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   BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14   

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https://dejure.org/2014,6047
BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14 (https://dejure.org/2014,6047)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2014 - 1 WB 9.14 (https://dejure.org/2014,6047)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2014 - 1 WB 9.14 (https://dejure.org/2014,6047)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    SBG § 23 Abs. 1; SKPersStruktAnpG § 2
    Anhörung der Vertrauensperson; Beteiligungstatbestand; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SBG § 23 Abs. 1
    Anhörung der Vertrauensperson; Beteiligungstatbestand; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 6 SBG, § 2 SKPersStruktAnpG
    Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; Anhörung der Vertrauensperson

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung des Personalrats bei Entscheidung über Antrag eines Soldaten auf vorzeitige Vesetzung in den Ruhestand

  • rewis.io

    Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand; Anhörung der Vertrauensperson

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SBG § 20; SBG § 23; SKPersStruktAnpG § 2
    Beteiligung des Personalrats bei Entscheidung über Antrag eines Soldaten auf vorzeitige Vesetzung in den Ruhestand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand -und die Anhörung der Vertrauensperson

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 37.08

    Personalrat; Vertrauensperson; Anhörung; Erörterung der Stellungnahme zu

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14
    Beruft sich der bei einer Dienststelle der Bundeswehr gebildete Personalrat auf eine Behinderung in seinen Beteiligungsrechten in Angelegenheiten, die nur die Soldaten betreffen, so ist gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1, § 16 SBG, § 17 Abs. 1 Satz 1 WBO - abweichend von § 48 Satz 1 SBG, § 83 Abs. 1 Nr. 3 BPersVG - der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben (stRspr, vgl. Beschluss vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 37.08 - Rn. 17 m.w.N. ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das vom Antragsteller als verletzt gerügte Anhörungsrecht nach § 20 SBG nicht von dem materiellen Beteiligungstatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 SBG (bzw. anderer entsprechender Beteiligungstatbestände) getrennt werden (vgl. Beschluss vom 17. Februar 2009 a.a.O. Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 22. April 2008 - BVerwG 1 WB 4.08 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 36.11

    Besondere Auslandsverwendung; Repatriierung; Anhörung der Vertrauensperson; keine

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2014 - 1 WB 9.14
    Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 1 WB 36.11 - (Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 9 LS und Rn. 42 = NZWehrr 2012, 77 LS ,) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass die Anhörungsrechte der Vertrauenspersonen der Soldaten zu Personalmaßnahmen nicht über die gesetzlichen Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes hinaus - etwa durch Verwaltungsvorschriften oder durch Selbstbindung einer Dienststelle der Bundeswehr - erweitert werden können.
  • BVerwG, 29.06.2017 - 1 WB 11.16

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Bildung einer Referenzgruppe; fiktive

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann das Anhörungsrecht der Vertrauensperson bzw. des Personalrats nach § 20 SBG nicht von dem materiellen Beteiligungstatbestand des § 23 SBG getrennt werden; eine Rechtsverletzung kann deshalb nicht isoliert in der Missachtung der Anhörungsvorschrift des § 20 SBG, sondern stets nur in der Verletzung des Anhörungsrechts in Verbindung mit einem materiellen Beteiligungstatbestand liegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - 1 WB 37.08 - Rn. 19 und vom 6. März 2014 - 1 WB 9.14 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 10 Rn. 11).
  • BVerwG, 20.04.2016 - 1 WB 29.15

    Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen;

    Der Senat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2011 (- 1 WB 36.11 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 9 Rn. 42 ff.; ebenso Beschluss vom 6. März 2014 - 1 WB 9.14 - Buchholz 449.7 § 23 SBG Nr. 10 Rn. 13) unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass die Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen der Soldaten (dort: Anhörungsrechte zu Personalmaßnahmen) nicht über die gesetzlichen Regelungen des Soldatenbeteiligungsgesetzes hinaus - etwa durch Verwaltungsvorschriften oder durch Selbstbindung einer Dienststelle der Bundeswehr - erweitert werden können.
  • VG Köln, 05.11.2014 - 23 K 5744/13

    Anspruch eines Berufssoldaten auf einer vorzeitige Versetzung in den Ruhestand

    vgl. zu den zum PersAnpassG entwickelten Grundsätzen BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 46.03 - zur Vergleichbarkeit der Regelungen des PersAnpassG und des SKPersStruktAnpG vgl. BVerwG, Beschluss vom 06. März 2014 - 1 WB 9/14 -, vgl. im Übrigen VG München, Beschluss vom 27. Januar 2013 - M 21 E 14.56 - und VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. März 2014 - 12 A 187/13 -.
  • VG Oldenburg, 22.10.2014 - 6 A 4893/13

    Berufssoldat; Ermessen; Ruhestand

    Ob ein Berufssoldat bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 SKPersStruktAnpG in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen ist, steht ausweislich des klaren Wortlauts ("können") im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2014 - 1 WB 9.14 -, zitiert nach juris).
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