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   BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19   

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BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19 (https://dejure.org/2020,14154)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2020 - 1 WB 67.19 (https://dejure.org/2020,14154)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 (https://dejure.org/2020,14154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1
    Anforderungsprofil; Bewerbungsverfahrensanspruch; Bundeswehrkrankenhaus; Diplom-Mediziner; Konkurrentenstreit; Organisationsermessen; Planungsbogen; Promotion; akademisches Lehrkrankenhaus; dienstpostenbezogene Voraussetzungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde nach der WBO in truppendienstlichen Angelegenheiten; Zulässigkeit des Anforderungsprofils für die Besetzung leitender ärztlicher Dienstposten in einem Bundeswehrkrankenhaus

  • rewis.io

    Konkurrentenstreit; Bundeswehrkrankenhaus; Bewerbungsverfahrensanspruch; Promotion im Anforderungsprofil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2 ; SG § 3 Abs. 1
    Beschwerde nach der WBO in truppendienstlichen Angelegenheiten; Zulässigkeit des Anforderungsprofils für die Besetzung leitender ärztlicher Dienstposten in einem Bundeswehrkrankenhaus

  • datenbank.nwb.de

    Konkurrentenstreit; Bundeswehrkrankenhaus; Bewerbungsverfahrensanspruch; Promotion im Anforderungsprofil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung - auch nach einer der Bewertung des Dienstpostens entsprechenden Beförderung oder Planstelleneinweisung - nicht dahin, dass die durch sie begünstigte Soldatin eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihr zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; sie müsste es vielmehr hinnehmen, von dem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihr gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 39 m.w.N.).

    Dem folgend hat der Senat eine entsprechende Verpflichtung zur Dokumentation der wesentlichen Auswahlerwägungen auch für Entscheidungen angenommen, die ein Konkurrenzverhältnis um eine höherwertige militärische Verwendung betreffen (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 50 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 36).

    c) Auf den Eignungs- und Leistungsvergleich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats jedoch erst dann an, wenn mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42; ebenso für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    c) Auf den Eignungs- und Leistungsvergleich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats jedoch erst dann an, wenn mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42; ebenso für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).

    Dabei fällt die Entscheidung darüber, welchen "Zuschnitt" ein Dienstposten haben soll, welche Zuständigkeiten ihm im Einzelnen zugewiesen sind und welche Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Dienstposten erforderlich sind, in das Organisationsermessen des Dienstherrn, das hinsichtlich der Maßgaben militärischer Zweckmäßigkeit nicht, im Übrigen nur auf sachfremde Erwägungen gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42 und Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 Rn. 54 sowie vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 18).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    c) Auf den Eignungs- und Leistungsvergleich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Senats jedoch erst dann an, wenn mehrere Bewerber allen Anforderungskriterien gerecht werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 Rn. 55 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42; ebenso für das Beamtenrecht BVerwG, Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).

    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für den Dienstposten entfalten Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (stRspr, z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 WB 44.11 - juris Rn. 30 und Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 ).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    Der Dienstherr ist insbesondere berechtigt, im Einzelnen die Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung in Bezug auf den Aufgabenbereich des Dienstpostens im Vorfeld einer Auswahlentscheidung in einem Anforderungsprofil zu konkretisieren; insofern muss der Inhalt dieses Anforderungsprofils mit Art. 33 Abs. 2 GG vereinbar sein (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 - NVwZ 2012, 368 Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 19).

    Dabei fällt die Entscheidung darüber, welchen "Zuschnitt" ein Dienstposten haben soll, welche Zuständigkeiten ihm im Einzelnen zugewiesen sind und welche Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Dienstposten erforderlich sind, in das Organisationsermessen des Dienstherrn, das hinsichtlich der Maßgaben militärischer Zweckmäßigkeit nicht, im Übrigen nur auf sachfremde Erwägungen gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42 und Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 Rn. 54 sowie vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 18).

  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15

    Unterlassen einer Stellenausschreibung; Dienstpostenbesetzung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    Der Planungsbogen erfüllt damit insoweit die gleiche Funktion wie eine Stellenausschreibung, die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    Dabei fällt die Entscheidung darüber, welchen "Zuschnitt" ein Dienstposten haben soll, welche Zuständigkeiten ihm im Einzelnen zugewiesen sind und welche Fachkenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben auf dem Dienstposten erforderlich sind, in das Organisationsermessen des Dienstherrn, das hinsichtlich der Maßgaben militärischer Zweckmäßigkeit nicht, im Übrigen nur auf sachfremde Erwägungen gerichtlich überprüfbar ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 42 und Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 Rn. 54 sowie vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 18).
  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 47.17

    Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    Zuletzt hat der Senat es - in einer nicht entscheidungserheblichen Passage - für fraglich gehalten, ob ein als zwingend und nicht bloß als wünschenswert gefasstes Anforderungskriterium der Promotion bei der Besetzung eines Dezernatsleiter-Dienstpostens im Kommando Regionale Sanitätsdienstliche Unterstützung angesichts des vorwiegend administrativen - und nicht wissenschaftlichen - Zuschnitts dieses Dienstpostens eine nach Maßgabe von Eignung und Befähigung sachgerechte Voraussetzung darstellen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 1 WB 47.17 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    Der Senat hat deshalb einen dem Beamtenrecht entsprechenden Bewerbungsverfahrensanspruch auch für soldatenrechtliche Konkurrenzverhältnisse anerkannt (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 1 WB 60.11 - NVwZ 2013, 1227 Rn. 40 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    a) Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht auf leistungsgerechte Einbeziehung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in die Bewerberauswahl gibt; die Bewerbung darf nur aus Gründen abgelehnt werden, die durch Art. 33 Abs. 2 GG gedeckt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ).
  • BVerwG, 30.01.2014 - 1 WB 1.13

    Laufbahnwechsel; Auswahlverfahren; Vorbehalt des Gesetzes; Laufbahn der Offiziere

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 67.19
    Allerdings beschränkt sich die Geltung des Grundsatzes der Bestenauslese im Bereich der Verwendungsentscheidungen auf Entscheidungen über - wie hier - höherwertige, die Beförderung in einen höheren Dienstgrad oder die Einweisung in die Planstelle einer höheren Besoldungsgruppe vorprägende Verwendungen (vgl. klarstellend BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 1 WB 1.13 - Buchholz 449.2 § 6 SLV 2002 Nr. 6 Rn. 32).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 3.18

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Bestandskraft;

  • BVerwG, 25.09.2012 - 1 WB 44.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag;

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

  • BVerwG, 28.09.2017 - 1 WB 44.16

    Konkurrentenstreit; Ausschluss von der weiteren Betrachtung im Auswahlverfahren

  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 36.09

    Bestandskraft; Dienstliche Beurteilung; Konkurrentenstreitigkeit

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

  • BVerwG, 25.06.2020 - 1 WB 77.19

    "erwünschte" bzw "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Anforderungsprofil;

    Dem Planungsbogen kommt auf diese Weise die gleiche Funktion zu wie einer Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - juris Rn. 24), die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).

    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für den Dienstposten entfalten Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerwG, 10.12.2021 - 1 WB 34.21

    Erfolgreicher Konkurrentenstreit um eine A 16-Stelle

    Dem Planungsbogen und den darin enthaltenen Anforderungen des Dienstpostens kommt die gleiche Funktion zu wie einer Stellenausschreibung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 101 Rn. 24 und vom 25. Juni 2020 - 1 WB 77.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 103 Rn. 32), die anders als im Beamtenrecht (§ 8 BBG, § 4 BLV) im Recht der Soldaten nicht vorgeschrieben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - NZWehrr 2015, 257 ).
  • BVerwG, 30.09.2020 - 1 WB 11.20

    Wehrbeschwerdeverfahren wegen der die Besetzung eines mit A 12 dotierten

    Festlegungen des Anforderungsprofils oder einer Aufgabenbeschreibung für den Dienstposten entfalten nämlich Bindungswirkung für die Festlegung und Gewichtung der Leistungsmerkmale im Auswahlverfahren; ob die zuständige Stelle ihre Auswahlentscheidung an dem Anforderungsprofil bzw. an der Aufgabenbeschreibung ausgerichtet hat, ist gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - NZWehrr 2020, 154 ).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme;

    Bewerber um die Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten sind hierdurch jedoch nicht rechtsschutzlos gestellt, weil - ggf. im Rahmen eines Konkurrentenstreits - gerichtlich überprüfbar ist, ob der Dienstherr mit der Forderung nach einem bestimmten Kompetenzbereich sein Organisationsermessen bei der Ausgestaltung des Anforderungsprofils überschritten hat (vgl. hierzu näher BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - juris Rn. 23 f., 29 ff.).
  • BVerwG, 31.01.2023 - 1 W-VR 27.22

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens des Kommandeurs und

    Jedenfalls bei herausgehobenen Dienstposten eines akademischen Lehrkrankenhauses ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn von Bewerbern eine Promotion verlangt wird (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 101 Rn. 33 für den Dienstposten des unmittelbar dem Ärztlichen Direktor ... unterstellten Leiters des Zentrums für Notfall- und Rettungsmedizin).
  • BVerwG, 27.05.2020 - 1 WB 62.19

    Wehrbeschwerdeverfahren in einem Konkurrentenstreit um die Besetzung eines

    Nach der senatsbekannten Praxis ist bei der Anwendung des standardisierten Planungsbogens für Auswahlverfahren zur Besetzung von A 16-Dienstposten der Zusatz "zwingend" ungebräuchlich, vielmehr sind vorbehaltlos genannte Voraussetzungen auch ohne dahingehenden Zusatz als zwingend anzusehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - Rn. 28).
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 63.22

    Mitbetrachtung im Rahmen der kontinuierlichen Potenzialbetrachtung der

    Bewerber um die Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten sind hierdurch jedoch nicht rechtsschutzlos gestellt, weil - ggf. im Rahmen eines Konkurrentenstreits - gerichtlich überprüfbar ist, ob der Dienstherr mit der Forderung nach der Mitbetrachtung in einem Potenzialfeststellungsverfahren sein Organisationsermessen bei der Ausgestaltung des Anforderungsprofils überschritten hat (vgl. hierzu näher BVerwG, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 WB 67.19 - juris Rn. 23 f., 29 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2022 - 6 B 1127/22

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Anforderungsprofil;

    BVerwG, Beschlüsse vom 30.4.2020 - 1 WB 67.19 -, Buchholz 449 § 3 SG Nr. 101 = juris Rn. 23, und vom 26.11.2020 - 1 WB 8.20 -, juris Rn. 23, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen.
  • VG Berlin, 16.06.2021 - 26 K 265.20

    Verpflichtung einer Einstellung - Fortsetzungsfeststellungsverfahren - kein

    Abgesehen davon, dass § 4 Abs. 1 Satz 1 LfbG ausdrücklich ein (behördlich zu bestimmendes) Anforderungsprofil zulässt, ist auch sonst anerkannt, dass die Dienstbehörde Eignungsanforderungen definieren darf (etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. April 2020 - BVerwG 1 WB 67.19 -, Rn. 23).
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