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   OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13 (StrVollz)   

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https://dejure.org/2013,10899
OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13 (StrVollz) (https://dejure.org/2013,10899)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.05.2013 - 1 Ws 117/13 (StrVollz) (https://dejure.org/2013,10899)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Mai 2013 - 1 Ws 117/13 (StrVollz) (https://dejure.org/2013,10899)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Kleidungsstück, Gewalt verherrlichende Aufschrift, Strafvollzug, Besitzerlaubnis

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 116 Abs. 1 StVollzG; § 118 StVollzG; § 22 Abs. 1 NJVollzG; § 100 NJVollzG; § 48 VwVfG
    Untersagung des Besitzes von offenkundig Gewalt verherrlichenden und Sympathie zur radikalen rechten Szene bekundenden Kleidungsstücken in einer Justizvollzugsanstalt wegen Geeignetheit dieser zur Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Besitzes von offenkundig Gewalt verherrlichenden und Sympathie zur radikalen rechten Szene bekundenden Kleidungsstücken in einer Justizvollzugsanstalt wegen Geeignetheit dieser zur Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVollzG ND § 21; JVollzG ND § 3; StVollzG § 20
    Strafvollzug; Besitz von Gegenständen; Gewaltverherrlichende Kleidungsstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "A.C.A.B. ..” - solche T-Shirts sind im Strafvollzug nicht erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besitz szenetypischer und Gewalt verherrlichender Kleidung im Strafvollzug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13
    Insoweit ist höchstrichterlich bereits auch entschieden, dass es Strafgefangene im Interesse der Sicherheit und Ordnung hinzunehmen haben, innerhalb einer Anstalt nicht beliebige Kleidung tragen zu dürfen und dass die Justizvollzugsanstalt organisatorische Bedingungen an deren Gestaltung knüpfen darf (BVerfG NStZ 2000, 166; KG a.a.O. sowie Beschluss vom 11.5.2001, 5 Ws 195/01).
  • LG Dortmund, 06.06.2012 - 64 StVK 37/12

    Anspruch eines Verurteilten auf Gestattung des Erwerbs von Entlassungskleidung

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13
    Maßgeblich ist insoweit vielmehr, dass das Tragen entsprechender Kleidung zumindest auch dazu dient, sich von übrigen Strafgefangenen abzugrenzen und diese - als auch Vollzugsbedienstete - zu provozieren, was namentlich im Hinblick auf Strafgefangene - und Vollzugsbedienstete - mit Migrationshintergrund zutrifft (vgl. LG Dortmund vom 6.6.2012, 64 StVK 37/12).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13
    Indessen steht die Regelung unter dem in § 3 Satz 2 NJVollzG normierten Vorbehalt, dass hierdurch die Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht beeinträchtigt wird (vgl. Senat vom 9.2.2011, NStZ 2011, 704).
  • OLG Celle, 12.01.2005 - 1 Ws 416/04

    Verwaltungsvorschriften oder Verwaltungsentscheidungen lediglich als Hinweise für

    Auszug aus OLG Celle, 03.05.2013 - 1 Ws 117/13
    Zwar war Hintergrund der vom Antragsteller angefochtenen Maßnahme der Erlass vom 12. Juli 2012, der für sich genommen grundsätzlich nicht geeignet ist, das von der Antragsgegnerin auszuübende Ermessen im Einzelfall zu ersetzen (vgl. Senat vom 12.1.2005, StV 2005, 339).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2016 - 2 Ws 6/16

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Tragen eigener Kleider mit

    Es ist nicht ausgeschlossen, auf der Grundlage dieser Vorschrift auch das Tragen von Kleidungsstücken zu untersagen, mit dem eine Meinungsäußerung verbunden oder das Ausdruck einer bestimmten politischen Gesinnung ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10.07.2015, 2 Ws 163/15; Egerer, in: Wulf, Beck'scher Online-Kommentar Strafvollzugsrecht Baden-Württemberg, § 18 JVollzGB V Rdn. 2; ferner - allerdings für den Strafvollzug, für den § 16 JVollzGB III andere Rechtsregeln aufstellt - OLG Hamm, Beschluss vom 29.01.2013, 1 Vollz (Ws) 659/12; OLG Celle, Beschluss vom 03.05.2013, 1 Ws 117/13).
  • OLG Naumburg, 22.06.2017 - 1 Ws (RB) 25/17

    Maßregelvollzug in Sachsen-Anhalt: Tragen eigener Kleidung mit szenetypischen

    Hinzu kommt, dass die Marke Y., auch wenn sie sich hiervon ausdrücklich distanziert hat, weite Verbreitung in der rechten Szene gefunden hat, was im Maßregelvollzug die Gefahr von Auseinandersetzungen mit anderen Untergebrachten, namentlich solchen mit Migrationshintergrund, erhöht, sodass die Sicherstellung des T-Shirts auch der Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Einrichtung dient (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 03.05.2013, 1 Ws 117/13, Rn. 9, zitiert nach juris).
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