Rechtsprechung
BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
SBG § 23 Abs. 1; SKPersStruktAnpG § 2
Anhörung der Vertrauensperson; Beteiligungstatbestand; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
SBG § 23 Abs. 1
Anhörung der Vertrauensperson; Beteiligungstatbestand; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 1 Nr 6 SBG, § 2 SKPersStruktAnpG
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; Anhörung der Vertrauensperson - Wolters Kluwer
Beteiligung des Personalrats bei Entscheidung über Antrag eines Soldaten auf vorzeitige Vesetzung in den Ruhestand
- rewis.io
Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; Anhörung der Vertrauensperson
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SBG § 20; SBG § 23; SKPersStruktAnpG § 2
Beteiligung des Personalrats bei Entscheidung über Antrag eines Soldaten auf vorzeitige Vesetzung in den Ruhestand - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand -und die Anhörung der Vertrauensperson
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 37.08
Personalrat; Vertrauensperson; Anhörung; Erörterung der Stellungnahme zu …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14
Beruft sich der bei einer Dienststelle der Bundeswehr gebildete Personalrat auf eine Behinderung in seinen Beteiligungsrechten in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, so ist gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1, § 16 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO - abweichend von § 48 Satz 1 SBG, § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG - der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (stRspr, vgl. Beschluss vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 37.08 - Rn. 17 m.w.N.). Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das vom Antragsteller als verletzt gerügte Anhörungsrecht nach § 20 SBG nicht von dem materiellen Beteiligungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 SBG (bzw. anderer entsprechender Beteiligungstatbestände) getrennt werden (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2009 a.a.O. Rn. 19 m.w.N.).
- BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14
Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - Rn. 8 m.w.N.). - BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 36.11
Besondere Auslandsverwendung; Repatriierung; Anhörung der Vertrauensperson; keine …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14
Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 36.11 - (Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 9 LS und Rn. 42 = NZWehrr 2012, 77 LS ,) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass die Anhörungsrechte der Vertrauenspersonen der Soldaten zu Personalmaßnahmen nicht über die gesetzlichen Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes hinaus - etwa durch Verwaltungsvorschriften oder durch Selbstbindung einer Dienststelle der Bundeswehr - erweitert werden können.
- BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16
Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Anhörungsrecht der Vertrauensperson bzw. des Personalrats nach § 20 SBG nicht von dem materiellen Beteiligungstatbestand des § 23 SBG getrennt werden; eine Rechtsverletzung kann deshalb nicht isoliert in der Missachtung der Anhörungsvorschrift des § 20 SBG, sondern stets nur in der Verletzung des Anhörungsrechts in Verbindung mit einem materiellen Beteiligungstatbestand liegen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - 1 WB 37.08 - Rn. 19 und vom 6. März 2014 - 1 WB 9.14 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 10 Rn. 11). - BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 29.15
Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen; …
Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2011 (…- 1 WB 36.11 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 9 Rn. 42 ff.; ebenso Beschluss vom 6. März 2014 - 1 WB 9.14 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 10 Rn. 13) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen der Soldaten (dort: Anhörungsrechte zu Personalmaßnahmen) nicht über die gesetzlichen Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes hinaus - etwa durch Verwaltungsvorschriften oder durch Selbstbindung einer Dienststelle der Bundeswehr - erweitert werden können. - VG Köln, 05.11.2014 - 23 K 5744/13
Anspruch eines Berufssoldaten auf einer vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
vgl. zu den zum PersAnpassG entwickelten Grundsätzen BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 - zur Vergleichbarkeit der Regelungen des PersAnpassG und des SKPersStruktAnpG vgl. BVerwG, Beschluss vom 06. März 2014 - 1 WB 9/14 -, vgl. im Übrigen VG München, Beschluss vom 27. Januar 2013 - M 21 E 14.56 - und VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. März 2014 - 12 A 187/13 -. - VG Oldenburg, 22.10.2014 - 6 A 4893/13
Berufssoldat; Ermessen; Ruhestand
Ob ein Berufssoldat bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen ist, steht ausweislich des klaren Wortlauts ("können") im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 1 WB 9.14 -, zitiert nach juris).