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   BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15   

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BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15 (https://dejure.org/2017,4049)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 1 WB 47.15 (https://dejure.org/2017,4049)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 (https://dejure.org/2017,4049)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Teilnahmeanspruch eines Oberstleutnants am Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst national (LGAN) oder international (LGAI); Zulassung zur Auswahlkonferenz; Grundsatz der Bestenauslese

  • rewis.io

    Zulassung zum LGAN oder LGAI Lehrgang; Altersdiskriminierung; Bestenauslese

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilnahmeanspruch eines Oberstleutnants am Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst national (LGAN) oder international (LGAI); Zulassung zur Auswahlkonferenz; Grundsatz der Bestenauslese

  • rechtsportal.de

    Teilnahmeanspruch eines Oberstleutnants am Lehrgang Generalstabsdienst/Admiralstabsdienst national (LGAN) oder international (LGAI); Zulassung zur Auswahlkonferenz; Grundsatz der Bestenauslese

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung zum LGAN oder LGAI Lehrgang; Altersdiskriminierung; Bestenauslese

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verwehrte Teilnahme am Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wehrbeschwerdeverfahren - und die erledigte truppendienstliche Maßnahme

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 11.11

    Alter; Altersaufbau; Auswahlverfahren; Bedarf; Umwandlung; Zeitsoldat;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Die altersmäßige Beschränkung auf Offiziere zwischen dem 35. und 39. Lebensjahr verstoße gegen das Verbot der Altersdiskriminierung und die hierzu in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - aufgestellten Grundsätze.

    Soweit der Antragsteller danach eine gegen Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG verstoßende Altersdiskriminierung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 10 ff. und Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 25 ff.) geltend macht, trifft dieser Vorwurf auf das Auswahlverfahren für den LGAN jedoch schon tatbestandlich nicht zu.

    Die Regelung der Nr. 226 Satz 1 BA D1-1340/78-1300 ist deshalb insbesondere nicht den Maßgaben unterworfen, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG für förderliche Auswahlentscheidungen ergeben, wenn diese an das Lebensalter der Bewerber anknüpfen (vgl. hierzu nochmals BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 10 ff. und Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 25 ff.).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 1 WB 51.12

    Aufrufen einzelner Geburtsjahrgänge; Bestenauslese; Körperliche Eignung; Laufbahn

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Soweit der Antragsteller danach eine gegen Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG verstoßende Altersdiskriminierung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 10 ff. und Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 25 ff.) geltend macht, trifft dieser Vorwurf auf das Auswahlverfahren für den LGAN jedoch schon tatbestandlich nicht zu.

    Die Regelung der Nr. 226 Satz 1 BA D1-1340/78-1300 ist deshalb insbesondere nicht den Maßgaben unterworfen, die sich aus Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG für förderliche Auswahlentscheidungen ergeben, wenn diese an das Lebensalter der Bewerber anknüpfen (vgl. hierzu nochmals BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2012 - 2 C 11.11 - BVerwGE 145, 237 Rn. 10 ff. und Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WB 51.12 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 67 Rn. 25 ff.).

  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76

    Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Der Senat hat in früheren Entscheidungen die Geltung des § 3 Abs. 1 SG für die Auswahl zur Generalstabsausbildung (in der damaligen Form) bejaht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 1974 - 1 WB 140.72 - BVerwGE 46, 235 und vom 12. Januar 1977 - 1 WB 81.76 - BVerwGE 53, 245).

    Der Generalstabsdienst oder die Dienstgradgruppe der Generale stellen jedoch keine eigene Laufbahn dar (dies wird betont in BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - 1 WB 151.70 - BVerwGE 43, 220 und vom 12. Januar 1977 - 1 WB 81.76 - BVerwGE 53, 245 ); der LGAN stellt demgemäß keine Aufstiegsausbildung dar, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für den Zugang in eine höhere Laufbahn bildet (vgl. hierzu für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 LS 1 und Rn. 18).

  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Die Annahme einer Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft eine gleiche oder gleichartige Entscheidung oder Maßnahme zu Lasten des Antragstellers zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2008 - 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Allerdings beschränkt sich die Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese im Bereich der Verwendungsentscheidungen auf Entscheidungen über höherwertige Verwendungen; denn die Erweiterung der Reichweite dieses Grundsatzes über Ernennungen hinaus auch auf Verwendungsentscheidungen ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass in der Praxis der Bundeswehr die Entscheidung über die höherwertige Verwendung die nachfolgende Entscheidung über eine der Dotierung des Dienstpostens entsprechende Beförderung in ein höheres Statusamt wesentlich vorprägt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Der Generalstabsdienst oder die Dienstgradgruppe der Generale stellen jedoch keine eigene Laufbahn dar (dies wird betont in BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - 1 WB 151.70 - BVerwGE 43, 220 und vom 12. Januar 1977 - 1 WB 81.76 - BVerwGE 53, 245 ); der LGAN stellt demgemäß keine Aufstiegsausbildung dar, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für den Zugang in eine höhere Laufbahn bildet (vgl. hierzu für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 LS 1 und Rn. 18).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Dementsprechend ist dem gerichtlichen Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung anderer Verfahrensordnungen entsprechendes Rechtsinstitut fremd; der Zulassung einer Antragsänderung oder Antragserweiterung gemäß § 23a Abs. 2 Satz 1 WBO i.V.m. § 91 VwGO steht die Eigenart des Wehrbeschwerdeverfahrens entgegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 30 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 151.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Der Generalstabsdienst oder die Dienstgradgruppe der Generale stellen jedoch keine eigene Laufbahn dar (dies wird betont in BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - 1 WB 151.70 - BVerwGE 43, 220 und vom 12. Januar 1977 - 1 WB 81.76 - BVerwGE 53, 245 ); der LGAN stellt demgemäß keine Aufstiegsausbildung dar, deren erfolgreicher Abschluss die Voraussetzung für den Zugang in eine höhere Laufbahn bildet (vgl. hierzu für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 26. September 2012 - 2 C 74.10 - BVerwGE 144, 186 LS 1 und Rn. 18).
  • BVerwG, 27.02.1974 - I WB 140.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 1 WB 47.15
    Der Senat hat in früheren Entscheidungen die Geltung des § 3 Abs. 1 SG für die Auswahl zur Generalstabsausbildung (in der damaligen Form) bejaht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 1974 - 1 WB 140.72 - BVerwGE 46, 235 und vom 12. Januar 1977 - 1 WB 81.76 - BVerwGE 53, 245).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungsablehnung in den mittleren

    Das erforderliche (Fortsetzungs-) Feststellungsinteresse kann sich aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (s. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 - juris Rn. 22).

    Entscheidend ist die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zukünftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften (s. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 - juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2017 - 4 S 1055/17

    (Kein) Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine zukünftige Beförderungsauswahl; Kein

    Art. 33 Abs. 2 GG ist kein allgemeiner und pauschaler Grundsatz zu entnehmen, dass die Bewerbung auf einen bestimmten förderlichen Dienstposten grundsätzlich zwei oder mehrere Male zu ermöglichen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 1 WB 47.15 -, Juris zur Teilnahme an einem in besonderer und typischer Weise förderlichen Lehrgang).

    Für die Nichtberücksichtigung einer Bewerbung genügt es als sachlicher Grund, dass damit eine Konstellation vorliegt, die die abschließende Entscheidung über die Eignung aktuell nicht zulässt (vgl. Senatsbeschluss vom 10.03.2017 - 4 S 124/17 -, Juris; zu § 3 Abs. 1 SG vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 1 WB 47.15 -, Juris).

  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 56.19

    Auswahl für die Teilnahme am Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National

    Zwar ging es dem Antragsteller mit seiner Beschwerde, die für den Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens bestimmend ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 - juris Rn. 16), ursprünglich um die Teilnahme am LGAN 2019.

    aa) Allerdings kann er sein Begehren, zum LGAN zugelassen zu werden, nicht auf den verfassungs- und einfachgesetzlich verankerten Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 Abs. 1 SG) und den aus diesem Grundsatz folgenden Bewerbungsverfahrensanspruch stützen (zuletzt offengelassen in BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 - juris Rn. 31 f.).

    Die begünstigende Wirkung der Zurückstellung liegt nach der Konzeption der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/32 im Kern (nur) darin, dass dem zurückgestellten Offizier - anders als dem einbezogenen, aber ohne Zurückstellung nicht ausgewählten Kandidaten - eine zweite Möglichkeit der Teilnahme an einem künftigen Auswahlverfahren eröffnet wird (Nr. 202 Punkt 2 ZDv A-1340/32); denn die Betrachtung in der Auswahl zum LGAN ist grundsätzlich nur ein einziges Mal, nämlich im unmittelbaren Anschluss an die erfolgreiche Teilnahme am Basislehrgang Stabsoffizier, vorgesehen (Nr. 202 ZDv A-1340/32; zur Zulässigkeit der Begrenzung auf nur eine Möglichkeit der Teilnahme vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 - juris Rn. 30 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2018 - 1 A 1917/16
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017- 1 WB 47.15 -, juris, Rn. 22, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017- 1 WB 47.15 -, juris, Rn. 24, m. w. N.; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage 2014, § 113, Rn. 311.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 17.18

    Nichtzulassung von Beamten des mittleren Dienstes zum Auswahlverfahren in den

    Eine Wiederholungsgefahr setzt die konkret absehbare Möglichkeit voraus, dass in naher Zukunft und unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleiche oder gleichartige Maßnahme des Beklagten zu erwarten ist, die den Kläger beschwert (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 WB 47.15 - juris Rn. 24 und vom 14. Januar 2019 - 3 B 48.18 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 28.12.2017 - 3 Bf 180/17

    Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit behördlichen Handelns

    Denn ein berechtigtes Feststellungsinteresse kann unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr nur bestehen, wenn die Feststellung der Klärung dient, unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen das zukünftige Verwaltungshandeln unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften zu erfolgen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.1.2017, 1 WB 47.15, juris Rn. 24; Beschl. v. 29.4.2008, 1 WB 11.07, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31, juris Rn. 21; Beschl. v. 21.10.1999, 1 B 37.99, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 7, juris Rn. 5; Urt. v. 14.1.1980, 7 C 92.79, NJW 1980, 2426, juris Rn. 13; Emmenegger in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 113, Rn. 102).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - 1 A 2365/18

    Berufssoldat Übernahme Erledigung Fortsetzungsfeststellungsklage

    BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017- 1 WB 47.15 -, juris, Rn. 22 m. w. N., OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2018 - 1 A1917/16 -, juris, Rn. 34.
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