Stellungnahme (Beschluss vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - ).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    Eine die Personalführung bindende Zusage, die abweichend von der Regelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260]>), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - <BVerwGE 103, 219 [220] = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ZBR 2001, 141>).

    Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen gerade dadurch, dass ihnen erkennbar kein Selbstbindungswille zugrunde liegt (Beschlüsse vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 25. Juni 2002 - BVerwG 1 WB 19.02 -).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    Wenn ihm das über einen längeren Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechts- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen der SDL einzuschränken (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann sich ein Berufssoldat zur Rechtfertigung seines Wunsches, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben, nicht auf die berufliche Situation seiner Ehefrau berufen (Beschlüsse vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - m.w.N., vom 18. Januar 1999 - BVerwG 1 WB 2.99 - und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 -).

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    Die Anfechtung einer Versetzungsverfügung erfasst grundsätzlich sowohl die Weg- als auch die Zuversetzung (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]> und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

    Das dienstliche Bedürfnis für eine Zuversetzung liegt regelmäßig vor, wenn ein Dienstposten frei ist und besetzt werden muss (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 16. Mai 2002 - BVerwG 1 WB 11.02 - m.w.N.; Nr. 5 Buchst. a der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 i.d.F. vom 11. August 1998 ).

  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 24.01

    Verwendung eines Berufssoldaten - Voraussetzungen für die Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    - BVerwG 1 WB 24.01 - ZBR 2002, 183 = PersV 2002, 286>).

    Die sich daran anschließende Ermessensentscheidung kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - , vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]>, vom 27. März 1979 - BVerwG 1 WB 193.78 - <BVerwGE 63, 210 [212]>, vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 - <BVerwGE 73, 51 [f.]>, vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 1 WB 106.95 - , vom 3. Juli 2001 - BVerwG 1 WB 24.01 - und vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - ).

  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    Eine die Personalführung bindende Zusage, die abweichend von der Regelung in § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen muss (vgl. Beschluss vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [260]>), kann nur dann angenommen werden, wenn eine zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (Beschlüsse vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 81.94 - <BVerwGE 103, 219 [220] = Buchholz 316 § 38 VwVfG Nr. 12> und vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - ZBR 2001, 141>).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 1 WB 172.86
    Auszug aus BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02
    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Sorge eines Soldaten für seine kranken oder gebrechlichen Eltern bzw. Schwiegereltern eine - wie hier - aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung rechtlich nicht zu verhindern vermag (Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - <BVerwGE 83, 333 [335]>, vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 58.94 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 - und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 -).
  • BVerwG, 26.04.1990 - 1 WB 32.89

    Umgliederung von Verbänden der Bundeswehr

  • BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 30.92

    Versetzung eines Bundeswehrsoldaten - Fürsorgepflicht für einen Soldaten -

  • BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94

    Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner

  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 58.94

    Rechtswidrigkeit der Versetzungsmaßnahme - Anspruch eines Soldaten auf eine

  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten

  • BVerwG, 15.10.1996 - 1 WB 87.96

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche Verwendung - Voraussetzungen

  • BVerwG, 18.01.1999 - 1 WB 2.99

    Jederzeitige Versetzbarkeit von Soldaten zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99

    Verhältnis der Kompetenzen von Facharzt und Schiffsarzt im Hinblick auf die

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 65.01

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung - Anspruch eines Soldaten auf eine

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz;

  • BVerwG, 10.10.2002 - 1 WB 40.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

  • BVerwG, 04.12.1995 - 1 WB 106.95

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung -

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 11.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 09.01.2008 - 1 WDS-VR 10.07
    Nach der Rechtsprechung des Senats berührt eine mögliche Verletzung dieser Vorschrift ohnehin allenfalls den Dienstantrittszeitpunkt, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Maßnahme als solche (Beschluss vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - m.w.N.).

    Erst wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr, u.a. Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 15 = NZWehrr 1996, 253 = ZBR 1996, 395, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 14. November 2002 a.a.O. jeweils m.w.N.).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Sorge eines Soldaten für seine kranken oder gebrechlichen Eltern oder Schwiegereltern eine - wie hier - aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung grundsätzlich rechtlich nicht zu hindern vermag (vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. November 2002 a.a.O. m.w.N. und vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 52.02 - m.w.N.).

    Es kann offenbleiben, ob eine andere Beurteilung in Betracht kommt, wenn die pflegebedürftigen Eltern oder Schwiegereltern des betroffenen Soldaten auf diesen als einzige Bezugsperson im Sinne eines persönlichen Betreuungserfordernisses zwingend angewiesen sind (vgl. dazu Beschlüsse vom 27. März 1995 - BVerwG 1 WB 24.95 -, vom 14. November 2002 a.a.O. und vom 27. März 2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 52.02

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung im Bereich des Militärischen

    Wenn ihm das über einen längeren Zeitraum erspart geblieben ist, kann er aus diesem für ihn günstigen Umstand keine Rechts- oder Vertrauensschutzgesichtspunkte herleiten, die geeignet wären, das Ermessen des BMVg einzuschränken (Beschlüsse vom 26. April 1990 - BVerwG 1 WB 32.89 - , vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 30.02 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Sorge eines Soldaten für seine kranken oder gebrechlichen Eltern bzw. Schwiegereltern eine - wie hier - aus dienstlichen Gründen gebotene Kommandierung oder Versetzung rechtlich nicht zu hindern vermag (Beschlüsse vom 3. November 1987 - BVerwG 1 WB 172.86 - < BVerwGE 83, 333 [335] >, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 65.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - m.w.N.).

    Die Ortsgebundenheit seiner Ehefrau aufgrund ihrer Teilzeitarbeit und ihrer Bindung an ihre Eltern vermag nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht zur Rechtfertigung seines Wunsches dienen, an einem bestimmten Standort oder in dessen Nähe zu bleiben (Beschluss vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - m.w.N.).

  • BVerwG, 22.09.2005 - 1 WB 21.05
    Die Anfechtung einer Versetzungsverfügung erfasst grundsätzlich sowohl die Weg- als auch die Zuversetzung (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - <BVerwGE 76, 255 [f.]>, vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 -).

    Allerdings darf die für die Versetzungsentscheidung zuständige Stelle von der jederzeitigen Versetzbarkeit des Soldaten sowie davon ausgehen, dass ein Soldat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche Verwendung hat (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 30.92 - , vom 3. September 1996 - BVerwG 1 WB 10.96 -, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).

    Erst wenn die mit einer Versetzung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, darf das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden (stRspr.: u.a. Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - ZBR 1996, 395>, vom 30. August 2001 - BVerwG 1 WB 37.01 - , vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 14. Juli 2004 - BVerwG 1 WB 16.04 - m.w.N.).

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Derartige Mitteilungen sind keine bindenden Zusicherungen (stRspr, Beschlüsse vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 15. Mai 2003 - BVerwG 1 WB 4.03 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 31).
  • BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt bzw. der zuständige Sanitätsoffizier aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 S. 8, vom 21. Februar 2002 - 1 WB 73.01 - S. 7 f. und vom 14. November 2002 - 1 WB 33.02 - S. 11 f.).
  • BVerwG, 13.11.2003 - 1 WB 40.03

    Umdeutung des Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des

    Bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes der nächsten Angehörigen hat der zuständige Sanitätsoffizier vorgelegte privat- bzw. fachärztliche Stellungnahmen von behandelnden Ärzten, die über genauere Erkenntnisse aus der regelmäßigen Behandlung des jeweiligen Patienten verfügen, besonders zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - , vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 48, 49.02 -).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 1.09

    Versetzung einer Soldatin zum Gebirgssanitätsregiment; Vorliegen eines

    Unabhängig davon würde ein möglicher Verstoß gegen diese Vorschrift nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren (vgl. Beschlüsse vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - m.w.N. und vom 9. Januar 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.07 -).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 48.02

    Rechtliche Ausgestaltung der Beschwerde eines Bundeswehrsoldaten gegen eine

    Bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes der nächsten Angehörigen hat der zuständige Sanitätsoffizier vorgelegte privat- bzw. fachärztliche Stellungnahmen von behandelnden Ärzten, die über genauere Erkenntnisse aus der regelmäßigen Behandlung des jeweiligen Patienten verfügen, besonders zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 35.03

    Umdeutung eines Antrags der Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Vorrang des

    Bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes der nächsten Angehörigen hat der zuständige Sanitätsoffizier vorgelegte privat- bzw. fachärztliche Stellungnahmen von behandelnden Ärzten, die über genauere Erkenntnisse aus der regelmäßigen Behandlung des jeweiligen Patienten verfügen, besonders zu berücksichtigen (Beschlüsse vom 12. Juni 1996 - BVerwG 1 WB 21.95 - , vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 - und vom 22. Januar 2003 - BVerwG 1 WB 48, 49.02 -).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 29.06

    Wegversetzung; Eignung; Ausland; Strafurteil; Gesundheitszustand.

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 9.03

    Klage gegen eine Kommandierungsverfügung - Versagung der Umzugskostenvergütung

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 64.02

    Voraussetzungen für eine Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht