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   BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17   

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BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17 (https://dejure.org/2018,19717)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.2018 - 1 WB 40.17 (https://dejure.org/2018,19717)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 2018 - 1 WB 40.17 (https://dejure.org/2018,19717)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Art. 33 Abs. 2, Art. 65 Satz 2, Art. 65a; VwVfG § 38 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 46; SG § 3 Abs. 1; SGleiG § 8 Satz 1
    Anforderungsprofil; Begründungspflicht; Dokumentationsmängel; Ergänzung von Ermessenserwägungen; Gleichstellung; Querversetzung; Ressortverantwortung der Verteidigungsministerin; Unerheblichkeit von Verfahrensfehlern; Unterrepräsentanz von Frauen; Versetzung; ...

  • Wolters Kluwer

    Gelten der Gleichstellungsregelung nach ihrem Wortlaut nur für Entscheidungen über den beruflichen Aufstieg; Berücksichtigen des in der Norm enthaltenen Gleichstellungsgedankens bereits im Vorfeld bei Versetzungen auf anspruchsvolle Dienstposten

  • rewis.io

    Zur Relevanz von Gleichstellungsaspekten bei Querversetzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelten der Gleichstellungsregelung nach ihrem Wortlaut nur für Entscheidungen über den beruflichen Aufstieg; Berücksichtigen des in der Norm enthaltenen Gleichstellungsgedankens bereits im Vorfeld bei Versetzungen auf anspruchsvolle Dienstposten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1573
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Der Grundsatz der Bestenauslese beschränkt sich aber auf Entscheidungen über höherwertige, die Beförderung in den höheren Dienstgrad oder die Einweisung in die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorprägenden Verwendungen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 32 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - Rn. 31).

    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - Rn. 32).

    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, wie sie sich insbesondere aus dem Zentralerlass (ZE) B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" ergeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - Rn. 32).

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 45.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Nachbesetzung eines Dienstpostens

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Hinsichtlich der Querversetzung war das Bundesministerium der Verteidigung im Rahmen seines Ermessens nicht verpflichtet, den ebenfalls geeigneten Antragsteller für die Besetzung des Dienstpostens auszuwählen (BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 1995 - 1 WB 45.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 7 Rn. 9 und vom 7. Dezember 2016 - 1 WDS-VR 4.16 - Rn. 39).

    Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Senats ein Anspruch auf Versetzung nicht schon dann, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist als der von der personalführenden Stelle ausgewählte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 1995 - 1 WB 45.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 7 Rn. 9 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. und vom 13. April 2011 - 1 WB 21.10 - Rn. 22).

    Denn die besonderen Dokumentationspflichten, die die Rechtsprechung aus Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG bei Konkurrentenstreitigkeiten um höherwertige Dienstposten entwickelt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 35), gelten bei dotierungsgleichen Versetzungsentscheidungen grundsätzlich nicht.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Die gerichtliche Überprüfung richtet sich auch darauf, ob die vom Bundesministerium der Verteidigung im Wege der Selbstbindung in Erlassen und Richtlinien festgelegten Maßgaben und Verfahrensvorschriften eingehalten sind, wie sie sich insbesondere aus dem Zentralerlass (ZE) B-1300/46 "Versetzung, Dienstpostenwechsel, Kommandierung" ergeben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2003 - 1 WB 57.02 - BVerwGE 118, 25 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - Rn. 32).
  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 30.02

    Versetzung; förderliche Verwendung; Verzicht auf laufbahnorientierte Förderung;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2002 - 1 WB 30.02 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 30 S. 24 und vom 14. Dezember 2017 - 1 WB 42.16 - Rn. 32).
  • BVerwG, 14.02.2011 - 1 WB 21.10

    Notwendige Beiladung gem. § 65 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) bei

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - Rn. 29 m.w.N. und vom 13. April 2011 - 1 WB 21.10 - Rn. 22).
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 31.11

    Kriterien für ein dienstliches Bedürfnis einer Wegversetzung und Zuversetzung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Daher besteht auch nach der Rechtsprechung des Senats ein Anspruch auf Versetzung nicht schon dann, wenn der die Versetzung begehrende Soldat möglicherweise für den Dienstposten besser geeignet ist als der von der personalführenden Stelle ausgewählte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. November 1995 - 1 WB 45.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 7 Rn. 9 und vom 24. Januar 2012 - 1 WB 31.11 - juris Rn. 29).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 38.17

    Truppendienstliche Personalmaßnahme; Zusage; Zusicherung; truppendienstliche

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Eine die Personalführung bindende Zusicherung im Sinne des § 38 Abs. 1 Satz 1 VwVfG kann nur dann angenommen werden, wenn eine grundsätzlich schriftliche, zur Überzeugung des Gerichts feststehende, eindeutige und auf ein bestimmtes Verhalten gerichtete Erklärung mit Bindungswillen von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle und seiner eigenen Stellung in dieser Dienststelle rechtlich befugt ist (BVerwG, Beschlüsse vom 22. März 1995 - 1 WB 81.94 - BVerwGE 103, 219 und vom 1. März 2018 - 1 WB 38.17 - S. 9 f.).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Er ist im Stellenbesetzungsverfahren berechtigt, nach Sichtung des in Betracht kommenden Personals auf diese Anforderung für alle Bewerber gleichermaßen zu verzichten (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Rn. 46 f.).
  • BVerwG, 24.05.2016 - 1 WB 26.15

    Konkurrentenstreit; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 01.03.2018 - 1 WB 40.17
    Dabei ist das Bundesministerium der Verteidigung im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein günstigeres Weiterentwicklungspotenzial ebenso wie die Verbesserung der Personalstruktur im Sanitätsbereich als sachliche Differenzierungskriterien für die Auswahl unter mehreren Versetzungsbewerbern dienen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 1 WB 26.15 - juris Rn. 49).
  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 52.08

    Besetzung militärischer Dienstposten; Konkurrentenstreit; Pflicht der

  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten

  • BVerwG, 25.06.2002 - 1 WB 19.02

    Versetzung; Auslandsverwendung; Endverwendung; Zusage; Vertrauensschutz;

  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 29.23
    Er gilt aber regelmäßig nicht für den Fall, dass ein Dienstposten dotierungsgleich im Wege der Querversetzung besetzt werden soll (vgl. - auch zu hier nicht einschlägigen möglichen Ausnahmefällen - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 26. April 2018 âEURŒ- 1 WB 1.18 - juris Rn. 26).

    Bei dotierungsgleichen Versetzungsentscheidungen gelten grundsätzlich nicht dieselben Dokumentierungspflichten wie bei Konkurrentenstreitigkeiten um höherwertige Dienstposten; hier müssen nur die allgemeinen Begründungsanforderungen nach § 39 Abs. 1 VwVfG erfüllt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 39 und vom 17. Mai 2022 - 1 WB 35.21 - âEURŒNVwZ-RR 2022, 770 Rn. 32 ff.).

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 17.19

    Klage auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren in truppendienstlichen

    Bei dotierungsgleichen Versetzungsentscheidungen gelten grundsätzlich nicht dieselben Dokumentierungspflichten wie bei Konkurrentenstreitigkeiten um höherwertige Dienstposten; hier müssen nur die allgemeinen Begründungsanforderungen nach § 39 Abs. 1 VwVfG erfüllt werden (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 39).

    Er gilt aber regelmäßig nicht für den Fall, dass ein Dienstposten dotierungsgleich im Wege der Querversetzung besetzt werden soll (vgl. - auch zu hier nicht einschlägigen möglichen Ausnahmefällen - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 26).

    Darauf gestützt hat er sich freiwillig dazu verpflichtet, die Querversetzung nach dem Prinzip der Bestenauslese durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn. 21).

  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 18.19

    Beschwerde gegen eine Besetzungsentscheidung bezüglich eines Dienstpostens im

    Bei dotierungsgleichen Versetzungsentscheidungen gelten grundsätzlich nicht dieselben Dokumentierungspflichten wie bei Konkurrentenstreitigkeiten um höherwertige Dienstposten; hier müssen nur die allgemeinen Begründungsanforderungen nach § 39 Abs. 1 VwVfG erfüllt werden (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 39).

    Er gilt aber regelmäßig nicht für den Fall, dass ein Dienstposten dotierungsgleich im Wege der Querversetzung besetzt werden soll (vgl. - auch zu hier nicht einschlägigen möglichen Ausnahmefällen - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 26).

    Darauf gestützt hat er sich freiwillig dazu verpflichtet, die Querversetzung nach dem Prinzip der Bestenauslese durchzuführen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 - Buchholz 232.1 § 48 BLV Nr. 1 Rn. 21).

  • VG Freiburg, 06.06.2019 - 13 K 5668/18

    (Kein Anspruch eines/r Bewerbers/in bei Abbruch eines Auswahlverfahrens für eine

    Sie ist eine innerorganisationsrechtliche Maßnahme, die die Individualsphäre des Beamten grundsätzlich nicht berührt (vgl. u. a. BVerwG, Urteile vom 19.11.2015, a. a. O., Rn. 18 sowie vom 01.03.2018 - 1 WB 40/17 -, m. w. N. bei juris Rn. 21).

    Sie ist daher grundsätzlich und damit auch hier nicht an die hierzu in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Maßstäbe gebunden (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.11.2015, a. a. O., Rn. 20 sowie vom 01.03.2018, a. a. O., Rn. 21 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2017, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.11.2017 - 6 A 2314/15 -, juris Rn. 54 ff.; vgl. dazu auch Dr. Klaus von der Weiden, Abbruch eines Auswahlverfahrens wegen Umstrukturierung, jurisPR-BVerwG 5/2019 Anm. 5).

    Zwar weist der Antragsteller zu Recht darauf hin, dass das Bundesverwaltungsgericht nach wie vor den mit seiner Entscheidung vom 27.09.2011 (- 2 VR 3.11 -, juris; ähnlich Urteil vom 19.11.2015, a. a. O., Rn. 21 ff.) entwickelten Ausnahmefall einer freiwilligen Unterwerfung unter die Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG prüft (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.12.2016, a. a. O. sowie vom 01.03.2018, a. a. O., Rn. 26, dort aber jeweils nicht entscheidungstragend).

  • BVerwG, 30.09.2021 - 1 WB 13.21

    Versetzung eines Berufssoldaten zum Amt für Militärkunde aus schwerwiegenden

    Er gilt regelmäßig nicht für den Fall, dass ein Dienstposten dotierungsgleich im Wege der Querversetzung besetzt werden soll (vgl. - auch zu hier nicht einschlägigen möglichen Ausnahmefällen - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff., vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 26 und vom 31. März 2021 - 1 WB 26.20 - juris Rn. 35).

    Denn vorliegend sind die allgemeinen Begründungsanforderungen nach § 39 Abs. 1 VwVfG erfüllt worden (BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 39 und vom 31. März 2021 - 1 WB 26.20 - juris Rn. 28).

    Der personalbearbeitenden Stelle steht es jedoch nach § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 114 Satz 2 VwGO offen, ihre Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren zu ergänzen (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 39).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2021 - 2 S 3348/20

    Anspruch auf die Gewährung von Beihilfe nach einem Beihilfebemessungssatz von 70

    Von einem Rechtsbindungswillen ist immer nur dann auszugehen, wenn die auszulegende Erklärung eindeutig auf den Erlass eines bestimmten Verwaltungsaktes gerichtet ist und ein entsprechender Selbstbindungswille der Behörde unzweideutig erkennbar ist (BVerwG, Beschluss vom 01.03.2018 - 1 WB 40.17 - juris Rn. 40).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 4.19

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Ein Soldat hat keinen

    c) Die Dokumentationspflicht (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 39) ist erfüllt, da in der dem Antragsteller zugänglich gemachten Auswahldokumentation die oben genannten Informationen enthalten waren.

    Er gilt aber regelmäßig nicht für den Fall, dass ein Dienstposten dotierungsgleich im Wege der Querversetzung besetzt werden soll (vgl. - auch zu hier nicht einschlägigen möglichen Ausnahmefällen - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - Rn. 26).

  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 35.21

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Oberstabsfeldwebel-Dienstpostens

    Er gilt aber regelmäßig nicht für den Fall, dass ein Dienstposten dotierungsgleich im Wege der Querversetzung besetzt werden soll (vgl. - auch zu hier nicht einschlägigen möglichen Ausnahmefällen - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 26).

    Bei dotierungsgleichen Versetzungsentscheidungen gelten grundsätzlich nicht dieselben Dokumentierungspflichten wie bei Konkurrentenstreitigkeiten um höherwertige Dienstposten; hier müssen nur die allgemeinen Begründungsanforderungen nach § 39 Abs. 1 VwVfG erfüllt werden (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 39).

  • VGH Hessen, 05.07.2022 - 1 B 647/22

    Zur Rechtmäßigkeit (beförderungs-)amtsbezogener Eignungsanforderungen in

    Ausweislich des schriftsätzlichen Vorbringens der Antragsgegnerin und der vom Antragsteller im erstinstanzlichen Verfahren angeführten Beispiele entspricht es der Verwaltungspraxis der Antragsgegnerin, die Beamtinnen und Beamten auf solchen gebündelten Dienstposten zu befördern oder sie im Rahmen späterer Beförderungsentscheidungen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 9.22

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Oberstabsfeldwebeldienstpostens;

    Er gilt aber regelmäßig nicht für den Fall, dass ein Dienstposten dotierungsgleich im Wege der Querversetzung besetzt werden soll (vgl. - auch zu hier nicht einschlägigen möglichen Ausnahmefällen - BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 22 ff. und vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 26).

    Bei dotierungsgleichen Versetzungsentscheidungen gelten grundsätzlich nicht dieselben Dokumentierungspflichten wie bei Konkurrentenstreitigkeiten um höherwertige Dienstposten; hier müssen nur die allgemeinen Begründungsanforderungen nach § 39 Abs. 1 VwVfG erfüllt werden (BVerwG, Beschlüsse vom 1. März 2018 - 1 WB 40.17 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 90 Rn. 39 und vom 17. Mai 2022 - 1 WB 35.21 - juris Rn. 32 ff.).

  • BVerwG, 31.03.2021 - 1 WB 26.20

    Besetzung des Dienstpostens eines deutschen Verbindungsstabsoffiziers beim

  • BVerwG, 24.10.2022 - 1 W-VR 22.22

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

  • VGH Bayern, 04.08.2022 - 6 ZB 22.1332

    Kein Bewerbungsverfahrensanspruch bei Vergabe einer Zusatzfunktion in der

  • BVerwG, 26.02.2020 - 1 WB 70.19

    Konkurrentenstreit; Querversetzung

  • VGH Bayern, 14.06.2023 - 6 CE 22.2566

    Übertragung eines gebündelten Dienstpostens unterliegt grundsätzlich nicht der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2019 - 4 S 2980/19

    Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bei Konkurrentenstreit um nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 1 A 24/18

    Konkurrieren von Polizeibeamten um Dienstposten

  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 1.18

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten

  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 21.18

    Ableiten eines Anspruchs eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2020 - 6 B 1700/19

    Konkurrentenstreitverfahren; Professur; Dokumentation; Auswahlentscheidung;

  • OVG Sachsen, 14.11.2019 - 8 A 418/19

    Jobcenter; Abwesenheitsvertretung; Fachbetreuertätigkeit; Mitbestimmung;

  • VG Würzburg, 17.05.2019 - W 1 E 19.489

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im beamtenrechtlichen

  • VG Köln, 23.05.2022 - 19 L 650/22
  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 W-VR 10.21

    Eilrechtsschutz in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens

  • VG Potsdam, 10.12.2020 - 1 K 1663/16
  • VG Cottbus, 10.02.2021 - 4 L 484/20
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