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   BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18   

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BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18 (https://dejure.org/2019,26693)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2019 - 1 WB 35.18 (https://dejure.org/2019,26693)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 (https://dejure.org/2019,26693)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes; Unterliegen des Aufstiegs von Mannschaften in eine Laufbahn der Fachunteroffiziere dem Grundsatz der Bestenauslese als Entscheidung über die Zulassung zu einer ...

  • rewis.io

    Keine Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffiziere bei nicht bestandenem Ausbildungseignungstest

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes; Unterliegen des Aufstiegs von Mannschaften in eine Laufbahn der Fachunteroffiziere dem Grundsatz der Bestenauslese als Entscheidung über die Zulassung zu einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
    Das Ergebnis der Ausbildungseignungsuntersuchung stellt im Verhältnis zur Entscheidung über die Laufbahnzulassung keine selbstständig anfechtbare und anzufechtende dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO), sondern eine bloß vorbereitende Zwischenentscheidung dar, die im Rahmen des auf Laufbahnzulassung gerichteten Verpflichtungsbegehrens inzident mitüberprüft wird (vgl. für die ähnlich gelagerte Inzidentüberprüfung der Potenzialfeststellung BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.).

    Insbesondere liegt es in der Personalorganisationshoheit des Bundesministeriums der Verteidigung, ob es in das Zulassungsverfahren zusätzliche Erkenntnisquellen einführt, die neben den verschiedenen Beurteilungsarten und bestimmten fachlichen Prüfungsergebnissen ergänzende prognostische Aussagen über die Eignung der Bewerber für die angestrebte Laufbahn leisten können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 40 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
    Insbesondere stellt die Erklärung des Antragstellers, das Gericht möge auch das Ergebnis der Ausbildungseignungsuntersuchung überprüfen, keine im Wehrbeschwerdeverfahren unzulässige Antragserweiterung dar (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
    Insbesondere liegt es in der Personalorganisationshoheit des Bundesministeriums der Verteidigung, ob es in das Zulassungsverfahren zusätzliche Erkenntnisquellen einführt, die neben den verschiedenen Beurteilungsarten und bestimmten fachlichen Prüfungsergebnissen ergänzende prognostische Aussagen über die Eignung der Bewerber für die angestrebte Laufbahn leisten können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 40 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12

    Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
    a) Als Entscheidung über die Zulassung zu einer höherwertigen Laufbahn unterliegt der Aufstieg von Mannschaften in eine Laufbahn der Fachunteroffiziere dem Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28).
  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 8.18

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Chancengleichheit; Eignungsfeststellungsverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
    Aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG folgt dabei ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um die Laufbahnzulassung ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch den Grundsatz der Bestenauslese gedeckt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
    Deren Festlegung ist grundsätzlich eine Frage militärischer Zweckmäßigkeit, die insoweit keiner inhaltlichen Nachprüfung durch die Wehrdienstgerichte unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44 Rn. 30).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 2 C 10.06

    Beamtin, Rektorin einer Grundschule, Führungserprobung, Divergenz zwischen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
    Auf welche Weise der Dienstherr in diesem Rahmen dem Leistungsprinzip gerecht wird, unterliegt deshalb seinem Gestaltungsermessen (BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - 2 C 10.06 - BVerwGE 128, 231 ).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18
    Art. 33 Abs. 2 GG enthält keine Richtlinien darüber, in welcher Weise der Leistungsgrundsatz zu verwirklichen ist, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt ist (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1981 - 2 C 42.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 19).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Denn sie haben damit die "Gesellenebene" erreicht, die für die Beförderung zum Unteroffizier Voraussetzung ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - Rn. 25 f.).
  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 10.19

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Feldwebellaufbahn

    Als die Entscheidung über die Laufbahnzulassung vorbereitende Zwischenentscheidungen unterliegen dabei auch die Ergebnisse des Eignungsfeststellungsverfahrens und der Ausbildungseignungsuntersuchung der inzidenten Überprüfung durch das Wehrdienstgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16).

    a) Als Entscheidung über die Zulassung zu einer höherwertigen Laufbahn unterliegt der Aufstieg von Mannschaften in eine Feldwebellaufbahn dem Grundsatz der Bestenauslese (vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 28 sowie zum Aufstieg von Mannschaften in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes zuletzt Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 19).

  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20

    Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung

    Das Ergebnis einer ärztlichen Begutachtung stellt grundsätzlich keine selbstständig anfechtbare Maßnahme, sondern lediglich einen vorbereitenden verfahrensinternen Schritt für eine Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle dar und ist daher inzident im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Personalmaßnahme zu prüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 28 und vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme;

    Ebenfalls bloß vorbereitende Zwischenentscheidungen sind etwa das Ergebnis einer Potenzialfeststellung bei der Laufbahnzulassung (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.), das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16) oder die Feststellung auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit anrechenbarer Vordienstzeiten (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21

    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

    Als die Entscheidung über die Laufbahnzulassung vorbereitende Zwischenentscheidung unterliegen dabei auch die Ergebnisse des Eignungsfeststellungsverfahrens der inzidenten Überprüfung durch das Wehrdienstgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16 und vom 30. August 2019 - 1 WB 10.19 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der

    Ebenfalls bloß vorbereitende Zwischenentscheidungen sind etwa das Ergebnis einer Potenzialfeststellung bei der Laufbahnzulassung (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff. für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes), das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16) oder die Feststellung auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit anrechenbarer Vordienstzeiten (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18

    Anrechnung von Vordienstzeiten

    Im Rahmen eines solchen Rechtsstreites wird die Anrechenbarkeit eines konkreten Lehrganges auf die Ausbildung nach § 41 Abs. 2 Satz 3 SLV inzident überprüft, ohne dass dem Antragsteller die Bestandskraft der Entscheidung entgegengehalten werden kann (vgl. für das Ergebnis einer Potenzialfeststellung für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes: BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.; für das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung: BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 32.22

    Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere des

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG folgt dabei ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um die Laufbahnzulassung ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch den Grundsatz der Bestenauslese gedeckt sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - BVerwGE 169, 290 Rn. 18 und vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 12.11.2021 - 1 W-VR 9.21

    Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes,

    Aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG folgt dabei ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um die Laufbahnzulassung ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch den Grundsatz der Bestenauslese gedeckt sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2019 - 1 WB 8.18 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 95 Rn. 18 und vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 19).
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