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   BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90   

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https://dejure.org/1990,4451
BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90 (https://dejure.org/1990,4451)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.1990 - 1 WB 7.90 (https://dejure.org/1990,4451)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 1990 - 1 WB 7.90 (https://dejure.org/1990,4451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Überstaatliche Einrichtung - Zwischenstaatliche Einrichtung - Soldat - Benennung als Bewerber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Benennung eines Soldaten als Bewerber für den Dienstposten bei einer überstaatlichen Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 59.86

    Anspruch eines Soldaten auf vorzeitige Freistellung vom militärischen Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90
    Die Feststellung muß in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu geeignet sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen, sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonst zu verbessern (vgl. BVerwG Beschluß vom 17. März 1987 - 1 WB 59/86).

    Zwar kann bei Verletzung gegebener Persönlichkeitsrechte auch ein sogenanntes Rehabilitierungsinteresse von Bedeutung sein (vgl. BVerwGE 53, 134, 138 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]; BVerwG Beschluß vom 17. März 1987 - 1 WB 59/86).

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90
    Nach dem auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist ein sogenannter Fortsetzungsfeststellungsantrag nur zulässig, wenn der Soldat ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.).

    Zwar kann bei Verletzung gegebener Persönlichkeitsrechte auch ein sogenanntes Rehabilitierungsinteresse von Bedeutung sein (vgl. BVerwGE 53, 134, 138 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74]; BVerwG Beschluß vom 17. März 1987 - 1 WB 59/86).

  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 78.61

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90
    Ein Feststellungsantrag kann daher nicht auf die Feststellung einer abstrakten objektiven Rechtspflicht oder auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage gerichtet sein (vgl. BVerwGE 14, 235 f.; BVerwG Beschluß vom 23. Februar 1989 - 1 WB 149/88 - m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 124.89

    Ausnahmeantrag auf Zustimmung zu einer außerdienstlichen Reise in und durch

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90
    Hinsichtlich des Antragstellers ist eine solche an sich für das Vorliegen eines berechtigten Interesses ausreichende Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. März 1990 - 1 WB 124/89) nicht mehr gegeben.
  • BVerwG, 12.12.1978 - 1 WB 141.76

    Soldat - Innerdienstliche Zuständigkeiten - Innerdienstliche Organisationsakte -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90
    Das setzt jedoch für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags die Darlegung voraus, daß der BMVg durch seine Entscheidung die Ehre oder sonstige Persönlichkeitsrechte des Antragstellers tangiert habe, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (vgl. BVerwGE 63, 176, 178) [BVerwG 12.12.1978 - 1 WB 141/76].
  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Insoweit setzt die Zulässigkeit des Feststellungsantrages die substantiierte Darlegung voraus, dass der (militärische) Vorgesetzte durch seine Entscheidung oder Maßnahme die Ehre oder sonstige Persönlichkeitsrechte des Antragstellers verletzt hat, wobei zu berücksichtigen ist, ob die Maßnahme in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht in Betracht kommen kann (vgl. Beschlüsse vom 17. März 1987 - BVerwG 1 WB 59.96 -, vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 -, vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 - m.w.N. und vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 20.04 -).

    Für die Darlegung eines Rehabilitierungsinteresses genügt es, dass der Antragsteller Umstände vorträgt, die entweder objektiv gesehen auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 -, vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 20.03 - und vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 -).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 21.98

    Bewerbung eines Zeitsoldaten um einen bei der "NATO EF 2000 and Tornado

    Für diesen Antrag ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten und hier zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - gegeben (§ 21, § 17 Abs. 1 und 3 WBO, § 28 Abs. 3 und 4 SG; vgl. ferner Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 -).

    Derartige, die Verwendung eines Soldaten betreffenden Maßnahmen sind deshalb truppendienstlicher Natur und von den Wehrdienstgerichten rechtlich überprüfbar (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - m.w.N.).

  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 20.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das setzt jedoch für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags die Darlegung voraus, dass der BMVg durch seine Entscheidung oder Maßnahme die Ehre oder sonstige Persönlichkeitsrechte des Antragstellers tangiert hat, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (Beschlüsse vom 17. März 1987 - BVerwG 1 WB 59.86 - und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - vgl. ferner Beschluss vom 12. Dezember 1978 - BVerwG 1 WB 141.76 - <BVerwGE 63, 176 [178]>).
  • BVerwG, 21.04.1993 - 1 WB 48.92

    Entsendung ins Ausland - Konsortium von Privatfirmen - Sonderurlaub -

    Es kann hier offenbleiben, ob ein Soldat, der sich für eine entsprechende Tätigkeit beworben hat (vgl. ZDv 14/5 F 513 Nr. 1.1), sich erst die "Benennung" als Bewerber erstreiten muß, bevor er eine Beurlaubung begehrt (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 -).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 1 WB 43.03

    Begriff des Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Begriff des

    Insoweit setzt die Zulässigkeit des Feststellungsantrags die Darlegung voraus, dass der (militärische) Vorgesetzte durch seine Entscheidung oder Maßnahme die Ehre oder sonstige Persönlichkeitsrechte des Antragstellers tangiert hat, wobei entscheidend ist, ob die Maßnahme dem Antragsteller gegenüber in objektiver Hinsicht als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht überhaupt in Betracht kommen kann (Beschlüsse vom 17. März 1987 - BVerwG 1 WB 59.96 -, vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 20.03 -).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 1 WB 8.07

    Beurlaubung; Bewerbung; NATO; Weiterleitung; ziviler Dienstposten

    Diese Verwendungsentscheidung ist truppendienstlicher Natur und kann von den Wehrdienstgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - und vom 19. November 1998 a.a.O.).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 WB 138.90

    Anwerbung als Soldat auf Zeit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen - Aufzeigen

    Ein solcher Antrag wäre indes unzulässig, weil ein Feststellungsantrag nur auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses oder der Rechtswidrigkeit einer Maßnahme gerichtet sein kann (vgl. § 43 Abs. 1 VwGO analog), aber nicht auf die bloße Klärung einer Rechtsfrage bzw. auf die Feststellung einer Tatsache (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 c 78.61 - <BVerwGE 14, 235 [f]> und vom 14. Mai 1963 - BVerwG 7 C 33.68 - BVerwGE 16, 92 [f]; Beschlüsse vom 14. Juli 1987 - BVerwG 1 WB 157.86 - und vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 - Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 43 RdNr. 3 a.E.).
  • BVerwG, 20.12.2006 - 1 WB 4.06

    Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Wiederholungsgefahr

    Für die Darlegung eines Rehabilitierungsinteresses wäre es zumindest erforderlich gewesen, dass er Umstände vorgetragen hätte, die entweder objektiv gesehen auf eine Diskriminierungsabsicht oder auf eine tatsächlich durch die angegriffene Entscheidung eingetretene Diskriminierung schließen lassen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 -, vom 22. Januar 2004 - BVerwG 1 WB 43.03 - und vom 22. Juni 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 22.09.1993 - 1 WB 1.93

    Aufnahme eines Schreibens in die Personalstammakte eines Soldaten - Bestehen

    Die begehrte Feststellung muß jedoch in irgendeiner Weise dazu geeignet sein, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen, sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonst zu verbessern (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 -).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 70.91

    Unzulässigkeit eines Antrags wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses -

    Die Feststellung muß in irgendeiner rechtlich erheblichen Weise dazu geeignet sein, den Antragsteller in den Stand zu setzen, einen bestimmten Anspruch geltend zu machen, sein sonstiges Verhalten im Rechtsleben danach einzurichten oder seine Rechtsposition sonst zu verbessern (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1990 - BVerwG 1 WB 7.90 -).
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