Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 1 Ws 107/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtbarkeit der beschlossenen Abtrennung und Aussetzung des Verfahrens gegen einen von mehreren Angeklagten mit der Beschwerde; Verzögerung des abgetrennten Teils des Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 Ws 221/21
Zur Anfechtbarkeit von Abtrennungsentscheidungen
Nach zutreffender Auffassung ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen und zu prüfen, ob der innere Zusammenhang mit der Urteilsfällung in Bezug auf das Verfahren in seiner Gesamtheit besteht (KG Berlin…, Beschluss vom 10. Mai 2012, 4 Ws 42/12, juris, Rn. 5; OLG Köln…, Beschluss vom 15. Juli 2005, 2 Ws 223 + 224 + 232/05, juris, Rn. 8, 10; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15; OLG Braunschweig…, Beschluss vom 20. April 2016, 1 Ws 94/16, juris, Rn. 8;… Zabeck in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., § 305 Rn. 6).Die obergerichtliche Rechtsprechung geht zwar ausnahmsweise von einer Anfechtbarkeit von Abtrennungsbeschlüssen aus, wenn sich die Entscheidung des erkennenden Gerichts als willkürlich erweist oder mit der Abtrennung verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden (OLG Frankfurt…, Beschluss vom 6. Mai 2021, 3 Ws 282/21, juris, Rn. 2; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. Juli 2008, 1 Ws 107/08, juris, Rn.15).
- OLG Frankfurt, 06.05.2021 - 3 Ws 282/21
Keine Anfechtung von Abtrennungsbeschlüssen
Eine Ausnahme gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung nur, wenn die Abtrennung sich als willkürlich erweist oder der Verfolgung verfahrensfremder Zwecke dient, wobei insoweit auf die Verfahrenslage in ihrer Gesamtheit abzustellen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 04.03.2021 - ...; KG, NStZ-RR 2013, 218; OLG Köln Beschluss vom 15.07.2005 - 2 Ws 223/05; OLG Brandenburg Beschluss vom 02.07.2008 - 1 Ws 107/08). - OLG Hamm, 30.06.2009 - 3 Ws 229/09
Übersetzung; Verteidiger; Unzulässigkeit
Ob auch ein Ausnahmefall anzuerkennen ist, wenn die angefochtene Entscheidung willkürlich oder zur Verfolgung verfahrensfremder Ziele getroffen wurde (vgl. OLG Brandenburg Beschl. v. 02.07.2008 - 1 Ws 107/08 - juris), kann dahinstehen, da es hierfür keinerlei Anhaltspunkte gibt. - KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Abtrennung eines Verfahrens
Abtrennungsbeschlüsse sind danach ausnahmsweise nur dann anfechtbar, wenn die Rechtswidrigkeit der Anordnung infolge fehlerhafter Ermessensausübung evident ist und dadurch für den Verfahrensbeteiligten eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt oder sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt (…vgl. Senat a.a.O.; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 Ws 107/08 - ; OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2005 - 2 Ws 223/05, 224/05, 232/05 - ;… Engelhardt in Karlsruher Komm. zur StPO, 6. Aufl., § 305 Rdn. 9).
Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr wegen eines zweifachen gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall; Unrechtsgehalt und Schweregrad im Hinblick auf die Rückfallgeschwindigkeit, die Dichte der Tataufeinanderfolge und des Gesamttatzeitraums
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 05.05.2008 - 4 Qs 42/08
- OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 107/08
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 15.06.2016 - 2 Ws 193/16
Haftgrund der Wiederholungsgefahr
Eine Erheblichkeit im Sinne des § 112a Abs. 1 Nr. 2 StPO liegt insoweit (auch) bei einem Einbruchsdiebstahl in einen Geschäftsraum, dessen immaterielle Auswirkungen auf einen Geschädigten mit einem Wohnungseinbruchsdiebstahl (zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr insoweit OLG Celle, Beschluss vom 19.12.2013, 1 Ws 561/13) typischerweise nicht zu vergleichen sind, eher fern, wenn die Schadenssumme im Einzelfall jedenfalls 1.000 Euro nicht übersteigt (vgl. OLG Köln, StV 1996, 158; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 143 f. [OLG Jena 14.10.2008 - 1 Ws 448/08]; OLG Frankfurt, StV 2010, 583; OLG Braunschweig, StV 2012, 352; siehe auch OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 210, [OLG Karlsruhe 21.04.2006 - 1 Ws 79/06] sowie - für Betrugstaten - OLG Hamm, StV 2010, 291, 292; OLG Naumburg, NStZ-RR 2013, 49; KG, NStZ-RR 2015, 115 [OLG Hamm 15.01.2015 - 2 Ws 1/15]; weniger streng OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.05.2008, 1 Ws 107/08).