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   BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 46.15   

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https://dejure.org/2016,49925
BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 46.15 (https://dejure.org/2016,49925)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.2016 - 1 WB 46.15 (https://dejure.org/2016,49925)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 2016 - 1 WB 46.15 (https://dejure.org/2016,49925)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf rückwirkende Erhöhung des Prozentsatzes bei einer ihm bewilligten Teilzeitbeschäftigung

  • rewis.io

    Rückwirkende Änderung des prozentualen Umfangs der Teilzeitbeschäftigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Berufssoldaten auf rückwirkende Erhöhung des Prozentsatzes bei einer ihm bewilligten Teilzeitbeschäftigung

  • rechtsportal.de

    STzV § 2 Abs. 1 S. 1; STzV § 6 Abs. 2 S. 1
    Anspruch eines Berufssoldaten auf rückwirkende Erhöhung des Prozentsatzes bei einer ihm bewilligten Teilzeitbeschäftigung

  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkende Änderung des prozentualen Umfangs der Teilzeitbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die Teilzeitbeschäftigung des Soldaten - und die Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Erhöhung der bewilligten Teilzeitbeschäftigung - bei der Bundeswehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überstundenvergütung für Soldaten - und der richtige Rechtsweg

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 16.15

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Versetzung auf höherwertigen

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 46.15
    Streitigkeiten um die Geld- und Sachbezüge eines Soldaten gehören zu der Rechtsmaterie, die in § 30 SG geregelt ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2015 - 1 WB 16.15 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 43.15

    Heeresfliegertruppe; Zukunftspersonal; Personalauswahl; Auswahlkonferenz;

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 46.15
    Dienstlicher Wohnsitz eines Soldaten ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BBesG sein Standort; diese Legaldefinition ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 1 WB 35.11 - Rn. 11 m.w.N. und vom 28. September 2016 - 1 WB 43.15 - Rn. 42).
  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 64.14

    Informationsanspruch; Beschwerde; Rechtsweg; Dienstzeugnis

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 46.15
    Ein Anspruch der Antragstellerin auf rückwirkende Neufestsetzung der Prozentsätze ihrer Teilzeitbeschäftigung ergibt sich ferner nicht aus § 51 Abs. 1 VwVfG, der im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung grundsätzlich entsprechend anwendbar ist (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 64.14 - Rn. 42 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WB 40.12
    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 46.15
    Vielmehr ist gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten (hier gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO zum Bundesverwaltungsgericht) eröffnet, weil die Vorschrift des § 30a SG nicht aus der speziellen Rechtswegzuweisung an die Wehrdienstgerichte ausgeklammert ist (ebenso: BVerwG, Beschluss vom 28. August 2012 - 1 WB 40.12 - Rn. 16).
  • BVerwG, 21.05.2015 - 1 WB 20.14

    Elternzeit; Beendigung Elternzeit; vorzeitige Beendigung; rückwirkende

    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 46.15
    Die Antragsfrist ist als Ausschlussfrist normativ begründet (vgl. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 1 WB 20.14 - BVerwGE 152, 144, Rn. 24 m.w.N.) und zwingendes Recht ("ist ... zu beantragen").
  • BVerwG, 29.06.2011 - 1 WB 35.11
    Auszug aus BVerwG, 24.11.2016 - 1 WB 46.15
    Dienstlicher Wohnsitz eines Soldaten ist gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 BBesG sein Standort; diese Legaldefinition ist auch im Rahmen des § 52 Nr. 4 VwGO maßgeblich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2011 - 1 WB 35.11 - Rn. 11 m.w.N. und vom 28. September 2016 - 1 WB 43.15 - Rn. 42).
  • BVerwG, 14.12.2017 - 1 WB 42.16

    Zuordnung zum Zukunftspersonal; Querversetzung

    c) Der Antragsteller kann schließlich keine erneute Entscheidung gemäß der im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbaren (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2015 - 1 WB 64.14 - juris Rn. 42 und vom 24. November 2016 - 1 WB 46.15 - juris Rn. 38) Vorschrift des § 51 VwVfG verlangen.
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