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   BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91   

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BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91 (https://dejure.org/1992,4465)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1992 - 1 WB 66.91 (https://dejure.org/1992,4465)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1992 - 1 WB 66.91 (https://dejure.org/1992,4465)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer beamtenrechtlichen Konkurrentenklage bei vollzogener militärischer Verwendungsentscheidung - Anspruch eines Soldaten auf einen bestimmten Dienstposten - Überprüfung des Gerichts von Ermessensentscheidungen nur auf Ermessensfehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336> und vom 30. August 1989 - BVerwG 128.88, 9.89 -) ist nämlich eine "Konkurrentenklage" auch dann zulässig, wenn sie sich auf bereits vollzogene militärische Verwendungsentscheidungen bezieht.

    Nur durch Flexibilität der Personalführung und Mobilität der Soldaten kann sichergestellt werden, daß der richtige Soldat am rechten Platz verwendet wird (vgl. BVerwGE 76, 336 [338 f.]; Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 1 WB 6.88 - und vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 128.88, 49.88 -).

  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 128.88

    Ablehnung der Nachbesetzung eines Dienstpostens mit einem Soldaten - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Nur durch Flexibilität der Personalführung und Mobilität der Soldaten kann sichergestellt werden, daß der richtige Soldat am rechten Platz verwendet wird (vgl. BVerwGE 76, 336 [338 f.]; Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 1 WB 6.88 - und vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 128.88, 49.88 -).

    Der Antrag ist ein Verpflichtungsbegehren und demnach gemäß der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245]> und vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 128.88, 49.89 -).

  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90

    Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenen Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 -<BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N. und vom 26. Februar 1992 -BVerwG 1 WB 133.90 -).

    Zielgerichtete "Kodierungen" (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 126.90, BVerwG 1 WB 132.90, BVerwG 1 WB 133.90 und BVerwG 1 WB 155.90 -).

  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 126.90

    Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Soldaten - Dienstpostenumfang bei

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Zielgerichtete "Kodierungen" (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 126.90, BVerwG 1 WB 132.90, BVerwG 1 WB 133.90 und BVerwG 1 WB 155.90 -).
  • BVerwG, 14.03.1990 - 1 WB 119.89

    Änderung oder Nichtänderung der Bewertung einer bestimmten STAN-Stelle - STAN als

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 - und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 - und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 1 WB 170.80

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte - Verletzung der auf dem Verhältnis der

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Der Senat hat zwar in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>, vom 12. August 1976 - BVerwG 1 WB 137.75 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 WB 170.80 - und vom 14. März 1990 - BVerwG 1 WB 119.89 -), daß organisatorische Maßnahmen, wie das Ausweisen, Bezeichnen und Bewerten von Dienstposten in der STAN oder in STAN-Änderungen die Rechtssphäre des Soldaten nicht berühren, sondern außerhalb des Vorwurfs der Rechtswidrigkeit liegen, sie von dem Soldaten hinzunehmen sind und in der Regel ein dienstliches Bedürfnis für eine konkrete Personalmaßnahme begründen können; es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Die sich gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens kann von den Gerichten nur darauf überprüft werden, ob der zuständige Vorgesetzte bei seiner Entscheidung den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenen Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschlüsse vom 30. Juli 1980 - BVerwG 1 WB 79.79 -<BVerwGE 73, 51 [f.]> m.w.N. und vom 26. Februar 1992 -BVerwG 1 WB 133.90 -).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Gleichwohl obliegt es dem Senat im Rahmen einer, wenn auch grundsätzlich beschränkten gerichtlichen Kontrolle, zu prüfen, ob die Gründe des BMVg seiner tatsächlichen Einschätzung entsprochen haben und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. auch Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - S. 9 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 6.88

    Verwendung eines Soldaten als Jugendoffizier - Führung eines Personalgesprächs

    Auszug aus BVerwG, 22.07.1992 - 1 WB 66.91
    Nur durch Flexibilität der Personalführung und Mobilität der Soldaten kann sichergestellt werden, daß der richtige Soldat am rechten Platz verwendet wird (vgl. BVerwGE 76, 336 [338 f.]; Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 1 WB 6.88 - und vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 128.88, 49.88 -).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 132.90

    Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Soldaten - Dienstpostenumfang bei der

  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 155.90

    Aufhebung der Stellenumsetzung auf den Dienstposten "Ausbildungsfeldwebel" TE/ZE

  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 57.02

    Antragsfrist; Beschwerdeanlass; Verwendung; Versetzung; Personalanpassungsgesetz;

    Es ist nicht Aufgabe der für die Entscheidung über truppendienstliche Maßnahmen zuständigen Wehrdienstgerichte, in Fragen der Organisation die Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90 und vom 22. Juli 1992 BVerwG 1 WB 66.91).

    Denn eine Einzelmaßnahme, die von militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten auf der Grundlage eines derartigen Organisationsaktes gegenüber dem Soldaten konkret getroffen oder unterlassen wird, kann von den Wehrdienstgerichten daraufhin überprüft werden, ob der Soldat in seinen Rechten verletzt worden ist (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 BVerwG 1 WB 133.90 und vom 22. Juli 1992 BVerwG 1 WB 66.91).

  • BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 7.13

    Auswahlverfahren; Abbruch des Verfahrens; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Angesichts der offenkundig gegebenen Auflösung des ... und der Verlagerung seiner Aufgaben auf andere und neue Dienststellen gibt es auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass die für den Verzicht auf eine Nachbesetzung angeführten organisatorischen Gründe nur vorgeschoben sind und der Abbruch des Auswahlverfahrens tatsächlich allein dazu diente, gezielt eine Besetzung mit dem Antragsteller zu verhindern (zur gerichtlichen Überprüfbarkeit von organisatorischen Maßnahmen, wenn diese gezielt gegen die Förderung von bestimmten Soldaten gerichtet sind, vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - BVerwGE 93, 232 und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 - NZWehrr 1992, 257).
  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 B 32.00

    Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Bewerbern aus

    Dies gilt auch für die Rügen der Beschwerde, die Vorinstanz habe entgegen der Entscheidung vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - (Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 15 S. 1 ) Anzahl, Breite und Verantwortlichkeit der bisherigen Arbeitsgebiete des Klägers unzureichend gewürdigt und entgegen dem Beschluss vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 - (ZBR 1992, 374) nicht berücksichtigt, dass die Beklagte im Fall der Beigeladenen eine unzulässige vorübergehende Aufgabenabschichtung durchgeführt habe.
  • BVerwG, 05.12.1994 - 1 WB 105.94

    Antrag auf Zurückkommandierung eines Berufssoldaten für den Fall seiner

    Sie könnte allenfalls dann an Rechtsfehlern leiden, die auf die Versetzungsverfügung durchschlagen könnten, wenn sie willkürlich und bewußt zur Schädigung des Antragstellers getroffen worden wäre (Vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [234 f.]> und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 - ZBR 1992, 374 [f.]>).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 5.94

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche und fachliche

    Der Antrag ist ein Verpflichtungsbegehren und demnach gemäß der im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts gegebenen Sach- und Rechtslage zu beurteilen (vgl.Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [245]> und vom 22. Juni 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 - ).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 1 WB 57.92

    Anerkennung der Verwendung auf einem Offizier-Dienstposten als Verwendung auf

    Deshalb ist der vorliegende Fall mit den beiden von dem Senat nach Kodierungen zugunsten der jeweiligen Antragsteller entschiedenen Fällen (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 -) nicht zu vergleichen.
  • BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 84.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Sie könnte allenfalls dann an Rechtsfehlern leiden, die auf die Versetzungsverfügung durchschlagen könnten, wenn sie willkürlich und bewußt zur Schädigung des Antragstellers getroffen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232> und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 - ZBR 1992, 374 [f.]>).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 26.03

    Bewertung von Dienstposten als dienstliche Maßnahme - Abgrenzung zwischen

    Lediglich in Ausnahmefällen, in denen sich eine STAN-Änderung gezielt gegen die förderliche Verwendung eines bestimmten förderungsfähigen Soldaten richtet und insofern keine sachlichen, sondern persönliche Gründe hat, kommt eine wehrdienstgerichtliche Überprüfung der darauf beruhenden Verwendungsentscheidung in Betracht (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90] = RiA 1992, 306 = NVwZ 1993, 1107 [LS]>, vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 - ZBR 1992, 374> und vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 65.94 -).
  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 80.96

    Beschwerde gegen Herauslösung aus dem fliegerischen Dienst - Grundsätzlicher

    Lediglich dann, wenn die angefochtene Maßnahme auf einer willkürlichen Organisationsmaßnahme beruht, ist sie rechtswidrig (Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90]> und vom 22. Juli - BVerwG 1 WB 66.91 - ZBR 1992, 374>).
  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 92.94

    Antrag auf Versetzung an das Flugmedizinische Institut der Luftwaffe

    Diese organisatorische Entscheidung könnte allenfalls dann an Rechtsfehlern leiden, die auf die Versetzungsverfügung durchschlagen könnten, wenn sie willkürlich und bewußt zur Schädigung des Antragstellers getroffen worden wäre (vgl. Beschlüsse vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90]> und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 66.91 - ZBR 1992, 374>).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 65.94

    Besetzung eines Dienstpostens mit einem konkurrierenden Berufssoldaten -

  • BVerwG, 26.11.1996 - 1 WB 81.96

    Beschwerde gegen Herauslösung aus dem fliegerischen Dienst - Verlust der

  • BVerwG, 05.09.1996 - 1 WB 76.96

    Dienstposten eines leichten Transporthubschrauberoffiziers des militärfachlichen

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 WB 83.94

    Anspruch auf Rückkommandierung - Berufliche Situation der Ehefrau als Grund für

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