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   BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07   

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BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07 (https://dejure.org/2008,4966)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2008 - 1 WB 39.07 (https://dejure.org/2008,4966)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 (https://dejure.org/2008,4966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1
    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich, Beurteilungsspielraum; Kompatibilität von dienstlichen Beurteilungen mit formalisierten Bewertungsstufen und solchen in freier Beschreibung; Konkurrenten in unterschiedlich hohen Statusämtern; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2
    Auswahlentscheidung; Begründung; Berufssoldat; Beurteilungspielraum; Beurteilungsspielraum; Bewertungsmaßstab; Bewertungsstufen; Dienstgrad; Eignungs- und Leistungsvergleich; Eignungsvergleich; Kompatibilität; Kompatibilität von dienstlichen Beurteilungen mit ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 1
  • NVwZ-RR 2009, 606 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (105)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    Zu den Anforderungen an den Eignungsvergleich bei einer Auswahl- und Verwendungsentscheidung zur Besetzung eines militärischen Spitzendienstpostens (im Anschluss an Beschluss vom 25. April 2007 BVerwG 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329).

    30 Eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen hat der Senat auch für Entscheidungen angenommen, die wie hier Konkurrenzverhältnisse hinsichtlich militärischer Verwendungen betreffen (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 BVerwG 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).

    Dagegen verfestigt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 BVerwG 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 sowie zuletzt vom 26. Februar 2008 BVerwG 1 WB 1.07 m.w.N.).

    38 a) Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der hier vorliegenden Anfechtung einer Auswahlentscheidung, verbunden mit dem Verpflichtungsantrag, über die Besetzung des Dienstpostens neu zu entscheiden, der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 334).

    39 b) Für Auswahl- und Verwendungsentscheidungen, auch bei der Besetzung von Spitzendienstposten der in § 50 Abs. 1 SG genannten Art (Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 333 f.), gelten die nachfolgenden Grundsätze.

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (stRspr, vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 332 m.w.N.).

    Sind solche Festlegungen getroffen, so ist die zuständige Stelle im Auswahlverfahren hieran gebunden, weil sie andernfalls in Widerspruch zu dem Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung gerät; ob sie ihre Entscheidung an der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Kontrolle (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 338; für das Beamtenrecht vgl. Urteil vom 16. August 2001 BVerwG 2 A 3.00 BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).

    Für die eigentliche inhaltliche Bewertung der Eignung der Bewerber am Maßstab der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. des Anforderungsprofils verbleibt es allerdings bei der oben genannten eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (Klarstellung zum Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 338; für das Beamtenrecht ebenso Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. S. 60).

    Wenn mehrere Bewerber nach ihrer Eignung und Befähigung allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 338; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. S. 61).

    53 (2) Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Beurteilungen der Leistungen in einer Weise miteinander "kompatibel" gemacht, die einen sachgerechten Eignungsvergleich erlaubt (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 25. April 2007 BVerwG 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41).

    Entsprechendes gilt für den Eignungsvergleich von Soldaten in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern; es verstößt gegen allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe, wenn nicht oder nicht hinreichend bedacht worden ist, dass Beurteilungen der Eignung, Befähigung und Leistung von Bewerbern, die in dem jeweils maßgeblichen Beurteilungszeitraum statusrechtlich unterschiedliche Ämter bekleidet haben, nicht ohne Weiteres gleich gewichtet werden dürfen (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 341).

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 1.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    Nur bei im Wesentlichen gleicher Eignung ist im Rahmen sachgerechter Erwägungen darüber zu befinden, welchen sonstigen sachlichen Gesichtspunkten er entscheidendes Gewicht beimessen will, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 1.03 m.w.N.).

    42 Festlegungen über die Anforderungen an die Wahrnehmung eines Dienstpostens (etwa in Form einer Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung oder eines Anforderungsprofils) stellen organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe militärischer Zweckmäßigkeit dar, die inhaltlich keiner gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 a.a.O. m.w.N.).

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbilds und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 1.03 m.w.N.; ferner Urteil vom 27. Februar 2003 BVerwG 2 C 16.02 Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10).

    67 Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei im Wesentlichen gleicher Eignung von Bewerbern im Rahmen sachgerechter Erwägungen auch sonstigen sachlichen Gesichtspunkten ein (gegebenenfalls) entscheidendes Gewicht für die Auswahl beigemessen werden kann, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 1.03 und vom 26. Februar 2008 BVerwG 1 WB 1.07 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    Sind solche Festlegungen getroffen, so ist die zuständige Stelle im Auswahlverfahren hieran gebunden, weil sie andernfalls in Widerspruch zu dem Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung gerät; ob sie ihre Entscheidung an der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Kontrolle (vgl. Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 338; für das Beamtenrecht vgl. Urteil vom 16. August 2001 BVerwG 2 A 3.00 BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).

    Für die eigentliche inhaltliche Bewertung der Eignung der Bewerber am Maßstab der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. des Anforderungsprofils verbleibt es allerdings bei der oben genannten eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (Klarstellung zum Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 338; für das Beamtenrecht ebenso Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. S. 60).

    Wenn mehrere Bewerber nach ihrer Eignung und Befähigung allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschluss vom 25. April 2007 a.a.O. S. 338; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 a.a.O. S. 61).

    Es ist dem zuständigen Vorgesetzten überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere und gegebenenfalls ausschlaggebende Gewicht beimisst (vgl. Beschluss vom 10. November 1993 BVerwG 2 ER 301.93 Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 und Urteil vom 16. August 2001 BVerwG 2 A 3.00 BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    Schließlich stellt die schriftliche Dokumentation der Auswahlerwägungen sicher, dass die Bewertungsgrundlagen der entscheidenden Stelle vollständig zur Kenntnis gelangt sind, und erweist sich damit als verfahrensbegleitende Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. zum Ganzen BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 2 BvR 206/07 NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169 m.w.N.; aus der Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte zuletzt etwa NdsOVG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 5 ME 317.07 - NVwZ-RR 2008, 552 = DÖD 2008, 132 m.w.N.).

    Die besondere Verfahrensabhängigkeit des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Rechts eines Bewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung, die sowohl auf das Verwaltungs- als auch auf das gerichtliche Verfahren ausstrahlt (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 a.a.O.), besteht bei Konkurrentenstreitigkeiten um förderliche truppendienstliche Verwendungen nicht in gleicher Weise wie bei beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter.

    Hieraus folgt ein Anspruch eines Bewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 2 BvR 206/07 NVwZ 2007, 1178 = ZBR 2008, 169).

  • BVerwG, 26.02.2008 - 1 WB 1.07

    Habilitation; Konkurrentenantrag; Leistungsprinzip; Personalberater-Ausschüsse;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    Dagegen verfestigt sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 BVerwG 1 WB 31.06 BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 sowie zuletzt vom 26. Februar 2008 BVerwG 1 WB 1.07 m.w.N.).

    67 Ergänzend ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei im Wesentlichen gleicher Eignung von Bewerbern im Rahmen sachgerechter Erwägungen auch sonstigen sachlichen Gesichtspunkten ein (gegebenenfalls) entscheidendes Gewicht für die Auswahl beigemessen werden kann, sofern dadurch das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird (vgl. Beschlüsse vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 1.03 und vom 26. Februar 2008 BVerwG 1 WB 1.07 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07

    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    33 Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 13. August 2008 BVerwG 1 WB 45.07 zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen) die Praxis von Bundeswehrstellen gebilligt, Personalentscheidungen den nicht berücksichtigten Konkurrenten grundsätzlich nur mündlich mitzuteilen und schriftliche Bescheide in der Regel nur bei der Ablehnung förmlicher Anträge zu erlassen, sofern sich nicht eine besondere Form der Bekanntgabe aus gesetzlichen Regelungen oder einer entsprechenden (insbesondere auf Verwaltungsvorschriften beruhenden) Selbstbindung (Art. 3 Abs. 1 GG) ergibt.

    Auch die Vorschrift über die Beschwerdefrist (§ 6 Abs. 1 WBO) stellt nicht auf eine Bekanntgabe der Maßnahme oder Entscheidung ab, sondern auf die (tatsächliche, positive) Kenntnis von dem Beschwerdeanlass (vgl. auch insoweit Beschluss vom 13. August 2008 BVerwG 1 WB 45.07 ).

  • BVerwG, 26.11.1986 - 1 WB 117.86

    Wehrrecht - Ablösung eines Soldaten - Mangelnde Eignung oder Leistung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    41 Da Eignung, Befähigung und Leistung unbestimmte Rechtsbegriffe wertenden Inhalts sind, steht dem zuständigen Vorgesetzten bei der Entscheidung über die Eignung eines Soldaten für eine bestimmte Verwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 SG ein Beurteilungsspielraum zu, den er unter Berücksichtigung des von dem Soldaten wahrzunehmenden Dienstpostens auszufüllen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 26. November 1986 BVerwG 1 WB 117.86 BVerwGE 83, 251 ).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    Demzufolge beschränkt sich die gerichtliche Nachprüfung der Eignung insoweit auf die Kontrolle, ob der Vorgesetzte bei der Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. Beschluss vom 14. September 1999 BVerwG 1 WB 40, 41 und 42.99 BVerwGE 111, 22 = Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 21).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbilds und seiner Kontinuität ist es darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2003 BVerwG 1 WB 1.03 m.w.N.; ferner Urteil vom 27. Februar 2003 BVerwG 2 C 16.02 Buchholz 237.6 § 8 NdsLBG Nr. 10).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07
    58 Beziehen sich wie hier Beurteilungen auf Bewerber in unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern, so ist in der Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte weithin anerkannt, dass bei formal gleicher Bewertung die Beurteilung des Beamten oder Richters im höheren Statusamt grundsätzlich besser ist als diejenige des in einem niedrigeren Statusamt befindlichen Konkurrenten; dem liegt die Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vorneherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (vgl. hierzu und zur Vereinbarkeit dieser Rechtsprechung mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. März 2007 2 BvR 2470/06 NVwZ 2007, 691 = ZBR 2008, 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

  • BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 12.08
  • BVerwG, 24.01.2006 - 1 WB 15.05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Begründung; truppendienstliche Erstmaßnahme;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2008 - 5 ME 317/07

    Notwendigkeit der Begründung der Ablehnung der Auswahl eines

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1586/07

    Zur Möglichkeit, einen Bewerbungsverfahrensanspruch in einem beamtenrechtlichen

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Weiterhin stehen die Entscheidungen der Gerichte im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Möglichkeit des Rückgriffs auf ältere dienstliche Beurteilungen als zusätzliche Erkenntnismittel, die über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beurteilten Aufschluss geben, bejaht (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, juris, Rn. 15; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 -, BVerwGE 133, 1 ).

    Die auswählende Behörde sei somit gehalten, die Aussagen von Beurteilungen mit unterschiedlichen Beurteilungsinhalten miteinander "kompatibel" zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 -, BVerwGE 133, 1 ; Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -, BVerwGE 128, 329 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 1 B 58/10 -, juris, Rn. 17; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, juris, Rn. 17), mithin die Vergleichbarkeit herzustellen.

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Die von dem Bundesminister der Verteidigung im gerichtlichen Verfahren nachträglich gegebene Begründung sei schließlich genauso willkürlich, fehlerhaft und benachteiligend wie die Begründung im Parallelverfahren BVerwG 1 WB 39.07 hinsichtlich der Besetzung des Dienstpostens des Stellvertretenden Befehlshabers des ...kommandos.

    Die Verfahrensakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 1032/07 - und die Personalgrundakte des Antragstellers, außerdem die Akten der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WDS-VR 4.06, BVerwG 1 WDS-VR 6.06 und BVerwG 1 WB 31.06 sowie der beim Senat anhängigen weiteren Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 39.07 und BVerwG 1 WB 59.08 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Sein Rechtsschutzbegehren ist - auch im Hinblick auf die entsprechende ausdrückliche Antragstellung in den beiden Parallelverfahren BVerwG 1 WB 39.07 und BVerwG 1 WB 59.08 - sachdienlich so auszulegen, dass er beantragt, die Entscheidung des Bundesministers der Verteidigung vom 18. September 2006, den Dienstposten des Amtschefs des ...amts der Bundeswehr mit dem damaligen Generalarzt Dr. F. zu besetzen, aufzuheben und den Bundesminister der Verteidigung zu verpflichten, über die Besetzung dieses Dienstpostens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag;

    aa) Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der Anfechtung einer Auswahlentscheidung, die mit dem Verpflichtungsantrag verbunden wird, über die Besetzung des Dienstpostens neu zu entscheiden, der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49, jeweils Rn. 38 und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 33.10 - Rn. 27).

    Zu berücksichtigen sind deshalb auch Sachverhalte, die nach der aufgehobenen ersten Auswahlentscheidung vom 6. November 2008, aber noch vor der hier verfahrensgegenständlichen Entscheidung vom 20. Oktober 2010 eingetreten sind, wie insbesondere die Verwendung der Beigeladenen auf dem strittigen Dienstposten (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49, jeweils Rn. 38; vgl. auch Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 47, jeweils Rn. 58).

    Für die eigentliche inhaltliche Bewertung der Eignung der Kandidaten am Maßstab des Anforderungsprofils bzw. der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung verbleibt es allerdings bei der oben dargelegten eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 42).

    Wenn mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07- a.a.O. Rn. 42; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).

    Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbarende Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 = DVBl 2007, 563; Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 58, vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - Rn. 50 und vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 33.10 - Rn. 49).

    Der Bundesminister der Verteidigung hat ursprünglich in Konkurrentenverfahren mit Beurteilungen nach dem System der ZDv 20/6 in der bis Januar 2007 geltenden Fassung (mit einer sieben Stufen umfassenden Notenskala) einen Statuszuschlag in Höhe von 0, 25 berücksichtigt (vgl. z.B. Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 61); für Beurteilungen nach dem neuen System mit der neunstufigen Leistungsbewertung hält er einen Statuszuschlag von 1, 0 für angemessen (vgl. z.B. Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 1 WB 33.10 - Rn. 7, 50).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 33.10

    Besetzung eines Dienstpostens der Bundeswehr genügt Anforderungen an eine

    Bei dem Vergleich der aktuellen Beurteilungen aus dem Jahr 2009 habe der Bundesminister der Verteidigung bei dem Beigeladenen zu Unrecht einen "Statuszuschlag" von 1, 0 Punkten angerechnet; diese Verfahrensweise widerspreche seiner Ankündigung im Verfahren BVerwG 1 WB 39.07, den sich aus einem höheren Statusamt ergebenden Vorteil auch in Zukunft bei vergleichbaren Auswahlentscheidungen mit einem Zuschlag von (lediglich) 0,25 Punkten zu berücksichtigen.

    aa) Maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der Anfechtung einer Auswahlentscheidung, verbunden mit dem Verpflichtungsantrag, über die Besetzung des Dienstpostens neu zu entscheiden, der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - Rn. 38 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49).

    Für die eigentliche inhaltliche Bewertung der Eignung der Kandidaten am Maßstab des Anforderungsprofils bzw. der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung verbleibt es allerdings bei der oben dargelegten eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 42).

    Wenn mehrere Bewerber nach ihrer Eignung und Befähigung allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O.; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).

    Es ist dem zuständigen Vorgesetzten überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere und gegebenenfalls ausschlaggebende Gewicht beimisst (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - Rn. 49 a.a.O. m.w.N.).

    Dem liegt die mit den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbarende Überlegung zugrunde, dass an den Inhaber eines höheren statusrechtlichen Amtes von vornherein höhere Erwartungen zu stellen sind als an den Inhaber eines niedrigeren statusrechtlichen Amtes (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 = DVBl 2007, 536; BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 58 und vom 13. April 2011 - BVerwG 1 WB 21.10 - Rn. 50).

    Soweit das Gebot der Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung nicht in Frage gestellt wird, kann nach der Rechtsprechung des Senats seitens des zuständigen Vorgesetzten auch auf Verwendungsvorschläge für Folgeverwendungen und auf weitere Sicht rekurriert werden (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 67).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Für die eigentliche inhaltliche Bewertung der Eignung der Kandidaten am Maßstab des Anforderungsprofils bzw. der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung verbleibt es allerdings bei der oben dargelegten eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 42).

    Wenn mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden, haben - in der Regel durch dienstliche Beurteilungen ausgewiesene - Abstufungen der Qualifikation Bedeutung (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 42; für das Beamtenrecht Urteil vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54).

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

    a) Für die nach Art. 33 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 SG gebotene Auswahl nach Eignung, Befähigung und Leistung und die gerichtliche Kontrolle der Auswahlentscheidung gelten nach der Rechtsprechung des Senats insbesondere die nachfolgenden Grundsätze (vgl. zum Ganzen zusammenfassend insb. Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 und vom 27. Januar 2010 - BVerwG 1 WB 52.08 -):.

    Festlegungen über die Anforderungen an die Wahrnehmung eines Dienstpostens (etwa in Form einer Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung oder eines Anforderungsprofils) unterliegen als organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe militärischer Zweckmäßigkeit zwar nicht der gerichtlichen Kontrolle, binden aber die zuständige Stelle im Auswahlverfahren; ob sie ihre Auswahlentscheidung an der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. an dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 16. Dezember 2008 a.a.O. S. 3 f.).

    Zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber ist dabei in erster Linie auf die zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen, weshalb der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt; zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch frühere Beurteilungen bis zu den beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2007 - BVerwG 1 WB 6.07 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 9 m.w.N. und vom 16. Dezember 2008 a.a.O. S. 7).

    Dies gilt auch für die hier vorliegende Kombination der Anfechtung einer Auswahlentscheidung mit dem Verpflichtungsantrag, über die Besetzung des Dienstpostens neu zu entscheiden (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 a.a.O. S. 334 und vom 16. Dezember 2008 a.a.O. S. 2).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Der Senat hat deshalb eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die - wie im vorliegenden Fall - ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41 S. 18, vom 16. Dezember 2008 a.a.O. S. 14 f. bzw. S. 60 f. und vom 23. Februar 2010 - BVerwG 1 WB 36.09 - Rn. 26 ).

    Ob sie ihre Auswahlentscheidung an der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. an dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 S. 53).

  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2013 - 9 L 2542/13

    Auswahl nach Anforderungsprofil

    Erst dieser Vergleich ermöglicht die Prognose, dass der in Betracht kommende Beamte den nach der Dienstpostenbeschreibung anfallenden Aufgaben besser als andere Interessenten gerecht werden und damit für ein höherwertiges Statusamt besser geeignet sein wird (BVerwG, U. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58, 59 f.; B. v. 16.12.2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1, 3 f. Rn. 42; U. v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - NJW 2011, 2453, 2454 Rn. 21; v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer BeamtStG § 9 Rn. 350 m.w.N.).

    Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden, da er andernfalls in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung geriete (BVerwG U. v. 16.8.2001, a.a.O.; B. v. 16.12.2008, a.a.O. m.w.N.; U. v. 3.3.2011, a.a.O. Rn. 23; v. Roetteken a.a.O. Rn. 351 m.w.N.).

    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (BVerwG U. v. 16.8.2001, a.a.O.; B. v. 16.12.2008, a.a.O. m.w.N.).

    Allerdings unterliegt die inhaltliche Bewertung der Eignung eines Bewerbers im Hinblick auf das Anforderungsprofil nur einer eingeschränkten Nachprüfung, weil insoweit der Ermessens- und Beurteilungsspielraum für die Qualifikationsfeststellung zum Tragen kommt (BVerwG B. v. 16.12.2008, a.a.O.).

    Dem folgt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht, und zwar sowohl im Hinblick auf die verbindliche Vorgabe zur Qualifikationsfeststellung in § 9 Abs. 1 S. 1 BGleiG, hier anzuwenden nach § 1 ELV i. V. m. § 33 Abs. 1 S. 3 BLV, wie auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BAG, des 5. Senats des BVerwG und des BVerfG zu Art. 33 Abs. 2 GG sowie das nicht aufgegebene Urteil des BVerwG v. 16.8.2001 und dessen Beschluss v. 16.12.2008 (a.a.O. m.w.N.; v. Roetteken ZBR 2012, 230, 233 ff.).

    16 Die Aufstellung des Anforderungsprofils liegt im weiten organisatorischen und personalpolitischen Ermessen, das nicht im Hinblick auf die Interessen einzelner Personen auszuüben, sondern auf die optimale Erfüllung der jeweiligen dienstlichen Aufgaben auszurichten ist (BVerfG B. v. 8.10.2007, a.a.O.; BVerwG B. v. 16.12.2008, a.a.O.; U. v. 3.3.2011, a.a.O. S. 2454 Rn. 22).

    Das jeweilige Anforderungsprofil unterliegt gerichtlicher Kontrolle hinsichtlich der Frage, ob es an bestehenden gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet ist, insbesondere diskriminierungsfrei ist (BVerwG U. v. 3.3.2011, a.a.O. Rn. 22) und im Übrigen auf sachlichen Erwägungen beruht, um die damit einhergehende Zugangsbeschränkung zu rechtfertigen (BVerfG a.a.O.; B. v. 2.10.2007, a.a.O.; a. A. hinsichtlich der gerichtlichen Kontrollbefugnis BVerwG B. v. 16.12.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

    Festlegungen über die Anforderungen an die Wahrnehmung eines Dienstpostens (etwa in Form einer Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung oder eines Anforderungsprofils) unterliegen als organisatorische Maßnahmen nach Maßgabe militärischer Zweckmäßigkeit zwar nicht der gerichtlichen Kontrolle, binden aber die zuständige Stelle im Auswahlverfahren; ob sie ihre Auswahlentscheidung an der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung bzw. an dem Anforderungsprofil ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (dazu im Einzelnen: Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49).

    Die Tatsache allein, dass die ausgewählten Offiziere im Jahr 2007 jeweils besser beurteilt waren als der Antragsteller, wobei deren Beurteilung im höheren Statusamt die Annahme eines Leistungsvorsprungs und eines Wertungszuschlags rechtfertigte (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49 ), stellte damit offenbar nicht die ausschlaggebende Erwägung für die getroffene Auswahl dar.

    Dabei ist aus dem Blick geraten, dass sich der dem zuständigen Vorgesetzten eingeräumte Beurteilungsspielraum gerade bei der Eignung an den konkret definierten Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens zu orientieren hat (Beschlüsse vom 25. April 2007 a.a.O. Rn. 44, vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 - a.a.O. Rn. 44 und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - a.a.O. Rn. 50).

  • VG Frankfurt/Main, 20.02.2013 - 9 L 4174/12

    Anforderungsprofil als Grundlage der Qualifikationsfeststellung

    Erst dieser Vergleich ermöglicht die Prognose, dass der in Betracht kommende Beamte den nach der Dienstpostenbeschreibung anfallenden Aufgaben besser als andere Interessenten gerecht werden und damit für ein höherwertiges Statusamt geeignet sein wird (BVerwG, U. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58, 59 f.; B. v. 16.12.2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1, 3 f. Rn. 42; U. v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - NJW 2011, 2453, 2454 Rn. 21; v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer BeamtStG § 9 Rn. 350 m.w.N.).

    Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden, da er andernfalls in Widerspruch zu dem selbst gesteckten Ziel bestmöglicher Aufgabenwahrnehmung geriete (BVerwG U. v. 16.8.2001, a.a.O.; B. v. 16.12.2008, a.a.O. m.w.N.; U. v. 3.3.2011, a.a.O. Rn. 23; v. Roetteken a.a.O. Rn. 351 m.w.N.).

    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (BVerwG U. v. 16.8.2001, a.a.O.; B. v. 16.12.2008, a.a.O. m.w.N.).

    Allerdings unterliegt die inhaltliche Bewertung der Eignung eines Bewerbers im Hinblick auf das Anforderungsprofil nur einer eingeschränkten Nachprüfung, weil insoweit der Ermessens- und Beurteilungsspielraum für die Qualifikationsfeststellung zum Tragen kommt (BVerwG B. v. 16.12.2008, a.a.O.).

    Dem folgt die Kammer in ständiger Rechtsprechung nicht, und zwar sowohl im Hinblick auf die verbindliche Vorgabe zur Qualifikationsfeststellung in § 10 Abs. 1 S. 1 HGlG wie auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BAG, des 5. Senats des BVerwG und des BVerfG zu Art. 33 Abs. 2 GG sowie das nicht aufgegebene Urteil des BVerwG v. 16.8.2001 und dessen Beschluss v. 16.12.2008 (a.a.O. m.w.N.; v. Roetteken ZBR 2012, 230, 233 ff.).

    Die Aufstellung des Anforderungsprofils liegt im weiten organisatorischen und personalpolitischen Ermessen, das nicht im Hinblick auf die Interessen einzelner Personen auszuüben, sondern auf die optimale Erfüllung der jeweiligen dienstlichen Aufgaben auszurichten ist (BVerfG B. v. 8.10.2007, a.a.O.; BVerwG B. v. 16.12.2008, a.a.O.; U. v. 3.3.2011, a.a.O. S. 2454 Rn. 22).

    Das jeweilige Anforderungsprofil unterliegt gerichtlicher Kontrolle hinsichtlich der Frage, ob es an bestehenden gesetzlichen Vorgaben ausgerichtet ist, insbesondere diskriminierungsfrei ist (BVerwG U. v. 3.3.2011, a.a.O. Rn. 22) und im Übrigen auf sachlichen Erwägungen beruht, um die damit einhergehende Zugangsbeschränkung zu rechtfertigen (BVerfG a.a.O.; B. v. 2.10.2007, a.a.O.; a. A. hinsichtlich der gerichtlichen Kontrollbefugnis BVerwG B. v. 16.12.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 40.11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten

  • BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 23.23
  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 41.11

    Notwendigkeit der Vornahme eines Leistungsvergleichs von Bewerbern auf eine

  • BVerwG, 24.05.2011 - 1 WB 59.10

    Auswahlentscheidung; Eignungs- und Leistungsvergleich; Aktualität von

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 2859/07

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zum Oberst; Ausrichtung der Klage

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

  • BVerwG, 19.05.2011 - 1 WB 28.10

    Bedeutung dienstlicher Beurteilungen i.R.e. dienstlichen Auswahlentscheidung bei

  • BVerwG, 09.02.2011 - 1 WB 59.10

    Notwendige Beiladung; Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens; effektiver

  • BVerwG, 14.02.2012 - 1 WDS-VR 6.11

    Anforderungen an die Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft;

  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 9 L 3797/13

    Bewerbungsverfahrensanspruch

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17

    Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines

  • BVerwG, 16.11.2012 - 1 WB 1.12

    Ermessen bei der Auswahl eines Chefarztes für ein Bundeswehrkrankenhaus

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 21.14

    Konkurrentenstreitigkeiten - und die Beschwerdefrist der Wehrbeschwerdeordnung

  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 25.22

    Besetzung von Dienstposten und das Gleichstellungsgesetz

  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 44.16

    Konkurrentenstreit; Ausschluss von der weiteren Betrachtung im Auswahlverfahren

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19

    Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus;

  • BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21

    Erfolgreicher Konkurrentenstreit um eine A 16-Stelle

  • BVerwG, 19.03.2018 - 1 WDS-VR 7.17

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2010 - 1 B 901/10

    Auswahlentscheidung im Rahmen der Besetzung einer Beamtenstelle mit einem

  • BVerwG, 27.09.2023 - 1 WB 3.23

    Konkurrentenstreit A 9 MZ

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 44.17

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • VG Ansbach, 22.09.2011 - AN 1 E 11.01411

    Pattsituation nach Vergleich der Gesamturteile der aktuellen und der

  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 WB 33.20

    Antrag eines Hauptmanns auf einen Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 11.20

    Wehrbeschwerdeverfahren wegen der die Besetzung eines mit A 12 dotierten

  • BVerwG, 16.09.2019 - 1 WDS-VR 7.19

    Vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 59.14

    Konkurrentenstreit; Vergleichbarkeit einer Sonderbeurteilung

  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 13.14

    Antrag eines Stabsfeldwebels um Besetzung auf einen bestimmten Dienstposten

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13

    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens;

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 14.12

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19

    "erwünschte" bzw "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Anforderungsprofil;

  • VG Gelsenkirchen, 29.02.2024 - 12 K 4250/21

    Dienstliche Beurteilung, Zweckbestimmung, Rechtsschutzinteresse für eine Klage

  • VG Gelsenkirchen, 29.02.2024 - 12 L 1793/23

    Konkurrentenstreit, (Vor)vorbeurteilungen, Auswahlentscheidung, leistungsfremde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 2332/09

    Thematischer Bezug eines bei einem privaten Veranstalter gehaltenen Vortrags zu

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

  • BVerwG, 22.09.2021 - 1 W-VR 7.21

    Konkurrentenstreit um einen A 15-Dienstposten; Eilverfahren

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 28.09

    Wehrbeschwerdeverfahren; Besorgnis der Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • OVG Bremen, 02.09.2011 - 2 B 64/11

    Verstoß gegen den Leistungsgrundsatz durch Mangel einer geeigneten

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 71.19

    Antrag in einem Wehrbeschwerdeverfahren auf gerichtliche Entscheidung in einem

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Anforderungen an die

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 43.14

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrentenstreit

  • VG Regensburg, 10.01.2022 - RO 1 E 21.1927

    Anspruch auf Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens -

  • BVerwG, 06.11.2020 - 1 WDS-VR 10.20

    Konkurrentenstreit um einen A 16-Dienstposten, Eilverfahren

  • BVerwG, 18.12.2017 - 1 WDS-VR 8.17

    Konkurrentenstreit; vorläufiger Rechtsschutz; Glaubhaftmachung des

  • VG Ansbach, 27.08.2015 - AN 1 E 15.01003

    Stellenbesetzungsverfahren

  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 15.20

    Antrag eines Dienstsoldaten auf Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens in

  • BVerwG, 14.12.2018 - 1 WB 45.17

    Anciennitätsprinzip; Bedarfsträgerforderungen; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17

    Auswahl zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 3.21

    Konkurrentenstreit um einen A-16-Dienstposten, Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 20.02.2023 - 1 W-VR 28.22

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter; Vorläufiger

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 5.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die

  • BVerwG, 01.06.2021 - 1 W-VR 5.21

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • BVerwG, 11.07.2019 - 1 WDS-VR 4.19

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 2 B 10497/15

    Beamtenrecht; Abbruch des Auswahlverfahrens; Konkurrentenstreitverfahren; neue

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 60.19

    Konkurrentenstreit um den Dienstposten eines Dezernatsleiters und

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17

    Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 23.17

    Besetzung des Dienstpostens mit einem Bewerber durch Auswahlverfahren i.R.e.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2023 - 1 B 335/23

    Auswahlentscheidung; Dienstliche Beurteilung; Vorbeurteilung; Vorvorbeurteilung;

  • BVerwG, 21.07.2021 - 1 WB 4.21

    Konkurrentenstreit eines Berufssoldaten mit der Befähigung zum Richteramt um die

  • BVerwG, 25.02.2021 - 1 WB 17.20

    Antrag eines Dienstsoldaten auf Durchführung eines neuen Auswahlverfahrens in

  • BVerwG, 31.01.2023 - 1 W-VR 27.22

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens des Kommandeurs und

  • VG München, 30.01.2023 - M 5 E 22.4977

    Erfolgreicher Konkurrenteneilantrag gegen Besetzung einer Professur

  • BVerwG, 13.06.2022 - 1 W-VR 5.22

    Konkurrentenstreit A 16; unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 26.20

    Besetzung des Dienstpostens eines deutschen Verbindungsstabsoffiziers beim

  • ArbG Bonn, 03.02.2021 - 5 Ca 2279/20
  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 62.19

    Wehrbeschwerdeverfahren in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

  • VG Neustadt, 08.02.2023 - 1 L 1049/22

    Beförderung eines Telekom-Beamten; Beurteilungssystem der Telekom;

  • BVerwG, 18.11.2022 - 1 W-VR 20.22

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreitverfahren

  • VG Stade, 14.10.2020 - 3 B 1258/20

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; kompatibel;

  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00374

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

  • VG Frankfurt/Main, 05.05.2014 - 9 K 4775/12
  • VG Ansbach, 21.06.2011 - AN 1 E 11.01057

    Bewerbungsverfahrensanspruch; unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

  • BVerwG, 09.11.2020 - 1 WDS-VR 11.20

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach der Besoldungsgruppe A 16

  • BVerwG, 29.10.2020 - 1 WB 9.20

    Zuordnung des Dienstpostens dem Uniformträgerbereich Luftwaffe zur Besetzung

  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00417

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

  • VG Ansbach, 13.03.2015 - AN 1 E 15.00387

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Bekanntgabe; Unterrichtung; nachrichtliche

  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00389

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

  • VG Ansbach, 16.03.2015 - AN 1 E 15.00373

    Zulassung zur Vorprüfung im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung für Ämter ab der

  • VG Frankfurt/Oder, 24.08.2012 - 3 K 241/09

    Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben

  • BVerwG, 30.03.2023 - 1 WB 33.22

    "Erfahrungsvorsprung" ersetzt keine Auswahl nach dem Leistungsprinzip

  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 WB 2.21

    Erfolgloser Antrag auf Zuerkennung von Tätigkeitsbegriffen (TIV-ID)

  • VG Regensburg, 27.04.2021 - RN 1 E 20.3187

    Konkurrentenstreit - konstitutives Anforderungsprofil als Filter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2011 - 1 B 390/11

    Anspruch auf erneute Entscheidung über eine Bewerbung bei Verletzung der

  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten

  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 W-VR 10.21

    Eilrechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens

  • VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

  • VG Stuttgart, 26.07.2011 - 12 K 288/11

    Einstweilige Untersagung der Besetzung der ausgeschriebenen Stelle eines

  • VG Frankfurt/Main, 07.11.2013 - 9 L 2452/13
  • VG Köln, 27.10.2011 - 27 L 1081/11

    Anordnungsgrund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung im

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