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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14   

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https://dejure.org/2014,11113
OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,11113)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2014 - 1 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,11113)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,11113)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 KostVfg; GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 464a Abs. 1; GKG § 19 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 2; GKG § 66 Abs. 4 S. 2; KostVfg § 4; KostVfg § 27 Abs. 1
    Begründungserfordernis bei einer Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft; Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft bedarf einer nachprüfbaren Begründung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründungserfordernis bei einer Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft; Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft bedarf einer nachprüfbaren Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenrechnung der Staatsanwaltschaft bedarf einer nachprüfbaren Begründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Egal, ob Kostenansatz von fast 162.000 oder nur 74.000 - konkret muss es schon sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kostenansatz der Staatsanwaltschaft - und die Begründungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 264
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14
    Letztendlich folgt dies bereits aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass derjenige, in dessen Rechte eingegriffen oder der mit einer hoheitlichen Maßnahme belastet wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe hierfür zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (vgl. BVerfGE 6, 32, 44; BGH, a. a. O.; OLG Köln a. a. O.).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 29/12

    Anforderungen an die Begründung des Kostenansatzes; Höhe der Kosten für einen

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14
    2014 S. 77), welche - mit Ausnahme einer möglichen Selbstbindung der Justizverwaltung - weder Rechte des Kostenschuldners begründet, noch seine Rechte zu beschränken vermag (vgl. BGH Rpfleger 1975, 432; OLG Köln JurBüro 2013, 433; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., Abschn. VII Rdnr. 1).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14
    Die Gerichtskosten und Auslagen des Strafverfahrens nach § 464 a Abs. 1 StPO sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die durch den Kostenansatz geltend gemacht werden (vgl. BVerfG NJW 1970, 853).
  • OLG Saarbrücken, 28.05.2001 - 6 W 4/01
    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2014 - 1 Ws 100/14
    Soweit die Kostengesetze keine Regelungen über das Verfahren hinsichtlich dieses Justizverwaltungsaktes - wie hier zur Frage der Begründung der Kostenrechnung - enthalten, sind daher die heute allgemein anerkannten Grundsätze des Verwaltungsverfahrens heranzuziehen, wie sie sich im VwVfG, der AO sowie im SGB X niedergeschlagen haben (vgl. OLG Saarbrücken Rpfleger 2001, 461; Korintenberg/Lappe, a. a. O. § 14 Rdnr. 2).
  • KG, 31.01.2019 - 19 AR 12/18

    Begründungspflicht bei Ermessensentscheidungen des Kostenbeamten; hälftige

    Denn die KostVfg ist kein Gesetz, sondern enthält lediglich eine für die Kostenbeamten des Bundes und der Länder intern verbindliche Verwaltungsanweisung (siehe Kostenverfügung (KostVfg) vom 26. März 2014 (ABl. für Berlin Seite 719; zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschriften zur Änderung der KostVfg vom 7. August 2015 ABl. für Berlin, Seite 719), welche - mit Ausnahme einer möglichen Selbstbindung der Justizverwaltung - weder Rechte des Kostenschuldners begründet, noch seine Rechte zu beschränken vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1975 - VII ZR 218/72 -, juris; OLG Köln, Beschluss vom 23. Januar 2013 - I-2 Wx 29/12 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 -, juris; Hagen Schneider in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., 2017, Anhang I Verwaltungsvorschriften, RdNr. 2).

    Soweit diese Angaben jedoch zum Verständnis des Verwaltungsaktes nicht ausreichen, bedarf er der weiteren Begründung (§ 39 Abs. 1 VwVfG; siehe OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. November 1981 - 3 W 91/81 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 -, juris).

    Die notwendige Begründung kann im Erinnerungsverfahren nachgeholt werden (a.A. OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 -, juris).

  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 1.16

    Gerichtskosten; formelle Rechtmäßigkeit der Kostenrechnung

    Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2021 - 2 Ws 52/19

    Beschwerde des Angeklagten gegen Kostenrechnung betreffend

    Dies folgt letztendlich aus dem rechtsstaatlichen Grundsatz, dass derjenige, der mit einer hoheitlichen Maßnahme belastet wird, einen Anspruch darauf hat, die Gründe hierfür zu erfahren, weil er nur dann seine Rechte sachgemäß verteidigen kann (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2014, 264).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 2.16

    Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des

    Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.04.2016 - 5 KSt 3.16

    Beruhen des Kostenansatzes auf der verworfenen Beschwerde gegen den Beschluss des

    Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2020 - 8 OA 14/20

    Erinnerung; Justizverwaltungsakt; Kostenanforderung; Kostenansatz;

    Dies steht in Einklang mit der bundesweit koordinierten Verwaltungsvorschrift des § 25 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 Kostenverfügung - KostVfg - des Justizministeriums vom 19. Februar 2014 (Nds. Rpfl. 2014, S. 77, zul. geändert durch VV v. 11.6.2015, Nds. Rpfl. 2015, S. 195), die - mit allerdings nur intern Kostenbeamte und aktenführendende Stellen bindender Wirksamkeit (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 21.3.2014 - 1 WS 100/14 -, Beck online m.w.N.) - den Inhalt der gerichtlichen Kostenanforderung regelt.
  • OLG Jena, 10.08.2015 - 1 Ws 275/15

    Sachverständigenvergütung im Strafvollstreckungsverfahren

    Soweit der Verurteilte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 21.03.2014, NStZ-RR 2014, 264) geltend macht, dass der Kostenansatz der Staatsanwaltschaft bereits wegen formaler Mängel und Unzulänglichkeiten unwirksam sei, ist in Übereinstimmung mit der Nichtabhilfeentscheidung des Landgerichts Mühlhausen vom 17.06.2015 festzustellen, dass ein solcher Mangel jedenfalls im Erinnerungsverfahren durch Übersendung der Berechnungsgrundlagen mit Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 08.12.2014 geheilt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2020 - 8 OA 13/20

    Erinnerung; Justizverwaltungsakt; Kostenanforderung; Kostenansatz;

    Bei der Kostenrechnung handelt es sich um einen (Justiz-) Verwaltungsakt, der der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung unterliegt und für den daher nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 VwVfG das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt (BVerwG, Beschl. v. 27.4.2016 - 5 KSt 1/16 u.a. -, juris Rn. 9; OLG Celle, Beschl. v. 21.3.2014 - 1 WS 100/14 -, Beck online m.w.N.).
  • BVerwG, 03.05.2022 - 5 KSt 1.22

    Kostenerinnerung; Form der Kostenrechnung

    Denn der Kostenansatz nach § 19 GKG ergeht seiner Rechtsnatur nach als (Justiz-)Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 18. August 2015 - III E 4/15 - BFH/NV 2015, 1598 f.; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2012 - 7 F 1027/11 - NVwZ-RR 2012, 585; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14 - NStZ-RR 2014, 264 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2022 - 2 Ws 2/22

    Voraussetzungen für die Kostenüberbürdung auf den Verurteilten im Hinblick auf

    Aus dem Grundsatz, dass jede Kostenrechnung dem Kostenschuldner ermöglichen muss, die mit der Zahlungspflicht verknüpften Einzelheiten in allen Teilen nachprüfen zu können (vgl. BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957 - 1 BvR 253/56, NJW 1957, 297, 298 a. E.; BGH, Beschluss vom 25. September 1975 - VII ZR 218/72, BeckRS 1975, 31119049; OLG Celle, Beschluss vom 21. März 2014 - 1 Ws 100/14, NStZ-RR 2014, 264), folgt, dass nicht nur eine für das Gesamtverfahren erstellte Kostenrechnung nachprüfbar und nachvollziehbar gestaltet werden muss (Senat, Beschluss vom 11. November 2021 - 2 Ws 52/19), sondern auch jeder einzelne - oftmals mittels "Rechnung" - geltend gemachte Antrag nach § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG, denn er ist seinerseits Beleg für einzelne Positionen der Kostenrechnung.
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Rechtsprechung
   KG, 03.12.2014 - 1 Ws 100/14 - 161 AR 34/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,105942
KG, 03.12.2014 - 1 Ws 100/14 - 161 AR 34/14 (https://dejure.org/2014,105942)
KG, Entscheidung vom 03.12.2014 - 1 Ws 100/14 - 161 AR 34/14 (https://dejure.org/2014,105942)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 1 Ws 100/14 - 161 AR 34/14 (https://dejure.org/2014,105942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 118 Abs 5 StPO, § 126 Abs 2 S 1 StPO
    Haft bei Verdacht gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung trotz geringfügiger Fristüberschreitung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 118 Abs. 5 StPO ; Aufrechterhaltung eines Haftbefehls wegen Fluchtgefahr; Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts der banden- und gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 14.10.2014 - 1 Ws 83/14

    Überschreitung der Zweiwochenfrist des § 118 Abs. 5 StPO

    Auszug aus KG, 03.12.2014 - 1 Ws 100/14
    Der Senat hat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung bereits entschieden, daß die Fristüberschreitung jedenfalls dann keine Haftentlassung zur Folge haben muß, wenn die Verspätung nur geringfügig ist und nicht auf groben Bearbeitungs- oder Organisationsfehlern beruht (vgl. Senat, Beschluß vom 14. Oktober 2014 - 1 Ws 83/14 - mwN).
  • KG, 25.08.2014 - 1 Ws 66/14

    Strafklageverbrauch bei Steuerdelikten

    Auszug aus KG, 03.12.2014 - 1 Ws 100/14
    Daß der Durchführung des Verfahrens nicht das - vom Beschwerdeführer erneut geltend gemachte - Verfahrenshindernis eines Strafklageverbrauchs entgegensteht, hat der Senat bereits mit seiner Entscheidung vom 25. August 2014 (1 Ws 66/14) ausführlich dargelegt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.02.2014 - III-1 Ws 98/14, III-1 Ws 100/14, 1 Ws 98/14, 1 Ws 100/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4347
OLG Hamm, 25.02.2014 - III-1 Ws 98/14, III-1 Ws 100/14, 1 Ws 98/14, 1 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,4347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.2014 - III-1 Ws 98/14, III-1 Ws 100/14, 1 Ws 98/14, 1 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,4347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - III-1 Ws 98/14, III-1 Ws 100/14, 1 Ws 98/14, 1 Ws 100/14 (https://dejure.org/2014,4347)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    StPo 304; StPo 305
    Pflichtverteidigerbestellung, Zulässigkeit, Beschwerde, Haftprüfungstermin, Ablehnung, Verlegung

  • openjur.de

    Statthaftigkeit der Beschwerde, Pflichtverteidiger, Terminierung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Statthaftigkeit der Beschwerde, Pflichtverteidiger, Terminierung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 305, § 140
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts, wenn ein Haftbefehl gegen den Angeklagten vorliegt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Siegen - 21 KLs 3/11
  • OLG Hamm, 25.02.2014 - III-1 Ws 98/14, III-1 Ws 100/14, 1 Ws 98/14, 1 Ws 100/14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Naumburg, 01.02.1995 - 1 Ws 3/95
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Von anderen Obergerichten wird dies abgelehnt, um eine ungehinderte Verfahrensfortsetzung - ohne Einmischung durch das Beschwerdegericht - zu gewährleisten (OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 206; OLG Naumburg NStZ-RR 1996, 41, 42 jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 31.01.1996 - 2 Ws 70/96
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Von anderen Obergerichten wird dies abgelehnt, um eine ungehinderte Verfahrensfortsetzung - ohne Einmischung durch das Beschwerdegericht - zu gewährleisten (OLG Koblenz NStZ-RR 1996, 206; OLG Naumburg NStZ-RR 1996, 41, 42 jew. m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 06.02.1976 - 3 Ws 30/76
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Insoweit sind die Voraussetzungen der o.g. Definition zweifelsohne gegeben (vgl. schon OLG Hamm NStZ 1989, 133; OLG Stuttgart NJW 1976, 1647).Der Senat sieht keinen Anlass, von der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Oberlandesgerichts (vgl. u.a. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 283; OLG Hamm Beschl. v. 08.09.2005 - 2 Ws 218/05) abzuweichen.
  • OLG Hamm, 23.11.1989 - 2 Ws 626/89

    Entscheidung des Vorsitzenden; Hauptverhandlung; Bestellung oder Abberufung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Sie stehe jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern diene der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und habe eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (OLG Köln NStZ 1991, 248; OLG Hamm NStZ 1990, 143, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 3 Ws 95/04

    Pflichtverteidiger; Beiordnung neben Wahlverteidiger; Auswahlermessen des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Soweit gegen den Angeklagten die Untersuchungshaft angeordnet ist, hat - auch wenn der Untersuchungshaftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde - die Pflichtverteidigerbestellung nicht ausschließlich Wirkungen im Rahmen der Vorbereitung des Urteils (ähnlich auch: OLG Hamm, Beschl. v. 05.03.2004 - 3 Ws 95/04 = BeckRS 2004, 30340029; vgl. auch: Zabeck in KK-StPO, 7. Aufl., § 305 Rdn. 8).
  • OLG Hamburg, 14.12.1984 - 2 Ws 623/84
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Nach einer dritten Ansicht wird zwischen Beschlüssen bzw. Anordnungen des Vorsitzenden vor und in der Hauptverhandlung differenziert (OLG Hamburg NStZ 1985, 518).
  • OLG Hamm, 22.09.1988 - 4 Ws 436/88

    Terminverfügung; Isolierte Beschwerde; Entscheidungen des Vorsitzenden des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Insoweit sind die Voraussetzungen der o.g. Definition zweifelsohne gegeben (vgl. schon OLG Hamm NStZ 1989, 133; OLG Stuttgart NJW 1976, 1647).Der Senat sieht keinen Anlass, von der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Oberlandesgerichts (vgl. u.a. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 283; OLG Hamm Beschl. v. 08.09.2005 - 2 Ws 218/05) abzuweichen.
  • OLG Hamm, 01.09.2009 - 2 Ws 233/09

    Terminsverlegung; Ablehnung; Anfechtbarkeit; Ermessensentscheidung; Urlaub,

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Insoweit sind die Voraussetzungen der o.g. Definition zweifelsohne gegeben (vgl. schon OLG Hamm NStZ 1989, 133; OLG Stuttgart NJW 1976, 1647).Der Senat sieht keinen Anlass, von der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Oberlandesgerichts (vgl. u.a. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 283; OLG Hamm Beschl. v. 08.09.2005 - 2 Ws 218/05) abzuweichen.
  • OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Sie stehe jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfällung, sondern diene der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und habe eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (OLG Köln NStZ 1991, 248; OLG Hamm NStZ 1990, 143, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 2 Ws 218/05

    Terminierung; Beschwerde gegen Terminsverfügung; Ermessen des Vorsitzenden;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.2014 - 1 Ws 98/14
    Insoweit sind die Voraussetzungen der o.g. Definition zweifelsohne gegeben (vgl. schon OLG Hamm NStZ 1989, 133; OLG Stuttgart NJW 1976, 1647).Der Senat sieht keinen Anlass, von der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Oberlandesgerichts (vgl. u.a. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 283; OLG Hamm Beschl. v. 08.09.2005 - 2 Ws 218/05) abzuweichen.
  • OLG Hamm, 13.08.2009 - 2 Ws 216/09

    Terminsverlegung; Ablehnung; Anfechtbarkeit; Ermessensentscheidung; Urlaub,

  • LG Dortmund, 07.01.2020 - 32 KLs 36/19
    3.Unter dem 15.12.2014 verurteilte ihn das Amtsgericht Krefeld im Verfahren 25 Ls 2 Js 501/14 (100/14) wegen gemeinschaftlichen versuchten Betruges zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten, deren Vollstreckung bis zum 14.12.2017 zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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