Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 29.08.2013

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   OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13   

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OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 (https://dejure.org/2013,28193)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.10.2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 (https://dejure.org/2013,28193)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 (https://dejure.org/2013,28193)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines durch Weisung auferlegten faktischen nächtlichen Ausgehverbots i.R.d. Führungsaufsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen für eine Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB (so genannte elektronische Fußfessel).

  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit eines durch Weisung auferlegten faktischen nächtlichen Ausgehverbots im Rahmen der Führungsaufsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    Gleiches muss für den Fall gelten, dass eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737 ff. - Rn. 13 nach juris).

    aaa) Ob die Grenze der Zumutbarkeit beachtet ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls sowie der besonderen Verhältnisse des Verurteilten und seiner Interessen zu beurteilen (vgl. OLG Rostock, a. a. O., Rn. 38 nach juris; OLG Bamberg StV 2012, 737 ff. - Rn. 34 nach juris; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 68b Rn. 25).

    Der ungestörte Betrieb der Home-Unit, welche dafür sorgt, dass die GPS-Ortung nicht stattfindet, während sich die elektronische Fußfessel in ihrem Empfangsbereich befindet, dient ausschließlich dazu, eine unzumutbar genaue Überwachung des Verurteilten in dessen häuslichem Bereich zu vermeiden, und erscheint daher als geradezu notwendiges Korrelat der unter Ziffer II. 12.) erteilten Weisung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737 ff. - Rn. 36 nach juris).

  • OLG Nürnberg, 11.03.2013 - 1 Ws 307/12

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung von Weisungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    Zwar ist Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d Abs. 1 StGB, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die tatsächlichen Umstände oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert haben, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 Ws 716/07 - Rn. 19 nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 63 f. - Rn. 5 nach juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.3.2013 - 1 Ws 307/12 - Rn. 30 nach juris; Senatsbeschluss vom 16.8.2013 - 1 Ws 129/13; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 68d Rn. 2; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 68d Rn. 4; MüKo-Groß, StGB, 2. Aufl., § 68d Rn. 4; ähnlich LK-Schneider, StGB, 12. Aufl., § 68d Rn. 5).

    Die Neuerteilung oder Änderung einer Weisung scheidet hingegen aus und ist gesetzwidrig, wenn das Gericht lediglich bekannte Umstände anders beurteilt (vgl. OLG Frankfurt, a. a. O.; OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.3.2013, a. a. O.; Senatsbeschluss, a. a. O.; Fischer, a. a. O.).

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.7.2013 (2 BvR 2302/11 und 2 BvR 1279/12) festgestellt hatte, dass diese Beschlüsse den Verurteilten in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzten und § 1 Abs. 1 ThuG mit der Maßgabe mit dem Grundgesetz vereinbar sei, dass die Unterbringung oder deren Fortdauer nur angeordnet werden dürfe, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten sei, und der Sachverständige Prof. Dr. N. im Auftrag des Landgerichts Saarbrücken am 26.7.2013 ein weiteres psychiatrisches Sachverständigengutachten erstattet hatte, hob das Landgericht Saarbrücken mit Beschluss vom 14.8.2013 seine mit Beschlüssen vom 27.2.2013 und vom 28.5.2013 angeordnete einstweilige Therapieunterbringung auf und wies einen Antrag der Landeshauptstadt Saarbrücken, die Unterbringung des Verurteilten in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung zu verlängern bzw. anzuordnen, mit rechtskräftigem Beschluss vom 29.8.2013 (Az.: 5 O 59/11 Th) zurück, da sich auf der Basis der Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. N. eine gesteigerte Gefahrenprognose in dem vom Bundesverfassungsgericht für eine Therapieunterbringung geforderten Sinne nicht erstellen lasse.

    aaa) Zwar trifft es zu, dass auf dem Boden dieses Gutachtens eine aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Verurteilten abzuleitende hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten, die Voraussetzung sowohl für die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (vgl. BVerfGE 128, 326 ff. sowie die am 1.6.2013 in Kraft getretene Überleitungsbestimmung des § 316f Abs. 2 Satz 2 EGStGB) als auch für die Unterbringung des Verurteilten nach dem Therapieunterbringungsgesetz gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.7.2013 - 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12), nicht angenommen werden kann.

  • OLG Oldenburg, 21.04.2009 - 1 Ws 187/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für Haftentscheidungen nach Rechtskraft eines auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    Darüber hinaus beinhaltet die Prüfung der Gesetzmäßigkeit auch die Prüfung, ob der Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (vgl. Meyer-Goßner, a. a. O., § 453 Rz. 12; z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2009 - 1 Ws 187/09 -, 17. November 2009 - 1 Ws 202/09 - und vom 4. Januar 2013 - 1 Ws 276/12 - jeweils m.w.N.), was sich sowohl hinsichtlich der - nach § 145 a StGB im Falle eines Verstoßes strafbewehrten - Weisungen des Maßnahmenkatalogs des § 68 b Abs. 1 Satz 1 StGB als auch hinsichtlich der - nicht strafbewehrten - Weisungen nach § 68 b Abs. 2 StGB bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip ergibt, das die Vorhersehbarkeit, Bestimmtheit und Klarheit gerade bei Maßnahmen im Bereich des Strafrechts gebietet (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2009, 27, Thüring.

    OLG, StV 2008, 88, OLG Dresden, NStZ-RR 2008, 327; z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2009 - 1 Ws 187/09 -, 19. November 2009 - 1 Ws 211/09 - und vom 4. Januar 2013 - 1 Ws 276/12 -) und für die Weisungen nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 StGB in § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB noch einmal klarstellend aufgenommen wurde.

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    Die Verhältnismäßigkeit hängt mit davon ab, wie weit der Betroffene selbst Anlass dafür gegeben hat, dass in sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 115, 320, 354; BT-Drucks. 17/3403, S. 18; OLG Hamm, a. a. O., Rn. 73 nach juris).
  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    Da die Führungsaufsicht sowie die in ihrem Rahmen erteilten Weisungen weder einen Freiheitsentzug i. S. des Art. 5 Abs. 1 EMRK noch eine Strafe i. S. des Art. 7 Abs. 1 EMRK darstellen, steht dem auch nicht die Entscheidung des EGMR vom 17.12.2009 (NJW 2010, 2495), wonach es sich bei der Sicherungsverwahrung wegen der seinerzeit geringfügigen Abweichungen des Vollzugs der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung von dem Vollzug der Freiheitsstrafe um Strafe handelt und für die deshalb das Rückwirkungsverbot gilt, entgegen (vgl. BT-Drucks. 17/3403, S. 20).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2010 - 3 Ws 1081/10

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen für eine Neuerteilung oder Änderung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    Zwar ist Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d Abs. 1 StGB, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die tatsächlichen Umstände oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert haben, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 Ws 716/07 - Rn. 19 nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 63 f. - Rn. 5 nach juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.3.2013 - 1 Ws 307/12 - Rn. 30 nach juris; Senatsbeschluss vom 16.8.2013 - 1 Ws 129/13; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 68d Rn. 2; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 68d Rn. 4; MüKo-Groß, StGB, 2. Aufl., § 68d Rn. 4; ähnlich LK-Schneider, StGB, 12. Aufl., § 68d Rn. 5).
  • OLG Rostock, 28.03.2011 - I Ws 62/11

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (vgl. OLG Rostock NStZ 2011, 521 ff. - Rn. 23 nach juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschl. v. 21.6.2012 - 2 Ws 190+191/12 - Rn. 68 nach juris).
  • OLG Nürnberg, 29.11.2007 - 1 Ws 716/07

    Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht auf Nichtaufenthalt in einer bisherigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    Zwar ist Voraussetzung für eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung von Weisungen gemäß § 68d Abs. 1 StGB, dass sich nach dem Beginn der Führungsaufsicht die tatsächlichen Umstände oder der Kenntnisstand des Gerichts in tatsächlicher Hinsicht geändert haben, also entweder neue Umstände eingetreten oder dem Gericht bekannt geworden sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.11.2007 - 1 Ws 716/07 - Rn. 19 nach juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 63 f. - Rn. 5 nach juris; OLG Nürnberg, Beschl. v. 11.3.2013 - 1 Ws 307/12 - Rn. 30 nach juris; Senatsbeschluss vom 16.8.2013 - 1 Ws 129/13; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 68d Rn. 2; Schönke/Schröder/Stree/Kinzig, StGB, 28. Aufl., § 68d Rn. 4; MüKo-Groß, StGB, 2. Aufl., § 68d Rn. 4; ähnlich LK-Schneider, StGB, 12. Aufl., § 68d Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2008 - 2 Ws 109/08

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des Einstellungsbeschlusses bei unterbliebener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13
    OLG, StV 2008, 88, OLG Dresden, NStZ-RR 2008, 327; z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2009 - 1 Ws 187/09 -, 19. November 2009 - 1 Ws 211/09 - und vom 4. Januar 2013 - 1 Ws 276/12 -) und für die Weisungen nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 StGB in § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB noch einmal klarstellend aufgenommen wurde.
  • OLG Naumburg, 16.09.2008 - 1 Ws 184/08

    Fahrtkostenerstattung; Tatsächlich gefahrene oder kürzeste Wegstrecke;

  • BVerfG, 15.08.1980 - 2 BvR 495/80

    Verfassungsmäßigkeit der strafrechtlichen Führungsaufsicht

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

  • OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06
  • OLG Frankfurt, 27.08.2008 - 3 Ws 765/08

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Vorlage von Nachweisen beim

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Vielmehr bedarf es einer "begründeten Wahrscheinlichkeit' der erneuten Begehung von Straftaten der in § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB genannten Art (vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris, Rn. 39; Hanseatisches OLG, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 -, juris, Rn. 25; KG, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 11/14 -, juris, Rn. 17; OLG München, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 1 Ws 405 - 407/15 -, juris, Rn. 43, 48; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2. September 2015 - 4 Ws 77/15 -, juris, Rn. 31; OLG Celle, Beschluss vom 20. Juni 2019 - 2 Ws 154/19 -, juris, Rn. 56).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2019 - 1 Ws 36/19

    Führungsaufsicht: Einholung eines Prognosegutachtens zur Gefährlichkeit nach

    Unter anderem wurde mit Beschluss des Landgerichts Saarbrücken - Strafvollstreckungskammer - vom 28. Februar 2013 (Az.: II BRs 349/10, Bl. 213 f. des Führungsaufsichtshefts) gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB die elektronische Aufenthaltsüberwachung des Verurteilten angeordnet, die einschließlich der sie ergänzenden Weisungen in ihrer durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer vom 16. August 2013 (Az.: II BRs 349/10, Bl. 244 ff. des Führungsaufsichtshefts) unter II. 12.) bis 15.) erfolgten Neufassung - bestätigt durch Beschluss des Senats vom 2. Oktober 2013 (Az.: 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13, Bl. 286 ff. des Führungsaufsichtshefts) - bis heute andauert.

    Mit Beschluss vom 7. Februar 2019 (Az.: IV BRs 123/17, Bl. 975 ff. des Führungsaufsichtshefts) hat die Strafvollstreckungskammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft (Bl. 855, 887 f., 974 des Führungsaufsichtshefts) gemäß § 68d Abs. 2 Satz 1 StGB "die Weisungen unter Ziffer II. 12., 13., 14. und 15. weiterhin angeordnet." Dabei hat sie sich bezüglich einer bei dem Verurteilten vorliegenden Persönlichkeitsstörung auf ein Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. N. "vom 25.06.2013" - dieses dem Senat nicht bekannte Gutachten befindet sich nicht im Führungsaufsichtsheft, das dem Senat bekannte, in seinem Beschluss vom 2. Oktober 2013 (Az.: 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13, Bl. 286 ff. des Führungsaufsichtshefts) herangezogene Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. N. vom 26.7.2013 ist nicht mehr beim Führungsaufsichtsheft - und hinsichtlich der Gefahrenprognose auf ein im Berufungsverfahren 12 Ns 159/15 des Landgerichts Saarbrücken erstattetes schriftliches Gutachten desselben Sachverständigen vom 30.10.2015 (Bl. 614 ff. des Führungsaufsichtshefts) gestützt, in welchem der Sachverständige "eindrucksvoll und nachvollziehbar" beschrieben habe, dass der Verurteilte immer wieder versuchen werde, seine Grenzen auszuloten bzw. diese zu überschreiten, was dann die Gefahr mit sich bringe, dass er "wieder wie früher Straftaten" begehen werde.

    Gesetzwidrig ist eine Anordnung, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (st. Rechtsprechung des Senats, vgl. nur - jeweils m. w. N. - Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris, 15. Februar 2016 - 1 Ws 11/16 -, 25. November 2016 - 1 Ws 179/16 - und vom 14. Dezember 2016 - 1 Ws 150/16 -, Bl. 730 ff. des Führungsaufsichtshefts; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 453 Rn. 12; KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 453 Rn. 13; Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 453 Rn. 36 f.).

    Gleiches gilt, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (vgl. OLG Bamberg StV 2012, 737 ff. - juris Rn. 13; Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris und vom 14. Dezember 2016 - 1 Ws 150/16 -, Bl. 730 ff. des Führungsaufsichtshefts).

    Zwar ist die Einholung eines (weiteren) forensisch-psychiatrischen Gutachtens zur Frage einer fortbestehenden Gefährlichkeit des Verurteilten vor der Entscheidung über die (erstmalige) Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung sowie vor der Überprüfungsentscheidung nach § 68d Abs. 2 Satz 1 StGB nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 26.10.2010, BT-Drucks. 17/3403, S. 37; Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 -, juris; OLG Nürnberg, a. a. O., juris Rn. 46).

    dd) Das einzuholende Gutachten sollte sich auch dazu verhalten, ob und inwiefern die elektronische Aufenthaltsüberwachung des Verurteilten aus sachverständiger Sicht weiterhin zur Unterstützung der notwendigen Eigenkontrolle erforderlich ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 194/13 -, S. 17 f. = Bl. 302 f. des Führungsaufsichtshefts).

  • OLG Hamburg, 05.11.2013 - 2 Ws 190/13

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der Weisung des Tragens einer sog. Fußfessel

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, StV 2012, 422, 423; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 -, juris).

    Die Verhältnismäßigkeit hängt mit davon ab, wie weit der Betroffene selbst Anlass dafür gegeben hat, dass in sein Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung eingegriffen wird (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013, Az.: 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris; Begründung zum Gesetzesentwurf, BT-Drucksache 17/3403, S. 38 f; vgl. BVerfGE 115, 320, 354.).

  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 309/22

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Meldeauflage im Rahmen der

    Gesetzeswidrig ist die Entscheidung auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (std. Rspr., vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris [Rdnr. 19]; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - juris [Rdnr. 10]; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - juris, jeweils m.w.N.).

    Eine konkret naheliegende Gefahr ist für § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB nicht erforderlich (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 05. November 2013 - 2 Ws 190/13 - juris).

  • OLG Nürnberg, 08.05.2014 - 2 Ws 37/14

    Beschwerdeverfahren gegen die Ausgestaltung der Führungsaufsicht: Anforderungen

    Es muss also eine Gefahr bestehen, die als begründete Wahrscheinlichkeit bezeichnet werden kann (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2.10.2013, 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 Zitat juris Rdn. 39 mit Hinweis auf die Begründung zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP: BT-Drucks. 17/3403, S. 37).
  • OLG Dresden, 30.11.2022 - 2 Ws 311/22
    Gesetzeswidrig ist die Entscheidung auch dann, wenn eine Ausübung des Ermessens überhaupt nicht ersichtlich ist (std. Rspr., vgl. Saarländisches OLG, Beschluss vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris [Rdnr. 19]; KG Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 2 Ws 592/13 - juris [Rdnr. 10]; KG Berlin, Beschluss vom 19. April 2018 - 5 Ws 43-44/18 - juris, jeweils m.w.N.).

    Eine konkret naheliegende Gefahr ist für § 68b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 StGB nicht erforderlich (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 05. November 2013 - 2 Ws 190/13 - juris).

  • OLG München, 24.06.2015 - 1 Ws 405/15

    Zu den Voraussetzungen einer im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten

    Es ist entgegen der Ansicht der Verteidigung im Rahmen der Fußfessel-Weisung keine naheliegende, konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011, NStZ 2011, 521; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 02.10.2013 - 1 Ws 160/13, 194/13; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.11.2013 - 2 Ws 190/13, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2015 - 1 Ws 114/15

    Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: "Abstinenzweisung" gegenüber einem

    Entsprechendes gilt, soweit sich - wie hier - die Staatsanwaltschaft mit ihrer Beschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung einer von ihr beantragten Weisung wendet (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 160/13 + 194/13 -).
  • OLG Celle, 20.06.2019 - 2 Ws 154/19

    Kein Erfordernis der Einholung eines Prognosegutachtens für Anordnung der

    Eine bloß abstrakte, auf die statistische Rückfallwahrscheinlichkeit gestützte Gefahrprognose reicht nicht aus; andererseits ist auch keine nahe liegende konkrete Gefahr erforderlich (OLG Rostock, Beschluss vom 28.03.2011 - 1 Ws 62/11 - OLG Hamburg, Beschluss vom 5. November 2013 - 2 Ws 190/13 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 1 Ws 194/13 - KG Berlin, Beschluss vom 23.01.2014 - 2 Ws 11/14 - OLG München, Beschluss vom 24.06.2015 - 1 Ws 407/15 - OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2015, 4 Ws 77/15, zitiert nach juris ).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Bewährungsauflage ohne Hinweis in der

    Gesetzwidrig ist eine Anordnung, wenn sie dem einschlägigen materiellen Recht (§§ 56a bis 56d StGB, § 59a StGB, §§ 68b, 68c StGB) widerspricht, etwa weil sie im Gesetz nicht vorgesehen, sie unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. Senatsbeschluss vom 30.5.2011 - 1 Ws 80/11; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 305a Rn. 1; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; Löwe-Rosenberg/Matt, StPO, 25. Aufl., § 305a Rn. 5; vgl. zur insoweit gleichlautenden Bestimmung des § 453 Abs. 2 Satz 2 StPO auch: Senatsbeschluss vom 2.10.2013 - 1 Ws 160/13, 1 Ws 194/13 m. w. N.).
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der

  • KG, 10.12.2020 - 5 Ws 217/20

    Anforderungen an die Begründung von Weisungen nach § 68b StGB

  • KG, 31.01.2020 - 1 ARs 4/20

    Strafvollstreckung: Pflichtverteidigerbestellung bei Erteilung umfangreicher

  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 592/13

    Führungsaufsicht; "elektronische Fußfessel" und Gebotszone

  • KG, 19.04.2018 - 5 Ws 43/18

    Anforderungen an Weisungen nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, 6 und 12 StGB

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 114/23
  • KG, 16.05.2018 - 5 Ws 60/18

    Anforderungen an die Aufrechterhaltung einer Weisung nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr.

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2023 - 1 Ws 148/23

    Anordnung und Übernahme der Weisung zur elektronischen Überwachung des

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,67610
OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13 (https://dejure.org/2013,67610)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.08.2013 - 1 Ws 160/13 (https://dejure.org/2013,67610)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. August 2013 - 1 Ws 160/13 (https://dejure.org/2013,67610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 14.06.2012 - 4 VAs 19/12

    Überstellung verurteilter Personen: Anspruch auf Überstellung zur weiteren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13
    Insoweit sind auch die Vorschriften der deutschen Strafvollstreckungsordnung zu beachten (vgl. OLG München, Beschluss vom 14. Juni 2012 - 4 VAs 19/12 -, zitiert nach ), wonach gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 StVollstrO allein die Vollstreckungsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen der Vollstreckung gegeben sind.
  • OLG Schleswig, 11.04.2003 - 1 Ws 143/03
    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13
    Die Verweisung des Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk auf das Recht des Vollstreckungsstaates ist im weiten Sinne auszulegen (OLG Schleswig, Beschluss vom 11.04.2003 - 1 Ws 143/03 -, zitiert nach juris; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., Rdnr. 7 zu Art. 10 ÜberstÜbk).
  • OLG Köln, 04.04.2011 - 2 Ws 127/11

    Bei der Frage nach der Vollstreckungsverjährung ist auf das die Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13
    Unter Zurücktreten des aus § 57 Abs. 2 und 3 IRG abgeleiteten Meistbegünstigungsprinzips richten sich deshalb Zuständigkeit, Verfahren und Gestaltung der Vollstreckung auf Grund des gemäß § 1 Abs. 3 IRG spezielleren Art. 9 Abs. 3 ÜberstÜbk allein nach deutschem Recht als dem Recht des Vollstreckungsstaates (so auch OLG Köln, NStZ-RR 2011, 249, Rdnr. 8 bei ).
  • OLG Köln, 15.06.2007 - 2 Ws 272/07

    Aussetzung der Vollstreckung einer im Ausland verhängten und in Deutschland

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.08.2013 - 1 Ws 160/13
    Zwar ist die Freiheitsentziehung aufgrund eines Übernahmeersuchens durch Vollzug der Exequaturentscheidung nur der Form nach Strafvollstreckung, ihrem Wesen entsprechend jedoch Rechtshilfe (vgl. OLG Köln, NStZ 2008, 641, 642).
  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvR 2191/13

    Vollstreckung eines ausländischen Strafurteils in Deutschland im Wege der

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. August 2013 - 1 Ws 160/13 - und der Beschluss des Landgerichts Ellwangen vom 23. Juli 2013 - 5 StVK 322/13 -B - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 104 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29. August 2013 - 1 Ws 160/13 - wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen.

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