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   OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10   

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OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10 (https://dejure.org/2010,12969)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.08.2010 - 1 Ws 107/10 (https://dejure.org/2010,12969)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. August 2010 - 1 Ws 107/10 (https://dejure.org/2010,12969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Führungsaufsicht, Strafaussetzung zur Bewährung, Aussetzungsbeschluss, Anforderungen

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zumutbarkeit der Kosten für forensische Therapiemaßnahmen auf Weisung während der Führungsaufsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überprüfbarkeit der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Weisung einer Strafvollstreckungskammer bzgl. einer Führungsaufsicht i.R.e. Beschwerdeverfahrens; Ersatzpflicht des Staates für bei einer Vorstellungsweisung in einer Forensischen Ambulanz entstandene Reisekosten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung der Reiskosten bei einer Vorstellungsweisung; Hinweispflicht auf Strafbewehrung der Weisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Für den (Straf)Vollstreckungsrechtler, aber nicht nur für den ….

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 30
  • StV 2010, 643
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 11.09.2009 - 2 Ws 409/09

    Kontaktverbot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
    Löst sich das im konkreten Fall angeordnete Kontaktverbot hiervon, dient es nicht mehr der Straftatenverhütung und dem Opferschutz im Sinne des § 68 b Abs. 1 Nr. 3 StGB , sondern führt möglicherweise dazu, andere zivilrechtliche oder familiengerichtliche Maßnahmen, die ebenfalls ein Kontaktverbot ermöglichen, zu unterlaufen (OLG Dresden NStZ 2010, 153 ; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.03.2006 -1 Ws 66/06- abgedruckt bei juris).

    Dass dem ehegemeinschaftlichen Kind ein Übergriff durch den Verurteilten drohen könnte, kann aber weder dem angefochten Beschluss noch den dem Senat vorliegenden Akten entnommen werden, weshalb es insoweit an einem inneren Bezug zur maßregelbegründenden Tat fehlt (OLG Dresden NStZ 2010, 153).

  • OLG Dresden, 27.05.2008 - 2 Ws 256/08

    Auflage; Weisung; Betäubungsmittel; Bewährung; Bewährungsaufsicht; Prävention;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
    Da die vom Senat durchgeführten Ermittlungen beim Landratsamt E. ergeben haben, dass der derzeit monatlich Sozialleistungen in Höhe von 359 Euro erhaltende, in einem Obdachlosenheim wohnhafte und ersichtlich vermögenslose Verurteilte nicht zur Bezahlung der aufgrund der Vorstellungsweisung zweimal monatlich anfallenden Reisekosten von E. nach Stuttgart und zurück in der Lage ist, muss die Staatskasse für diese aufkommen (vgl. OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11, abgedruckt bei juris; OLG Dresden NStZ 2009, 268; BVerfG Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 - JR 2006, 480).

    Hier berechtigt das Gesetz lediglich die Lebensführung betreffende Weisungen zur Verringerung der Gefahr künftiger Straffälligkeit auszusprechen (OLG Dresden NStZ 2009, 268).

  • OLG Jena, 02.03.2006 - 1 Ws 66/06

    Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
    Löst sich das im konkreten Fall angeordnete Kontaktverbot hiervon, dient es nicht mehr der Straftatenverhütung und dem Opferschutz im Sinne des § 68 b Abs. 1 Nr. 3 StGB , sondern führt möglicherweise dazu, andere zivilrechtliche oder familiengerichtliche Maßnahmen, die ebenfalls ein Kontaktverbot ermöglichen, zu unterlaufen (OLG Dresden NStZ 2010, 153 ; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.03.2006 -1 Ws 66/06- abgedruckt bei juris).
  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02

    Auferlegung von Gutachterkosten bei gerichtlichen Entscheidungen über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
    Da die vom Senat durchgeführten Ermittlungen beim Landratsamt E. ergeben haben, dass der derzeit monatlich Sozialleistungen in Höhe von 359 Euro erhaltende, in einem Obdachlosenheim wohnhafte und ersichtlich vermögenslose Verurteilte nicht zur Bezahlung der aufgrund der Vorstellungsweisung zweimal monatlich anfallenden Reisekosten von E. nach Stuttgart und zurück in der Lage ist, muss die Staatskasse für diese aufkommen (vgl. OLG Nürnberg OLGSt StPO § 453 Nr. 11, abgedruckt bei juris; OLG Dresden NStZ 2009, 268; BVerfG Beschluss vom 27.06.2006 - 2 BvR 1392/02 - JR 2006, 480).
  • OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10
    Erst die genaue Bestimmung des Verlangten oder Verbotenen in dem die Führungsaufsicht anordnenden oder ändernden Beschluss gibt dem Tatbestand des § 145a StGB , für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die Konturen und gewährleistet die Übereinstimmung mit Art. 103 Abs. 2 GG (Thüringer Oberlandesgericht StV 2008, 88 ).
  • BGH, 19.08.2015 - 5 StR 275/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift;

    Der Umstand, dass eine Weisung strafbewehrt ist, muss aber in dem Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 29. Aufl. § 68b Rn. 3).
  • OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht:

    Hingegen findet eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit im Beschwerdeverfahren nicht statt (vgl. OLG Karlsruhe StV 2010, 643).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2020 - 53 Ss 121/19

    Voraussetzungen der Strafbarkeit des Verstoßes gegen Weisungen in der

    Denn § 145a Satz 1 StGB stellt eine Blankettvorschrift dar, deren Tatbestand erst durch genaue Bestimmung der Führungsaufsichtsweisung seinen Inhalt erhält; erst hierdurch wird die Vereinbarkeit der Norm mit Art. 103 Abs. 2 GG gewährleistet (BGH StraFo 2015, 471 f.; OLG Saarbrücken aaO.; OLG Dresden aaO.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30; Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 68b Rn. 3; Roggenbruck aaO., Rn. 7; Fischer aaO.).

    Dass eine Weisung strafbewehrt ist, muss in dem Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein (vgl. BGH aaO.; OLG Saarbrücken aaO.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30).

  • OLG Saarbrücken, 02.05.2016 - Ss 22/16

    Strafbarer Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht: Notwendige

    Denn § 145a Satz 1 StGB stellt eine Blankettvorschrift dar, deren Tatbestand erst durch genaue Bestimmung der Führungsaufsichtsweisung seinen Inhalt erhält; erst hierdurch wird die Vereinbarkeit der Norm mit Art. 103 Abs. 2 GG gewährleistet (BGH, Beschl. v. 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471 f., juris Rn. 5; OLG Dresden, a. a. O.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30 - juris Rn. 10; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, a. a. O.., § 68b Rn. 3; LK-Roggenbuck, a. a. O., § 145a Rn. 7; Fischer, a. a. O., § 145a Rn. 6).

    Dass eine Weisung strafbewehrt ist, muss in dem Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein (vgl. BGH StraFo 2015, 471 f. - juris Rn. 6; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30 - juris Rn. 18).

  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 512/15

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Blankettvorschrift:

    In Anbetracht des Bestimmtheitsgebots des Art. 103 Abs. 2 GG und der Tatsache, dass § 68b Abs. 2 StGB auch nicht strafbewehrte Weisungen ermöglicht, muss auch der Beschluss über die Führungsaufsicht jedenfalls auszugsweise wiedergegeben werden, damit geprüft werden kann, ob im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt ist, dass es sich bei den in Rede stehenden Weisungen um gemäß § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrte Weisungen handelt (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 StR 275/15, StraFo 2015, 471, 472; vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30).
  • BGH, 25.02.2020 - 4 StR 590/19

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Voraussetzung:

    Zudem muss im Führungsaufsichtsbeschluss unmissverständlich klargestellt sein, dass es sich bei den in Rede stehenden Weisungen um gemäß § 68b Abs. 1 StGB strafbewehrte Weisungen handelt (BGH, Beschluss vom 19. August 2015 aaO; vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2011, 30).
  • KG, 10.08.2018 - 5 Ws 126/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen einer Anordnung des Entfallens der Maßregel;

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 61. Aufl., § 453 Rdn. 12).

    Sie müssen ferner zur Zweckerreichung erforderlich und auf die von dem Betroffenen im Einzelfall ausgehende Gefährlichkeit hinsichtlich der Begehung weiterer Straftaten möglichst genau abgestimmt (vgl. OLG Dresden, a.a.O., Rdn. 12 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. August 2010 - 1 Ws 107/10 - juris Rdn. 17; Senat a.a.O.; zur einzelfallbezogenen Ausgestaltung der Führungsaufsicht vgl. ferner BVerfG, a.a.O., Rdn. 6; Schneider a.a.O. § 68b Rdn. 5 ff.) sowie verhältnismäßig im engeren Sinne sein, dürfen also den Betroffenen nicht übermäßig belasten (vgl. Senat a.a.O.).

  • OLG Hamm, 18.01.2018 - 5 Ws 528/17

    Bestimmtheitsanforderungen an Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht

    Um dem Verurteilten die Konsequenzen eines Weisungsverstoßes unmissverständlich aufzuzeigen, muss sich aus dem die Führungsaufsicht anordnenden Beschluss selbst eindeutig ergeben, bei welchen der in Rede stehenden Weisungen es sich um solche - strafbewehrten - nach § 68 b Abs. 1 StGB oder - nicht strafbewehrten - nach § 68 b Abs. 2 StGB handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2015, StV 2017, 36; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2011, 30; Saarländisches OLG Saarbrücken NStZ-RR 2016, 243).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2016 - 1 Ws 150/16

    Aussetzung einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe: Anforderungen an ein

    Die gilt insbesondere dann, wenn eine solche das Risiko eines Rückfalls senkende Nachsorge zur Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit unerlässlich ist (Fortführung von Senat NStZ-RR 2011, 30).

    Auch war es vorliegend notwendig, bereits über die Frage zu entscheiden, ob das Land auch für die Kosten der möglicherweise erforderlichen Fahrten des Verurteilten zur Therapie ganz oder teilweise aufkommen werden wird (vgl. hierzu Senat NStZ-RR 2011, 30).

  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    Die Therapieunwilligkeit steht der Maßregelanordnung daher nicht notwendig entgegen (vgl. BT - Drucks. 16/1110 S. 13; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - 3 StR 502/09, NStZ-RR 2010, 141; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 30).
  • OLG Koblenz, 08.05.2014 - 2 Ws 216/14

    Anordnung von Drogenscreenings in der Bewährungszeit auf Kosten der Staatskasse

  • OLG Stuttgart, 13.08.2012 - 4a Ws 33/12

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit der Kostentragung für ein im Rahmen der

  • OLG Nürnberg, 21.07.2016 - 2 Ws 366/16
  • OLG Bremen, 17.09.2010 - Ws 96/10

    Beschwerde gegen Weisungen nach § 68 b StGB im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 Ws 213/14

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung: Übernahme der Kosten

  • LG Verden, 19.06.2017 - 1 Qs 218/16

    Strafbare Zuwiderhandlung gegen Weisungen in der Führungsaufsicht:

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2021 - 1 Rv 34 Ss 521/21

    Beihilfe zu Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

  • OLG Stuttgart, 02.09.2015 - 4 Ws 77/15

    Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Weisung des Verbots zur Betretung einer an

  • OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22

    Die Kosten von Drogenscreenings im Rahmen von Bewährungsweisungen sind nach dem

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der

  • KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13

    Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung der Dauer der Unterstellung unter

  • KG, 16.01.2019 - 5 Ws 221/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der unbefristeten Verlängerung im Bereich

  • OLG Karlsruhe, 17.10.2023 - 2 Ws 310/23

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Meldeweisung im Rahmen der Führungsaufsicht

  • OLG Karlsruhe, 27.09.2013 - 3 Ws 277/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Tragung der notwendigen Kosten zur Erfüllung einer

  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/12

    Abstinenzweisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Beachtung des Übermaßverbots

  • KG, 06.12.2016 - 2 Ws 248/16

    Beschwerde gegen Weisungen für die Dauer der Führungsaufsicht: Voraussetzungen

  • OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14

    Führungsaufsicht: Elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes des

  • KG, 11.06.2015 - 2 Ws 124/15

    Führungsaufsicht; Aufenthaltsweisung bei Fernfahrer

  • KG, 13.01.2020 - 2 Ws 202/19

    Führungsaufsicht: Rechtmäßigkeit der Weisung zur Duldung von Hausbesuchen und von

  • KG, 29.01.2018 - 5 Ws 8/18

    Entscheidungen zur Führungsaufsicht: Umfang der Prüfungskompetenz des

  • OLG Hamm, 14.07.2022 - 1 Ws 110/22

    Führungsaufsicht; strafbewehrte Weisungen; Aufenthaltsverbot; Bestimmtheitsgebot

  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2020 - 1 Ws 30/20

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines zeitlich eingeschränkten Aufenthaltsverbots,

  • LG Regensburg, 13.11.2018 - SR StVK 241/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • OLG Koblenz, 04.07.2018 - 2 Ws 279/18

    Strafvollstreckung: Anforderungen an einen Führungsaufsichtsbeschluss

  • KG, 18.12.2014 - 5 Ws 57/14

    Bedeutung der Anhörung des Sachverständigen für Anordnungen nach §§ 56a ff. StGB

  • LG Berlin, 13.12.2017 - 509 Qs 42/17

    Führungsaufsicht: Zulässigkeit der einfachen Beschwerde gegen die Anordnung

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 5 Ws 358/13

    Führungsaufsicht, Weisung, Alkoholkonsum, Drogenkonsum

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