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   BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07   

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BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07 (https://dejure.org/2008,25597)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.2008 - 1 WB 45.07 (https://dejure.org/2008,25597)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 2008 - 1 WB 45.07 (https://dejure.org/2008,25597)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    WBO § 6 Abs. 1
    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk; Bevollmächtigter.

  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 6 Abs. 1
    Beschwerdefrist; Bevollmächtigter; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.11.1989 - 1 WB 14.89

    Beginn der Rechtsbehelfsfrist - Personalgespräch - Eröffnung des Vermerks

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - (BVerwGE 86, 227).

    Soweit der Beschluss vom 28. November 1989 - BVerwG 1 WB 14.89 - (a.a.O.) in einem weitergehenden Sinne gemeint gewesen sein sollte, hält der Senat an dieser Entscheidung nicht fest.

  • BVerwG, 30.10.1991 - 1 WB 27.91
    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07
    Gerade bei Konkurrentenklagen gilt, dass nicht jedem von einer Personalentscheidung möglicherweise betroffenen Soldaten ein schriftlicher Bescheid und eine Rechtsbehelfsbelehrung erteilt werden können, zumal häufig diese "Konkurrenten" auch für die personalführende Stelle nicht ohne Weiteres ersichtlich sind (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1991 - BVerwG 1 WB 27.91 - DokBer B 1992, 99 = juris Rn. 4).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06

    Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07
    "Kenntnis" vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihn empfundene Beeinträchtigung ergibt (vgl. Beschluss vom 30. Juni 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127; Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. 1997, § 6 Rn. 5).
  • BVerwG, 06.09.2007 - 1 WB 14.07

    Auswahlentscheidung; Konkurrentenantrag; Nachbesetzung; Vorverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07
    Bei "Konkurrentenklagen", wie hier, bedeutet dies, dass der Soldat von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 - und vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 - Böttcher/Dau, a.a.O.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Bei Konkurrentenstreitigkeiten - wie hier - bedeutet dies, dass der Soldat von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 - und vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 - sowie zuletzt - auch zum Folgenden - Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - ).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    33 Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 13. August 2008 BVerwG 1 WB 45.07 zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen) die Praxis von Bundeswehrstellen gebilligt, Personalentscheidungen den nicht berücksichtigten Konkurrenten grundsätzlich nur mündlich mitzuteilen und schriftliche Bescheide in der Regel nur bei der Ablehnung förmlicher Anträge zu erlassen, sofern sich nicht eine besondere Form der Bekanntgabe aus gesetzlichen Regelungen oder einer entsprechenden (insbesondere auf Verwaltungsvorschriften beruhenden) Selbstbindung (Art. 3 Abs. 1 GG) ergibt.

    Auch die Vorschrift über die Beschwerdefrist (§ 6 Abs. 1 WBO) stellt nicht auf eine Bekanntgabe der Maßnahme oder Entscheidung ab, sondern auf die (tatsächliche, positive) Kenntnis von dem Beschwerdeanlass (vgl. auch insoweit Beschluss vom 13. August 2008 BVerwG 1 WB 45.07 ).

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 4.09

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Bekanntgabe; Unterrichtung; nachrichtliche

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, Beschlüsse vom 30. November 2006 BVerwG 1 WB 18.06 Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127 und vom 13. August 2008 BVerwG 1 WB 45.07 ).

    Anders als § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO, der den Beginn der gerichtlichen Antragsfrist an die "Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides" (in der alten Fassung der Norm) bzw. an die "Zustellung des zurückweisenden Beschwerdebescheides" (in der Fassung der Bekanntmachung der WBO vom 22. Januar 2009 ) anknüpft, setzt § 6 Abs. 1 WBO für den Beginn der Beschwerdefrist (nur) die tatsächliche, positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass voraus (vgl. Beschlüsse vom 13. August 2008 BVerwG 1 WB 45.07 und vom 16. Dezember 2008 BVerwG 1 WB 39.07 ).

    34 Etwas anderes gilt nur dann, wenn für eine truppendienstliche Maßnahme eine bestimmte Art der Bekanntgabe durch eine spezielle gesetzliche Regelung oder durch eine Verwaltungsvorschrift vorgeschrieben ist oder in ständiger Verwaltungspraxis durchgeführt wird; dann beginnt die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs erst mit dieser förmlichen Bekanntgabe zu laufen (Beschluss vom 4. September 1996 BVerwG 1 WB 14.96 Buchholz 311 § 6 WBO Nr. 2 = NZWehrr 1997, 78; Dau, WBO, 5. Auflage 2009, § 6, Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 13. August 2008 BVerwG 1 WB 45.07 ).

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127 und vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5).

    Anders als § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO, der den Beginn der gerichtlichen Antragsfrist an die "Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides" (in der alten Fassung der Norm) bzw. an die "Zustellung des zurückweisenden Beschwerdebescheides" (in der Fassung der Bekanntmachung der WBO vom 22. Januar 2009 <BGBl I S. 81>) anknüpft, setzt § 6 Abs. 1 WBO für den Beginn der Beschwerdefrist (nur) die tatsächliche, positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass voraus (vgl. Beschlüsse vom 13. August 2008 a.a.O. und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49).

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 51.13

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Bei Konkurrentenstreitigkeiten - wie hier - bedeutet dies, dass der Soldat von der endgültig getroffenen Auswahlentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 Rn. 21).

    Der Senat hat deshalb bereits mit Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - (Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 LS 2 und Rn. 23) ausdrücklich klargestellt, dass er, soweit der Beschluss vom 28. November 1989 in einem weitergehenden Sinne gemeint gewesen sein sollte, an dieser Entscheidung nicht festhält.

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 35.09

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos in einer einfachen Sicherheitsüberprüfung

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5 und vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 4.09 und 1 WB 5.09 - NZWehrr 2009, 253).

    Die Wehrbeschwerdeordnung enthält keine Bestimmung, wonach die Bekanntgabe einer Entscheidung nur an einen bestellten Bevollmächtigten erfolgen kann (vgl. - auch zum Folgenden - Beschluss vom 13. August 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 01.07.2009 - 1 WNB 1.09

    Rechtsbeschwerde; Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung.

    Für den Beginn der Beschwerdefrist kommt es allein auf die Kenntnis des Soldaten von dem Beschwerdeanlass (vgl. dazu Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 -) - hier also die Eröffnung der beiden Beurteilungen - an und nicht auf den Zeitpunkt, in dem er die vermeintliche Rechtswidrigkeit der Maßnahmen erkannte.
  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Nach Ablauf von fast zwei Jahren zwischen der Kenntnis des Antragstellers von der Entscheidung (vgl. dazu Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5) und dem Eingang des Rechtsbehelfs bei seinem Disziplinarvorgesetzten spricht aber viel dafür, dass das Rechtsmittel trotz der Regelung des § 7 Abs. 2 WBO als verwirkt anzusehen ist (vgl. auch § 58 Abs. 2 Satz 1, § 60 Abs. 3 VwGO, § 234 Abs. 3 ZPO).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Bei Konkurrentenstreitigkeiten - wie hier - bedeutet dies, dass der Soldat von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 - und vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - ).
  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 38.08

    Beschwerde; Beschwerdeanlass; Beschwerdefrist; unabwendbarer Zufall; Krankheit.

    Kenntnis vom Beschwerdeanlass erlangt bei Konkurrentenstreitigkeiten - wie hier - der betroffene Soldat, wenn er entweder von der endgültig getroffenen Verwendungsentscheidung zugunsten des Konkurrenten oder davon Kenntnis erhält, dass er selbst nicht auf dem angestrebten Dienstposten verwendet werden soll (Beschlüsse vom 6. November 1985 - BVerwG 1 WB 26.85 -, vom 6. September 2007 - BVerwG 1 WB 14.07 -, vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 19.08 -).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 5.12

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung betreffend eines Konkurrentenstreites um die

  • BVerwG, 24.03.2014 - 1 WRB 1.14

    Mündliche Verhandlung; Erforderlichkeit; rechtliches Gehör.

  • BVerwG, 17.09.2013 - 1 WNB 3.13

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gem. § 22a

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 24.09

    Anspruch auf Verpflichtung des Bundesministers der Verteidigung bzgl. einer

  • BVerwG, 14.12.2010 - 1 WB 26.10
  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19

    Sachprüfung der angefochtenen dienstlichen Maßnahmen im Zeitpunkt ihrer

  • BVerwG, 27.08.2013 - 1 WB 50.12

    Einstweiliger Rechtschutz eines Soldaten auf Verpflichtung des Dienstherrn zur

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 80.08
  • BVerwG, 03.06.2009 - 1 WB 2.09
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