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   BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18   

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https://dejure.org/2019,10044
BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18 (https://dejure.org/2019,10044)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.2019 - 1 WB 5.18 (https://dejure.org/2019,10044)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 1 WB 5.18 (https://dejure.org/2019,10044)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 17 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 3, § 21 Abs. 2 Satz 1
    Arbeitszeitkonto; Befreiung; Dienstleistungspflicht; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Gleitzeit; Rehabilitationsinteresse; Zeitguthaben; eigenmächtiges Fernbleiben; nachträgliche Bewilligung; nachträgliche Urlaubsgewährung; unerlaubtes Fernbleiben

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; nachträgliche Freistellung vom Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Gleitzeit rückwirkend für Zeiten unerlaubten Fernbleibens vom Dienst

  • rechtsportal.de

    Gleitzeit; nachträgliche Bewilligung; unerlaubtes Fernbleiben; eigenmächtiges Fernbleiben; Erledigung; nachträgliche Urlaubsgewährung; Dienstleistungspflicht; Befreiung; Zeitguthaben; Arbeitszeitkonto; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Rehabilitationsinteresse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 697
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 1 WB 38.09

    Dienstzeitregelung für Soldaten; Gleittag; zusätzlicher Gleittag; Obergrenze;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18
    Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - DokBer 2018, 161 Rn. 23 f.).

    Zwar ist die Verrechnung von Zeitguthaben mit Fehlzeiten auch nach Ablauf des in Rede stehenden Tages und außerhalb des Abrechnungszeitraumes nachträglich möglich (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 24).

  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18
    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - beck-online Rn. 19).

    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrages auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - beck-online Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 29.10.2003 - 2 WD 9.03

    Unerlaubtes, eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe; Urlaub; Erholungsurlaub;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18
    Ist ein Soldat hingegen ohne vorherige Freistellung eigenmächtig dem Dienst ferngeblieben, kann eine nachträgliche Genehmigung von Urlaub das disziplinarrechtlich relevante eigenmächtige Fernbleiben vom Dienst nicht ungeschehen machen (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2003 - 2 WD 9.03 - BVerwGE 119, 164 m.w.N. zum Disziplinarrecht der Beamten).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18
    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit 1. Februar 2009 geltenden Fassung verlangt zwar nicht mehr die Stellung eines förmlichen Feststellungsantrages; der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18
    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrages auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - beck-online Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 39.17

    Beschwerde eines Soldaten gegen eine Kommandierung zu einem

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18
    Ist aber der mit einer dienstlichen Genehmigung verfolgte Zweck, einen bestimmten rechtmäßigen Geschehensablauf herbeizuführen, nachträglich und rückwirkend nicht mehr herstellbar, tritt Erledigung ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 1 WB 39.17 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit;

    Auszug aus BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18
    Derartige Streitigkeiten unterliegen der sachlichen Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 1 WB 38.09 - Buchholz 232.2 § 7 AZV Nr. 2 Rn. 20 und vom 31. Januar 2018 - 1 WB 12.17 - DokBer 2018, 161 Rn. 23 f.).
  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 16b D 18.1673

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst

    Auch sie lässt die Eigenmächtigkeit des Fernbleibens in der Vergangenheit nicht entfallen (BVerwG, B.v. 28.2.2019 - 1 WB 5.18 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18

    Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge

    Denn die Freistellung von der Dienstleistungspflicht, die mit der Beurlaubung verbunden ist, kann nicht nachträglich gewährt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 5.18 - juris Rn. 21).
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