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   BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13   

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BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13 (https://dejure.org/2014,44552)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.2014 - 1 WB 49.13 (https://dejure.org/2014,44552)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 (https://dejure.org/2014,44552)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WBO § 17 Abs. 3 Satz 1; ZDv 20/6 Nr. 305
    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit; dienstliche Beurteilung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17 Abs. 3 Satz 1
    Dienstliche Maßnahme; Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit; dienstliche Beurteilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 1 WBO
    Dienstliche Beurteilung; Besorgnis der Befangenheit; Anfechtbarkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 3 S 1 WBO
    Dienstliche Beurteilung; Besorgnis der Befangenheit; Anfechtbarkeit

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung bzgl. Besorgnis der Befangenheit gegenüber einem für die Beurteilung zuständigen Vorgesetzten als selbständig anfechtbare dienstliche Maßnahme

  • rewis.io

    Dienstliche Beurteilung; Besorgnis der Befangenheit; Anfechtbarkeit

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Dienstliche Beurteilung; Besorgnis der Befangenheit; Anfechtbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilung - und die Frage der Befangenheit

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 13.80

    Behördliche Verfahrenshandlungen - Ausschluß selbständiger Rechtsbeschwerden -

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
    Eine selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung gemäß Nr. 305 Buchst. a Abs. 1 ZDv 20/6 läuft hingegen Gefahr, zu einer letztlich vor allem den Soldaten belastenden Verzögerung im Beurteilungsverfahren - bis hin zu Folgewirkungen auf die nachfolgenden dienstlichen Beurteilungen - zu führen (vgl. auch Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 13.80 - Buchholz 310 § 44a VwGO Nr. 2 = NJW 1982, 120).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 1 WB 43.12

    Dienstliche Maßnahme; dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind die Beurteilung durch den zuständigen Vorgesetzten (Nr. 601 ff. ZDv 20/6), die Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten (Nr. 904 ff. ZDv 20/6) und ggf. die Stellungnahme eines weiteren höheren Vorgesetzten (Nr. 911 ff. ZDv 20/6) jeweils selbstständig anfechtbare dienstliche Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (vgl. zuletzt ausführlich Beschluss vom 16. Juli 2013 - BVerwG 1 WB 43.12 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 87 Rn. 22 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 39.11

    Dienstliche Beurteilung; Abstimmungsgespräch; Vergleichsgruppe; Stellungnahme des

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
    Im Rahmen einer gegen eine Beurteilung oder Stellungnahme gerichteten Beschwerde oder eines entsprechenden Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann auch die Besorgnis der Befangenheit des jeweiligen Vorgesetzten geltend gemacht werden (siehe auch Nr. 1102 Abs. 2 Spiegelstrich 1 ZDv 20/6), die vom Wehrdienstgericht in diesem Falle inzident mitüberprüft wird (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 33.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 12 Rn. 22 ff. und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 39.11 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 20 Rn. 43 ff.).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. zuletzt insb. Beschluss vom 23. Oktober 2012 - BVerwG 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 33.08

    Dienstliche Beurteilung; Befangenheit des Beurteilenden; Widerspruchsfreiheit der

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
    Im Rahmen einer gegen eine Beurteilung oder Stellungnahme gerichteten Beschwerde oder eines entsprechenden Antrags auf gerichtliche Entscheidung kann auch die Besorgnis der Befangenheit des jeweiligen Vorgesetzten geltend gemacht werden (siehe auch Nr. 1102 Abs. 2 Spiegelstrich 1 ZDv 20/6), die vom Wehrdienstgericht in diesem Falle inzident mitüberprüft wird (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 33.08 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 12 Rn. 22 ff. und vom 18. Dezember 2012 - BVerwG 1 WB 39.11 - Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 20 Rn. 43 ff.).
  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 22.95

    Recht der Soldaten: Befangenheit des Beurteilenden

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
    Der Senat hat bisher lediglich entschieden, dass für einen gesonderten Antrag auf Feststellung der Besorgnis der Befangenheit das erforderliche berechtigte Interesse (§ 43 Abs. 1 VwGO) oder das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn bzw. sobald der Soldat Beschwerde gegen die Beurteilung oder Stellungnahme erhoben hat, in deren Rahmen die genannte Inzidentprüfung stattfindet (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 110.90 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 22.95 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 2 = NZWehrr 1996, 67).
  • BVerwG, 11.04.1991 - 1 WB 110.90

    Überprüfung des Handelns von Dienststellen und Vorgesetzten auf Mißstände und

    Auszug aus BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 49.13
    Der Senat hat bisher lediglich entschieden, dass für einen gesonderten Antrag auf Feststellung der Besorgnis der Befangenheit das erforderliche berechtigte Interesse (§ 43 Abs. 1 VwGO) oder das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn bzw. sobald der Soldat Beschwerde gegen die Beurteilung oder Stellungnahme erhoben hat, in deren Rahmen die genannte Inzidentprüfung stattfindet (vgl. Beschlüsse vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 110.90 - und vom 18. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 22.95 - Buchholz 236.1 § 29 SG Nr. 2 = NZWehrr 1996, 67).
  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15

    Unterlassen einer Stellenausschreibung; Dienstpostenbesetzung

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 m.w.N.).

    Gleiches folgt schließlich - prozessrechtlich - aus der gemäß § 23a Abs. 2 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 - BVerwGE 145, 102 Rn. 21) Vorschrift des § 44a Satz 1 VwGO, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit dem gegen die jeweilige Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelf geltend gemacht werden können (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 31).

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15

    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit;

    b) Die Entscheidung über den Beginn der Schutzzeit ist keine Vor- oder Zwischenentscheidung über die dienstliche Verwendung des einsatzgeschädigten Soldaten, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats einer isolierten Überprüfung durch die Wehrdienstgerichte nicht zugänglich ist (stRspr, z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 26 und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Rn. 21).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 1 WB 61.13

    Dienstliche Maßnahme; Bataillonskommandeur-Auswahlkonferenz; Perspektivkonferenz;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 25. September 2014 - BVerwG 1 WB 49.13 - Rn. 21 m.w.N. ).
  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 46.16

    Festlegung der Dauer einer für die Erstellung einer Laufbahnbeurteilung

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 m.w.N. und vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - juris Rn. 19).

    Gleiches folgt aus der gemäß § 23a Abs. 2 WBO im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 - BVerwGE 145, 102 Rn. 21) Vorschrift des § 44a Satz 1 VwGO, wonach Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit dem gegen die jeweilige Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelf geltend gemacht werden können (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 31).

  • BVerwG, 04.05.2017 - 1 WB 5.16

    Anspruch auf Einsicht in die Sachakte; Auskunftsanspruch; Benachteiligungsverbot;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 und vom 27. November 2014 - 1 WB 61.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 91 Rn. 20).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21).
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22

    Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 und vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 6.18

    Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten zur planmäßigen Beurteilung;

    Die Entscheidung, ob gegenüber dem für die Stellungnahme zu der Beurteilung zuständigen Vorgesetzten die Besorgnis der Befangenheit besteht, ist keine selbstständig anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 38.18

    Besorgnis der Befangenheit bei einem für die dienstliche Beurteilung eines

    Rechtsschutz kann insoweit nur durch einen gegen die Beurteilung oder Stellungnahme selbst gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung erlangt werden, in dessen Rahmen auch die Befangenheit des jeweiligen Vorgesetzten geltend gemacht werden kann und inzident mitüberprüft wird (vgl. zum Folgenden ausführlich BVerwG, Beschluss vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 und vom 2. September 2020 - 1 WB 57.19 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 06.04.2022 - 1 WNB 1.22

    Keine isolierte Anfechtung eines Beschlusses des Truppendienstgerichts über ein

  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 7.18

    Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR); Führungsinformationssystem Heer;

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21

    Rechtsschutz gegen dienstliche Maßnahme; Einwirkung der Bundesministerin der

  • BVerwG, 05.06.2018 - 1 WDS-VR 2.18

    Vorrangigkeit des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 25.21

    Gerichtliches Vorgehen eines Soldaten gegen die Äußerung des Inspekteurs der

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