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   OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96   

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https://dejure.org/1996,3324
OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96 (https://dejure.org/1996,3324)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96 (https://dejure.org/1996,3324)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 1996 - 1 Ws 1061/96 (https://dejure.org/1996,3324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35 Abs. 1; StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 33 StVK 534/96
  • OLG Düsseldorf, 09.12.1996 - 1 Ws 1061/96

Papierfundstellen

  • StV 1998, 215
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Hamm, 01.03.2001 - 2 Ws 51/01

    Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung; Anhörung des Verurteilten; zeitnah;

    Deshalb müssen einschlägige Rückfallstraftaten Drogen- oder Alkoholabhängiger einer günstigen Prognose nicht zwingend entgegenstehen, wenn neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1998, 215, 216; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 56 Rdnr. 3c m.w.N.).

    Eine stationäre Langzeittherapie gem. § 35 Abs. 1 BtMG ist in der Regel aber als günstige Möglichkeit der Wiedereingliederung Abhängiger in die Gesellschaft anzusehen und deshalb bei der Entscheidung nach § 56 f StGB zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1998, 215, 216; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl., § 56 Rdnr. 3c m.w.N.).

  • OLG Hamburg, 11.02.2005 - 2 Ws 24/05

    Zulässige Beschwerde gegen Aussetzung des Widerrufs der Strafaussetzung bei

    (2) Indes wird vertreten, dass in Fällen, in denen in anderer Sache die Vollstreckung der Strafe gemäß § 35 BtMG zurückgestellt und eine Drogenabstinenztherapie eingeleitet ist, die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zurückgestellt werden kann (OLG Zweibrücken in MDR 1983, 150: bei in absehbarer Zeit abgeschlossener Therapie; OLG Düsseldorf in StV 1989, 159; OLG Celle in StV 1998, 216: um den eingeleiteten Resozialisierungsprozess nicht zu gefährden insbesondere durch anderenfalls erforderlichen Widerruf auch der Zurückstellung; Lackner, a.a.O.; Tröndle/Fischer, a.a.O.), soweit die Therapieeinleitung nicht wegen gegenwärtig günstiger Prognose dem Widerruf schon gänzlich entgegensteht (KG in StV 1984, 341; OLG Düsseldorf in StV 1998, 215).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2008 - 1 Ws 46/08

    Widerruf einer Strafaussetzung wegen neuer Straffälligkeit: Positive

    Dies kann auch die Aufnahme einer stationären Drogenlangzeittherapie sein (OLG Hamm, StV 2001, 414; OLG Düsseldorf, StV 1998, 215), insbesondere dann, wenn die Drogenabhängigkeit noch nicht lange andauert, die Verbüßung von Freiheitsstrafe erstmalig bevorsteht und stationäre Langzeittherapien bislang nicht stattgefunden haben (OLG Düsseldorf aaO; differenzierend KG bei Kotz/Rahlf, NStZ-RR 2002, 135).
  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 1 Ws 322/12

    Strafaufsetzung zur Bewährung, Widerruf, Zurückstellung

    Eine stationäre Drogenlangzeittherapie gemäß § 35 BtMG ist in der Regel als günstige Möglichkeit der Wiedereingliederung Drogenabhängiger in die Gesellschaft anzusehen (KG Berlin, B. v. 02.04.2001, 5 Ws 167/01; OLG Düsseldorf, B. v. 09.12.1996, 1 Ws 1061/96, StV 1998, 215, jew. zit. nach JURIS).
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ws 172/08

    Strafaussetzung zur Bewährung; Widerruf; Therapie; Rückfallstraftaten

    Deshalb müssen einschlägige Rückfallstraftaten Drogen- oder Alkoholabhängiger einer günstigen Sozialprognose nicht zwingend entgegenstehen, wenn neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (vgl. OLG Hamm, RuP 2008, 58; OLG Düsseldorf, StV 1998, 215, 216; OLG Düsseldorf, StV 1994, 199; Fischer, StGB, 55. Aufl., § 56 f Rdnr. 8 b).
  • OLG Hamm, 27.03.2007 - 1 Ws 176/07

    Strafaussetzung; Bewährung; Widerruf; günstige Sozialprognose; stationäre

    Deshalb müssen einschlägige Rückfallstraftaten Drogen- oder Alkoholabhängiger einer günstigen Sozialprognose nicht zwingend entgegenstehen, wenn neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1998, 215, 216; Tröndl/Fischer, StGB, 54. Aufl., § 56 Rdnr. 3 c m. w. N.).
  • OLG Jena, 19.06.2006 - 1 Ws 203/06

    Strafaussetzung zur Bewährung: widerruf der Strafaussetzung bei einschlägigem

    Therapeutische Maßnahmen zur Heilung der Abhängigkeit von berauschenden Mitteln sind zwar in der Regel als günstige Möglichkeit der Wiedereingliederung Drogenabhängiger in die Gesellschaft anzusehen, wenn die Drogenabhängigkeit des Verurteilten noch nicht lange andauert, die Verbüßung von Freiheitsstrafe erstmalig bevorsteht und stationäre Langzeittherapien bislang nicht stattgefunden haben (vgl. OLG Düsseldorf StV 1998, 215 ).
  • OLG Nürnberg, 05.04.2002 - Ws 307/02

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung bei Verurteilung zur Unterbringung

    Einschlägige Rückfallstraftaten Drogen- oder Alkoholabhängiger müssen einer günstigen Prognose nur dann nicht zwingend entgegenstehen, wenn neue tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, die Möglichkeit der Wiedereingliederung im Einzelfall günstig zu beeinflussen (OLG Hamm, StV 2001, 413, 414; OLG Düsseldorf, StV 1998, 215).
  • AG Backnang, 09.10.2012 - 2 BWL 554/10

    Auch bei erheblicher erneuter Straffälligkeit während einer laufenden

    Therapeutische Maßnahmen zur Heilung der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln sind in der Regel als günstige Möglichkeit der Wiedereingliederung Drogenabhängiger in die Gesellschaft anzusehen, wenn die Drogenabhängigkeit des Verurteilten noch nicht lange andauert, die Verbüßung von Freiheitsstrafe erstmalig bevorsteht und stationäre Langzeittherapien bislang nicht stattgefunden haben (vgl. OLG Düsseldorf, StV 1998, 215).
  • OLG Hamm, 30.11.2021 - 4 Ws 123/21

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungverfahren, Schwierigkeit der Sachlage

    (KG Berlin, Beschluss vom 02.04.2001, Az. 5 Ws 167/01; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.1996, Az. 1 Ws 1061/96).
  • KG, 02.04.2001 - 5 Ws 167/01

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung trotz Durchführung einer

  • OLG Düsseldorf, 14.01.1997 - 1 Ws 1071/96
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