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   OLG Jena, 26.09.2012 - 1 WF 345/12   

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https://dejure.org/2012,32145
OLG Jena, 26.09.2012 - 1 WF 345/12 (https://dejure.org/2012,32145)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.09.2012 - 1 WF 345/12 (https://dejure.org/2012,32145)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. September 2012 - 1 WF 345/12 (https://dejure.org/2012,32145)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Unterbrechung der Folgesache Zugewinnausgleich durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers; Grundsätze zur Pfändbarkeit eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • zvi-online.de

    ZPO §§ 252, 567 ff., § 851 Abs. 1, § 852 Abs. 1; BGB § 1378 Abs. 3 Satz 1; FamFG §§ 113, 137 Abs. 1, 2 Nr. 4, § 148
    Keine Unterbrechung der Folgesache Zugewinn durch Insolvenzeröffnung; zur Pfändung des Zugewinnausgleichs

  • Justiz Thüringen

    § 252 ZPO, § 567 ZPO, § 851 Abs 1 ZPO, § 852 Abs 1 ZPO, § 1378 Abs 3 S 1 BGB
    Zugewinnausgleich: Unterbrechung der Folgesache wegen Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Folgesache Zugewinnausgleich durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers; Pfändbarkeit des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pfändbarkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs hängt von Übertragbarkeit der Forderung ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 657
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2012 - 1 WF 345/12
    Dieser beträgt einen Bruchteil - regelmäßig 1/5 - der Hauptsache (BGHZ 22, 283).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2012 - 1 WF 345/12
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Verfahrens (BGH, MDR 2006, 704).
  • OLG Celle, 28.06.2011 - 10 UF 50/11

    Der werthöchste Antrag ist ausschlaggebend für den Streitwert einer Stufenklage;

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2012 - 1 WF 345/12
    Die - uneingeschränkte - Geltendmachung eines güterrechtlichen Anspruches in Form der Stufenklage hat die Rechtshängigkeit des - zunächst noch unbezifferten - Zahlungsantrages insgesamt zur Folge (OLG Celle, FamRZ 2011, 1968 m w N).
  • OLG Nürnberg, 11.10.2004 - 7 WF 2706/04

    Zumutbarkeit des Einsatz von Vermögen bei der Bemessung von Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Jena, 26.09.2012 - 1 WF 345/12
    Er unterliegt dem Insolvenzbeschlag, sobald er rechtshängig gemacht worden und damit pfändbar ist (Uhlenbruck, a. a. O., § 35, Rn. 203; vgl. OLG Naumburg, FuR 2005, 469, das entschieden hat, dass der Zugewinn als Folgesache für den Fall der Insolvenzeröffnung nach Abtrennung auszusetzen ist).
  • KG, 14.12.2018 - 13 UF 155/17

    Eheliches Güterrecht: Auskunft über das Trennungsvermögen bei "schleichender"

    Deshalb umfasst die Insolvenzmasse noch nicht den Anspruch auf künftigen Zugewinn (§ 36 Abs. 1 InsO) und das ist auch der Grund dafür, dass das Verfahren trotz Insolvenz nicht zu unterbrechen ist (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 240 ZPO), sondern fortgeführt werden kann (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 26.September 2012 - 1 WF 345/12, FamRZ 2013, 657 [bei juris Rz. 20f.]).
  • KG, 08.11.2016 - 13 UF 16/16

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Notwendige Angabe des Trennungszeitpunkts für

    Die Insolvenz hat daher keinen Einfluss auf das vorliegende Verfahren (OLG Jena FamRZ 2013, 657).
  • KG, 13.12.2018 - 13 UF 155/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs über das Trennungsvermögen bei schleichender

    Deshalb umfasst die Insolvenzmasse noch nicht den Anspruch auf künftigen Zugewinn (§ 36 Abs. 1 InsO ) und das ist auch der Grund dafür, dass das Verfahren trotz Insolvenz nicht zu unterbrechen ist (§§ 113 Abs. 1 FamFG , 240 ZPO ), sondern fortgeführt werden kann (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 26.September 2012 - 1 WF 345/12, FamRZ 2013, 657 [bei juris Rz. 20f.]).
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