Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15324
BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04 (https://dejure.org/2004,15324)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.2004 - 1 WB 37.04 (https://dejure.org/2004,15324)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 2004 - 1 WB 37.04 (https://dejure.org/2004,15324)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15324) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    SÜG § 5 Abs. 1, § 14 Abs. 3
    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Beurteilungsspielraum; Zuverlässigkeit; Prognose.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 57.78

    Anfechtungsantrag - Antrag auf wehrdienstgerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04
    Über den Anfechtungsantrag des Antragstellers ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch den Bundesminister der Verteidigung (BMVg) maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 40.95 -).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 15.03

    Sicherheitsüberprüfung; Sicherheitsrisiko; Zuverlässigkeit; Straftat;

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04
    Zwar können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i. V. m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen, im Einzelfall auch daraus ergeben, dass der Betroffene Straftaten begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 35.80, vom 12. April 2000 - BVerwGE 1 WB 12.00, vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 -).
  • BVerwG, 27.03.2003 - 1 WB 61.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04
    Dies kann der Fall sein, wenn der betroffene Soldat auch noch im Sicherheitsüberprüfungsverfahren ihm vorgehaltenes Fehlverhalten bestreitet oder beschönigt und damit weiter aktuelle Zweifel an seiner persönlichen Zuverlässigkeit hervorruft (vgl. z. B. Beschluss vom 27. März 2003 - BVerwG 1 WB 61.02).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 12.00

    Maßstab einer gerichtlichen Rechtmäßigkeitsprüfung hinsichtlich einer

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04
    Zwar können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i. V. m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen, im Einzelfall auch daraus ergeben, dass der Betroffene Straftaten begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 35.80, vom 12. April 2000 - BVerwGE 1 WB 12.00, vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 -).
  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 40.95

    Recht der Soldaten: Anfechtbarkeit der Feststellung eines Sicherheitsrisikos

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04
    Über den Anfechtungsantrag des Antragstellers ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch den Bundesminister der Verteidigung (BMVg) maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 40.95 -).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94

    Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04
    Über den Anfechtungsantrag des Antragstellers ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch den Bundesminister der Verteidigung (BMVg) maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 57.78 -, vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 40.95 -).
  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 119.00

    Durchführung einer Sicherungsüberprüfung - Feststellung des Bestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2004 - 1 WB 37.04
    Zwar können sich tatsächliche Anhaltspunkte, die nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SÜG i. V. m. Nr. 2414 Satz 1 Nr. 1 ZDv 2/30 Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen bei der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit begründen und damit ein Sicherheitsrisiko darstellen, im Einzelfall auch daraus ergeben, dass der Betroffene Straftaten begangen hat, die ohne speziellen Bezug zu Geheimhaltungsvorschriften ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung erkennen lassen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 35.80, vom 12. April 2000 - BVerwGE 1 WB 12.00, vom 30. Januar 2001 - BVerwG 1 WB 119.00 und vom 20. August 2003 - BVerwG 1 WB 15.03 -).
  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 63.06

    Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung

    Die Feststellung über das Bestehen eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden feststellenden Schreibens oder Bescheides angefochten werden (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9 und vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18).

    Der Anfechtungsantrag des Antragstellers ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch den BMVg - PSZ I 7 - maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (Beschlüsse vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 - BVerwGE 103, 182 und vom 18. August 2004 a.a.O.).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob diese Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschluss vom 18. August 2004 a.a.O. m.w.N.).

    Grundsätzlich hat sich der zuständige Geheimschutzbeauftragte bei der Beurteilung eines Sicherheitsrisikos prognostisch zur künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des betroffenen Soldaten und seiner Verhältnisse zu äußern, denn das Sicherheitsüberprüfungsverfahren dient in besonderem Maße einer vorbeugenden Risikoeinschätzung (Beschluss vom 18. August 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 19.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Disziplinargerichtsbescheid; Nebentätigkeit;

    Die Feststellung über das Bestehen eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden feststellenden Schreibens oder Bescheides angefochten werden (stRspr.: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - <BVerwGE 111, 219 = Buchholz 204.8 § 5 SÜG Nr. 9 = LKV 2001, 33>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - m.w.N., vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 41.04 - <BVerwGE 122, 23 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 10 = NVwZ-RR 2005, 261 = ZBR 2005, 63>).

    Über den Anfechtungsantrag des Antragsteller ist nach der im Zeitpunkt der Vorlage durch den BMVg - PSZ I 7 - maßgeblichen Sach- und Rechtslage zu entscheiden (Beschluss vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - m.w.N.).

    Die Beurteilung eines Sicherheitsrisikos beinhaltet eine Prognose der künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des Soldaten und seiner Verhältnisse (Beschluss vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - ).

  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 52.06

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; Ende des Dienstverhältnisses; Erledigung

    Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden feststellenden Schreibens oder Bescheids angefochten werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9, vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 sowie zuletzt vom 26. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 59.06 -).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob diese Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschlüsse vom 30. Januar 2001 a.a.O. und vom 18. August 2004 a.a.O. m.w.N.).

    So kann die Beförderung in einen hohen Dienstgrad, der in der Regel mit einer Verwendung in sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten verbunden ist, implizit auch eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit des Soldaten in sicherheitsrechtlicher Hinsicht enthalten (vgl. - für die Beförderung zum Oberstleutnant - Beschluss vom 18. August 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 17.05

    Sicherheitsrisiko; Dienstvergehen; Strafverfahren; Verfahrenseinstellung.

    Die Feststellung über das Bestehen eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden feststellenden Schreibens oder Bescheides angefochten werden (stRspr.: vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - <BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9 = LKV 2001, 33>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 77.01 - m.w.N., vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - und vom 16. September 2004 - BVerwG 1 WB 41.04 - <BVerwGE 122, 23 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 10 = NVwZ-RR 2005, 261 = ZBR 2005, 263>).

    Die Beurteilung eines Sicherheitsrisikos beinhaltet eine Prognose der künftigen Entwicklung der Persönlichkeit des Soldaten und seiner Verhältnisse (Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 19.05 -).

  • BVerwG, 21.07.2010 - 1 WB 68.09

    Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung; Urkundenfälschung; Weiterverwendung in

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, nicht verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet, keine sachfremden Erwägungen angestellt und nicht gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. Beschlüsse vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - und vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 53.08 -).

    Ohne Erfolg macht der Antragsteller geltend, seine verantwortungsvolle Tätigkeit beim ...kommando und als Ausbilder in der chilenischen Armee belege seine besondere Eignung, die - ähnlich wie vom Senat im Beschluss vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - (Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18) ausgeführt - als Anhaltspunkt für eine Beförderungseignung auch zugunsten des Betroffenen einer Sicherheitsüberprüfung gewertet werden müsse.

  • BVerwG, 26.06.2007 - 1 WB 59.06

    Sicherheitsüberprüfung; Strafverfahren; Einstellung; Beurteilungsspielraum.

    Die Feststellung eines Sicherheitsrisikos gemäß § 14 Abs. 3 SÜG kann durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor den Wehrdienstgerichten mit dem Ziel der Aufhebung des entsprechenden feststellenden Schreibens oder Bescheides angefochten werden (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 24. Mai 2000 - BVerwG 1 WB 25.00 - BVerwGE 111, 219 = Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 9 und vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 ).

    Die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich demgemäß darauf zu beschränken, ob diese Stelle von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschluss vom 18. August 2004 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 37.07

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos; verfrühter Antrag auf gerichtliche

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschluss vom 18. August 2004 BVerwG 1 WB 37.04 Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 53.08
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (Beschluss vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 m.w.N.).

    So kann die Beförderung in einen hohen Dienstgrad, der in der Regel mit einer Verwendung in sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten verbunden ist, implizit auch eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit des Soldaten in sicherheitsrechtlicher Hinsicht enthalten (vgl. - für die Beförderung zum Oberstleutnant - Beschluss vom 18. August 2004 - BVerwG 1 WB 37.04 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18).

  • BVerwG, 20.12.2016 - 1 WB 21.16

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an der Zuverlässigkeit; anhängiges Strafverfahren

    Er hat sich prognostisch zur zukünftigen Entwicklung der Persönlichkeit des betroffenen Soldaten und seiner Verhältnisse zu äußern, denn im Mittelpunkt des Sicherheitsüberprüfungsverfahrens steht eine vorbeugende Risikoeinschätzung (BVerwG, Beschlüsse vom 18. August 2004 - 1 WB 37.04 - Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 und vom 4. Juli 2013 - 1 WDS-VR 15.13 - Rn. 34).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 2 VR 6.09

    Begründung einer Unzuverlässigkeit durch den Vorwurf sexueller Belästigung von

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob der Geheimschutzbeauftragte von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich frei bewegen kann, verkannt, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. Beschlüsse vom 18. August 2004 BVerwG 1 WB 37.04 Buchholz 402.8 § 5 SÜG Nr. 18 m.w.N. und vom 11. März 2008 BVerwG 1 WB 37.07 BVerwGE 130, 291 = Buchholz 402.8 § 14 SÜG Nr. 14).
  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 61.06

    Schuldenlast; Schuldenstand; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung;

  • BVerwG, 16.09.2004 - 1 WB 41.04

    Sicherheitsüberprüfung; sicherheitsempfindliche Tätigkeit; Einstellung des

  • BVerwG, 27.09.2007 - 1 WDS-VR 7.07
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 16.10

    Anhörung; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zur Anhörung; Sicherheitsrisiko;

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 58.09

    Insolvenzverfahren; Prognose; Schulden; Sicherheitsrisiko; Zahlungsunfähigkeit

  • BVerwG, 04.07.2013 - 1 WDS-VR 15.13

    Sicherheitsrisiko bei einem Soldaten bei Fälschung der Fahrzeiten und Ruhezeiten;

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 13.10

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos i.S.d. § 5 Abs. 1

  • BVerwG, 24.09.2015 - 1 WB 55.14

    Sicherheitsüberprüfung; Zweifel an Zuverlässigkeit; nationalsozialistisch

  • BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 26.11

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in seiner erweiterten

  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 6.09

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 22.08
  • VG Berlin, 09.01.2023 - 4 K 292.21

    Aufhebung einer Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen: Zugehörigkeit eines

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 W 58.09

    Sicherheitsrisiko eines Soldaten durch dessen finanzielle Schwierigkeiten;

  • VG Berlin, 09.11.2017 - 4 K 200.16

    Ablehnung eines Antrages eines selbstständigen IT- Fachmanns auf Ermächtigung zum

  • VG Berlin, 25.07.2023 - 4 L 163.23

    SÜG, VwGO

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 64.08
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 5.08

    Disziplinargerichtsbescheid; Prognose; Sicherheitsrisiko; Sicherheitsüberprüfung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht