Weitere Entscheidung unten: KG, 23.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.01.2007 - 1 Ws 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8769
OLG Celle, 10.01.2007 - 1 Ws 1/07 (https://dejure.org/2007,8769)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.01.2007 - 1 Ws 1/07 (https://dejure.org/2007,8769)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 1 Ws 1/07 (https://dejure.org/2007,8769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft des Tierhalters bei Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 172 Abs. 1 StPO; § 1 TierSchG; § 17 TierSchG; § 303 StGB
    "Verletzter" im Sinne des § 172 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Straftaten nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG); Im Wege eines Klagerzwingungsverfahrens zu verfolgende Straftaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Verletzter" im Sinne des § 172 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) bei Straftaten nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG); Im Wege eines Klagerzwingungsverfahrens zu verfolgende Straftaten

  • Judicialis

    StPO § 172 Abs. 1; ; TierSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 172 Abs. 1; TierSchG
    Tierschutzgesetz , Verletzter, Klageerzwingungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Hunde

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3737 (Ls.)
  • NStZ 2007, 483
  • NStZ 2007, 483 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus OLG Celle, 10.01.2007 - 1 Ws 1/07
    Hiernach ist jemand durch eine Tat nur dann verletzt, wenn die übertretene Norm zumindest auch die Rechte dieser Person schützen will (BGHSt 18, 238; LR-Graalmann-Scheerer, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 52 ff; KK-Schmid, Strafprozessordnung, 5. Aufl., § 172 Rn. 19).
  • OLG Braunschweig, 29.08.2013 - 1 Ws 227/13

    Zulässigkeit der Einstellung nach §§ 153, 153a StPO im Klageerzwingungsverfahren

    Da das Tierschutzgesetz in erster Linie das lebende Tier vor Beeinträchtigungen durch den Menschen schützt und Ausdruck eines auf den Schutz des Tieres ausgerichteten ethischen Tierschutzes ist, ist nach ganz überwiegender Meinung, der sich der Senat anschließt, der Eigentümer/Halter des Tieres vom Schutzzweck des Gesetzes nicht erfasst und damit nicht als Verletzter anzusehen (OLG Celle, 1. Strafsenat, Beschluss v. 10.01.2007, 1 Ws 1/07; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 172, Rn. 100 m. w. N.; Pfohl in Münchner Kommentar, StGB Bd. VI, Nebenstrafrecht, 2. Auflage, § 17 Tierschutzgesetz, Rn. 149; anders OLG Koblenz, Urteil v. 14.12.1988, 1 Ws 676/88 ohne Begründung).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 Ws 284/16

    Klageerzwingungsverfahren: Verletzteneigenschaft einer im Tierschutz engagierten

    In Bezug auf die Strafnorm des § 17 TierSchG hat die obergerichtliche Rechtsprechung selbst für den Tierhalter überwiegend die Verletzteneigenschaft verneint, da diese nur den Schutz der Tiere bezweckt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 29. August 2013 - 1 Ws 227/13, NStZ 2014, 174, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. März 2010 - 2 Ws 176/09, Die Justiz 2010, 309, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 1 Ws 1/07, NStZ 2007, 483, vgl. auch Graalmann-Scheerer, in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 172 Rn. 100; anders, allerdings ohne Begründung, offenbar KG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 1 Zs 348/01, juris; zudem Moldenhauer in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 172 Rn. 30).
  • OLG Stuttgart, 01.03.2010 - 2 Ws 176/09

    Klageerzwingungsverfahren: Eigentümer als Verletzter bei einem Verstoß gegen das

    Denn insoweit werden die Rechte der Halter durch die - dem Verfahren nach § 172 Abs. 1 StPO nicht zugängliche - Vorschrift des § 303 StGB geschützt (vgl. OLG Celle, NStZ 2007, 483 mit zustimmender Anmerkung Iburg; Graalmann-Scheerer in Löwe Rosenberg, StPO, 26. Auflage, § 172, Rdn. 100).
  • OLG Brandenburg, 11.12.2008 - 1 Ws 225/08

    Antrag eines Vaters auf Erhebung der öffentlichen Klage wegen Verleumdung und

    Bei den Delikten der Beleidigung oder der Verleumdung handelt es sich - wie bei den übrigen Beleidigungsdelikten - um Privatklagedelikte nach § 374 Abs. 1 Nr. 2 StPO , welche im Wege eines Klageerzwingungsverfahrens nach § 172 StPO nicht verfolgt werden können (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl. § 172 Rn. 2; OLG Celle, NStZ 2007, 483 ).
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Rechtsprechung
   KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6613
KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07 (https://dejure.org/2008,6613)
KG, Entscheidung vom 23.12.2008 - 1 Ws 1/07 (https://dejure.org/2008,6613)
KG, Entscheidung vom 23. Dezember 2008 - 1 Ws 1/07 (https://dejure.org/2008,6613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ansatz fiktiver Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft als Kosten des Verfahrens

  • Judicialis

    StPO § 464a Abs. 1; ; StPO § 465; ; GKVerz Nr. 9005; ; GKVerz Nr. 9015; ; GKG § 66

  • rechtsportal.de

    Ansatz der Kosten des Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 190
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 04.12.1997 - 1 Ws 719/97
    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07
    Das sind alle Auslagen, die zur Aufklärung der Tatbeteiligung des Angeklagten aufgewendet worden sind, darunter auch die Kosten eines Sachverständigengutachtens (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127; Meyer-Goßner aaO, § 464a Rdn. 2).

    Diese vom Gesetzgeber nunmehr eindeutig festgelegte Rechtslage entspricht der herrschenden Meinung zum Ansatz fiktiver Kosten bei der Heranziehung von Wirtschaftsreferenten als Sachverständige, wie sie bereits zu der im Regelungsgehalt des § 1 Abs. 2 Satz 2 JVEG identischen Norm des § 1 Abs. 3 ZSEG vertreten worden ist (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127; OLG Stuttgart Rpfleger 1987, 389; Volpert in Burhoff, RVG 2. Aufl., Teil B Gerichtskosten Rdn. 35).

  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 127/79

    Verjährung eines fortgesetzten Betruges - Verjährungsunterbrechung durch

    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07
    Ein Wirtschaftsreferent kann als Sachverständiger beauftragt und tätig werden, wenn er persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit sein Gutachten eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung zu einem bestimmten Beweisthema erstatten kann (BGHSt 28, 381; BGH NStZ 1984, 215)." .
  • BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07
    § 465 StPO, der die Kostentragungspflicht eines verurteilten Angeklagten regelt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. BVerfGE 18, 302; Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 465 Rdn. 1 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1987 - 1 Ws 76/87
    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07
    Diese vom Gesetzgeber nunmehr eindeutig festgelegte Rechtslage entspricht der herrschenden Meinung zum Ansatz fiktiver Kosten bei der Heranziehung von Wirtschaftsreferenten als Sachverständige, wie sie bereits zu der im Regelungsgehalt des § 1 Abs. 2 Satz 2 JVEG identischen Norm des § 1 Abs. 3 ZSEG vertreten worden ist (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127; OLG Stuttgart Rpfleger 1987, 389; Volpert in Burhoff, RVG 2. Aufl., Teil B Gerichtskosten Rdn. 35).
  • BGH, 20.12.1983 - 5 StR 763/82

    Wirtschaftsreferent - Beauftragter - Gutachten - Unterbrechung der Verjährung -

    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07
    Ein Wirtschaftsreferent kann als Sachverständiger beauftragt und tätig werden, wenn er persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit sein Gutachten eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung zu einem bestimmten Beweisthema erstatten kann (BGHSt 28, 381; BGH NStZ 1984, 215)." .
  • OLG Koblenz, 19.04.1995 - 1 Ws 191/95
    Auszug aus KG, 23.12.2008 - 1 Ws 1/07
    Eine nachträgliche Korrektur im Kostenansatzverfahren ist ausgeschlossen (vgl. OLG Koblenz NStZ 1995, 563; LR-Hilger, StPO 25. Aufl., § 465 Rdn. 25 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16

    Kosten im Strafprozess: Auswertung beschlagnahmter Datenträgern durch externe

    Ebenso sind für Wirtschaftsreferenten der Staatsanwaltschaft deren Kosten als fiktive Sachverständigenkosten lediglich dann angesetzt worden, wenn ihre Aufgabe nicht in der bloßen Sichtung der sichergestellten Unterlagen oder im Geben von Hinweisen für die weitere Ermittlungstätigkeit lag, sondern sie selbständig und eigenverantwortlich eine gutachterliche Stellungnahme zu umschriebenen Beweisthemen abgegeben hatten (KG Berlin, Beschluss vom 23. Dezember 2008 - 1 Ws 1/07 -, NStZ-RR 2009, 190 ff., bei Juris Rn. 8; ähnlich bereits OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 1 Ws 353/03 -, NStZ-RR 2004, 298 f.).
  • OLG Koblenz, 16.07.2010 - 1 Ws 189/10

    Kosten des Ermittlungsverfahrens: Prüfungskompetenz des Erinnerungsgerichts und

    Voraussetzung für die Berücksichtigung im Kostenansatz ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des JVEG bzw. des ZSEG demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (Senat, NStZ-RR 1998, 127; OLG Koblenz, 2. Strafsenat, Beschluss vom 21.01.2010 - 2 Ws 21/10 -, juris; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).

    Er ist dann Sachverständiger und nicht lediglich Ermittlungsgehilfe, wenn ihm persönlich und losgelöst von der eigentlichen Ermittlungstätigkeit der Auftrag erteilt wird, eigenverantwortlich und frei von jeder Beeinflussung ein Gutachten zu einem bestimmten Beweisthema, etwa zur Frage der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung, zu erstatten (BGH NStZ 1984, 215; BGHSt 28, 381 ; Senat a.a.O.; KG NStZ-RR 2009, 190).

    Eine nachträgliche Korrektur im Kostenansatzverfahren ist ausgeschlossen (KG NStZ-RR 2009, 190).

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2018 - 1 Ws 104/18

    Strafverurteilung wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornographischer

    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG i. V. mit Nrn. 9005, 9015 KV GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zu zahlende Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 5; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 21 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG NStZ-RR 2017, 127 f. - juris Rn. 7 ff.; KG NStZ-RR 2009, 190, 191; KG, Beschl. v. 25.07.2018 - 1 Ws 65/17; Meyer-Goßner/ Schmitt , a. a. O.).

    Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG NStZ-RR 2009, 190, 191; OLG Koblenz, Beschl. v. 21.01.2010 - 2 Ws 21/10, juris Rn. 6; NStZ-RR 2010, 359 - juris Rn. 22).

  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19

    Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend

    Dazu gehören auch grundsätzlich die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (vgl. hierzu OLG Koblenz NStZ-RR 2010, 359; OLG Schleswig NStZ-RR 2017, 127; KG NStZ-RR 2009, 190; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Auflage 2021, § 464a, Rn. 2).
  • KG, 16.03.2015 - 1 Ws 8/15

    Abrechnung von Sachverständigenkosten für Wirtschaftsreferenten der

    Dazu zählen auch die fiktiven Kosten für Gutachten eines Wirtschaftsreferenten bei der Staatsanwaltschaft, wenn er nicht nur als Ermittlungsgehilfe, sondern - wie hier - selbständig und eigenverantwortlich tätig geworden ist und als Sachverständiger eine Stellungnahme zu bestimmten Beweisthemen abgegeben hat (vgl. Senat NStZ-RR 2009, 190; OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127).
  • OLG Koblenz, 21.01.2010 - 2 Ws 21/10

    Berücksichtigung von im Ermittlungsverfahren veranlassten Gutachterkosten;

    Voraussetzung ist dabei jeweils, dass die angesetzten Beträge nach den Bestimmungen des Justizvergütungsgesetzes (JVEG) bzw. im vorliegenden Fall nach dem gemäß § 25 JVEG anzuwendenden Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZVEG) demGrunde und der Höhe nach berechtigt sind (OLG Koblenz NStZ-RR 1998, 127; KG NStZ-RR 2009, 190 ff.).
  • LG Düsseldorf, 16.11.2018 - 4 Qs 69/18
    Keine Sachverständigentätigkeit liegt hingegen vor, wenn der im Ermittlungsverfahren eingeschaltete Dritte als bloßer Ermittlungsgehilfe der Staatsanwaltschaft tätig geworden ist (vgl. KG, Beschl. v. 23.12.2008 - 1 Ws 1/07 = NStZ-RR 2009, 190, 191).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2020 - 2 Ws 89/19

    Abrechnung von IT-Sachverständigenkosten im Ermittlungsverfahren

    Hierzu zählen die gemäß § 3 Abs. 2 GKG in Verbindung mit Nr. 9005, 9015 KV-GKG in voller Höhe zu erhebenden Kosten für die nach dem JVEG zu zahlenden Beträge und somit auch die von der Staatskasse an einen Sachverständigen nach dem JVEG zu zahlende Vergütung für ein zur Vorbereitung der öffentlichen Klage eingeholtes Sachverständigengutachten (OLG Koblenz, NStZ-RR 2010, 359; Schleswig-Holsteinisches OLG, NStZ-RR 2017, 127; KG NStZ-RR 2009, 190; Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Auflage, § 464a StPO Rdnr. 2.).
  • OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15

    Kostentragungspflicht, Angeklagter, Ermittlungsmaßnahmen

    Die Beschränkung der Beschwerde allein auf die Frage, ob der Angeklagte die durch das Mantrailing entstanden Kosten und Auslagen als Verfahrenskosten zu tragen hat, ist zulässig, weil die Auferlegung der durch einzelne Untersuchungen entstandenen Auslagen auf die Staatskasse nach Billigkeitserwägungen gemäß § 465 Abs. 2 StPO grundsätzlich mit der Kostengrundentscheidung im Urteil zu erfolgen hat und der Angeklagte die Auferlegung einzelner Auslagen nicht erst im Kostenansatzverfahren rügen kann (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16.07.2010, 1 Ws 189/10; KG, Beschluss vom 23.12.2008, 1 Ws 1/07 - beide zitiert nach juris).
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