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   BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15   

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BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15 (https://dejure.org/2015,40853)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2015 - 1 WB 34.15 (https://dejure.org/2015,40853)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 (https://dejure.org/2015,40853)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 SG, Art 33 Abs 2 GG
    Ablehnung der Versetzungsverfügung; Ermessen; persönlicher Grund

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten aufgrund der Entscheidung des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr

  • rewis.io

    Ablehnung der Versetzungsverfügung; Ermessen; persönlicher Grund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 3 S. 2; WBO § 23a Abs. 2
    Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten aufgrund der Entscheidung des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 m.w.N.).

    Ein derartiger Verzicht des Soldaten schränkt das Ermessen der personalbearbeitenden Stelle nicht dahingehend ein, dass von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung abgesehen werden müsste (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 1 WB 17.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 - und vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30).

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 10.96

    Versetzung eines Berufssoldaten auf einen anderen Dienstposten - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    Ein derartiger Verzicht des Soldaten schränkt das Ermessen der personalbearbeitenden Stelle nicht dahingehend ein, dass von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung abgesehen werden müsste (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 1 WB 17.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 - und vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30).

    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 -, vom 26. Mai 1998 - 1 WB 30.98 -, vom 30. August 2001 - 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - Rn. 29).

  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    Bei einer Besetzungsentscheidung, die - wie hier - nicht einen förderlichen Dienstposten oder eine höherwertige Verwendung betrifft, sondern eine "Querversetzung" auf einen Dienstposten der Besoldungshöhe, die dem vom Betroffenen zuvor innegehabten Dienstposten entspricht, ist der Dienstherr nicht verpflichtet, einen Eignungs- und Leistungsvergleich zwischen verschiedenen in Betracht kommenden Kandidaten nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG und des § 3 Abs. 1 SG durchzuführen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - Rn. 29).

    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 -, vom 26. Mai 1998 - 1 WB 30.98 -, vom 30. August 2001 - 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - Rn. 29).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 ), wie sie sich hier insbesondere aus dem Zentralerlass B-1300/46 zur "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" (Nachfolgeerlass der Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten vom 3. März 1988 ) ergeben.
  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 43.04

    Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung; Soldatische Kernpflichten

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    a) Die dreimonatige Schutzfrist nach Nr. 602 des Zentralerlasses B-1300/46, deren Verletzung ohnehin nur den Dienstantrittszeitpunkt, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (vgl. zur entsprechenden Regelung in Nr. 21 der Versetzungsrichtlinien: BVerwG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 WB 43.04 - m.w.N. ), wurde beachtet.
  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 37.01

    Verwendungsdauer eines Berufssoldaten - Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 -, vom 26. Mai 1998 - 1 WB 30.98 -, vom 30. August 2001 - 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - Rn. 29).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    Diese Ermessensentscheidung kann vom Wehrdienstgericht nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte bzw. die personalbearbeitende Stelle den Soldaten durch Überschreiten oder Missbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) bzw. die gesetzlichen Grenzen des ihm bzw. ihr insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 114 VwGO; BVerwG, Beschluss vom 24. März 2009 - 1 WB 46.08 - Rn. 29).
  • BVerwG, 26.05.1998 - 1 WB 30.98

    Klage gegen die Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf Einsatz an einem

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 -, vom 26. Mai 1998 - 1 WB 30.98 -, vom 30. August 2001 - 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - Rn. 29).
  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 17.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Verwendungsplanung eines Soldaten - Missbrauch

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    Ein derartiger Verzicht des Soldaten schränkt das Ermessen der personalbearbeitenden Stelle nicht dahingehend ein, dass von einer aus dienstlichen Gründen für notwendig gehaltenen Versetzung abgesehen werden müsste (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1995 - 1 WB 17.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 - und vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 1.95

    Versetzung eines Berufssoldaten - Auflösung einer Dienststelle

    Auszug aus BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 34.15
    Die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, berührt diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - 1 WB 1.95 -, vom 3. September 1996 - 1 WB 10.96 -, vom 26. Mai 1998 - 1 WB 30.98 -, vom 30. August 2001 - 1 WB 37.01 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 45 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - Rn. 29).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung -

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 27.17

    Beschwerdeeinlegung zur Niederschrift; Betreuung und Pflege der Großmutter;

    Die sechsmonatige Schutzfrist bei Änderungen des Dienstorts (Nr. 602 Satz 1 ZE B-1300/46) - deren Verletzung allerdings ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.) - ist mit der Festsetzung des Dienstantritts auf den 6. Juni 2017 und erst recht nach dessen Verschiebung auf den 9. Oktober 2017 gewahrt.
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 38.17

    Truppendienstliche Personalmaßnahme; Zusage; Zusicherung; truppendienstliche

    d) Die sechsmonatige Schutzfrist bei Änderungen des Dienstorts nach Nr. 602 Satz 1 ZE B-1300/46, deren Verletzung allerdings ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.), ist gewahrt.
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 40.16

    Versetzung eines Soldaten, der Mitglied eines Ortsrats ist

    Im Übrigen würde die Verletzung dieser Schutzfrist ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 1 WDS-VR 4.16

    Notwendigkeit eines Eignungs- und Leistungsvergleichs zwischen konkurrierenden

    Im Rahmen des Zentralerlasses B-1300/46 und einer Querversetzung bzw. einer Umsetzung auf einen dotierungsgleichen Dienstposten berührt die Frage, ob der zuständige Vorgesetzte oder die personalbearbeitende Stelle einen Soldaten dienstlich bestmöglich einsetzt, diesen nicht in seinen Rechten (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.2020 - 1 WDS-VR 9.20

    Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Versetzung eines Soldaten wegen

    (2) Die sechsmonatige Schutzfrist bei Änderungen des Dienstorts (Nr. 226 Satz 2 ZDv A-1420/37) - deren Verletzung allerdings ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.) - gilt nicht im hier vorliegenden Fall einer Versetzung nach Nr. 205 Buchst. f und g ZDv A-1420/37.
  • BVerwG, 13.12.2017 - 1 WDS-VR 9.17

    Letzte Verwendung vor Zurruhesetzung

    f) Die sechsmonatige Schutzfrist bei Änderungen des Dienstorts (Nr. 602 Satz 1 ZE B-1300/46) - deren Verletzung allerdings ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.) - ist gewahrt.
  • BVerwG, 04.06.2019 - 1 WDS-VR 6.19

    Versetzung eines Berufssoldaten im Dienstgrad eines Fregattenkapitäns bei

    dd) Die sechsmonatige Schutzfrist bei Änderungen des Dienstorts (Nr. 602 Satz 1 ZE B-1300/46) - deren Verletzung ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.) - ist gewahrt, nachdem das Dienstantrittsdatum mit der 2. Korrektur zu der angefochtenen Versetzungsverfügung auf den 1. Juni 2019 neu festgelegt wurde.
  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 25.20

    Klage eines Bundeswehrsoldaten gegen einer Rückversetzungsbescheid in Gestalt des

    c) Die - mangels Vorliegens eines Ausnahmetatbestands (Nr. 226 Satz 5 ZDv A-1420/37) zu beachtende - sechsmonatige Schutzfrist bei Versetzungen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort (Nr. 226 Satz 2 ZDv A-1420/37) ist gewahrt, wobei deren Verletzung ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. zur Vorläufervorschrift der Nr. 602 Satz 1 ZE B-1300/46 BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 7.20

    Streit um die Versetzung eines Soldaten; Indizierung des dienstlichen

    Die sechsmonatige Schutzfrist bei Änderungen des Dienstorts (Nr. 602 Satz 1 ZE B-1300/46) - deren Verletzung nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.) - gilt gemäß Nr. 602 Satz 5 Punkt 1 ZE B-1300/46 nicht bei der Versetzung zu einer neuen Einheit/Dienststelle, die auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 Kilometer von der Wohnung der Soldatin bzw. des Soldaten entfernt ist (Einzugsgebiet).
  • BVerwG, 02.08.2017 - 1 WDS-VR 5.17

    Anhörung der Vertrauensperson bzw des Personalrats; Versetzung; vorläufiger

    Die sechsmonatige Schutzfrist (Nr. 602 Satz 1 ZE B-1300/46), deren Verletzung ohnehin nur den Zeitpunkt des Dienstantritts, nicht aber die Rechtmäßigkeit der Versetzung als solche berühren würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 WB 34.15 - juris Rn. 30 m.w.N.), musste nicht eingehalten werden, weil der Antragsteller nicht an einen anderen Ort als seinen bisherigen Dienstort B. versetzt wurde.
  • BVerwG, 15.06.2022 - 1 WB 39.21

    Unbegründeter Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Versetzung

  • BVerwG, 21.10.2019 - 1 WDS-VR 12.19

    Versetzung eines Oberbootsmanns auf den Dienstposten eines Verpflegungsfeldwebels

  • BVerwG, 26.09.2019 - 1 WB 26.18

    Anfechtung der Versetzung eines Soldaten; Dienstliches Bedürfnis für die

  • BVerwG, 12.01.2023 - 1 W-VR 23.22

    Erfolgreiche truppendienstliche Angelegenheit

  • BVerwG, 04.04.2019 - 1 WDS-VR 2.19

    Versetzung eines Soldaten bei Bestehen eines dienstlichen Bedürfnisses durch

  • BVerwG, 09.12.2020 - 1 WDS-VR 15.20

    Erfolgloser Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Rückversetzung aus einer

  • BVerwG, 09.04.2020 - 1 WDS-VR 2.20

    Versetzung; vorläufiger Rechtsschutz; Entfernungsfeststellung; schwerwiegender

  • BVerwG, 28.03.2019 - 1 WDS-VR 3.19

    Ableitung des Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche

  • BVerwG, 11.04.2017 - 1 WDS-VR 1.17

    Vorläufiges Rechtsschutzbegehren eines Soldaten gegen eine Versetzungsverfügung;

  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 31.22
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