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   OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ws 148/09   

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https://dejure.org/2009,37628
OLG Jena, 22.04.2009 - 1 Ws 148/09 (https://dejure.org/2009,37628)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.04.2009 - 1 Ws 148/09 (https://dejure.org/2009,37628)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. April 2009 - 1 Ws 148/09 (https://dejure.org/2009,37628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung infolge geänderter Sachlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2
    Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung infolge geänderter Sachlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Die Grenze zur schweren Tat wird mittlerweile einhellig bei um einem Jahr Freiheitsstrafe gezogen, wobei die überwiegende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte die Mitwirkung eines Verteidigers in der Regel als notwendig ansieht, wenn Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ohne Strafaussetzung zur Bewährung droht (BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris; KG StraFo 2013, 425 Rdn. 6 nach juris; NStZ-RR 2013, 116 Rdn. 4 nach juris; OLG Brandenburg NJW 2005, 521, sowie Beschlüsse vom 09.01.2006 - 1 Ss 109/05, Rdn. 10 nach juris; vom 24.01.2011 - (1) 53 Ss 187/10, Rdn. 8 nach juris, und vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Rdn. 5 nach juris; OLG Hamm StV 2002, 237 Rdn. 6 nach juris; StV 2004, 586 Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 15.04.2008 - 4 Ss 127/08, Rdn. 10 nach juris; OLG Köln StraFo 2003, 420 Rdn. 7 nach juris; OLG Naumburg StV 2013, 433 Rdn. 9 nach juris; OLG Jena StraFo 2005, 200, Rdn. 5 nach juris, sowie Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ws 148/09, Rdn. 13 nach juris; KMR-StPO/Haizmann § 140 Rdn. 27; wohl auch OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 11 nach juris; OLG Koblenz StraFo 2006, 285 Rdn. 8 nach juris; so auch - ohne abschließende Entscheidung - OLG Karlsruhe NStZ 1991, 505 Rdn. 9 nach juris).

    Der Angeklagte ist gerichtserfahren (vgl. hierzu OLG Jena, Beschluss vom 22.04.2009 - 1 Ws 148/09, Rdn. 16 nach juris), gerade auch im Zusammenhang mit Körperverletzungsdelikten, wie die Eintragung im Bundeszentralregister unter Nr. 4 zeigt.

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