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   BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07   

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BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07 (https://dejure.org/2008,77339)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2008 - 1 WB 44.07 (https://dejure.org/2008,77339)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2008 - 1 WB 44.07 (https://dejure.org/2008,77339)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 13.05
    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats z.B. für die vorläufige Mitteilung eines in Aussicht genommenen Dienstantrittstermins (Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 -), für Entwürfe von Beurteilungen oder von Stellungnahmen nächsthöherer Vorgesetzter im Beurteilungsverfahren (Beschluss vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 45.06 -), für Vorschläge eines höheren Vorgesetzten für Spezialausbildungen (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -) und für das Anhörungsschreiben der Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung oder im Streitkräfteamt (Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 -).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach gefestigter Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, insoweit jeweils nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats z.B. für die vorläufige Mitteilung eines in Aussicht genommenen Dienstantrittstermins (Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 -), für Entwürfe von Beurteilungen oder von Stellungnahmen nächsthöherer Vorgesetzter im Beurteilungsverfahren (Beschluss vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 45.06 -), für Vorschläge eines höheren Vorgesetzten für Spezialausbildungen (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -) und für das Anhörungsschreiben der Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung oder im Streitkräfteamt (Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 -).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach gefestigter Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 und vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 41, insoweit jeweils nicht veröffentlicht).
  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 WB 45.06

    Anhörungs- und Erörterungspflicht; Beurteilung; Beurteilungsgespräch;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats z.B. für die vorläufige Mitteilung eines in Aussicht genommenen Dienstantrittstermins (Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 -), für Entwürfe von Beurteilungen oder von Stellungnahmen nächsthöherer Vorgesetzter im Beurteilungsverfahren (Beschluss vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 45.06 -), für Vorschläge eines höheren Vorgesetzten für Spezialausbildungen (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -) und für das Anhörungsschreiben der Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung oder im Streitkräfteamt (Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 -).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 10.07

    Versetzungsentscheidung; Festsetzung des Dienstantritts.

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Senats z.B. für die vorläufige Mitteilung eines in Aussicht genommenen Dienstantrittstermins (Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 10.07 -), für Entwürfe von Beurteilungen oder von Stellungnahmen nächsthöherer Vorgesetzter im Beurteilungsverfahren (Beschluss vom 6. Juni 2007 - BVerwG 1 WB 45.06 -), für Vorschläge eines höheren Vorgesetzten für Spezialausbildungen (Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 -) und für das Anhörungsschreiben der Geheimschutzbeauftragten im Bundesministerium der Verteidigung oder im Streitkräfteamt (Beschluss vom 12. Mai 2005 - BVerwG 1 WB 13.05 -).
  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 41.07

    Rechtsbehelfsbelehrung; Beurteilung; Internationale Beurteilung;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2008 - 1 WB 44.07
    Mit dieser Zuständigkeit erfüllt er nach dem Willen des Gesetzgebers die eher technische Funktion, einem Beschwerdeführer oder Antragsteller die fristgerechte Antragstellung bei einem ihm bekannten und leicht erreichbaren Vorgesetzten zu ermöglichen (vgl. Beschluss vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 41.07 -).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Sie begründet weder einen Anspruch auf entsprechende Verwendungen noch ergibt sich daraus ein genereller Ausschluss von zukünftigen entsprechenden Verwendungen (vgl. hierzu auch bereits Beschlüsse vom 9. November 2005 BVerwG 1 WB 34.05 Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 und vom 30. April 2008 BVerwG 1 WB 44.07 ).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 72.09

    Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer

    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71, vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 20.09 - , vom 7. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 22.09 - und vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 29.09 -).

    Es trifft zwar zu, dass nach der Rechtsprechung des Senats die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive ausnahmsweise der wehrdienstgerichtlichen Anfechtung unterliegen können, wenn schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (vgl. dazu Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209 und vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - ).

  • BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13

    Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe;

    Es trifft zwar zu, dass die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO sind, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (vgl. Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59, vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 und vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 16 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2013 - 5 LA 210/12

    Verwirkung des Rechts eines freigestellten Personalratsmitglieds zur Erhebung von

    Auch wenn daher eine Beschwerde gegen die Offenlegung der Referenzgruppe nicht statthaft gewesen sein dürfte, weil es sich insoweit um ein Element der innerdienstlichen Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen handelt (vgl. zur Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive BVerwG, Beschluss vom 20.4.2008 - BVerwG 1 WB 44.07 -, juris Rn. 18), hätte der Kläger in einer nicht förmlichen Weise - etwa im Rahmen eines Personalgesprächs oder mittels einer schriftlichen Gegenvorstellung - Einwände äußern können.
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme;

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellen im Bereich der hier gegenständlichen Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten insbesondere die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18 und vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22

    Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme

    Danach stellen im Bereich der Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten beispielsweise die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen, die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive oder die Zuweisung eines Kompetenzbereichs keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18, vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 109 Rn. 17 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellen im Bereich der hier gegenständlichen Personal- und Verwendungsplanung der Soldaten insbesondere die Ergebnisse von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen dar, weil sie im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen ergehen und noch nicht unmittelbar die Rechte des Soldaten berühren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71 Rn. 18 und vom 30. September 2009 - 1 WB 29.09 - Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17

    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde;

    Die Empfangszuständigkeit kann ihre Grundlage in der Dienst- oder Geschäftsordnung für den Zuständigkeitsbereich des Vorgesetzten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30. April 2008 - 1 WB 44.07 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 71) oder in einer von diesem speziell erteilten Ermächtigung finden.
  • BVerwG, 15.07.2008 - 1 WB 1.08

    Antragsfrist; Beschwerdefrist; Einlegung des Antrags auf gerichtliche

    Die Empfangszuständigkeit kann ihre Grundlage beispielsweise in der Dienst- oder Geschäftsordnung für den Zuständigkeitsbereich des Vorgesetzten (vgl. hierzu Beschluss vom 30. April 2008 BVerwG 1 WB 44.07 ) oder in einer von diesem speziell erteilten Ermächtigung finden.
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 20.09
    Die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine - gerichtlich isoliert angreifbaren - Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten berühren (Beschlüsse vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 34.05 - Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 59 = NZWehrr 2006, 209, vom 25. April 2007 - BVerwG 1 WB 31.06 - sowie zuletzt vom 30. April 2008 - BVerwG 1 WB 44.07 - juris Rn. 18 bis 24).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 11.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Änderung der Bewertung seiner

  • BVerwG, 18.05.2010 - 1 WB 71.09

    Anfechtung der Mitteilung der individuellen Förderperspektive eines

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08
  • BVerwG, 07.07.2009 - 1 WB 22.09
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 3.09
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