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   BVerwG, 20.10.1967 - I WDB 7.67   

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BVerwG, 20.10.1967 - I WDB 7.67 (https://dejure.org/1967,901)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1967 - I WDB 7.67 (https://dejure.org/1967,901)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1967 - I WDB 7.67 (https://dejure.org/1967,901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 33, 108
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BDH, 08.11.1963 - WDB 24/63
    Auszug aus BVerwG, 20.10.1967 - I WDB 7.67
    In seinem Beschluß vom 8.11.1963 - WDB 24/63 - hat der Wehrdienstsenat in einem ähnlichen Fall festgestellt, daß eine über die Einbehaltung von den Dienstbezügen bzw. über die Beitreibung hinausgehende Rechtsfolge auch nicht eintritt, wenn die Zahlungsaufforderung in die Form eines Befehls gekleidet ist, und daß ein solcher Befehl seiner rechtlichen Natur nach nichts anderes ist als eine Zahlungsaufforderung.
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 126.07

    Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost; Personalserviceagentur Vivento;

    Solche Anordnungen muss der Beamte nicht befolgen, weil sie außerhalb des Anwendungsbereichs der Weisungsbefugnis liegen (Beschluss vom 20. Oktober 1967 - BVerwG 1 WDB 7, 67 - BVerwGE 33, 108 und Urteil vom 2. März 2006 - BVerwG 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 = Buchholz 237.8 § 84 RhPLBG Nr. 1; vgl. Lemhöfer, in: Plog/ Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar, BBG/BeamtVG, Stand Oktober 2008, Bd. 1, § 55 Rn. 11).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 C 24.13

    Anordnungsbefugnis; Auslegung; Befolgungspflicht; Beleihung; Bestimmtheit;

    Der Beamte ist daher zur Befolgung der Anordnungen seines Vorgesetzten verpflichtet, sofern diese im Anwendungs- und Aufgabenbereich der dienstlichen Weisungsbefugnis liegen und die grundrechtlich geschützte Sphäre des Beamten nicht verletzen (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 20. Oktober 1967 - 1 WDB 7, 67 - BVerwGE 33, 108 ; Urteile vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 13 und 29 sowie vom 18. September 2008 - 2 C 126.07 - BVerwGE 132, 40 Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 08.08.1984 - 2 WD 9.84

    Unberechtigte Teilnahme an der Truppenverpflegung - Rückstand mit der Zahlung der

    Es müßten schon weitere Umstände hinzutreten, etwa ein hartnäckiges oder böswilliges Hinwegsetzen über die eingegangenen Schuldverpflichtungen oder ein betrügerisches Erschwindeln der Vermögensverfügung eines anderen, um eine Verletzung der Pflichten nach § 17 Abs. 2 Satz 1 oder 2 SG und § 7 SG begründen zu können (BVerwG Beschluß vom 20. Oktober 1967 - 1 WDB 7/67).
  • BVerwG, 27.01.1988 - 2 WD 39.87

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen vorsätzlichen Fahrens ohne

    Dieses Instrument würde ohne Not und unter Verstoß gegen den das ganze öffentliche Recht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel und außerhalb seines eigentlichen Anwendungsbereichs eingesetzt, wenn es zur Erzielung eines rechtlichen Erfolges verwendet würde, der bereits anderweitig und außerhalb des militärischen Unterordnungsverhältnisses gewährleistet ist (vgl. BVerwGE 33, 108 sowie Scherer, SG 5. Aufl. § 10 RdNr. 20).
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