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   OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11   

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https://dejure.org/2011,15362
OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11 (https://dejure.org/2011,15362)
OLG Jena, Entscheidung vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11 (https://dejure.org/2011,15362)
OLG Jena, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - 1 WF 87/11 (https://dejure.org/2011,15362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 10 RPflG, § 6 Abs. 2 FamFG, § 42 Abs. 2 ZPO, § 231 FamFG, § 62 Abs. 1 i. V. m. § 63 Abs. 1 Satz Nr. 1, § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 EStG bei zwei Berechtigten und streitigem Aufenthalt des Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unstatthaftigkeit eines Befangenheitsantrages der Eltern bei nicht auf unsachlichen Erwägungen oder Voreingenommenheit beruhendem Kindergeldbeschluss des Rechtspflegers; Zuständigkeit des Familiengerichts zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten

  • Justiz Thüringen

    § 10 S 1 RPflG, § 6 Abs 1 S 1 FamFG, § 231 Abs 2 S 1 FamFG, § 42 Abs 2 ZPO, § 45 Abs 2 ZPO
    Kindergeld: Gerichtliche Bestimmung der Bezugsberechtigung bei strittiger Obhut mehrerer Berechtigter aufgrund einer Haushaltszugehörigkeit; Rechtspflegerablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei ungünstigen Rechtsauffassungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Familiengerichts zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 10 RPflG, § 6 Abs. 2 FamFG, § 42 Abs. 2 ZPO, § 231 FamFG, § 62 Abs. 1 i. V. m. § 63 Abs. 1 Satz Nr. 1, § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Bestimmung des Kindergeldberechtigten gemäß § 64 EStG bei zwei Berechtigten und streitigem Aufenthalt des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1534
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.10.2000 - VI B 68/99

    Aufnahme des Kindes in den Haushalt; Kindergeld

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
    Haushaltsaufnahme ist die Aufnahme in die Familiengemeinschaft mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienhafter Art. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssen Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (vgl. BFH/NV 2001, 441-442, Quelle: www.juris.de).
  • BFH, 08.11.2001 - VI B 167/00

    Prozesskostenhilfe - Kosten der Prozessführung - Kindergeldfestsetzung -

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
    Ob dem Berechtigten das Sorgerecht zusteht, ist nicht entscheidend (BFH, Beschluss vom 08.11.2001, Aktenzeichen: VI B 167/00, Quelle: www. juris.de).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.2010 - 9 WF 17/10

    Richterablehnung: Maßnahmen der Prozessleitung als Befangenheitsgrund

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters/Rechtspflegers auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, NJW 1998, 612; Zöller/Vollkommer, a a O, Rn. 28; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.02.2010, Az. 9 WF 17/10, Quelle: www.juris.de).
  • FG München, 21.02.2008 - 9 K 2096/07

    Wirkung der Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gem. § 64 Abs.

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
    Eine Berechtigtenbestimmung durch das Vormundschaftsgericht kann diesen Grundsatz nach der Systematik des § 64 EStG nicht verdrängen, da eine Bestimmung durch das Vormundschaftsgericht nur dann Wirkung entfalten kann, sofern sich nicht bereits die Bestimmung des vorrangig Berechtigten aus § 64 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 bis 3 EStG ergibt (FG München, Urteil vom 21.02.2008, Az. 9 K 2096/07, Quelle: www.juris.de).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Rechtspfleger wirklich befangen ist oder sich für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Rechtspfleger behandele die Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch (BVerfG, BVerfGE 82, 30/38; BGH, NJW-RR 1986, 738; Zöller- Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 42, Rn. 9, m.w.N.).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Gründe dargetan werden, die dafür sprechen, dass das Vorgehen des Richters/Rechtspflegers auf einer unsachlichen Einstellung gegenüber der ablehnenden Partei oder auf Willkür beruht (vgl. BGH, NJW 1998, 612; Zöller/Vollkommer, a a O, Rn. 28; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.02.2010, Az. 9 WF 17/10, Quelle: www.juris.de).
  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Rechtspfleger wirklich befangen ist oder sich für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Rechtspfleger behandele die Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch (BVerfG, BVerfGE 82, 30/38; BGH, NJW-RR 1986, 738; Zöller- Vollkommer, ZPO, 28. Auflage, § 42, Rn. 9, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11

    Familiengerichtliche Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung: Rechtsbehelf

    Auszug aus OLG Jena, 05.05.2011 - 1 WF 87/11
    In die Entscheidungsbefugnis des Familiengerichts fällt nicht die Aufklärung des tatsächlichen Aufenthalts des Kindes, sondern die Bestimmung des Kindergeldberechtigten, wenn sich die Beteiligten hierüber nicht einigen können (OLG Nürnberg, AGS 2011, 198 - 199).
  • OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11

    Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4

    In - bereits unter Geltung des FamFG ergangenen - einschlägigen Entscheidungen wird jeweils nur pauschal die Zulässigkeit (OLG Stuttgart - Beschluß vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 - NJW-RR 2010, 1014 f. = MDR 2010, 507 f. = AGS 2010, 198 f. = juris; OLG München - Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 ff. = AGS 2011, 406 f. = juris) bzw. ohne weitere Ausführung ein "Beschwerdewert von 600 EUR" (!) konstatiert (OLG Nürnberg - Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f.); die Entscheidung des OLG Jena (Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - juris) ist in einem Beschwerdeverfahren betreffend die Befangenheitsablehnung des Rechtspflegers ergangen, in dem es eines bestimmten Wertes des Beschwerdegegenstandes nicht bedurfte.

    Der Senat teilt nach dem Vorgesagten insofern auch nicht den Ansatz, das Familiengericht könne erst dann tätig werden, wenn ein gleichwertiger Obhutsanteil unstreitig oder im Verfahren vor der Familienkasse bzw. dem Finanzgericht positiv festgestellt sei (so aber offenbar OLG Nürnberg - Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f. = juris; OLG München - Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 ff. = AGS 2011, 406 f. = juris; OLG Jena - Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - AGS 2011, 307 = juris; Finke, FPR 2012, 155, 157; Kasenbacher, NJW-Spezial 2011, 516, 517).

  • OLG Celle, 22.07.2013 - 10 WF 188/13

    Anforderungen an die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Bestimmung des

    Das Familiengericht ist für die Bestimmung des Kindergeldberechtigten nicht zuständig, wenn zwischen zwei Familienangehörigen ausschließlich streitig ist, wer in einem bestimmten Zeitraum tatsächlich allein die Obhut für ein Kind ausgeübt hat (Anschluß an OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082).

    Dagegen ist das Familiengericht zur Bestimmung des Kindergeldberechtigten unzweifelhaft nicht zuständig, wenn sich das Kind im Haushalt eines Berechtigten aufgehalten hat und zwischen den Beteiligten lediglich streitig ist, in wessen Haushalt das Kind im maßgeblichen Zeitraum aufgenommen war (vgl. OLG Nürnberg, Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 = juris; OLG Jena, Beschluß vom 5. Mai 2011 - 1 WF 87/11 - AGS 2011, 307 = juris; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082 f. = AGS 2011, 406 f = juris).

  • OLG München, 07.06.2011 - 33 UF 21/11

    Kindergeld: Bestimmung der Bezugsberechtigung durch das Familiengericht bei nicht

    Oberlandesgericht mit Beschluss vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11, zitiert nach juris, angeschlossen (anders im Ergebnis wohl OLG Celle Beschluss vom 19.04.2011 - 10 WF 109/11, juris, in einem Verfahrenskostenhilfebeschluss, allerdings ohne Auseinandersetzung mit der Problematik).
  • OLG Hamm, 12.09.2013 - 2 WF 29/13

    Gegenstandswert des Verfahrens auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten

    Zur eventuellen Klärung des Obhutsverhältnisses, vielfach mit einem erheblichen Aufwand verbunden, als eine Voraussetzung für die Bezugsberechtigung sind die Familienkassen berufen (OLG Nürnberg Beschluss vom 16.02.2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243; OLG München Beschluss vom 07.06.2011 - 33 UF 21/11 - NJW-RR 2011, 1082; OLG Jena Beschluss vom 05.05.2011 - 1 WF 87/11 - FamRZ 2011, 1534; siehe auch Kastenbacher NJW-Spezial 2011, 516).
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