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   BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03   

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https://dejure.org/2003,12533
BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03 (https://dejure.org/2003,12533)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 1 WD 3.03 (https://dejure.org/2003,12533)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 1 WD 3.03 (https://dejure.org/2003,12533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 1, 3; WDO § 91 Abs. 1; StPO § 261; EMRK Art. 6 Abs. 2
    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltung des Zweifelssatzes (in dubio pro reo) im Wehrdiziplinarrecht; Anforderungen an die persönliche Überzeugung des Tatrichters im Hinblick auf eine Verurteilung; Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters und den Umgang mit den Ergebnissen im Urteil

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Demzufolge war der Soldat nach dem rechtstaatlichen Grundsatz "in dubio pro reo" freizusprechen, der nicht nur im Strafrecht (vgl. Art. 6 Abs. 2 EMRK), sondern wie sich außer aus Art. 20 Abs. 1 und 3 GG ("Rechtsstaatsprinzip") gerade aus der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 261 StPO ergibt auch im Wehrdisziplinarrecht gilt (stRspr.: zuletzt Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02, und Beschluss vom 21. Juni 1988 1 WB 40.87).

    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 2 StR 551/87; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 261 RNr. 2 m. w. N.; Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02).

    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02 im Anschluss an die st. Rspr. des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997 5 StR 178/97, m. w. N. und vom 17. Januar 2002 3 StR 417/01, m. w. N.).

    Allein damit wird die Unschuldsvermutung widerlegt (vgl. Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02).

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 2 StR 551/87; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 261 RNr. 2 m. w. N.; Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage -

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 2 StR 495/87 und vom 19. Juli 1989 2 StR 182/89 m. w. N.).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 495/87

    Revision wegen unrechtmäßiger Ablehnung eines Beweisantrags - Anforderungen an

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 2 StR 495/87 und vom 19. Juli 1989 2 StR 182/89 m. w. N.).
  • BGH, 03.02.1993 - 2 StR 531/92

    Beweiswürdigung - Vergewaltigung - Aussage gegen Aussage - Falschbezichtigung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage (n) kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 2 StR 531/92 m. w. N. und Beschluss vom 6. März 2002 5 StR 501/01 m. w. N.; Meyer-Goßner, StPO, a. a. O., RNr. 11 m. w. N.).
  • BGH, 17.01.2002 - 3 StR 417/01

    Unzureichende Beweiswürdigung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02 im Anschluss an die st. Rspr. des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997 5 StR 178/97, m. w. N. und vom 17. Januar 2002 3 StR 417/01, m. w. N.).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 178/97

    Steuerhinterziehung durch Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer - Mittäterschaft bei

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Der Tatrichter ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen, sowie diese Tatsachen und deren Würdigung in den Urteilsgründen darzulegen (Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02 im Anschluss an die st. Rspr. des BGH zu § 261 StPO, vgl. u. a. Beschlüsse vom 5. August 1997 5 StR 178/97, m. w. N. und vom 17. Januar 2002 3 StR 417/01, m. w. N.).
  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken;

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussage (n) kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 2 StR 531/92 m. w. N. und Beschluss vom 6. März 2002 5 StR 501/01 m. w. N.; Meyer-Goßner, StPO, a. a. O., RNr. 11 m. w. N.).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Nach der gesetzlichen Regelung ist es allein Aufgabe des Tatrichters, ohne Bindung an feste gesetzliche Beweisregeln und nur nach seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (vgl. BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 g. M. 2 StR 508/56).
  • BVerwG, 21.06.1988 - 1 WB 40.87

    Disziplinargerichtliche Entscheidungen - Bindungswirkung - Entziehung des

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03
    Demzufolge war der Soldat nach dem rechtstaatlichen Grundsatz "in dubio pro reo" freizusprechen, der nicht nur im Strafrecht (vgl. Art. 6 Abs. 2 EMRK), sondern wie sich außer aus Art. 20 Abs. 1 und 3 GG ("Rechtsstaatsprinzip") gerade aus der entsprechend anzuwendenden Vorschrift des § 261 StPO ergibt auch im Wehrdisziplinarrecht gilt (stRspr.: zuletzt Urteil vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02, und Beschluss vom 21. Juni 1988 1 WB 40.87).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

    Dies bedeutet, dass die dem Beamten günstigste Tatsachengestaltung zugrunde gelegt werden muss, wenn nach erschöpfender Sachverhaltsaufklärung hinreichende Anhaltspunkte für ihre Richtigkeit vorhanden sind (Urteile vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 1 D 104.78 - BVerwGE 63, 319 ; vom 30. September 1992 - BVerwG 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ; vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1 und vom 4. Mai 2006 - BVerwG 1 D 13.05 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 2 WD 17.08

    Unrichtige Besetzung der Richterbank; Zentraler Sanitätsdienst;

    Allein damit wird die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention - EMRK -) widerlegt (vgl. Urteile vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - BVerwGE 117, 371 [BVerwG 12.02.2003 - 2 WD 8.02] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 48 = NZWehrr 2003, 214 und vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 166 sowie Beschluss vom 13. Januar 2009 a.a.O.).

    In einem solchen Fall müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen niedergelegt werden (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92 - StV 1994, 526 m.w.N. und Beschluss vom 6. März 2002 - 5 StR 501/01 - NStZ-RR 2002, 174 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. und Beschluss vom 13. Januar 2009 a.a.O. Rn. 18).

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (vgl. Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. m.w.N.).

    Die Unschuldsvermutung findet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren Anwendung (vgl. für das Beamtendisziplinarrecht Urteil vom 24. November 1999 - BVerwG 1 D 68.98 - BVerwGE 111, 43 [BVerwG 24.11.1999 - 1 D 68.98] ; für das Wehrdisziplinarrecht vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. und Beschluss vom 13. Januar 2009 a.a.O. Rn. 17 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.04.2009 - 2 WD 11.08

    Vereidigter Zeuge; Beweiswürdigung; Zurückverweisung; Aussagenanalyse.

    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche (volle) persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gestützte Zweifel nicht mehr aufkommen lässt (vgl. Urteile vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - BVerwGE 117, 371 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 48 = NZWehrr 2003, 214, vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO Nr. 1 = NZWehrr 2004, 166 und vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2; BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - NStZ 1988, 236 ; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 261 Rn. 2 m.w.N.).

    Allein damit wird die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) widerlegt (vgl. Urteile vom 12. Februar 2003 a.a.O. und vom 3. Juli 2003 a.a.O., Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 17).

    In einem solchen Fall müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92 - StV 1994, 526 m.w.N. und Beschluss vom 6. März 2002 - 5 StR 501/01 - NStZ-RR 2002, 174 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. und Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 18 m.w.N.).

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (vgl. Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. m.w.N.).

    Erst nach Abschluss der Beweiswürdigung, wenn sich keine Überzeugung hat gewinnen lassen und weitere Beweismittel nicht mehr zur Verfügung stehen, können die verbliebenen Zweifel nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" unter Umständen zugunsten des Soldaten gewertet werden (vgl. dazu z.B. Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1 m.w.N.).

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des Angeschuldigten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. Urteile vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1 = juris Rn. 4, vom 19. Juli 2006 - BVerwG 2 WD 13.05 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2 Rn. 41 und vom 12. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 9.10 - juris Rn. 20, 21):.
  • BVerwG, 13.01.2009 - 2 WD 5.08

    Schwerer Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung;

    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche (volle) persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gestützte Zweifel nicht mehr aufkommen lässt (vgl. Urteile vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - BVerwGE 117, 371 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 48 = NZWehrr 2003, 214 und vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO Nr. 1 = NZWehrr 2004, 166; BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - NStZ 1988, 236 ; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 261 Rn. 2 m.w.N.).

    Allein damit wird die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) widerlegt (vgl. Urteile vom 12. Februar 2003 a.a.O. und vom 3. Juli 2003 a.a.O.).

    In einem solchen Fall müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 2 StR 531/92 - StV 1994, 526 m.w.N. und Beschluss vom 6. März 2002 - 5 StR 501/01 - NStZ-RR 2002, 174 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O.).

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (vgl. Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2017 - 3 A 10699/16

    Lehrer vom Vorwurf sexueller Handlungen mit Schülerin freigesprochen

    Hängt die Entscheidung bei gegensätzlichen Aussagen des angeschuldigten Beamten und von Zeugen allein davon ab, welchen Angaben das Gericht glaubt, dann müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des angeschuldigten Beamten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Juli 2003 - 1 WD 3.03 -, Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1, vom 19. Juli 2006 - 2 WD 13.05 -, Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 2; vom 12. Mai 2011 - 2 WD 9.10 -, Buchholz 449 § 7 SG Nr. 55; und vom 28. Juni 2012 - 2 WD 34.10 -, Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 6; Weiß, in: Fürst u.a. [Hrsg.], GKÖD, Loseblattkomm., Stand 01/2017 § 60 BDG Rn. 90).
  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche (volle) persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen (vgl. Urteile vom 12. Februar 2003 - BVerwG 2 WD 8.02 - DVBl 2003, 750 und vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - Buchholz 235.01 § 91 WDO Nr. 1 = NZWehrr 2004, 166; BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - NStZ 1988, 236 ; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. 2005, § 261 Rn. 2 m.w.N.).

    Allein damit wird die Unschuldsvermutung widerlegt (vgl. Urteile vom 12. Februar 2003 a.a.O. und vom 3. Juli 2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.2009 - 2 WD 7.09

    Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung;

    Die für die Überführung eines Angeschuldigten erforderliche (volle) persönliche Gewissheit des Tatrichters erfordert ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gestützte Zweifel nicht mehr aufkommen lässt (vgl. Urteile vom 12. Februar 2003 BVerwG 2 WD 8.02 BVerwGE 117, 371 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 48 = NZWehrr 2003, 214 und vom 3. Juli 2003 BVerwG 1 WD 3.03 Buchholz 235.01 § 91 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2004, 166; BGH, Urteil vom 8. Januar 1988 2 StR 551/87 NStZ 1988, 236 ; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 261 Rn. 2 m.w.N.).

    In einem solchen Fall müssen, damit es nicht zu einer Verurteilung aufgrund einer subjektiven Fehlbeurteilung der Zeugenaussagen und sonstigen Beweismittel kommt, alle Umstände, denen eine indizielle Bedeutung für die Schuld oder Unschuld des Angeschuldigten zukommen kann, in die Beweiswürdigung eingestellt und in den Urteilsgründen dargelegt werden (vgl. dazu u.a. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 2 StR 531/92 StV 1994, 526 m.w.N. und Beschluss vom 6. März 2002 5 StR 501/01 NStZ-RR 2002, 174 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 a.a.O.).

    Nur dann wird die Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 EMRK) widerlegt, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im gerichtlichen Disziplinarverfahren Anwendung findet (vgl. für das Beamtendisziplinarrecht Urteil vom 24. November 1999 BVerwG 1 D 68.98 BVerwGE 111, 43, 44 f.; für das Wehrdisziplinarrecht vgl. u.a. Urteil vom 3. Juli 2003 BVerwG 1 WD 3.03 a.a.O. und Beschluss vom 13. Januar 2009 BVerwG 2 WD 5.08 juris Rn. 17) und den Angeschuldigten vor Nachteilen schützt, die Schuldspruch oder Strafe gleichkommen, denen aber kein rechtsstaatliches und prozessordnungsgemäßes Verfahren zur Schuldfeststellung und Strafbemessung vorausgegangen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. März 1987 2 BvR 589/79 u.a. BVerfGE 74, 358 und vom 29. Mai 1990 2 BvR 254/88, 2 BvR 1343/88 BVerfGE 82, 106 ).

  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    d) Dass der Soldat bei seinem festgestellten Dienstvergehen eigennützig handelte - wofür die mit dem Hubschrauberflug objektiv verbundene Verkürzung seiner Heimreise an den Wohnort W. sprechen könnte -, hat der Senat nicht mit der nach § 91 Abs. 1 WDO i.V.m. § 261 StPO erforderlichen Gewissheit (vgl. dazu u. a. Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - m.w.N.) feststellen können.
  • BVerwG, 26.10.2005 - 2 WD 33.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; Zusenden von SMS; Funktionale

    Nach der gesetzlichen Regelung ist es allein Aufgabe des Tatrichters, ohne Bindung an feste gesetzliche Beweisregeln und nur nach seinem Gewissen verantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt überzeugen kann oder nicht (Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - ; BGH, Urteile vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56 - <BGHSt 10, 208 [209] und vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78 - <BGHSt 29, 18 [20]>).

    Selbst wenn einzelne Indizien jeweils für sich genommen noch keine vernünftigen Zweifel an der Richtigkeit einer den Angeschuldigten belastenden Aussage aufkommen lassen, so kann jedoch eine Häufung solcher Indizien bei einer Gesamtbetrachtung zu solchen Zweifeln führen (Urteil vom 3. Juli 2003 - BVerwG 1 WD 3.03 - ; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1987 - 2 StR 495/87 - <StV 1988, 511> und vom 19. Juli 1989 - 2 StR 182/89 - <StV 1990, 99> m.w.N.).

  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06

    Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht;

  • BVerwG, 04.05.2006 - 1 D 13.05

    Technischer Fernmeldeobersekretär; Abordnung in die neuen Bundesländer; Vorlage

  • BVerwG, 12.05.2011 - 2 WD 9.10

    Schusswaffenmissbrauch; Regelmaßnahme; Herabsetzung im Dienstgrad

  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 WD 36.09

    Schwerer, behebbarer Verfahrensmangel bei fehlerhafter Anwendung des Grundsatzes

  • BVerwG, 28.08.2014 - 2 WD 20.13

    Berücksichtigung einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) bei der

  • BVerwG, 10.03.2016 - 2 WD 8.15

    Schadensmeldung für verlorene Speisebehälter trotz Wiederauffinden

  • VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs

  • VG Düsseldorf, 01.06.2011 - 31 K 8337/09
  • VGH Bayern, 06.12.2012 - 16a D 11.493

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)

  • BVerwG, 11.07.2007 - 1 D 4.06

    Zollobersekretär; Aushändigung eines dienstlichen Blanko-Briefbogens mit

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