Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 28.04.1993 - 1 Ws 110/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kostenfestsetzungsantrag; Auslegung; Offene Beschwerdefrist; Sofortige Beschwerde; Entscheidung über notwendige Auslagen; Eingang der Revisionsbegründung; Revision durch Staatsanwaltschaft; Entstehung der Gebühr; Beratende Tätigkeit des Verteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1993, 507 (Ls.)
- StV 1993, 651
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Stuttgart, 22.02.2021 - 2 Ws 246/20
Erstattungsfähigkeit der Berufungs-Verfahrensgebühr eines Pflichtverteidigers bei …
Für das Revisionsverfahren hat der weit überwiegende Teil der Rechtsprechung bereits entschieden, dass ein anwaltliches Handeln vor Eingang der gegnerischen Begründungsschrift prozessual nicht notwendig und deshalb nicht nach Nr. 4130 VV RVG zu vergüten ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. September 1978 - 1 Ws 726/78 -, juris ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03. September 1980 - 1 Ws 517/80 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 1989 - 1 Ws 1158/88 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 1991 - 3 Ws 616/91 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. März 1995 - 2 Ws 138/94 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 17. März 1999 - 2 Ws 31/99 -, NStZ-RR 1999, 351; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2001 - 1 Ws 647/01 -, BeckRS 2003, 04569; KG Berlin, Beschluss vom 13. Februar 2006 - 3 Ws 463/05 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Juli 2006 - 2 Ws 424/06 -, BeckRS 2006, 10821; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juli 2009 - I Ws 192/09 -, BeckRS 2009, 20370; KG Berlin, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 Ws 61/20 -, juris; OLG Bremen, Beschluss vom 14. Juni 2011 - Ws 61/11 -, NStZ-RR 2011, 391; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. April 1993 - 1 Ws 110/93 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02. April 1998 - 3 Ws 102/95, - 3 Ws 103/95 -, BeckRS 1998, 16636). - OLG Zweibrücken, 15.02.2017 - 1 Ws 254/16
Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls u.a.
In dem Kostenfestsetzungsantrag, der am 31. Mai 2016 beim Landgericht einging - was fristgemäß gewesen wäre -, kann nach nunmehr allgemeiner Auffassung keine Beschwerdeeinlegung gesehen werden, da es insoweit an dem Anfechtungswillen fehlt (KG, NStZ-RR 2004, 190; OLG Celle Beschluss vom 4. April 2013 - 2 Ws 86/13, BeckRS 2013, 15473;… Gieg, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Auflage 2013, § 464, Rn. 7 m. w. N.;… Meyer-Goßner, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 300, Rn. 2;… Frisch, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 300, Rn. 8 m. w. N.; die andere Ansicht, vgl. etwa OLG Stuttgart StV 1993, 651 und OLG Düsseldorf GA 1990, 267 [268], wird - soweit ersichtlich - nicht mehr vertreten). - LG Dortmund, 25.11.2015 - 31 Qs 83/15
Verfahrensgebühr, Rücknahme, Berufung, Staatsanwaltschaft
Denn wenn die Staatsanwaltschaft nur vorsorglich ein Rechtsmittel einlegt, so muss es dem Angeklagten unbenommen sein, ebenso vorsorglich vorbereitende Maßnahmen zur Verteidigung gegen dieses Rechtsmittel zu treffen, zumal er mit der Möglichkeit der Durchführung des Rechtsmittels rechnen muss (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 28.4.1993, Az: 1 WS 110/93).
- OLG Celle, 04.04.2013 - 2 Ws 86/13
Kosten in Strafverfahren: Umdeutung eines Kostenfestsetzungsantrags in eine …
Da er sein Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreichen könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde auszulegen (…vgl. OLG Düsseldorf, GA 1990, 267 f.; OLG Stuttgart StV 1993, 651 -juris; OLG Hamm, NStE Nr. 6 zu § 300 StPO). - LG München I, 29.08.2014 - 22 Qs 55/14
Berufungsrücknahme, StA, Erstattung, Verfahrensgebühr
Eine andere Entscheidung ist auch schwerlich mit dem Grundsatz der Chancengleichheit im Strafverfahren vereinbar: Wenn die Staatsanwaltschaft nur vorsorglich ein Rechtsmittel einlegt, so muss es dem Angeklagten unbenommen sein, ebenso vorsorglich vorbereitende Maßnahmen zur Verteidigung gegen dieses Rechtsmittels zu treffen, zumal er mit der Möglichkeit der Durchführung des Rechtsmittels rechnen muss (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.4.1993- Az. 1 Ws 110/93, zitiert nach juris). - OLG Celle, 14.10.2010 - 2 Ws 350/10
Kostenentscheidung im Strafverfahren: Möglichkeit der Umdeutung eines …
Da er sein Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreichen könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde auszulegen (…vgl. OLG Düsseldorf, GA 1990, 267 f.; OLG Stuttgart StV 1993, 651 -juris; OLG Hamm, NStE Nr. 6 zu § 300 StPO). - OLG Hamm, 05.09.2019 - 2 Ws 102/19
Umdeutung Kostenfestsetzungsantrag in sofortige Beschwerde
Da das Begehren im Falle einer unrichtigen oder teilweise unterbliebenen Kostenentscheidung erfolgreich nur mit dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Kosten- oder Auslagenentscheidung erreicht werden könne, sei ein solcher Kostenfestsetzungsantrag regelmäßig nach § 300 StPO als sofortige Beschwerde nach § 464 Abs. 2 S. 1 StPO auszulegen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.1993 - 1 Ws 110/93 -, Rn. 4, juris;… Beschluss vom 05.04.2001 - 4 Ws 76/2001 -, Rn. 6, juris; LG Zweibrücken…, Beschluss vom 09.07.2008 - Qs 79/08 -, Rn. 11 ff., juris). - OLG Düsseldorf, 29.04.1998 - 1 Ws 913/97 Der abweichenden Auffassung des OLG Stuttgart (vgl. DAR 1994, 86 /87) kann nicht gefolgt werden.
- LG Arnsberg, 13.12.2016 - 2 Qs 90/16
Unterbliebene Auslagenentscheidung, Kostenfestsetzungsantrag, Auslegung als …
Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 300 StPO sei der Kostenfestsetzungsantrag deshalb als sofortige Beschwerde auszulegen, da sein Begehren nur so durchsetzbar sei (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2005, 3 Ws 212/05, zit. nach juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.04.1993, 1 Ws 110/93, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.1990, 3 Ws 163/90, zit. nach juris). - OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - 1 Ws 78/10
Möglichkeit der Erkennbarkeit eines Anfechtungswillens im Hinblick auf die …
Der Auffassung, im Falle einer unrichtigen oder fehlenden Auslagengrundentscheidung sei bereits in dem Antrag auf Festsetzung notwendiger Auslagen als solchem entsprechend dem Rechtsgedanken des § 300 StPO eine sofortige Beschwerde gegen die unrichtige oder fehlende Auslagengrundentscheidung zu sehen (so jedenfalls für den innerhalb der Beschwerdefrist eingehenden Festsetzungsantrag OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1990, 23; OLG Stuttgart, 1 Ws 110/93 vom 28. April 1993 und 4 Ws 76/01 vom 5. April 2001 ; LG Zweibrücken, Qs 79/08 vom 9. Juli 2008 ;… ebenso sogar für einen nach Ablauf der Beschwerdefrist verspätet eingegangenen Festsetzungsantrag OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, GA 1990, 267;… vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. [2009], § 464 Rdnr. 12), weil das Festsetzungsbegehren das Bestreben des Antragstellers verdeutliche, sich mit der (eventuell) unrichtigen oder unterlassenen Grundentscheidung nicht zufriedengeben zu wollen (OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, JMBl NW 1990, 23; OLG Stuttgart, 1 Ws 110/93 vom 28. April 1993 und 4 Ws 76/01 vom 5. April 2001 ), vermag sich der Senat nicht anzuschließen. - LG Osnabrück, 26.09.1995 - 20 Ks (VI 4/94)