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   OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - II-1 WF 17/12   

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https://dejure.org/2012,23090
OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - II-1 WF 17/12 (https://dejure.org/2012,23090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.05.2012 - II-1 WF 17/12 (https://dejure.org/2012,23090)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - II-1 WF 17/12 (https://dejure.org/2012,23090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Vereins aus der Vormundschaft aus wichtigem Grund wegen fehlender Vergütungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entlassung eines Vereins aus der Vormundschaft aus wichtigem Grund wegen fehlender Vergütungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verein kann aus der Vormundschaft aus wichtigem Grund wegen fehlender Vergütungsmöglichkeit entlassen werden

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 477
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03

    Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 WF 17/12
    Denn der Beteiligte zu 1. hat seine gem. §§ 1915 Abs. 1 S. 1 BGB, 1791 a Abs. 1 S. 2 a.E. BGB notwendige Einwilligung in die Bestellung zum Ergänzungspfleger seinerzeit auf der Grundlage erteilt, dass seine Tätigkeit nach der damaligen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, FamRZ 2007, 900 f.) vergütungsfähig war.
  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10

    Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 WF 17/12
    Nach der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vergütungsfähigkeit von Vereinsvormundschaften und -pflegschaften (BGH, Beschluss vom 25.05.2011, FamRZ 2011, 1394 ff.) hat der Beteiligte zu 1. beantragt, ihn aus dem Amt des Ergänzungspflegers zu entlassen, die Beteiligte zu 2. als Vereinspflegerin analog § 1897 Abs. 2 BGB zu bestellen und ihn zum Ersatzpfleger zu bestellen.
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 122/94

    Im Hinblick auf BtÄndG kein besonders schwerer Nachteil durch Versagung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 WF 17/12
    Würde der Verein an seiner seinerzeitigen Einwilligung auch vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs festgehalten, käme es wiederum zu dem verfassungswidrigen Zustand, den das Bundesverfassungsgericht schon in seiner Entscheidung vom 11.11.1999 (FamRZ 2000, 414 f.) zu der Vergütung von Verfahrenspflegern beanstandet hat.
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12

    Als Pfleger bestellter Vormundschaftsverein: Anspruch auf Entlassung und

    bb) Soweit das Beschwerdegericht maßgeblich darauf abstellt, dass der Vormundschaftsverein im vorliegenden Fall (anders als in den von ihm veröffentlichten Entscheidungen, s. OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 1 WF 17/12 - juris Rn. 6 und FamRZ 2013, 54 f. ) bei seiner Bestellung im Jahr 2006 auch schon keine Vergütung habe beanspruchen können, weshalb es an einem wichtigen Grund fehle, kann ihm nicht gefolgt werden.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2012 - 1 WF 18/12

    Begriff des wichtigen Grundes zur Entlassung eines Ergänzungspflegers

    Anders als in Fällen, in denen der Senat einen Verein aus dem Amt eines(Ergänzungs-)Pflegers entlassen und eine/n seiner Mitarbeiter/-innen zum "Vereins"-pfleger bestellt hat (z. B. Beschluss vom 09.05.2012, II - 1 WF 17/12), liegt ein wichtiger Grund im Sinne von § 1889 Abs. 2 S. 2 BGB für die Entlassung hier nicht vor.
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