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   OLG Koblenz, 01.03.1988 - 1 Ws 136/88   

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https://dejure.org/1988,10210
OLG Koblenz, 01.03.1988 - 1 Ws 136/88 (https://dejure.org/1988,10210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.03.1988 - 1 Ws 136/88 (https://dejure.org/1988,10210)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. März 1988 - 1 Ws 136/88 (https://dejure.org/1988,10210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses wegen Störung einer Hauptverhandlung; Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen bei fehlender Rechtsmittelbelehrung; Grundsatz der Gewährung des rechtlichen Gehörs ; Förmlicher Mangel bei unzureichender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 27.03.1987 - 1 Ws 167/87
    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.1988 - 1 Ws 136/88
    Es ist aber anerkannten Rechts, daß dem von der Verhängung eines Ordnungsmittels Betroffenen zuvor rechtliches Gehör zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1987 - 1 Ws 167/87 - Schäfer in Löwe-Rosenberg. StPO. 23. Aufl., § 178 GVG Rdnr. 26 m.w.H.), denn der Anspruch auf Gehör vor Gericht besteht für jedermann, in dessen Rechtsstellung nachteilig in Ausübung richterlicher Gewalt eingegriffen wird.

    Die Anhörung erübrigt sich lediglich dann, wenn der äußere Tathergang und auch der Ungebührwille außer jedem Zweifel steht und die Anhörung nicht nur nichts, zur Klärung des Falles beitragen kann, sondern nach dem bisherigen Verhalten des Betroffenen bei Gewährung rechtlichen Gehörs mit weiteren Ausfällen gerechnet werden muß (Beschluß des Senats vom 27. März 1987, aaO; Schäfer, aaO, § 178 GVG Rdnr. 27; Kleinknecht/Meyer. StPO. 38. Aufl., § 178 GVG Rdnr. 14).

  • OLG Hamm, 04.04.1978 - 2 Ws 53/78

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Ordnungshaft von drei Tagen gegen einen

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.1988 - 1 Ws 136/88
    Das Fehlen einer Begründung bzw. die Abgabe einer unzureichenden Begründung ist lediglich dann unschädlich, wenn nach der Darstellung im Protokoll die Gründe der Entscheidung für den Betroffenen außer Zweifel stehen und auch für das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Nachprüfung an Hand der Darstellung im Protokoll besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1986 - 1 Ws 771/86 - OLG Hamm, MDR 1978, 780; OLG Celle, MDR 1958, 265 [OLG Celle 17.01.1958 - 1 Ws 8/58] ).
  • OLG Koblenz, 26.11.1986 - 1 Ws 771/86

    Erlass eines Ordnungshaft-Beschlusses wegen Ungebühr des Angeklagten vor Gericht;

    Auszug aus OLG Koblenz, 01.03.1988 - 1 Ws 136/88
    Das Fehlen einer Begründung bzw. die Abgabe einer unzureichenden Begründung ist lediglich dann unschädlich, wenn nach der Darstellung im Protokoll die Gründe der Entscheidung für den Betroffenen außer Zweifel stehen und auch für das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Nachprüfung an Hand der Darstellung im Protokoll besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 26. November 1986 - 1 Ws 771/86 - OLG Hamm, MDR 1978, 780; OLG Celle, MDR 1958, 265 [OLG Celle 17.01.1958 - 1 Ws 8/58] ).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    Dies sei dann zu bejahen, wenn der tatsächliche Ablauf des als Ungebühr angesehenen Geschehens protokollarisch genau und richtig festgehalten sei (vgl. LSG Koblenz, Beschluss vom 1. März 1988 - 1 Ws 136/88 - juris Rdnr. 7, m. w. N ...; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 1988 - 1 Ws (OWi) 19/88 - NStZ 1988, 238 = juris Rdnr. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 4 Ws 172/08 - NStZ-RR 2009, 183 = juris Rdnr. 7, m. w. N.; Kissel/Mayer, a. a. O.; Lückemann, a. a. O., § 182 GVG Rdnr. 3, m. w. N.; Hartmann, a. a. O.).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    Dies sei dann zu bejahen, wenn der tatsächliche Ablauf des als Ungebühr angesehenen Geschehens protokollarisch genau und richtig festgehalten sei (vgl. LSG Koblenz, Beschluss vom 1. März 1988 - 1 Ws 136/88 - Rdnr. 7, m. w. N....; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 1988 - 1 Ws (OWi) 19/88 - NStZ 1988, 238 = Rdnr. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 4 Ws 172/08 - NStZ-RR 2009, 183 = Rdnr. 7, m. w. N.; Kissel/Mayer, a. a. O.; Lückemann, a. a. O., § 182 GVG Rdnr. 3, m. w. N.; Hartmann, a. a. O.).
  • LSG Sachsen, 08.03.2006 - L 1 B 30/06

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Ungebühr; Zwischenrufe bei Vernehmung

    Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (GG) gebietet, dass demjenigen, gegen den ein Ordnungsmittel verhängt werden soll, grundsätzlich vorher rechtliches Gehör zu gewähren ist (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.1988 - 1 Ws 136/88 - Juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.08.2003 - 3 W 41/03 - NJW 2004, 451; Kissel, a. a. O., § 178 Rn. 45).
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