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   BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10   

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BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10 (https://dejure.org/2011,9203)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2011 - 1 WB 38.10 (https://dejure.org/2011,9203)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 (https://dejure.org/2011,9203)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 SG, Art 3 Abs 1 GG
    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nach einmaliger Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren

  • rewis.io

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes nach einmaliger Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 447
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Sie stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N. und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1, vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N. und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -, vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Die Entscheidung über die Ablehnung der Zulassung kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Dafür ist aus dem Lehrgangszeugnis über die Laufbahnprüfung des jeweiligen Bewerbers der Wert im Formularfeld 530 als Note mit drei Dezimalstellen zu berücksichtigen (vgl. dazu Beschluss vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Sie stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N. und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1, vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N. und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -, vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Die Entscheidung über die Ablehnung der Zulassung kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Die Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (z.B. Richtlinien oder Erlassen) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, ob eine für das Verfahren relevante ständige Verwaltungspraxis unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 1 GG gleichmäßig angewendet worden ist (vgl. Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 18.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 59 Rn. 26 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Rn. 31) und gegebenenfalls, ob Verfahrensvorschriften oder eine ständige Verwaltungspraxis der für das Auswahlverfahren zuständigen Stelle das durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützte Recht der Bewerber auf Wahrung ihrer Chancengleichheit im Auswahlverfahren nicht beeinträchtigen.

    Eine ständige Verwaltungspraxis verpflichtet zur Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle; andererseits kann ein Soldat nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der gleichmäßig angewandten Verwaltungsvorschriften bzw. entsprechend der gleichmäßig vollzogenen Verwaltungspraxis beanspruchen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 18.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 59).

  • BVerfG, 11.10.2010 - 1 BvR 1425/10

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerder

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Insoweit schützt Art. 3 Abs. 1 GG das Recht jedes Bewerbers auf eine Verfahrensgestaltung, die der Sicherung des chancengleichen Zugangs zu einer beruflichen Tätigkeit, zu einem öffentlichen Amt oder zu einer Laufbahn angemessen ist; dieses Recht auf Wahrung der Chancengleichheit soll gewährleisten, dass jeder Bewerber eine faire Chance erhält, entsprechend seiner Eignung im Auswahlverfahren betrachtet und berücksichtigt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 - BVerfGE 116, 1, 12, 17; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 BvR 1425/10 - NVwZ 2011, 113 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 59.01

    Begründetheit der Beschwerde eines Offiziersanwärters über die Ablehnung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Innerhalb eines Auswahlverfahrens muss das Bundesministerium der Verteidigung allerdings sicherstellen, dass alle Bewerber hinsichtlich der Auswahlkriterien gleich behandelt und dass für die Feststellung ihrer Eignung die gleichen Unterlagen herangezogen werden (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 52.99 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4).
  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Insoweit schützt Art. 3 Abs. 1 GG das Recht jedes Bewerbers auf eine Verfahrensgestaltung, die der Sicherung des chancengleichen Zugangs zu einer beruflichen Tätigkeit, zu einem öffentlichen Amt oder zu einer Laufbahn angemessen ist; dieses Recht auf Wahrung der Chancengleichheit soll gewährleisten, dass jeder Bewerber eine faire Chance erhält, entsprechend seiner Eignung im Auswahlverfahren betrachtet und berücksichtigt zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 - BVerfGE 116, 1, 12, 17; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 BvR 1425/10 - NVwZ 2011, 113 = juris Rn. 10).
  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 52.99

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung -

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Innerhalb eines Auswahlverfahrens muss das Bundesministerium der Verteidigung allerdings sicherstellen, dass alle Bewerber hinsichtlich der Auswahlkriterien gleich behandelt und dass für die Feststellung ihrer Eignung die gleichen Unterlagen herangezogen werden (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 52.99 - und vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 1 WB 59.01 - Buchholz 236.11 § 30 SLV Nr. 4).
  • BVerwG, 21.07.2011 - 1 WB 46.10

    Auswahlverfahren für Laufbahnwechsel; Bekanntgabe von Mitgliedern der

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Die Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Verwaltungsvorschriften (z.B. Richtlinien oder Erlassen) festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, ob eine für das Verfahren relevante ständige Verwaltungspraxis unter dem Aspekt des Art. 3 Abs. 1 GG gleichmäßig angewendet worden ist (vgl. Beschlüsse vom 21. Oktober 2010 - BVerwG 1 WB 18.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 59 Rn. 26 und vom 21. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 46.10 - Rn. 31) und gegebenenfalls, ob Verfahrensvorschriften oder eine ständige Verwaltungspraxis der für das Auswahlverfahren zuständigen Stelle das durch Art. 3 Abs. 1 GG geschützte Recht der Bewerber auf Wahrung ihrer Chancengleichheit im Auswahlverfahren nicht beeinträchtigen.
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08

    Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1, vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N. und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08

    Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -, vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).
  • BVerwG, 26.01.1981 - 1 WB 47.79

    Feldwebellehrgänge - Vergleichbarkeit von Noten - Offiziere des militärfachlichen

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 41.07

    Rechtsbehelfsbelehrung; Beurteilung; Internationale Beurteilung;

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 33.10

    Besetzung eines Dienstpostens der Bundeswehr genügt Anforderungen an eine

  • BVerwG, 19.12.2011 - 1 WDS-VR 5.11

    Auswahlverfahren; Konkurrentenstreit; Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit

    Innerhalb eines Auswahlverfahrens muss das Bundesministerium der Verteidigung sicherstellen, dass alle Bewerber hinsichtlich der Auswahlkriterien und insbesondere auch bei der Feststellung ihrer Eignung gleich behandelt werden (Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 38.10 - Rn. 41 ).

    Deshalb muss das Auswahlverfahren unter allen Bewerbern Chancengleichheit herstellen und gewährleisten, dass von den potentiellen Bewerbern derjenige gefunden wird, der am ehesten den gesetzlichen Anforderungen entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 627/08 - juris Rn. 7 und Kammerbeschluss vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - juris Rn. 35, Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 38.10 - Rn. 41).

  • OVG Bremen, 05.12.2023 - 2 B 134/23
    Damit macht sie in der Sache eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit im Bewerbungsverfahren geltend, das besagt, dass jedes durch die Dienstherrin gewählte Instrument der Bestenauslese gleichmäßig und nach einheitlichen Maßstäben auf alle Bewerber angewendet werden muss, um jedem Bewerber und jeder Bewerberin eine faire Chance zu geben, entsprechend seiner oder ihrer Eignung im Auswahlverfahren betrachtet und berücksichtigt zu werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.04.2010 - 1 WB 39.09, juris Rn. 39; Beschl. v. 10.09.2011 - 1 WB 38/10, juris Rn. 41; OVG Bremen, Beschl. v. 18.03.2013 - 2 B 294/12, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 48.17

    Auswahlverfahren; Beurteilung; Eignungskriterien; Gültigkeitsdauer einer

    Dieses Verfahren, das in der Struktur der maßgeblichen Vorsortierungskriterien weitgehend den früheren Regelungen entspricht, hat der Senat wiederholt rechtlich gebilligt (vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Rn. 24 f., vom 21. Mai 2015 - 1 WB 5.15 - juris Rn. 35 f. und vom 25. Februar 2016 - 1 WB 4.15 - Rn. 34).

    Dafür war und ist maßgeblich, dass es in der Personalorganisationshoheit des Bundesministeriums der Verteidigung liegt, ob es in das Zulassungsverfahren für die in Rede stehende Laufbahn zusätzliche Erkenntnisquellen einführt, die neben den verschiedenen Beurteilungsarten und bestimmten fachlichen Empfehlungen ergänzende prognostische Aussagen über die Eignung der Bewerber für die angestrebte Laufbahn oder für den laufbahnrelevanten Status (Berufssoldat) leisten können (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 40).

  • BVerwG, 26.09.2013 - 1 WB 49.12

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    (e) Zwar hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichtes mit Beschluss vom 20. September 2011 (1 WB 38.10) festgestellt, dass ein direkter Vergleich des Ergebnisses der Allgemeinen Eignungsfeststellung mit dem Ergebnis der Potentialfeststellung unzulässig ist.

    Schließlich ist wegen der erheblichen formellen (methodischen) und materiellen Unterschiede ein direkter Vergleich zwischen der für den Antragsteller durchgeführten Potenzialfeststellung und der von der Vergleichsperson absolvierten psychologischen Eignungsprüfung unzulässig (vgl. im Einzelnen den auch vom Bundesminister der Verteidigung zitierten Beschluss vom 20. September 2011 - BVerwG 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 = NZWehrr 2012, 119, jeweils Rn. 38 ff.).

  • BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des

    Das Ergebnis der Ausbildungseignungsuntersuchung stellt im Verhältnis zur Entscheidung über die Laufbahnzulassung keine selbstständig anfechtbare und anzufechtende dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO), sondern eine bloß vorbereitende Zwischenentscheidung dar, die im Rahmen des auf Laufbahnzulassung gerichteten Verpflichtungsbegehrens inzident mitüberprüft wird (vgl. für die ähnlich gelagerte Inzidentüberprüfung der Potenzialfeststellung BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.).

    Insbesondere liegt es in der Personalorganisationshoheit des Bundesministeriums der Verteidigung, ob es in das Zulassungsverfahren zusätzliche Erkenntnisquellen einführt, die neben den verschiedenen Beurteilungsarten und bestimmten fachlichen Prüfungsergebnissen ergänzende prognostische Aussagen über die Eignung der Bewerber für die angestrebte Laufbahn leisten können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 40 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 29).

  • OVG Bremen, 18.03.2013 - 2 B 294/12

    Zumessung einer ausschlaggebenden Bedeutung für die Beurteilung der persönlichen

    Das Auswahlverfahren verletzt nicht das Recht der Antragstellerin auf Wahrung der Chancengleichheit (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 20.11.2011 - BVerwG 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61).
  • BVerwG, 07.12.2016 - 1 WDS-VR 4.16

    Notwendigkeit eines Eignungs- und Leistungsvergleichs zwischen konkurrierenden

    Dieser aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitende Grundsatz besteht nicht isoliert, sondern verfahrensbezogen, d.h. innerhalb eines Bewerbungsverfahrens mit dem entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 41 und vom 19. Dezember 2011 - 1 WDS-VR 5.11 - BVerwGE 141, 271 Rn. 36) oder innerhalb eines am Maßstab des Art. 12 GG zu prüfenden Zulassungsverfahrens (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 BvR 2177/07 - juris Rn. 35 und vom 11. Oktober 2010 - 1 BvR 1425/10 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme;

    Ebenfalls bloß vorbereitende Zwischenentscheidungen sind etwa das Ergebnis einer Potenzialfeststellung bei der Laufbahnzulassung (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 38 ff.), das Ergebnis einer Ausbildungseignungsuntersuchung (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16) oder die Feststellung auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit anrechenbarer Vordienstzeiten (BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 WB 36.18 - Buchholz 449.2 § 41 SLV 2002 Nr. 1 Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 30.09.2019 - 1 WDS-VR 8.19

    Zulassung eines Hauptfeldwebels zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen

    Dieses Verfahren, das in der Struktur der maßgeblichen Vorsortierungskriterien weitgehend den früheren Regelungen entspricht, hat der Senat wiederholt rechtlich gebilligt (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Rn. 24 f., vom 21. Mai 2015 - 1 WB 5.15 - juris Rn. 35 f., vom 25. Februar 2016 - 1 WB 4.15 - Rn. 34 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - juris Rn. 27).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 31.21

    Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

    Insbesondere liegt es in der Personalorganisationshoheit des Bundesministeriums der Verteidigung, ob es in das Zulassungsverfahren zusätzliche Erkenntnisquellen einführt, die neben den verschiedenen Beurteilungsarten und bestimmten fachlichen Prüfungsergebnissen ergänzende prognostische Aussagen über die Eignung der Bewerber für die angestrebte Laufbahn leisten können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 2011 - 1 WB 38.10 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 61 Rn. 40 und vom 19. Juli 2018 - 1 WB 48.17 - Buchholz 449.2 § 40 SLV 2002 Nr. 7 Rn. 29).
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 58.19

    Wehrbeschwerdeverfahren bezüglich der Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 4.15

    Bewerbung um Zulassung zur Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 10.19

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zur Feldwebellaufbahn

  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 10.21

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes für das

  • BVerwG, 06.01.2020 - 1 WDS-VR 13.19

    Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz für eine Zulassung zur Laufbahn der

  • BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 5.15

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • VG Münster, 12.03.2015 - 5 K 2521/14

    Berufung in das Berufssoldatenverhältnis;; Dokumentationspflicht;;

  • BVerwG, 26.06.2012 - 1 WB 34.11

    Abhängigkeit der Offizierslaufbahnzulassung im Hinblick auf den fachlichen

  • BVerwG, 29.09.2023 - 1 W-VR 13.23
  • BVerwG, 07.11.2019 - 1 WB 36.18

    Anrechnung von Vordienstzeiten

  • VG Augsburg, 26.11.2013 - Au 3 K 13.983

    Einstellungsprüfung; 3. Qualifikationsebene; strukturiertes Interview; Eignung

  • BVerwG, 26.03.2021 - 1 W-VR 1.21

    Vorläufiger Rechtsschutz für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

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