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   BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10   

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BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10 (https://dejure.org/2011,70436)
BVerwG, Entscheidung vom 01.02.2011 - 1 WB 6.10 (https://dejure.org/2011,70436)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Februar 2011 - 1 WB 6.10 (https://dejure.org/2011,70436)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SBG § 23 Abs. 1 Satz 1
    Anhörung der Vertrauensperson; Auslandsverwendung; Repatriierung; Vertrauensperson; ständige Verwaltungspraxis; vorzeitige Beendigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 SBG
    Vorzeitige Beendigung einer Auslandsverwendung; Anspruch auf Anhörung der Vertrauensperson; ständige Verwaltungspraxis

  • rewis.io

    Vorzeitige Beendigung einer Auslandsverwendung; Anspruch auf Anhörung der Vertrauensperson; ständige Verwaltungspraxis

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorzeitige Beendigung einer Auslandsverwendung; Anspruch auf Anhörung der Vertrauensperson; ständige Verwaltungspraxis

  • datenbank.nwb.de

    Vorzeitige Beendigung einer Auslandsverwendung; Anspruch auf Anhörung der Vertrauensperson; ständige Verwaltungspraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69 und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

    Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

    Vertrauensverluste, die den Dienstbetrieb unannehmbar belasten, können sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur aus einem feststehenden Dienstvergehen, sondern grundsätzlich auch schon aus dem Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung durch den Soldaten ergeben (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.08 -, vom 12. August 2008, a.a.O. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

    Erforderlich ist - je nach den Umständen des Einzelfalls - ein hinreichendes Maß an Konkretheit des Verdachts sowie ein hinreichendes Gewicht des Dienstvergehens, auf das sich der Verdacht bezieht (Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O.).

    Ein Soldat im Amt der Vertrauensperson genießt deshalb gegen die vorzeitige Beendigung seiner besonderen Auslandsverwendung keinen spezifischen Schutz gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 SBG (Beschluss vom 12. August 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 11.10

    Vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung eines Soldaten aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69 und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

    Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

    Vertrauensverluste, die den Dienstbetrieb unannehmbar belasten, können sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur aus einem feststehenden Dienstvergehen, sondern grundsätzlich auch schon aus dem Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung durch den Soldaten ergeben (vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.08 -, vom 12. August 2008, a.a.O. und vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -).

  • BVerwG, 21.04.2010 - 2 WNB 2.10

    Rechtliches Gehör; nachgereichter Schriftsatz

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10
    Diese Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers durch Beschluss vom 21. April 2010 (Az.: BVerwG 2 WNB 2.10) aufgehoben und die Sache wegen eines Verfahrensfehlers zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Truppendienstgericht zurückverwiesen.

    Deutschen Einsatzkontingent ISAF, die Beschwerdeakten des Stellvertreters des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Inspekteurs der Streitkräftebasis - ... und ..., die Handakte des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr "Personalführung und -bearbeitung für Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr in besonderen Auslandsverwendungen" vom 4. Januar 2008 (Stand: 29. September 2008), die Personalgrundakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, und die Gerichtsakte BVerwG 2 WNB 2.10 haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 7.09

    Anzugsordnung; Ausländisches Fallschirmspringerabzeichen; Außenwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10
    Übt der betroffene Soldat mit dem Antrag auf Anhörung der Vertrauensperson sein Dispositionsrecht aus, kann er nur (und nicht mehr als) eine Behandlung entsprechend der tatsächlich geübten ständigen Verwaltungspraxis verlangen (stRspr zum Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG bei Anwendung von Verwaltungsvorschriften: vgl. z.B. Beschluss vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 7.09 - Buchholz 11 Art. 3 Abs. 1 GG Nr. 18).
  • BVerwG, 22.07.2009 - 1 WB 15.08

    Dauerbefehl; Auslandseinsatz; Versammlung der Vertrauenspersonen;

    Auszug aus BVerwG, 01.02.2011 - 1 WB 6.10
    Zwar ist das Soldatenbeteiligungsgesetz nach der Rechtsprechung des Senats im Ausland grundsätzlich anwendbar (Beschluss vom 22. Juli 2009 - BVerwG 1 WB 15.08 - BVerwGE 134, 246 = Buchholz 449.7 § 32 SBG Nr. 1).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 36.11

    Besondere Auslandsverwendung; Repatriierung; Anhörung der Vertrauensperson; keine

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - a.a.O. Rn. 24, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - Rn. 22 und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 - Rn. 21 ).

    Diese Praxis ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, rechtlich nicht zu beanstanden (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 a.a.O.).

    Vertrauensverluste, die den Dienstbetrieb unannehmbar belasten, können sich nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht nur aus einem feststehenden Dienstvergehen, sondern grundsätzlich auch schon aus dem Verdacht einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung durch den Soldaten ergeben (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 29. Mai 2008 - BVerwG 1 WDS-VR 10.08 -, vom 12. August 2008, a.a.O., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 a.a.O.).

    Erforderlich ist - je nach den Umständen des Einzelfalls - ein hinreichendes Maß an Konkretheit des Verdachts sowie ein hinreichendes Gewicht des Dienstvergehens, auf dass sich der Verdacht bezieht (Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. und vom 1. Februar 2011 a.a.O.).

    Auch die analoge Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SBG auf den Fall der vorzeitigen Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung ist ausgeschlossen (vgl. im Einzelnen: Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 - DokBer B 2011, 183, Rn. 42 bis Rn. 45).

    Das hat der Senat im Einzelnen in seinem Beschluss vom 1. Februar 2011 (a.a.O.) ausgeführt.

  • BVerwG, 04.11.2014 - 1 WB 18.14

    Vorzeitige Beendigung einer besonderen Auslandsverwendung eines Soldaten beim 29.

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 a.a.O., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

  • BVerwG, 22.03.2011 - 1 WB 24.10
    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die rechtliche Beurteilung ist bei einem erledigten Anfechtungsantrag der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, spätestens aber der Zeitpunkt, in dem sich die angefochtene Maßnahme erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 a.a.O. m.w.N., vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 - und vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - 1 B 1807/20

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen der Herbeiführung seiner Ernennung durch

    vgl. insoweit auch BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 1 WB 6.10 -, juris, Rn. 46.
  • BVerwG, 24.01.2012 - 1 WB 6.11

    Anordnung fliegerischer Inübunghaltung; kein subjektives Recht des Soldaten

    Der Senat hat in den Beschlüssen vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 - Rn. 44 und vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 36.11 - ausgesprochen, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 SBG eine abschließende Regelung für die antragsabhängig beteiligungspflichtigen Personalmaßnahmen enthält.
  • BVerwG, 28.08.2012 - 1 WRB 1.11

    Rechtsbeschwerdeverfahren; Versäumnis der Begründungsfrist; Anforderungen an

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Akten des Truppendienstgerichts Süd - ..., ..., ... - und auf die Gerichtsakten des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 1 WB 6.10 und BVerwG 1 WNB 3.10 Bezug genommen.
  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 22.18

    Rechtmäßige vorzeitige Beendigung der besonderen Auslandsverwendung eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt die Entscheidung über die vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes bzw. einer besonderen Auslandsverwendung ("Repatriierung") einen Befehl dar (BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 2008 - 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1, vom 28. September 2010 - 1 WB 11.10 - jurion Rn. 22, vom 1. Februar 2011 - 1 WB 6.10 - und vom 4. November 2014 - 1 WB 18.14 - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17

    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde;

    Der in § 24 Abs. 1 enthaltene Katalog der beteiligungspflichtigen Personalmaßnahmen ist abschließend (stRspr zur Vorgängernorm in § 23 Abs. 1 SBG a.F., vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2011 - 1 WB 6.10 - DokBer 2011 183 Rn. 44).
  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 47.10

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von erledigten Versetzungsverfügungen eines

    Die Situation des Antragstellers zum Zeitpunkt der Erledigung im April 2010 - das ist der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versetzungsverfügung vom 14. Januar 2010 hier maßgebliche Zeitpunkt (vgl. Beschlüsse vom 12. August 2008 - BVerwG 1 WB 35.07 - BVerwGE 132, 1 = Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 2 = NZWehrr 2009, 69, vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 11.10 -, vom 1. Februar 2011 - BVerwG 1 WB 6.10 - und vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 36.11 -) - war davon geprägt, dass der Antragsteller vor dem Hintergrund seiner Belastungen seines früheren Dienstpostens als Staffelchef sowie verschiedener familiärer Umstände im Zusammenhang mit der Versetzungsverfügung nach Köln erkrankt war.
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