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   BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 7.15   

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https://dejure.org/2016,8819
BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 7.15 (https://dejure.org/2016,8819)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2016 - 1 WB 7.15 (https://dejure.org/2016,8819)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 1 WB 7.15 (https://dejure.org/2016,8819)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WBO § 5, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 2
    Weitere Beschwerde wegen Untätigkeit; Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Untätigkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WBO § 5, § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 2
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Untätigkeit; Weitere Beschwerde wegen Untätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 WBO, § 9 WBO, § 16 Abs 2 WBO, § 17 Abs 1 S 2 WBO
    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Untätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der Untätigkeitsfrist nach dem fruchtlosen Ablauf eines Wehrbeschwerdeverfahrens von der Bearbeitungsfrist für die zuständige Stelle

  • rewis.io

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Untätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 9; WDO § 16 Abs. 2; WBO § 17 Abs. 1 S. 2
    Abgrenzung der Untätigkeitsfrist nach dem fruchtlosen Ablauf eines Wehrbeschwerdeverfahrens von der Bearbeitungsfrist für die zuständige Stelle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wehrbeschwerdeverfahren - und die Untätigkeitsbeschwerde

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 632
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15

    Unterlassen einer Stellenausschreibung; Dienstpostenbesetzung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 7.15
    Den hiergegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 11. März 2015, mit dem sich die Antragstellerin in der Sache lediglich gegen das Fehlen eines förmlichen Bewerbungsverfahrens bzw. einer Stellenausschreibung für den Dienstposten eines ... Feldwebel wandte, hat der Senat mit Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - als unzulässig verworfen.

    Nachdem die Bevollmächtigten der Antragstellerin (im Verfahren 1 WB 1.15 und 1 WB 12.15) mit Schriftsätzen vom 12. Mai und 20. Mai 2015 erklärt haben, insoweit nicht bevollmächtigt zu sein, hat der Senat das Vorlageschreiben vom 24. Februar 2015 der Antragstellerin unter dem 26. Mai 2015 nochmals persönlich zugestellt.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 1262/14 -, die Akten des Verfahrens BVerwG 1 WB 6.15 und der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WB 1.15 und BVerwG 1 WB 12.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Soweit die Antragstellerin die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Besetzung des Dienstpostens ... Feldwebel und ggf. ihre Versetzung auf den Dienstposten begehrt, ist der Antrag unzulässig, weil der Senat in dieser Sache bereits rechtskräftig mit Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - entschieden hat (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 121 VwGO).

    In diesem Wehrbeschwerdeverfahren hat der Senat mit dem Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - rechtskräftig in der Sache entschieden (§ 23a Abs. 2 WBO i.V.m. § 121 VwGO).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 1.15

    Versetzungsantrag eines Berufssoldaten zum Zwecke der Familienzusammenführung;

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 7.15
    Den hiergegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 22. Dezember 2014 hat der Senat mit Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 WB 1.15 - als unzulässig verworfen.

    Nachdem die Bevollmächtigten der Antragstellerin (im Verfahren 1 WB 1.15 und 1 WB 12.15) mit Schriftsätzen vom 12. Mai und 20. Mai 2015 erklärt haben, insoweit nicht bevollmächtigt zu sein, hat der Senat das Vorlageschreiben vom 24. Februar 2015 der Antragstellerin unter dem 26. Mai 2015 nochmals persönlich zugestellt.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 1262/14 -, die Akten des Verfahrens BVerwG 1 WB 6.15 und der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WB 1.15 und BVerwG 1 WB 12.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 6.15

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung wegen Untätigkeit; Frist

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 7.15
    Mit (undatiertem) Schreiben zu den Verfahren BVerwG 1 WB 6.15 und BVerwG 1 WB 7.15, eingegangen am 21. September 2015, beantragt die Antragstellerin,.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 1262/14 -, die Akten des Verfahrens BVerwG 1 WB 6.15 und der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WB 1.15 und BVerwG 1 WB 12.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 7.15
    Eine Antragsänderung oder -erweiterung (entsprechend § 91 VwGO) ist im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung unzulässig (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 1 WB 59.13 - Buchholz 450.1 § 23a WBO Nr. 2 Rn. 29 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 6.15
    Dieses Verfahren ist unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 7.15 anhängig.

    Mit (undatiertem) Schreiben zu den Verfahren BVerwG 1 WB 6.15 und BVerwG 1 WB 7.15, eingegangen am 21. September 2015, beantragt die Antragstellerin,.

    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 193/15 -, die Akten des Verfahrens BVerwG 1 WB 7.15 und der abgeschlossenen Verfahren BVerwG 1 WB 1.15 und BVerwG 1 WB 12.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.

    Gegenstand des vorangegangenen Beschwerdeverfahrens war vorliegend (nur) der Versetzungsantrag vom 7. April 2014; der Antrag vom 2. Juni 2014, auf den Dienstposten eines ... Feldwebel versetzt zu werden, ist bzw. war Gegenstand der Parallelverfahren BVerwG 1 WB 7.15 und BVerwG 1 WB 12.15.

    Der Erledigung steht nicht entgegen, dass der ...feldwebel-Dienstposten nur bis Hauptfeldwebel dotiert ist, während der Dienstposten eines ... Feldwebels (Verfahren BVerwG 1 WB 7.15) über eine Dotierung bis Stabsfeldwebel verfügt; denn der Versetzungsantrag vom 7. April 2014 zielte ausdrücklich (nur) auf eine Familienzusammenführung am Standort A., nicht auf eine förderliche Verwendung der Antragstellerin.

  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15
    Die Beschwerdeakte des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: 285/15 -, die Akten des abgeschlossenen Verfahrens BVerwG 1 WB 1.15 und der weiteren noch anhängigen Verfahren der Antragstellerin BVerwG 1 WB 6.15 und BVerwG 1 WB 7.15 sowie die Personalgrundakte der Antragstellerin lagen dem Senat bei der Beratung vor.
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