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   KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08   

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https://dejure.org/2008,14393
KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,14393)
KG, Entscheidung vom 15.07.2008 - 1 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,14393)
KG, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 1 Ws 124/08 (https://dejure.org/2008,14393)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Instanzenzug als Verfahrensabschnitt i.S.d. § 558 Abs. 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Geltung des Ermittlungsverfahrens und des Verfahrens des ersten Rechtszuges als einheitlicher Verfahrensabschnitt; Strafrechtliches Vorverfahren und Hauptverfahren als verschiedene ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 58 Abs. 3
    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung von Zahlungen des Mandanten bzw. eines Dritten, Begriff des Verfahrensabschnitts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafverfahren - Anrechnung von Vorschüssen auf die Pflichtverteidigervergütung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 13.07.2007 - 2 Ws 161/07

    Verteidigergebühren: Anrechnung von Vorschusszahlungen im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08
    Diese Auslegung steht dem Wortlaut des § 58 Abs. 3 RVG nicht entgegen (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31 ).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 2 Ws 164/06

    Pflichtverteidigergebühr: Anrechnung von Vorschüssen für bestimmte

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08
    Die Entscheidung des OLG Frankfurt (NStZ-RR 2007, 328), nach der sich die Verfahrensabschnitte im Sinne des § 58 Abs. 3 RVG aus dem Teil 4 des Vergütungsverzeichnisses, wo Ermittlungs- und Strafverfahren erster Instanz unterschiedliche Verfahrensabschnitte bilden, ergeben, überzeugt nicht, weil sie den eindeutigen Willen des Gesetzgebers nicht berücksichtigt (vgl. OLG Oldenburg a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2006 - 1 Ws 249/06

    Angelegenheit; Vorbereitendes Verfahren; gerichtliches Verfahren

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08
    Während die sonstigen außergerichtlichen Verfahren darauf abzielen, die Sache abschließend und möglichst ohne gerichtliche Hilfe abzuschließen, soll das Ermittlungsverfahren, wenn sich ein hinreichender Tatverdacht ergibt, in das gerichtliche Verfahren münden (vgl. OLG Saarbrücken RVGreport 2007, 181).
  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 3 Ws 320/07

    Verfahrensabschnitt; Begriff; Instanzenzug; Vorschuss; Anrechnung

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08
    § 58 Abs. 3 RVG ist an die Stelle des § 101 Abs. 1 und 2 BRAGO getreten, wonach die Anrechnung von Zahlungen für die "Tätigkeit in der Strafsache" erfolgte (OLG Hamm, Beschluss vom 20. November 2007 - 3 Ws 320/07 - bei www.burhoff.de).
  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 1 Ws 220/07

    Anrechenbarkeit von Zahlungen eines Dritten an den Pflichtverteidiger für dessen

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08
    Dies galt für Zahlungen für das Vorverfahren auch dann, wenn die Bestellung des Verteidigers erst später erfolgt war, weil sich die gesetzliche Anrechnungsregelung ausdrücklich auch auf Zahlungen vor der Bestellung bezog (vgl. OLG Oldenburg StraFo 2007, 347).
  • KG, 16.10.2007 - 1 Ws 151/07

    Pflichtverteidigervergütung: Anrechenbarkeit einer pauschalen Vorschusszahlung

    Auszug aus KG, 15.07.2008 - 1 Ws 124/08
    bb) Die Auffassung der Bezirksrevisorin, die unabhängig davon, ob die bisher erfolgten Zahlungen auch auf die Auslagen erfolgten, eine Anrechnung hierauf vornehmen will, lässt sich aus den zitierten Entscheidungen des Kammergerichts (Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2007 - 1 Ws 151/07) und des Oberlandesgerichts Oldenburg (a.a.O.) nicht herleiten.
  • KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16

    Pflichtverteidigerkosten: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen für die

    Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371).
  • KG, 30.07.2008 - 1 Ws 168/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Einheit von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem

    Zudem hat der Senat bereits entschieden, dass es sich bei dem Ermittlungsverfahren um keinen eigenen Verfahrensabschnitt im Sinne des § 58 Abs. 3 RVG handelt (Beschluss vom 15. Juli 2008 - 1 Ws 124/08 -).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2010 - 1 Ws 303/10

    Einstufung von Ermittlungsverfahren und gerichtlichem Verfahren der ersten

    b) Die ganz überwiegende Meinung sieht hingegen die jeweilige Instanz als Verfahrensabschnitt an, wobei das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren der ersten Instanz als Einheit betrachtet werden, so dass Vorschüsse und Zahlungen -unter Berücksichtigung der Einschränkung gemäß § 58 Abs. 3 Satz 3 RVG - auf die in der gleichen Instanz entstandenen Gebühren anzurechnen sind (OLG Oldenburg JurBüro 2007, 415; OLG Stuttgart Rpfleger 2007, 682, 683; OLG Köln StraFo 2008, 399 und 2 Ws 626/08 vom 19. Dezember 2008 ; KG StraFo 2009, 84 m. abl.
  • OLG München, 24.03.2010 - 4 Ws 34/10

    Pflichtverteidigergebühren: Anrechenbarkeit von Zahlungen des Mandanten im

    Denn unter dem Begriff "Verfahrensabschnitt" im Sinne des § 58 Abs. 3 RVG ist der Instanzenzug zu verstehen, wobei das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszuges als Einheit gelten (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2008 - 2 Ws 626/08 - , KG Beschluss vom 15.07.2008 - 1 Ws 124/08 -, OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2007 -3 Ws 320/07 - und OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.2007 - 2 Ws 161/07 -, jeweils zitiert nach Juris).
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