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   BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95   

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BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95 (https://dejure.org/1995,10557)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1995 - 1 WB 44.95 (https://dejure.org/1995,10557)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1995 - 1 WB 44.95 (https://dejure.org/1995,10557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendungsansprüche eines Berufssoldaten - Einweisung in eine bestimmte Besoldungsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94

    Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
    Eine solche Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar.

    Wenn der BMVg es angesichts der Planstellenknappheit nicht mehr für sinnvoll ansah, den Antragsteller für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorzusehen, so hält sich das im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N. und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -).

  • BVerwG, 22.03.1994 - 1 WB 17.94

    Anspruch eines Soldaten auf Mitteilung einer Planungsabsicht - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
    Wenn der BMVg es angesichts der Planstellenknappheit nicht mehr für sinnvoll ansah, den Antragsteller für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorzusehen, so hält sich das im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N. und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 37.86

    Voraussetzung für eine Versetzung auf einen A-15-Dienstposten - Aufhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
    Eine solche Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar.
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 30.94

    Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand - Dienstpostenbesetzung bei der

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
    Wenn der BMVg bei der Besetzung der danach verbleibenden geringeren Zahl förderlicher Dienstposten im Interesse eines kontinuierlichen Altersaufbaus der Streitkräfte unbeschadet des Gebots nach § 3 SG auch die Zugehörigkeit der Soldaten zu den einzelnen Geburtsjahrgängen und damit seine Restdienstzeit berücksichtigt, so ist dies im vorliegenden Fall rechtlich nicht zu beanstanden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 30.94 -).
  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
    Eine Zusage über eine förderliche Verwendung (vgl. Beschluß vom 11. Juni 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [246]> m.w.N.) auf einem Dienstposten der Besoldungsgruppe A 15 hat der Antragsteller zu keinem Zeitpunkt erhalten.
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 WB 129.82

    Anspruch eines Soldaten auf Aufnahme in den Kreis der Anwärter für eine

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
    Eine solche Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - <BVerwGE 76, 50>, vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar.
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
    Dies alles gilt unbeschadet des Umstandes, daß das Lebensalter für sich allein kein rechtmäßiger Auswahlgrundsatz ist, d.h. auch als solches nicht in rechtmäßiger Weise zu einer "Ausplanung" führen kann (BVerwGE 86, 169 [175]).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 44.95
    Die Ermessensentscheidung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse in seinen Rechten verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), d.h. ob er die gesetzlichen Grenzen des ihm eingeräumten Ermessensspielraums überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Beschluß vom 17. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 53.87 - <BVerwGE 86, 25>).
  • BVerwG, 06.02.2014 - 1 WB 35.13

    Auswahlkonferenz; Dienstliche Maßnahme; Heeresfliegertruppe;

    Einschränkend hat der Senat aber ausgesprochen, dass das Ergebnis der Perspektivkonferenzen eine - isoliert nach § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO - anfechtbare Maßnahme darstellt, wenn es als Entscheidung zu qualifizieren ist, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird (Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Rn. 19 ; vgl. auch Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 - BVerwGE 76, 50 , vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 5 S. 6 und vom 23. Oktober 2012 - BVerwG 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 32) oder wenn in sonstiger Weise schon aus dem mitgeteilten Ergebnis unmittelbar eine Rechtsverletzung des betroffenen Soldaten folgt, die sich nicht erst in einer nachfolgenden Verwendungsentscheidung manifestiert (Beschluss vom 27. April 2010 - BVerwG 1 WB 72.09 - Rn. 24).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 116.96

    Recht der Soldaten - Unzulässigkeit der Ausplanung eines Jahrganges von einer

    Eine Entscheidung, durch die ein Soldat endgültig von jeder späteren höherwertigen Verwendung ausgeschlossen wird, stellt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 WB 129.82 -, BVerwGE 76, 50 , vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 37.86 -, vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 -, Buchholz 236.1 § 3 Nr. 5) eine nach § 17 WBO anfechtbare Maßnahme dar.
  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 15.95

    Nichtberücksichtigung eines Soldaten bei der Nachbesetzung eines Dienstpostens -

    Es hält sich daher im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung, wenn der BMVg den Antragsteller im Hinblick auf die ihm verbleibende Restdienstzeit bis 31. Oktober 1996 nicht mehr für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten zum 1. Oktober 1995 vorgesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N., vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 - und vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 -).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 69.96

    Bevorzugung von Schwerbehinderten bei Verwendungsentscheidungen - Grundsätzlicher

    Es hält sich im Rahmen rechtmäßiger Ermessensausübung, wenn der BMVg den Antragsteller im Hinblick auf die ihm ab seinem Förderungsantrag vom 1. Februar 1996 verbleibende Restdienstzeit von einem Jahr und drei Monaten bis zu seinem für den 30. April 1997 vorgesehenen Dienstzeitende nicht mehr für eine Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten vorgesehen hat (vgl. Beschlüsse vom 22. März 1994 - BVerwG 1 WB 17.94 - m.w.N., vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 69.94 -, vom 14. November 1995 - BVerwG 1 WB 44.95 - und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 WB 15.95, 101.95 -).
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