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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92   

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BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92 (https://dejure.org/1993,2046)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1993 - 1 WB 59.92 (https://dejure.org/1993,2046)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1993 - 1 WB 59.92 (https://dejure.org/1993,2046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beraterausschüsse - Rechtsqualität der Beschlüsse - Inspekteure der Teilstreitkräfte - Besetzung von Dienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.01.1991 - 1 WB 78.90

    Vorgehen gegen eine möglicherweise rechtswidrige Übergehung bei der Besetzung

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Der für die Verwendungsentscheidung zuständige Vorgesetzte hat zwar die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und -vorschlage in seine Überlegungen einzubeziehen; der ihm zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (BVerwGE 53, 280 4. Leitsatz; Beschluß vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).

    Der Soldat kann aus ihnen keine Ansprüche herleiten (Beschluß vom 22. Januar 1991 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und Verwendungsvorschläge - auch für höherwertige Verwendungen - der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg oder der zuständigen personalbearbeitenden Stelle (BVerwGE 53, 23 [27]; Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]> und vom 24. April 1977 - BVerwGE 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]>).

    Der für die Verwendungsentscheidung zuständige Vorgesetzte hat zwar die in den Beurteilungen angeführten Verwendungswünsche und -vorschlage in seine Überlegungen einzubeziehen; der ihm zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (BVerwGE 53, 280 4. Leitsatz; Beschluß vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 WB 78.90 -).

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Dagegen führt das bloße Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg; Äußerungen dieser Art unterscheiden sich von rechtsverbindlichen Zusagen dadurch, daß ihnen erkennbar ein Wille zur Selbstbindung nicht zugrundeliegt (vgl. Beschluß vom 22. April 1975 - BVerwG 1 WB 189.72, 227.72 - <BVerwGE 53, 23 [27]>).

    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und Verwendungsvorschläge - auch für höherwertige Verwendungen - der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg oder der zuständigen personalbearbeitenden Stelle (BVerwGE 53, 23 [27]; Beschlüsse vom 24. Februar 1971 - BVerwG 1 WB 2.70 - <BVerwGE 43, 179 [f.]> und vom 24. April 1977 - BVerwGE 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]>).

  • BVerwG, 05.06.1991 - 1 WB 130.89

    Antrag eines Berufssoldaten auf die Verlängerung einer bestehenden

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Ist somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, ist der BMVg grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten nachträglich abzuweichen (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 5. Juni 1991 - BVerwG 1 WB 130.89 -).
  • BVerwG, 27.11.1991 - 1 WB 23.91

    Ablehnung eines Rückversetzungsgesuches - Anspruch eines Soldaten auf eine

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Auf einen Vergleich von Eignung und Leistung zwischen dem Antragsteller und dem für diesen Dienstposten ausgewählten Offizier kommt es deshalb nicht an (vgl. Beschluß vom 27. November 1991 - BVerwG 1 WB 23.91 -).
  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90

    Zuweisung nicht teilstreitkraftspezifischer Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Eine Herabsetzung bzw. Unzumutbarkeit liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe jedoch in keinem Fall (Beschlüsse vom 11. August 1982 - BVerwG 1 WB 22.81 - und vom 22. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 1 WB 95.90

    Erforderlichkeit einer Begründung zur Sache beim Untätigkeitsantrag - Dienstliche

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Er betrifft interne Vorgänge im Rahmen der Vorbereitung von Personalentscheidungen, die noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Soldaten haben und somit nicht der Nachprüfung im Wege der gerichtlichen Entscheidung unterliegen (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Erst durch die Auswahlentscheidung des Ministers können Rechte des Soldaten beeinträchtigt werden, der sich zu Unrecht übergangen fühlt, und der Soldat ist rechtlich ausreichend dadurch geschützt, daß er die Auswahlentscheidung des Ministers anfechten und seine Rechte im Wege der "Konkurrentenklage" geltend machen kann (vgl. Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336>).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 1 WB 102.84

    Rechtmäßigkeit der Bestimmungen über die Teilnahme, die Gestaltung, die

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Eine verbindliche Zusage liegt jedoch nur vor, wenn eine entsprechende Erklärung als hoheitliche Selbstverpflichtung mit Bindungswillen zu dem entsprechenden Verhalten in der Zukunft von einem Vorgesetzten abgegeben wird, der zu dieser Erklärung auf Grund der Handlungszuständigkeit seiner Dienststelle selbst und nach seiner eigenen Dienststellung in dieser Dienststelle befugt ist (vgl. Beschluß vom 27. November 1986 - BVerwG 1 WB 102.84 - <BVerwGE 83, 255 [259]>).
  • BVerwG, 11.08.1982 - 1 WB 22.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1993 - 1 WB 59.92
    Eine Herabsetzung bzw. Unzumutbarkeit liegt in einer dienstgradgerechten Folgeverwendung in derselben Besoldungsgruppe jedoch in keinem Fall (Beschlüsse vom 11. August 1982 - BVerwG 1 WB 22.81 - und vom 22. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).
  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 WB 19.78

    Verwendungszusage - Offensichtlich unvertretbare Maßnahme - Soldat - Vorgesehene

  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 2.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

  • BVerwG, 28.10.1993 - 1 WB 23.93

    "Konkurrentenklage" eines Soldaten gegen militärische Verwendungsentscheidungen -

    Einen gegen diese Verwendung gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat der Senat mit Beschluß vom, 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - zurückgewiesen.

    Die Beschwerdeakte des BMVg - P II 5 - 365/93 -, die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 59.92 sowie die Personalakten des Antragstellers, Hauptteile A und B, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Zwar war dem Antragsteller aus dem Verfahren BVerwG 1 WB 59.92 spätestens seit Januar 1993 bekannt, daß der BMVg in der Personalkonferenz am 2. Dezember 1992 entschieden hatte, ihn, den Antragsteller, zum 1. Oktober 1993 als StvKdr MUKdo zu verwenden.

    Soweit er sich auf die Verwendungsvorschläge seiner militärischen Vorgesetzten in seinen Beurteilungen als FltlAdm beruft, ist in dem Beschluß des Senats vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - bereits ausgeführt, daß Verwendungsvorschläge und das Inaussichtstellen bestimmter - auch förderlicher - Verwendungen nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg führen.

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 16.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Ein Begehren, das ausschließlich darauf gerichtet wäre, in der Verwendungsauswahl für den in Rede stehenden Dienstposten berücksichtigt und in einen Eignungs- und Leistungsvergleich mit anderen Kandidaten ohne Berücksichtigung der Restdienstzeit einbezogen zu werden, wäre schon deswegen unzulässig, weil das Auswahlverfahren noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Soldaten hat und somit als Vorgang im Rahmen der Vorbereitung für die zu treffende Personalentscheidung nicht selbständiger gerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. Beschluß vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>).

    Ist somit eine Ermessensbindung nicht gegeben, ist der BMVg grundsätzlich nicht gehindert, von Planungsabsichten abzuweichen (vgl. Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 WB 19.78 - <BVerwGE 63, 165> und vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 -).

    Verwendungswünsche des Soldaten, das Inaussichtstellen einer bestimmten Verwendung und Verwendungsvorschläge - auch für höherwertige Verwendungen - der unmittelbaren Vorgesetzten führen nicht zu einer Ermessensbindung des BMVg oder der zuständigen personalbearbeitenden Stelle (vgl. Beschlüsse vom 28. April 1977 - BVerwG 1 WB 87.75, 78.76 - <BVerwGE 53, 280 [286]> und vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - ).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 1 WB 78.01

    Rechtmäßigkeit der Nichteinbeziehung eines Soldaten in eine Auswahlkonferenz -

    Soweit der Antragsteller seine Nichteinbeziehung in die Auswahlkonferenz rügt, ist der Antrag unzulässig, denn er richtet sich gegen interne Vorgänge zur Vorbereitung von Personalentscheidungen, die noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den einzelnen Soldaten haben und deshalb nicht Gegenstand einer selbständigen gerichtlichen Überprüfung sein können (Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206> und vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 34.94 -).

    Insoweit ist er rechtlich jedoch ausreichend dadurch geschützt, dass er gegen diese Auswahlentscheidung gerichtlich im Wege eines Konkurrentenantrags vorgehen kann (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338] > und vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - ).

    Ein Leistungsvergleich am Maßstab des § 3 SG ist regelmäßig nur dann vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie jeweils höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 26. September 2000 - BVerwG 1 WB 73.00 - und vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 1 WB 50.01 - jeweils m.w.N.; vgl. hierzu auch Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - < Buchholz 237.2 § 12 Nr. 3 = ZBR 2000, 40 = DVBl 2000, 485 >).

  • BVerwG, 31.01.1996 - 1 WB 113.94

    Ablehnung des Versetzungsgesuchs eines Berufssoldaten - Entscheidung einer

    Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann anzustellen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 = DokBer B 1993, 159 [f.]> m.w.N., vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 29.95 - und vom 21. November 1995 - BVerwG 1 WB 45.95 -).

    Im übrigen hat ein Soldat keinen Anspruch darauf, stets "förderlich" verwendet zu werden; er muß es vielmehr hinnehmen, wenn bei Verwendungen seine "Förderung" stagniert (vgl. Beschluß vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - m.w.N.).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 WB 16.02

    Versetzung eines Bundeswehrangehörigen auf eine andere Dienstposition - Antrag

    Ein Antrag auf Mitbetrachtung im Rahmen einer Auswahlentscheidung bezieht sich auf interne Vorgänge zur Vorbereitung von Personalentscheidungen, die noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf den einzelnen Soldaten haben und deshalb nicht Gegenstand einer selbstständigen gerichtlichen Überprüfung sein können (Beschlüsse vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 1 WB 95.90 -, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 24. August 1994 - BVerwG 1 WB 34.94 - und vom 21. März 2002 - BVerwG 1 WB 78.01 -).

    Insofern ist er rechtlich dadurch ausreichend geschützt, dass er gegen diese Auswahlentscheidung gerichtlich im Wege eines Konkurrentenantrags vorgehen kann (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [338] >, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - und vom 21. März 2002 - BVerwG 1 WB 78.01 -).

  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 41.93

    Anspruch eines Soldaten auf bestimmte Verwendung trotz entgegenstehender

    Der für die Verwendungsentscheidung zuständige Vorgesetzte hat zwar die in den Stellungnahmen zu Versetzungsanträgen angeführten Vorschläge in seine Überlegungen einzubeziehen; der ihm zustehende Ermessensspielraum wird dadurch aber nicht eingeengt (BVerwGE 53, 280 4. Leisatz; Beschluß vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 -).

    Der Soldat kann aus ihnen keine Ansprüche herleiten (Beschluß vom 2. März 1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 73.00

    Versetzung eines Soldaten; Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Ein Leistungsvergleich im Sinne des § 3 SG ist nur dann vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. Beschlüsse vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206 >, vom 31. Januar 1996 - BVerwG 1 WB 113.94 - und vom 4. September 1996 - BVerwG 1 WB 18.96 - ebenso Urteil vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 14.98 - < Buchholz 237.2 § 12 Nr. 3 = ZBR 2000, 40 = DVBl 2000, 485 >) Daran fehlt es hier, da sich der ausgewählte Soldat nach einem Leistungsvergleich mit anderen Bewerbern bereits auf einem A 13-Dienstposten im SanABw bewähren konnte und damit gegenüber dem Antragsteller objektiv einen Vorsprung aufzuweisen hat.
  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 13.00

    Übernahme eines kommunalen Wahlamtes durch Soldaten

    Lediglich der Vorbereitung von Personalmaßnahmen dienende Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung (vgl. dazu Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 69.88 -) noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührende Maßnahmen und infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung ebenfalls nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234]>, vom 2. März 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - <NZWehrr 1993, 206>, vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 63.93 -, vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 16.94 -, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 - und vom 9. März 2000 - BVerwG 1 WB 85.99 -).
  • BVerwG, 22.01.2003 - 1 WB 44.02

    Versetzung; Hinderungsgrund; Versetzungshindernis; Krankheit; isolierte

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02

    Maßnahme, innerdienstliche; Meinungsbildung; Personalentscheidung;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind als Elemente innerdienstlicher Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr.: Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90, vom 2. März 1993 BVerwG 1 WB 59.92, vom 2. März 1994 BVerwG 1 WB 63.93, vom 23. August 1994 BVerwG 1 WB 16.94, vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 29.98 und vom 9. März 2000 BVerwG 1 WB 85.99).
  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 95.96

    Bekanntgabe der voraussichtlichen Verwendungsdauer in einer Versetzungsverfügung

  • BVerwG, 13.10.1998 - 1 WB 29.98

    Ablehnung der Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Tätigkeit als

  • BVerwG, 03.09.1996 - 1 WB 23.96

    Recht der Soldaten - Anforderungen an die Versagung eines Laufbahnwechsels

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 WB 75.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Aufhebung einer Versetzungsverfügung -

  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 WB 107.00

    Prozessrechtliche Ausgestaltung der Verbindung zweier wehrrechtlicher Verfahren -

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 63.00

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 WB 85.99

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13

  • BVerwG, 21.11.1995 - 1 WB 45.95

    Verwendungsansprüche eines Soldaten - Nachbesetzung eines Dienstpostens

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94

    Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und

  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 54.93

    Verwendung eines Berufssoldaten - Versetzung auf einen anderen Dienstposten -

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 1.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 30.01.2001 - 1 WB 116.00

    Versetzung auf einen anders bewerteten Dienstposten - Bevorzugung von

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 15.96

    Konkurrentenklage bzgl. einer militärischen Verwendungsentscheidung - Problem der

  • VG Köln, 10.08.2007 - 27 K 2341/03

    Anspruch eines Beamten/Soldaten gegen seinen Dienstherrn auf Ersatz des ihm durch

  • BVerwG, 08.03.2006 - 1 WB 61.05
  • BVerwG, 18.10.2001 - 1 WB 50.01

    Antragsvoraussetzungen für eine Versetzung - Vorschläge für die Personalführung -

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 41.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 123.00

    Versetzung auf den Dienstposten des Kommandeurs - Grundsatz der Bestenauslese -

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 WB 108.95

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung - Gutachtliche ärztliche Äußerung zur

  • BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 63.93

    Auswahlverfahren für die Nachbesetzung eines A 16 Dienstpostens - Nachprüfung der

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 18.94

    Auf militärische Verwendungsentscheidung bezogene "Konkurrentenklage" - Anspruch

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 25.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 25.99

    Verletzung der Rechte eines Soldaten und der ihm gegenüber bestehenden Pflichten

  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 18.96

    Auswahlentscheidung des Vorgesetzten bei der Beförderung und Versetzung eines

  • BVerwG, 30.08.1995 - 1 WB 29.95

    Nachbesetzung eines Dienstpostens - Verwendungsansprüche eines Soldaten

  • BVerwG, 22.07.1999 - 1 WB 6.99

    Zulässigkeit eines gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung

  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 34 94

    Beförderung zum Oberstabsfeldwebel - Widerruf der planmäßigen Beurteilung eines

  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 30.94

    Versetzung eines Soldaten in den Ruhestand - Dienstpostenbesetzung bei der

  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 26.94

    Anfechtung eines Ablehnungsbescheids über die Versetzung eines Soldaten -

  • BVerwG, 12.05.2005 - 1 WB 13.05
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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,16011
BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92 (https://dejure.org/1993,16011)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1993 - 1 WB 59.92 (https://dejure.org/1993,16011)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1993 - 1 WB 59.92 (https://dejure.org/1993,16011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung ehrenamtlicher Richter - Befangenheit - Gerichtliches Antragsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.08.1975 - 2 WD 24.75

    Heranziehung ehrenamtlicher Richter - Truppendienstkammer - Teilstreitkraft

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92
    Diese Besetzungsregel ist zwingendes Recht und steht trotz der Formulierung des § 69 Abs. 3 Satz 1 WDO - "sollen" - hinsichtlich der Zugehörigkeit zu der Teilstreitkraft des Antragstellers weder zur Disposition des Gerichts noch zur Disposition der Verfahrensbeteiligten (BVerwGE 53, 64; 76, 63).
  • BVerwG, 09.02.1983 - 2 WD 19.82

    Besetzung des Wehrdienstgerichts - Teilstreitkraft - Angehörigkeit des Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92
    Diese Besetzungsregel ist zwingendes Recht und steht trotz der Formulierung des § 69 Abs. 3 Satz 1 WDO - "sollen" - hinsichtlich der Zugehörigkeit zu der Teilstreitkraft des Antragstellers weder zur Disposition des Gerichts noch zur Disposition der Verfahrensbeteiligten (BVerwGE 53, 64; 76, 63).
  • BVerwG, 20.11.1979 - 1 WB 161.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92
    Bei Entscheidungen im Wehrbeschwerdeverfahren muß nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 69 Abs. 2 und 3 WDO, die auch im Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung anzuwenden sind (BVerwGE 63, 289 [291]), ein ehrenamtlicher Richter der Dienstgradgruppe des Antragstellers und der andere ehrenamtliche Richter bei einem Antragsteller vom Dienstgrad Oberst oder einem entsprechenden Dienstgrad an aufwärts der Dienstgradgruppe der Generale/Admirale angehören, wobei beide ehrenamtlichen Richter der Teilstreitkraft des Antragstellers angehören sollen.
  • BVerwG, 25.01.1984 - 1 WB 145.83

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit - Misstrauen gegen die

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92
    Ablehnungsgrund kann danach lediglich eine Tatsache sein, die nach objektiven und vernünftigen Erwägungen vom Standpunkt des Antragstellers aus geeignet ist, die Unparteilichkeit eines Richters in bezug auf die sachliche Entscheidung in Zweifel zu ziehen (Beschluß vom 25. Januar 1984 - BVerwG 1 WB 145.83, 154.83 - m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82

    Besetzung der Wehrdienstgerichte - Ehrenamtliche Richter - Organisation der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1993 - 1 WB 59.92
    Für die Beratung des Senats über den Antrag am 2. März 1993 sind gemäß § 73 Abs. 3 i.V.m. §§ 69 Abs. 2 und 3, § 73 Abs. 4 i.V.m. § 68 Abs. 5 WDO als ehrenamtliche Richter Konteradmiral Meyer-Hoper und Flottillenadmiral Schuur herangezogen (vgl. BVerwGE 76, 286 [f.]).
  • BVerwG, 23.03.2010 - 1 WB 28.09
    Der Umstand, dass ein als ehrenamtlicher Richter herangezogener Soldat dem Abteilungsleiter PSZ unterstellt ist, lässt bei der erforderlichen objektiven Betrachtung für sich allein nicht den Schluss zu, dieser ehrenamtliche Richter werde in der Sache nicht unparteilich, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. dazu im Einzelnen: Beschluss vom 24. Februar 1993 - BVerwG 1 WB 59.92 - NZWehrr 1993, 205).
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