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   BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 56.12   

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https://dejure.org/2013,10737
BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 56.12 (https://dejure.org/2013,10737)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2013 - 1 WB 56.12 (https://dejure.org/2013,10737)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2013 - 1 WB 56.12 (https://dejure.org/2013,10737)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 SG, Art 33 Abs 2 GG, § 17 Abs 1 S 1 WBO, § 17 Abs 3 WBO, Art 19 Abs 4 S 1 GG
    Wehrbeschwerde; Antrag auf Offenlegung von Perspektivkonferenzergebnissen; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Offenlegung der Ergebnisse der Perspektivkonferenz (PK) I 2012 durch den Bundesminister der Verteidigung

  • rewis.io

    Wehrbeschwerde; Antrag auf Offenlegung von Perspektivkonferenzergebnissen; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 1 S. 1
    Anspruch eines Berufssoldaten auf Offenlegung der Ergebnisse der Perspektivkonferenz (PK) I 2012 durch den Bundesminister der Verteidigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.01.2009 - 1 WB 69.08
    Auszug aus BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 56.12
    Die rechtliche Würdigung eines hiervon abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - Rn. 24 m.w.N.).

    Es genügt vielmehr - auch unter dem Blickwinkel der Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) - , dass der Soldat gegen eine ihn belastende konkrete Verwendungsentscheidung zugunsten eines Konkurrenten oder gegen die Ablehnung eines eigenen Antrags auf eine bestimmte förderliche Verwendung im Wehrbeschwerdeverfahren vorgehen kann und dass in diesem Rahmen gegebenenfalls auch überprüft wird, ob die Zuerkennung der individuellen Förderperspektive, soweit sie bei der Verwendungsentscheidung eine entscheidungserhebliche Rolle gespielt hat, rechtmäßig war (vgl. dazu Beschluss vom 20. Januar 2009 - BVerwG 1 WB 69.08 und 1 WB 74.08 - Rn. 30).

  • BVerwG, 23.01.1991 - 1 WB 89.90

    Aufnahme privater Schreiben bzgl. dienstlicher Vorgänge und Bereiche in die

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 56.12
    Gemäß § 29 Abs. 7 SG hat ein Soldat ein - im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO prozessual geschütztes - Recht auf Akteneinsicht nur in die ihn selbst betreffenden Personalunterlagen, also z.B. in seine Beurteilungen oder in die Unterlagen, die im Sinne des materiellen Personalaktenbegriffs zu seinen Personalakten gehören (vgl. dazu im Einzelnen: Beschluss vom 23. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 89.90 und 1 WB 113.90 - BVerwGE 93, 28 = NZWehrr 1991, 158).
  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 3.09
    Auszug aus BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 56.12
    Zutreffend weist der Bundesminister der Verteidigung darauf hin, dass die Ergebnisse der Beratungen von Perspektivkonferenzen (und die Zuerkennung einer individuellen Förderperspektive) nach ständiger Rechtsprechung des Senats keine gerichtlich isoliert angreifbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 WBO darstellen, weil sie als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen noch nicht unmittelbar die Rechte eines Soldaten im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO berühren (vgl. z.B. Beschluss vom 28. April 2009 - BVerwG 1 WB 3.09 - Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2013 - 1 WB 56.12
    Dieser Akteneinsichtsanspruch ist jedoch begrenzt auf die Einsicht in die Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen, die der Auswahlentscheidung zugrunde liegen (Beschluss vom 20. November 2012 - BVerwG 1 WB 4.12 - Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14

    Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der

    Zum Umfang eines solchen Akteneinsichtsrechts siehe BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2015- 1 WB 43.14 -, juris, Rn. 25, vom 30. April 2013 - 1 WB 56.12 -, juris, Rn. 22, und vom 20. November 2012 - 1 WB 4.12 -, BVerwGE 145, 102 = NVwZ-RR 2013, 885 = juris, Rn. 26.

    Ebenso VG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - 1 K 3388/14 -, juris,Rn. 10 ff., zum isolierten Akteneinsichtsrecht im Beförderungsauswahlverfahren; gegen die isolierte Geltendmachung des Akteneinsichtsrechts im Konkurrentenstreitverfahren als "allgemeines 'Ausforschungsbegehren'" auch BVerwG, Beschluss vom 30. April 2013 - 1 WB 56.12 -, juris, Rn. 22.

  • BVerwG, 06.06.2014 - 2 B 75.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Nachzeichnung des beruflichen Werdegangs;

    Der in der Beschwerdebegründung aufgeführte Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 2013 (- BVerwG 1 WB 56.12 -) befasst sich mit der insoweit nicht vergleichbaren Frage, ob ein Soldat beanspruchen kann, dass ihm der Dienstherr die Ergebnisse einer Perspektivkonferenz offenlegt, die lediglich der Vorbereitung von Verwendungsentscheidungen dient.
  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13

    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens;

    Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist damit (nur) die Besetzung des Dienstpostens des Referatsleiters ... im ...amt ..., nicht des Leiters ... (...) im früheren ...amt ... Die Wehrbeschwerdeordnung kennt auch kein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 30. April 2013 - BVerwG 1 WB 56.12 - Rn. 17 m.w.N.).
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