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OLG Hamm, 19.02.2003 - 1 WF 217/02 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1374 Abs. 2 § 1384
Berücksichtigung im Wege vorweggenommener Erbfolge zur Verfügung gestellter Geldbeträge; Bewertung eines Wohnrechts
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 198
Wird zitiert von ...
- FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10
Gläubigerbenachteiligung, wertausschöpfende Belastung, Anfechtung von …
Stellt man bei der Berechnung des Werts des Wohnrechts dagegen - so wie dies z.B. das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 19.02.2003 - 1 WF 217/02, FamRZ 2004, 198 getan hat - auf die Lebenserwartung ab und nimmt eine Abzinsung mit einem Zinssatz von 5 % vor, dann beläuft sich der Wert des Wohnrechts ausgehend von einer durchschnittlichen Lebenserwartung der U 3 von 33, 6 Jahren (s. Sterbetafel 2005/2007 des Statistischen Bundesamts) auf 92.838 EUR.