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   BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13   

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BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13 (https://dejure.org/2014,19411)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2014 - 1 WB 54.13 (https://dejure.org/2014,19411)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 (https://dejure.org/2014,19411)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Besetzung eines Dienstpostens mit einem Konkurrenten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13
    Die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: 1093/13 -, die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, sowie die Gerichtsakten der weiteren Verfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 55.13 und BVerwG 1 WDS-VR 23.13 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Die möglichen Erfolgsaussichten eines solchen Schadensersatzanspruchs wegen Nichtbeförderung sind, zumal in Verbindung mit der vorgerichtlich erfolgreichen Beschwerde des Antragstellers gegen die erste Auswahlentscheidung vom 22. Februar 2012 und mit dem von ihm parallel betriebenen Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung des Nachfolgedienstpostens beim ...amt ... der Bundeswehr (BVerwG 1 WB 55.13 und BVerwG 1 WDS-VR 23.13), nicht von vornherein von der Hand zu weisen.

  • BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13
    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 20.04 - und vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2012 - 1 WB 29.12

    Antrag eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13
    Demgemäß befindet bei den Untätigkeitsrechtsbehelfen der Wehrbeschwerdeordnung (§ 1 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 2 WBO) die jeweils nächsthöhere Instanz nicht über die Verzögerung des Verfahrens und deren Ursachen oder Rechtfertigung, sondern über das vom Soldaten mit dem Antrag, der Beschwerde oder der weiteren Beschwerde in der Sache verfolgte Begehren (stRspr, vgl. zuletzt Beschluss vom 29. August 2012 - BVerwG 1 WB 29.12 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05
    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist ferner - mit Besonderheiten hinsichtlich des Feststellungsinteresses (dazu nachfolgend 2.) - auch dann grundsätzlich statthaft, wenn die Erledigung bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten ist, also nicht erst während des laufenden gerichtlichen Verfahrens auf den Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen, sondern dieser Antrag - wie hier - von Beginn an gestellt wird (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - ).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05

    Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13
    Die Untätigkeitsbeschwerde (hier gemäß § 1 Abs. 2 WBO) dient nicht dazu, den Bearbeiter eines Antrages oder einer Beschwerde wegen Säumnis in der Sachbehandlung zu disziplinieren; sie ist grundsätzlich nur ein Mittel, um in der Sache selbst weiterzukommen (vgl. Beschluss vom 8. März 2006 - BVerwG 1 WB 61.05 - Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 86.08

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13
    Die Bestimmung des § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO übernimmt die für § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Literatur und Rechtsprechung allgemein anerkannte Interpretation, dass auch bei Erledigung eines Verpflichtungsbegehrens ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in Betracht kommt (vgl. Beschluss vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 86.08 - Rn. 20 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11
    Auszug aus BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13
    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 29. Januar 2013 - BVerwG 1 WB 60.11 - juris Rn. 26 m.w.N. ).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Auch ist die Erledigung des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens (Dienstzeitende zum 31. März 2013) erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung (Eingang bei Gericht am 4. Februar 2013) eingetreten (vgl. zu dieser Einschränkung z.B. Beschluss vom 27. Mai 2014 - BVerwG 1 WB 54.13 - Rn. 19).
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13

    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens;

    Die Unterlagen des Auswahlverfahrens, die Beschwerdeakte des Bundesministers der Verteidigung - R II 2 - Az.: 1094/13 -, die Akten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (BVerwG 1 WDS-VR 23.13) und des weiteren Verfahrens des Antragstellers BVerwG 1 WB 54.13 sowie die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Soweit sich der Antrag mit dem Antrag im Parallelverfahren des Antragstellers BVerwG 1 WB 54.13 deckt, steht seiner Zulässigkeit das Prozesshindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG) entgegen.

  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 47.22

    Änderung einer Referenzgruppe für einen inzwischen in den Ruhestand versetzten

    Er kann nicht verlangen, vorab einen Teil der Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz vom vermeintlich "sachnäheren" Wehrdienstgericht geklärt zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 20 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 8.21

    Rechtsschutz gegen eine nach Ruhestandsversetzung gebildete Referenzgruppe

    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; nur dann entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Er kann nicht verlangen, vorab einen Teil der Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz vom vermeintlich "sachnäheren" Wehrdienstgericht geklärt zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 20).

  • VG Köln, 29.07.2015 - 23 K 4714/14
    Das Bundesverwaltungsgericht verwarf den Antrag des Klägers, festzustellen, dass es rechtswidrig war, einen höherwertigen, nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten Dienstposten nicht mit ihm zu besetzen, mit Beschluss vom 27.05.2014 - 1 WB 54.13 - als unzulässig.

    Das Aktenzeichen 1 WB 54.13 betreffe ein Verfahren des Klägers vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dem sein Antrag als unzulässig abgewiesen worden sei.

  • BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21

    Anspruch auf Generalsdienstposten nach förderlicher Auswahlentscheidung

    Wird das Feststellungsinteresse - wie hier - auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; nur in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für das nachfolgende Schadensersatzverfahren zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive

    Auch ist die Erledigung des ursprünglichen Verpflichtungsbegehrens (Dienstzeitende zum 31. März 2016) erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung vom 16. März 2016 (Eingang bei Gericht am 23. März 2016) eingetreten (vgl. zu dieser Einschränkung BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 25.06.2015 - 1 WB 27.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats - übereinstimmend mit der Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. insb. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226) - die Einschränkung, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15

    Auswahlentscheidung; NATO-Agentur; Nominierung für hauptberufliche Tätigkeit in

    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats - übereinstimmend mit der Rechtsprechung der allgemeinen Verwaltungsgerichte zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. insb. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 ) - die Einschränkung, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2018 - 1 WB 15.18

    Beschwerdeanlass; Beschwerdegegenstand; Erledigung in der Hauptsache;

    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; nur in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder (hier:) Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für das nachfolgende Schadensersatzverfahren zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 41.15

    Antrag eines Berufssoldaten auf fiktive Versetzung auf einen nach

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18

    Heimatnahe Versetzung; unzulässige Antragsänderung; Berufstätigkeit der Ehefrau

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 16.15

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Versetzung auf höherwertigen

  • BVerwG, 30.03.2017 - 1 WB 34.16

    Aufhebung der Versetzung zum Offizierlehrgang wegen eines Förderungsverbots

  • BVerwG, 28.09.2016 - 1 WB 3.16

    Konkurrentenstreit; Feststellungsinteresse; Beginn der Beschwerdefrist

  • BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 35.16

    Aufhebung einer Kommandierung; gesundheitliche Eignung

  • BVerwG, 05.02.2015 - 1 WB 50.14

    Anordnung der Versetzung zu einer anderen Division gegenüber einem

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 39.17

    Beschwerde eines Soldaten gegen eine Kommandierung zu einem

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18

    Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge

  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18

    Arbeitszeitkonto; Befreiung; Dienstleistungspflicht; Erledigung;

  • BVerwG, 30.08.2018 - 1 WB 37.17

    Darlegung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses eines Hauptbootsmanns der

  • BVerwG, 01.03.2023 - 1 WB 12.22

    Anspruch eines vom militärischen Dienst freigestellten Soldaten (hier:

  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17

    Kommandierung zur Dienstleistung mit Versorgung ambulanter und stationärer

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