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   BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12, 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12   

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BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12, 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12 (https://dejure.org/2013,36424)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2013 - 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12, 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12 (https://dejure.org/2013,36424)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12, 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12 (https://dejure.org/2013,36424)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3; SG § ... 4 Abs. 3, § 6; SGleiG § 1, § 4; WBO § 18 Abs. 2 Satz 5; WDO § 91 Abs. 1; Anlage 1 (Die Haar- und Barttracht der Soldaten) zur Zentralen Dienstvorschrift 10/5 (Leben in der militärischen Gemeinschaft)
    Haar- und Barttracht; Uniform; Vorbehalt des Gesetzes; Einschätzungsspielraum; Erfordernisse des militärischen Dienstes; einheitliches äußeres Erscheinungsbild; Wehrpflichtiger; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Förderung von Frauen; Zustellung von Beschlüssen ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 3
    Einschätzungsspielraum; Erfordernisse des militärischen Dienstes; Förderung von Frauen; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Haar- und Barttracht; Uniform; Vorbehalt des Gesetzes; Wehrpflichtiger; Zustellung an Bevollmächtigten; Zustellung von Beschlüssen der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 3 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 2 S 2 GG, § 4 Abs 3 SG
    Zustellung von Beschlüssen der Wehrdienstgerichte; Regelung der Haar- und Barttracht; Einschätzungsspielraum des Bundesministers der Verteidigung; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Förderung von Frauen

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung unterschiedlicher Regelungen in dem Erlass des Bundesminister der Verteidigung zu Haar- und Barttracht bei Soldaten und Soldatinnen; Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Entlassung eines Grundwehrdienstleistenden

  • rewis.io

    Zustellung von Beschlüssen der Wehrdienstgerichte; Regelung der Haar- und Barttracht; Einschätzungsspielraum des Bundesministers der Verteidigung; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Förderung von Frauen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung unterschiedlicher Regelungen in dem Erlass des Bundesminister der Verteidigung zu Haar- und Barttracht bei Soldaten und Soldatinnen; Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Entlassung eines Grundwehrdienstleistenden

  • datenbank.nwb.de

    Zustellung von Beschlüssen der Wehrdienstgerichte; Regelung der Haar- und Barttracht; Einschätzungsspielraum des Bundesministers der Verteidigung; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Förderung von Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • faz.net (Pressebericht, 17.12.2013)

    Bundeswehr: Verpflichtung auf kurzes Haar rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haartracht bei der Bundeswehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Haar- und Barttracht des Soldaten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mit langen Haaren zur Bundeswehr - Bin ich verpflichtet meine Haare zu schneiden?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Soldaten-Frisur - Lange Haare müssen ab

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haar- und Barterlass der Bundeswehr ist rechtmäßig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haar- und Barterlass für Bundeswehr ist rechtmäßig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Militärischer Haar- und Barterlass - Urteile in einem Satz

  • rp-online.de (Pressemeldung, 17.12.2013)

    Soldaten dürfen keine Zöpfe tragen // Haar- und Barterlass ist rechtmäßig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Verwaltungsrecht - Haar- und Barterlass der Bundeswehr ist rechtmäßig

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    German Hair Force: Haar- und Barterlass der Bundeswehr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haar- und Barterlass der Bundeswehr

Besprechungen u.ä. (5)

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Haar- und Barterlass der Bundeswehr ist rechtmäßig

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 GG, Art. 19 Abs. 1 GG
    Regelung der Haar- und Barttracht in der Bundeswehr ist verfassungsgemäß

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Haar- und Barterlass der Bundeswehr - verfassungsgemäße Grundlage

  • tagesspiegel.de (Pressekommentar, 22.12.2013)

    Die Frisur als Helm

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Haar- und Barterlass der Bundeswehr - Ein Prüfungsgespräch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 1
  • NVwZ 2014, 1327
  • NVwZ-RR 2014, 767
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Sie beschränken sein von Art. 2 Abs. 1 GG umfasstes Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen (vgl. für uniformierte Zoll- bzw. Polizeibeamte BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - BVerwG 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 = Buchholz 237.8 § 84 RhPLBG Nr. 1, jeweils Rn. 15 m.w.N.).

    Eine solche Behandlung kann in dem befohlenen Kürzen der Kopfhaare nur liegen, wenn dies zu einer Entstellung oder Verunstaltung führt (vgl. für uniformierte Polizeibeamte Urteil vom 2. März 2006 a.a.O. Rn. 16 m.w.N).

    Solche Regelungen können durch Verwaltungsvorschriften getroffen werden, weil es sich um eine Aufgabe der Organisations- und Geschäftsleitungsgewalt handelt (vgl. für uniformierte Polizeibeamte Urteil vom 2. März 2006 a.a.O. Rn. 18 m.w.N).

    Mit diesem Inhalt genügt § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 SG den Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes (vgl. zu diesem Grundsatz eingehend Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 14, jeweils Rn. 31 ff., m.w.N.; vgl. ferner - auch zum Folgenden - Urteil vom 2. März 2006 a.a.O. Rn. 19 m.w.N).

    cc) Der Bundesminister der Verteidigung hat bei der Ausübung seiner Befugnis, die Uniform der Soldaten und im Zusammenhang damit das äußere Erscheinungsbild der Soldaten zu regeln, eine Einschätzungsprärogative und einen grundsätzlich weiten, gerichtlich nur begrenzt nachprüfbaren Einschätzungsspielraum, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (vgl. - auch zum Folgenden - BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 a.a.O. Rn. 21 f.).

  • BVerfG, 10.01.1991 - 2 BvR 550/90

    Verbot des Tragens von Ohrschmuck durch männliche Zollbeamte

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Sie beschränken sein von Art. 2 Abs. 1 GG umfasstes Recht, über die Gestaltung der äußeren Erscheinung auch im Dienst eigenverantwortlich zu bestimmen (vgl. für uniformierte Zoll- bzw. Polizeibeamte BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 - 2 BvR 550/90 - NJW 1991, 1477; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - BVerwG 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 = Buchholz 237.8 § 84 RhPLBG Nr. 1, jeweils Rn. 15 m.w.N.).

    cc) Der Bundesminister der Verteidigung hat bei der Ausübung seiner Befugnis, die Uniform der Soldaten und im Zusammenhang damit das äußere Erscheinungsbild der Soldaten zu regeln, eine Einschätzungsprärogative und einen grundsätzlich weiten, gerichtlich nur begrenzt nachprüfbaren Einschätzungsspielraum, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (vgl. - auch zum Folgenden - BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Januar 1991 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 a.a.O. Rn. 21 f.).

  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Das Anwendungsfeld der Regelung hat sich auf das gesamte Spektrum der Streitkräfte erweitert, seit im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2000 - Rs. C-285/98, Kreil - Slg. 2000, I-69, zum Januar 2001 sämtliche Verwendungsbereiche der Bundeswehr für Frauen geöffnet wurden.
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Es kann daher aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, das den Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes entspricht und inhaltlich hinreichend bestimmt ist, wenn der Eingriff auf Gründe des Gemeinwohls gestützt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 und vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Das Zitiergebot gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht für das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, weil dieses von vornherein nur unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Juli 1959 - 1 BvR 394/56 - BVerfGE 10, 89 und Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36 ).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 1 WB 48.07

    Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Mit diesem Inhalt genügt § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 SG den Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes (vgl. zu diesem Grundsatz eingehend Beschluss vom 26. Mai 2009 - BVerwG 1 WB 48.07 - BVerwGE 134, 59 = Buchholz 449.2 § 2 SLV 2002 Nr. 14, jeweils Rn. 31 ff., m.w.N.; vgl. ferner - auch zum Folgenden - Urteil vom 2. März 2006 a.a.O. Rn. 19 m.w.N).
  • BVerwG, 28.09.2010 - 1 WB 41.09

    Uniformtragepflicht; freigestelltes Mitglied des Personalrats;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Ebenso wie die entsprechenden Vorschriften über die Dienstkleidung im Beamtenrecht enthält § 4 Abs. 3 Satz 2 und 3 SG nicht nur eine Zuständigkeitsbestimmung, sondern ermächtigt den Bundespräsidenten bzw. (im Rahmen der Delegation) den Bundesminister der Verteidigung zu einer inhaltlichen Regelung, die die Pflicht von Soldaten, im Dienst Uniform zu tragen und dabei bestimmte Erscheinungsformen zu wahren (zur Uniformtragepflicht von Soldaten, die als Personalratsmitglied vom militärischen Dienst freigestellt sind, vgl. Beschluss vom 28. September 2010 - BVerwG 1 WB 41.09 - BVerwGE 138, 40 = Buchholz 449 § 7 SG Nr. 52, jeweils Rn. 33 ff.) durch konkrete Ge- und Verbote ausgestaltet und aktualisiert.
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Das Zitiergebot gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht für das Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG, weil dieses von vornherein nur unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Juli 1959 - 1 BvR 394/56 - BVerfGE 10, 89 und Beschluss vom 18. Februar 1970 - 2 BvR 531/68 - BVerfGE 28, 36 ).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Es kann daher aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden, das den Kompetenzvorschriften des Grundgesetzes entspricht und inhaltlich hinreichend bestimmt ist, wenn der Eingriff auf Gründe des Gemeinwohls gestützt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1989 - 1 BvR 921/85 - BVerfGE 80, 137 und vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a. - BVerfGE 90, 145 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 2.12
    Nicht nur über die Rückbindung der Bundeswehr als "Parlamentsheer" in die demokratisch rechtsstaatliche Verfassungsordnung (BVerfG, Urteile vom 12. Juli 1994 - 2 BvE 3/92 u.a. - BVerfGE 90, 286 und vom 7. Mai 2008 - 2 BvE 1/03 - BVerfGE 121, 135 ), sondern auch über das persönliche Verhalten jedes einzelnen Soldaten findet deshalb der Pluralismus der heutigen Gesellschaft Eingang in die Bundeswehr.
  • BVerfG, 07.05.2008 - 2 BvE 1/03

    Luftraumüberwachung Türkei

  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 24.99

    Geschlecht als Differenzierungsmerkmal im Fall unterschiedlicher Regelungen zur

  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

  • BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 64.93

    Gleichheitssatz - Haartracht bei Soldaten - Abweichende Regelungen für

  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 59.05

    Erlass; Befehl; Haar- und Barttracht der Soldaten.

  • TDG Süd, 21.12.2004 - S 4 BLc 18/04

    An den Haaren herbeigezogen - Die vermeintliche Verfassungswidrigkeit des sog.

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerwG, 24.06.2002 - 2 WDB 5.02

    Beschwerde des Soldaten; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betrafen in der Sache zwar nur die Gestaltung der Haartracht; in ihnen ist aber ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer Vorgabe für Tätowierungen verwiesen worden (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 18; ebenso Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 48 für das Soldatenrecht).
  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    a) Die Vorgaben für die Haartracht von Soldaten in Nr. 202 ZDv A-2630/1 greifen unmittelbar in das Recht des Antragstellers auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG ein (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 43 m.w.N.).

    Soweit der Senat zu § 4 Abs. 3 Satz 2 SG a.F. und zum früheren "Haar- und Barterlass" (Anlage 1 zu ZDv 10/5), etwas anderes vertreten hat (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 49), hält er hieran nicht fest.

    Eine "Uniform" i.S.v. § 4 Abs. 3 Satz 2 SG besteht dabei aus einer Gesamtheit von einheitlichen Kleidungsstücken von Soldatinnen und Soldaten, deren Tragung die völkerrechtlich gebotene Kennzeichnung als Kombattant und die sichtbare Einbindung in die militärische Gemeinschaft durch ein einheitliches äußeres Erscheinungsbild der Trägerinnen und Träger gewährleistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 60).

    Da das erfolgreiche Auftreten der Bundeswehr im In- und Ausland auch von ihrem Aussehen abhängt und ein einheitliches Aussehen als sichtbares Zeichen der Einbindung in die militärische Gemeinschaft auch der inneren Geschlossenheit der Truppe dient, kommt den Regelungen über ein einheitliches Erscheinungsbild eine zwar nur dienende, aber nach wie vor unerlässliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 2 WRB 2.12 . u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 60).

    (3) Hiernach reicht die Vorprägung des Regelungsgegenstandes der Ermächtigungsnorm durch seit langem bestehende Regelungen über das äußere Erscheinungsbild von Soldaten (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 49) nicht mehr aus, um den Anforderungen aus dem Gesetzesvorbehalt und dem Wesentlichkeitsprinzip zu genügen.

    Vor diesem Hintergrund ist die gesellschaftspolitische Frage, ob die Regelungen zur Haar- und Barttracht männlicher Soldaten in ihrer traditionellen Prägung noch einem in den Streitkräften verbreiteten und durch gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Entwicklungen nicht überholten Modell entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 61) und deswegen zur Gewährleistung eines einheitlichen äußeren Erscheinungsbildes der Streitkräfte von Soldaten gefordert werden können, auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse in öffentlicher Debatte zu klären (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u.a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 53).

    Einem einheitlichen Erscheinungsbild als sichtbares Zeichen der Einbindung in die militärische Gemeinschaft kommt - wie ausgeführt - eine unerlässliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 60).

    aa) Die mit der angegriffenen Regelung verbundenen Eingriffe in seine Grundrechte dienen legitimen Erfordernissen des militärischen Dienstes und genügen den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 52 ff.).

    Entgegen der Einschätzung des Antragstellers unterscheiden sich die Streitkräfte von anderen staatlichen Hoheitsträgern dadurch, dass sie typischerweise nach außen im geschlossenen Verband handeln und in hohem Maße durch nach außen einheitliches Auftreten und einen nach innen engen Zusammenhalt ihrer Angehörigen geprägt sind (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 59).

    Die von den Vorgaben für Soldaten abweichende Regelung über die Haartracht von Soldatinnen ist eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 66 ff.).

  • VG Düsseldorf, 08.05.2018 - 2 K 15637/17

    Einstellung von Polizeibewerbern mit großflächigen Tätowierungen

    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betrafen in der Sache zwar nur die Gestaltung der Haartracht; in ihnen ist aber ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer Vorgabe für Tätowierungen verwiesen worden (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 18; ebenso Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 48 für das Soldatenrecht).
  • BVerwG, 08.07.2014 - 1 WNB 2.14

    Dienstzeugnis; Qualifiziertes Zeugnis.

    Wird der Beschluss des Truppendienstgerichts - wie hier - sowohl dem Beschwerdeführer als auch dem Bevollmächtigten zugestellt, richtet sich die Berechnung der in § 22a Abs. 4 WBO geregelten Frist nach der zuletzt bewirkten Zustellung (vgl. dazu im Einzelnen: Beschluss vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 1 WRB 2.12 und 1 WRB 3.12 - Rn. 31 ff. ).
  • BVerwG, 09.01.2014 - 2 WRB 3.12

    Zustellung von Beschlüssen der Wehrdienstgerichte; Regelung der Haar- und

    Die dagegen gerichteten Rechtsbeschwerden hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 zurückgewiesen (Az.: BVerwG 1 WRB 2.12 und 1 WRB 3.12).

    Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem ebenfalls auf Anträge des ehemaligen Soldaten ergangenen Beschluss vom 17. Dezember 2013 in den Verfahren BVerwG 1 WRB 2.12 und BVerwG 1 WRB 3.12 die Rechtmäßigkeit des als Anlage 1 zur ZDv 10/5 "Leben in der militärischen Gemeinschaft" ergangenen Erlasses "Die Haar- und Barttracht der Soldaten" und der auf seiner Grundlage ergangenen Befehle festgestellt.

  • BVerwG, 24.03.2014 - 1 WRB 1.14

    Mündliche Verhandlung; Erforderlichkeit; rechtliches Gehör.

    I Der Antragsteller wendet sich mit seinen Anhörungsrügen vom 14. Februar 2014 gegen den Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2013 - BVerwG 1 WRB 2.12 und 1 WRB 3.12 -.

    Die mit einheitlichem Schriftsatz erhobenen Anhörungsrügen betreffen den Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2013, mit dem über die zu gemeinsamer Beratung und Entscheidung verbundenen Rechtsbeschwerdeverfahren BVerwG 1 WRB 2.12 und BVerwG 1 WRB 3.12 entschieden wurde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2018 - 6 B 556/18

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst i.R.d.

    Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts betrafen in der Sache zwar nur die Gestaltung der Haartracht; in ihnen ist aber ausdrücklich auch auf die Möglichkeit einer Vorgabe für Tätowierungen verwiesen worden (BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 Rn. 18; ebenso Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 48 für das Soldatenrecht).
  • VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18

    Ausschluss vom Eignungsauswahlverfahren für die Einstellung in den

    2.12 u.a. - BVerwGE 149, 1 Rn. 48 für das Soldatenrecht).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.07.2015 - L 3 R 359/12

    Anspruch eines Facharbeiters auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei

    Ob dem Kläger im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz, das die eigenverantwortliche Gestaltung der äußeren Erscheinung einschließt (vgl. z.B. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2/12, 3/12 - juris, RdNr. 43 m.w.N.), zur Vermeidung einer Rentengewährung die Obliegenheit der dauerhaften Abdeckung seines linken Auges treffen würde, ist fraglich.
  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 46.21

    Benachteiligung durch den Dienstherrn wegen einer Tätigkeit als Vertrauensperson

    Denn diese Bestimmung befasst sich lediglich mit der Art und Weise der Zustellung und enthält damit keine Regelung zu den Adressaten und zur Reihenfolge der Zustellungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12 - Buchholz 449 § 4 SG Nr. 1 Rn. 29 ff., vom 9. Januar 2014 - 2 WRB 3.12, 2 WRB 4.12, 2 WRB 5.12 - juris Rn. 31 f. und vom 5. Dezember 2018 - 2 WNB 4.18 - juris Rn. 8).
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   BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 3.12   

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https://dejure.org/2013,36397
BVerwG, 17.12.2013 - 1 WRB 3.12 (https://dejure.org/2013,36397)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2013 - 1 WRB 3.12 (https://dejure.org/2013,36397)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 3.12 (https://dejure.org/2013,36397)
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  • BVerwG, 29.06.2023 - 1 WB 46.21

    Benachteiligung durch den Dienstherrn wegen einer Tätigkeit als Vertrauensperson

    Denn diese Bestimmung befasst sich lediglich mit der Art und Weise der Zustellung und enthält damit keine Regelung zu den Adressaten und zur Reihenfolge der Zustellungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 1 WRB 2.12, 1 WRB 3.12 - Buchholz 449 § 4 SG Nr. 1 Rn. 29 ff., vom 9. Januar 2014 - 2 WRB 3.12, 2 WRB 4.12, 2 WRB 5.12 - juris Rn. 31 f. und vom 5. Dezember 2018 - 2 WNB 4.18 - juris Rn. 8).
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