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   BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07   

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BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07 (https://dejure.org/2008,32109)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2008 - 1 WB 5.07 (https://dejure.org/2008,32109)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 1 WB 5.07 (https://dejure.org/2008,32109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    SBG § 20
    Anhörung der Vertrauensperson bzw. des Personalrats (in Gestalt der zur Entscheidung berufenen Soldatenvertreter); Unterrichtung; Informationsrecht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SBG § 20
    Anhörung der Vertrauensperson bzw des Personalrats (in Gestalt der zur Entscheidung berufenen Soldatenvertreter); Informationsrecht; Unterrichtung

  • dbb.de PDF, S. 2 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs bei Zweifeln an Erforderlichkeit der Information

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 2 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs bei Zweifeln an Erforderlichkeit der Information

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.06.2005 - 1 WB 60.04

    Befugnisse der gewählten Soldaten eines Personalrates in einer nach § 49 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
    Auf den vom Antragsteller gestellten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hob das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Juni 2005 (BVerwG 1 WB 60.04) den Bescheid vom 26. April 2004 und den Beschwerdebescheid vom 17. September 2004 auf und verpflichtete den Bundesminister der Verteidigung, den Antrag auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - PSZ I 7 - Az.: 881/06 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Gerichtsakte des Verfahrens BVerwG 1 WB 60.04 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Der Verpflichtungsantrag ist zwar nicht bereits deshalb unzulässig geworden, weil der für das Auswahljahr 2004 maßgebliche Zulassungstermin 1. Oktober 2004 im Zeitpunkt der Vorlage des Verfahrens an den Senat am 1. Februar 2007 - wie im Übrigen auch schon im Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren BVerwG 1 WB 60.04 - verstrichen war.

    Der Senat hat in dem in der gleichen Sache ergangenen Beschluss vom 20. Juni 2005 (BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 4 f. und 10; ebenso Beschluss vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 28.05 -) die Reichweite dieses Informationsrechts näher bestimmt.

    Der Senat hat in dem Beschluss vom 20. Juni 2005 (BVerwG 1 WB 60.04 a.a.O.) ausgeführt, dass (unter anderem) die Fragen nach eventuell noch freien und besetzbaren Dienstposten in den für den Antragsteller in Betracht kommenden Ausbildungs- und Verwendungsreihen von dem Dienststellenleiter zu beantworten sind.

    In Ergänzung und Präzisierung der Rechtsprechung des Senats zur Reichweite des Informationsrechts nach § 20 Satz 1 SBG (Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 und vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 28.05 -) gilt bei einer solchen Sachlage Folgendes: Ist offen oder unklar, ob eine bestimmte Information für die sachgerechte Beurteilung einer beteiligungspflichtigen Maßnahme und des dieser zugrundeliegenden Sachverhalts von Bedeutung ist, so ist die Pflicht zur umfassenden Unterrichtung im Sinne von § 20 Satz 1 SBG auch dann erfüllt, wenn der Vertrauensperson bzw. dem Personalrat substanziiert und nachvollziehbar dargelegt wird, dass und warum diese Information für die Beurteilung der konkret zu treffenden Maßnahme nicht relevant ist.

  • BVerwG, 31.01.2007 - 1 WB 16.06

    Vertrauensperson; Anhörung; Unterrichtung; Beteiligungsrecht; Soldatenvertreter;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
    Da die Pflicht zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung nach § 20 Satz 1 SBG nur die anhörende Stelle trifft, ist das dazu spiegelbildliche Informationsrecht der Vertrauensperson bzw. des Personalrates in Gestalt der Soldatenvertreter gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten bzw. dem Dienststellenleiter (§ 52 Abs. 1 Satz 2 SBG i.V.m. § 7 Satz 1 BPersVG; vgl. dazu Beschluss vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 16.06 - Buchholz 449.7 § 52 SBG Nr. 3 = NZWehrr 2007, 162) geltend zu machen.
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 WB 5.02

    Sonderurlaub zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit bei der

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
    Davon abgesehen beruht die Festlegung des Personalbedarfs in den verschiedenen Bereichen, einschließlich der dafür herangezogenen Methodik der Bedarfsermittlung, auf militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei - hier nicht erkennbaren - Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6, vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 7 und vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 1 WB 37.99

    Gewährung von Sonderurlaub für einen Berufssoldaten unter Wegfall der Geldbezüge

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
    Davon abgesehen beruht die Festlegung des Personalbedarfs in den verschiedenen Bereichen, einschließlich der dafür herangezogenen Methodik der Bedarfsermittlung, auf militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei - hier nicht erkennbaren - Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6, vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 5.02 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 7 und vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 1 WB 27.07

    Erledigung der Hauptsache; Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
    Der Antrag, die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Beschwerdeverfahren für notwendig zu erklären (Schriftsatz vom 2. April 2008, Antrag Nr. 3), wäre im Übrigen auch im Falle des Obsiegens des Antragstellers abzulehnen gewesen, weil im Verfahren nach der geltenden Wehrbeschwerdeordnung (anders künftig gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 WBO i.d.F. von Art. 5 Nr. 16 Buchst. b des am 13. Juni 2008 zustande gekommenen, aber noch nicht verkündeten Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften <BTDrucks 16/7955 S. 13>) die Kosten des Vorverfahrens (Beschwerde und weitere Beschwerde) mangels einer den Bestimmungen des § 80 VwVfG und des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO vergleichbaren Vorschrift generell nicht erstattungsfähig sind (vgl. im Einzelnen Beschluss vom 6. November 2007 - BVerwG 1 WB 27.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
    b) Hat sich ein Anfechtungs- oder - wie hier - ein Verpflichtungsantrag erledigt, so kann der Antragsteller nach der auch im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einem sog. Fortsetzungsfeststellungsantrag übergehen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 und vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 18.07 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 2.07

    Laufbahn; Zulassung; Aufstiegslaufbahn; "Seiteneinsteiger".

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
    Ein zunächst abgelehnter Bewerber für die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes kann nach erfolgreicher Beschwerde oder erfolgreichem Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich nachträglich bzw. rückwirkend zur Laufbahn zugelassen werden (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 29. Januar 2008 - BVerwG 1 WB 2.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 13.07

    Erledigung; Übernahme in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
    Abgelehnte Bewerber können - grundsätzlich beliebig oft - zu jedem neuen Auswahltermin vorgeschlagen werden oder sich bewerben (Nr. 807 ZDv 20/7); sie müssen von dieser Möglichkeit - gegebenenfalls vorsorglich - Gebrauch machen, wenn sie ihre Chancen für die folgenden Auswahljahre wahren wollen (vgl. hierzu zuletzt Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 13.07 - ).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 18.07

    SHAPE; Sonderurlaub; dienstliche Gründe; hauptberufliche Tätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2008 - 1 WB 5.07
    b) Hat sich ein Anfechtungs- oder - wie hier - ein Verpflichtungsantrag erledigt, so kann der Antragsteller nach der auch im Wehrbeschwerdeverfahren entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zu einem sog. Fortsetzungsfeststellungsantrag übergehen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 und vom 8. August 2007 - BVerwG 1 WB 18.07 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.06.2014 - 1 WB 29.13

    Anhörung der Vertrauensperson; Personalrat; Unterrichtung; beabsichtigte

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insb. Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 4 f. und S. 10 und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 Rn. 32) sind danach sämtliche Informationen zu übermitteln, die im Hinblick auf die Aufgaben und Befugnisse der anzuhörenden Stelle innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs für eine sachgerechte Beurteilung der beteiligungspflichtigen Maßnahme und des dieser zugrundeliegenden Sachverhalts von Bedeutung sind.

    Der Senat ist deshalb schon bisher davon ausgegangen, dass von der Gelegenheit zur Stellungnahme "innerhalb einer angemessenen Frist" Gebrauch zu machen ist (vgl. z.B. Beschluss vom 25. Juni 2008 a.a.O. Rn. 40; ebenso Nr. 228 Abs. 1 ZDv 10/2).

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 37.14

    Beteiligungsrecht des Personalrats; Verkürzung der Dienstzeit

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insb. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juni 2005 - 1 WB 60.04 - Buchholz 252 § 20 SBG Nr. 1 S. 4 f. und S. 10, vom 25. Juni 2008 - 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 Rn. 32 sowie zuletzt vom 19. Juni 2014 - 1 WB 29.13 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 5 Rn. 34) sind danach sämtliche Informationen zu übermitteln, die im Hinblick auf die Aufgaben und Befugnisse der anzuhörenden Stelle innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs für eine sachgerechte Beurteilung der beteiligungspflichtigen Maßnahme und des dieser zugrundeliegenden Sachverhalts von Bedeutung sind.

    Zu Recht hat das Bundesamt für das Personalmanagement schließlich Auskünfte zur Behandlung des Antrags auf Dienstzeitverkürzung eines (nicht näher bezeichneten) "Herrn K." abgelehnt; unabhängig davon, dass dieser eine Beteiligung des Personalrats in seinem Verfahren ausdrücklich nicht gewünscht hat, stehen dem Personalrat keine Informationsrechte über personenbezogene Daten zu, die datenschutzrechtlich für Dritte geschützt sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Juni 2008 - 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 Rn. 32 und vom 19. Juni 2014 - 1 WB 29.13 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 5 Rn. 34; siehe für Personalakten auch § 29 Abs. 2 und 3 SG).

  • BVerwG, 28.10.2009 - 1 WB 67.08

    Telearbeit; Vereinbarkeit von Familie und Dienst; Verwaltungsvorschriften;

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass es sich bei organisatorischen Maßnahmen - wie zum Beispiel der Festlegung des Personalbedarfs in einem bestimmten Bereich (einschließlich der Methodik der Bedarfsermittlung), der Festlegung von Anforderungen an den Verwendungsaufbau oder der Festlegung und Änderung von Dienstposten in der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung - um Fragen der militärischen Zweckmäßigkeit handelt, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind; es ist nicht Aufgabe der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Bundeswehr an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Vorgesetzten zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 BVerwG 1 WB 37.99 Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6, vom 28. Juni 2007 BVerwG 1 WDS-VR 5.07 Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8, vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 sowie zuletzt vom 30. September 2009 - BVerwG 1 WB 68.08 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08

    Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.

    Denn bei einer rechtzeitig eingelegten Beschwerde gegen den Ablehnungsbescheid des Personalamts vom 1. März 2007 hätte die Antragstellerin - im Falle ihres Obsiegens in der Sache - durch eine Ausnahmeentscheidung des Bundesministers der Verteidigung rückwirkend zum 1. April 2007 in die angestrebte Laufbahn eingesteuert werden können (vgl. hierzu generell: Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2013 - 1 WB 49.12

    Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes

    Im vorliegenden Fall hat sich der Neubescheidungsantrag auch nicht dadurch erledigt, dass die zum 1. Oktober 2007 bzw. 1. Oktober 2008 begonnene dreijährige Ausbildung der Anwärter des jeweiligen Ausbildungsjahrgangs (Nr. 810 ZDv 20/7) abgeschlossen ist (vgl. zum hier grundsätzlich erforderlichen Übergang auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - Rn. 28 ).
  • BVerwG, 23.11.2010 - 1 WB 10.10

    Anspruch eines Hauptmanns der Bundeswehr mit einer Verwendung als

    In der Rechtsprechung des Senats ist anerkannt, dass es sich bei organisatorischen Maßnahmen - wie z.B. der Festlegung des Personalbedarfs in einem bestimmten Bereich (einschließlich der Methodik der Bedarfsermittlung), der Festlegung von Anforderungen an den Verwendungsaufbau und der Festlegung und Änderung von Dienstposten in der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung - um Fragen der militärischen Zweckmäßigkeit handelt, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als gegeben hinzunehmen sind; es ist nicht Aufgabe der Wehrdienstgerichte, ihre Vorstellungen über die Organisation der Bundeswehr an die Stelle derjenigen der dazu berufenen Vorgesetzten zu setzen (vgl. Beschlüsse vom 1. Juli 1999 - BVerwG 1 WB 37.99 - Buchholz 236.12 § 9 SUV Nr. 6, vom 28. Juni 2007 - BVerwG 1 WDS-VR 5.07 - Buchholz 449.3 § 9 SUV Nr. 8 und vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - Buchholz 449.7 § 20 SBG Nr. 2 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 1 WB 50.08
    Soweit sich der Antragsteller allgemein gegen die Argumentation "mit strukturellen Kriterien" wendet, ist darauf hinzuweisen, dass das in der Bundeswehr weithin praktizierte System der Bedarfsermittlung, das sich im Interesse eines gleichmäßigen Altersaufbaus an dem (altersstrukturellen) Bedarf in den jeweiligen Geburtsjahrgängen orientiert, auf militärischen Zweckmäßigkeitserwägungen beruht, gegen die keine rechtlichen Bedenken bestehen (vgl. Beschluss vom 25. Juni 2008 - BVerwG 1 WB 5.07 - m.w.N.).
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