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   BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15   

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BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15 (https://dejure.org/2016,6479)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2016 - 1 WB 33.15 (https://dejure.org/2016,6479)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 (https://dejure.org/2016,6479)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    EinsatzWVG § 4; WBO § 17 Abs. 1 Satz 1
    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit; Wiederholende Verfügung; Zweitbescheid.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EinsatzWVG § 4
    Dienstliche Verwendung; Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Rechtsweg; Schutzzeit; Wiederholende Verfügung; Zweitbescheid

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 EinsatzWVG, § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 6 Abs 1 WBO
    Dienstliche Verwendung; Schutzzeit; Rechtsweg

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten für Streitigkeiten über die Festsetzung des Beginns der Schutzzeit

  • rewis.io

    Dienstliche Verwendung; Schutzzeit; Rechtsweg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinsatzWVG § 4; WBO § 17 Abs. 1 S. 1
    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit; Wiederholende Verfügung; Zweitbescheid

  • rechtsportal.de

    Eröffnung des Rechtswegs zu den Wehrdienstgerichten für Streitigkeiten über die Festsetzung des Beginns der Schutzzeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einsatz-Weiterverwendung - und die Schutzzeit

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Die Wehrdienstgerichte sind unter anderem für Streitigkeiten sachlich zuständig, die Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24, Rn. 23 ff. jeweils m.w.N.).

    Truppendienstliche Verwendungsentscheidungen sind solche Maßnahmen oder Entscheidungen, die sich nicht auf den dienstrechtlichen Status des Soldaten (z.B. Begründung, Änderung und Dauer des Wehrdienstverhältnisses), sondern auf die Gestaltung des militärischen Dienstbetriebs beziehen und durch die der zuständige militärische Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr festlegt, wann, wo und wie - d.h. zu welchen Zeiten, an welchem Ort, mit welchem Inhalt und unter welchen fachlichen und/oder persönlichen Voraussetzungen - der Soldat seinen Dienst zu verrichten hat (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13

    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    b) Die Entscheidung über den Beginn der Schutzzeit ist keine Vor- oder Zwischenentscheidung über die dienstliche Verwendung des einsatzgeschädigten Soldaten, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer isolierten Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht zugänglich ist (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Rn. 21).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Der Rechtsbehelf der Beschwerde und die dafür geltende Frist des § 6 Abs. 1 WBO können bei allen Soldaten als bekannt vorausgesetzt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 WB 38.08 - Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 WB 26.10 - Rn. 20 und vom 29. Januar 2013 - 1 WB 5.12 - juris Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 53.13

    Sonderurlaub unter Belassung der Geldbezüge und Sachbezüge bei bestandskräftigem

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Das ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 30 m.w.N. und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 21.14, 1 WB 30.14 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 26.10.2012 - 1 WDS-VR 6.12

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; dienstliche Verwendung eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Die Wehrdienstgerichte sind unter anderem für Streitigkeiten sachlich zuständig, die Entscheidungen über die dienstliche Verwendung eines Soldaten betreffen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 26. Oktober 2012 - 1 WDS-VR 6.12 und 1 WDS-VR 7.12 - BVerwGE 145, 24, Rn. 23 ff. jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    b) Die Entscheidung über den Beginn der Schutzzeit ist keine Vor- oder Zwischenentscheidung über die dienstliche Verwendung des einsatzgeschädigten Soldaten, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer isolierten Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht zugänglich ist (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Rn. 21).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Etwas anderes gilt (nur) dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 30).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14

    Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15
    Das ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2014 - 1 WB 53.13 - juris Rn. 30 m.w.N. und vom 11. Dezember 2014 - 1 WB 21.14, 1 WB 30.14 - juris Rn. 38).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 3 L 85/16

    Zur Reichweite des (einfachen) Platzverweises nach § 36 Abs. 1 Satz 1 SOG LSA

    Das ist durch Auslegung der Verfügung zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 -, juris Rn. 35).
  • VG Schleswig, 12.05.2017 - 12 A 2/17

    Anerkennung ruhegehaltfähiger Dienstzeiten

    Hingegen unterliegt ein Bescheid dann nicht mehr der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, soweit er eine schon früher getroffene, unanfechtbar gewordene (Versorgungs-)Regelung unberührt lässt (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15 -, Rn. 30, juris; grundlegend BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1966 - II C 191.62 -, BVerwGE 23, 175, Rn. 20, juris).

    Das ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (st Rspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15 -, Rn. 35, juris; BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 36/95 -, Rn. 11, juris, beide mwN).

    Hiergegen spricht schon, dass nach der Rechtsprechung als wiederholende Verfügung gerade alternativ eine Wiederholung der Verfügung in der Sache, oder aber der Hinweis auf eine vorherige Entscheidung stehen, woraus folgt, dass nicht beide Kriterien zugleich erfüllt sein müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33/15 -, Rn. 35, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 241/17

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 36.95 -, juris Rn. 11, und Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 -, juris Rn. 35, jeweils m. w. N.; Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 51 Rn. 57 f., 62; Niesler, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. 2018, D II 3 i Rn. 84 ff.
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