Rechtsprechung
OLG Schleswig, 20.06.2002 - 1 Ws 102/02 (43/02) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Naumburg, 04.05.2015 - 1 Ws (s) 74/15
Kostentragungspflicht, Angeklagter, Ermittlungsmaßnahmen
Dem schließt sich der Senat an und weist ergänzend darauf hin, dass der gemäß § 465 Abs. 1 StPO zur Kostentragung verpflichtete Angeklagte grundsätzlich alle Kosten und Auslagen des Ermittlungsverfahrens zu tragen hat, die wegen des Verdachts der Straftat geführt worden sind, selbst wenn die Ermittlungen in eine sich nicht bestätigende Verdachtsrichtung geführt worden sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2012, 111-1 Ws 286/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.06.2002, 1 Ws 102/02 - beide zitiert nach juris). - LG Köln, 05.07.2016 - 113 Qs 47/16
Dolmetscherkosten, Erstattungsfähigkeit, TOA-Gespräche
Nicht erstattungsfähig sind jedenfalls solche Gespräche, die - wie z.B. Besuchsgespräche des Angeklagten in Untersuchungshaft (OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20.06.2002, -1 Ws 102/02-; nach juris) - in keinem Zusammenhang mit der Ausübung prozessualer Rechte bzw. einer wirksamen Verteidigung des Angeklagten stehen.
Rechtsprechung
OLG München, 28.03.2002 - 1 Ws 102/02 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- OLG München, 28.03.2002 - 1 Ws 102/02
- BVerfG, 05.06.2002 - 2 BvR 684/02
- LG Memmingen, 29.10.2013 - 1 KLs 220 Js 16257/11