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   OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10   

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https://dejure.org/2010,10785
OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10 (https://dejure.org/2010,10785)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10 (https://dejure.org/2010,10785)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. September 2010 - 1 Ws 164/10 (https://dejure.org/2010,10785)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 67d Abs. 6, 66b Abs. 3 StGB; § 275a Abs. 5 Satz 2 StPO
    Entscheidung die Unterbringung in Maßregelvollzug anordnet; Erledigungserklärung des Strafvollstreckungsgerichts wegen Fehleinweisung; Fehleinweisung wegen fehlerhafter Diagnose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus; Erledigterklärung der Maßregel; Eintritt der Führungsaufsicht; Erlass eines Unterbringungsbefehls

  • Justiz Thüringen

    § 66b Abs 3 StGB, § 67d Abs 6 S 1 StGB, § 67d Abs 6 S 2 StGB, § 67d Abs 6 S 3 StGB, § 275a Abs 5 S 2 StPO
    Maßregelvollzug: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Fehleinweisung von Anfang an; Eintritt der gesetzlichen Führungsaufsicht

  • psychiatrie-verlag.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehleinweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus; Erledigterklärung der Maßregel; Eintritt der Führungsaufsicht; Erlass eines Unterbringungsbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 61
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Jena, 19.03.2009 - 1 Ws 87/09

    Beendigung der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Regelungsgehalt des § 67d Abs. 6

    Auszug aus OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10
    Bei einer "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung tritt die gesetzliche Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB nicht ein (Anschluss OLG Dresden NStZ 2008, 630, 631 und Bestätigung der Rechtsprechung des Senats NStZ 2010, 217 f.).

    Dieser vom Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 07.02.2008 (veröffentlicht im NStZ 2008, 630, 631) begründeten Rechtsauffassung hat sich der Senat bereits mit Beschluss vom 19.03.2009 (1 Ws 87/09, NStZ 2010, 217f.) ausdrücklich angeschlossen.

    Es spricht nichts dafür, dass der Gesetzgeber insoweit von der bisherigen Rechtsprechung abweichen wollte (vgl. Beschluss des Senats vom 18.03.2009, 1 Ws 87/09, a. a. O.).

  • OLG Dresden, 07.02.2008 - 2 Ws 18/08

    Unterbringung; Psychiatrie; Entziehungsanstalt; Besserung und Sicherung

    Auszug aus OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10
    Bei einer "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung tritt die gesetzliche Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB nicht ein (Anschluss OLG Dresden NStZ 2008, 630, 631 und Bestätigung der Rechtsprechung des Senats NStZ 2010, 217 f.).

    Dieser vom Oberlandesgericht Dresden mit Beschluss vom 07.02.2008 (veröffentlicht im NStZ 2008, 630, 631) begründeten Rechtsauffassung hat sich der Senat bereits mit Beschluss vom 19.03.2009 (1 Ws 87/09, NStZ 2010, 217f.) ausdrücklich angeschlossen.

  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10
    Die Rechtskraft der die Unterbringung im Maßregelvollzug anordnenden Entscheidung steht einer Erledigungserklärung des Strafvollstreckungsgerichts wegen Fehleinweisung dann nicht entgegen, wenn aus tatsächlichen Gründen die Voraussetzungen einer Unterbringung von Anfang an nicht vorgelegen haben (Anschluss OLG Frankfurt StV 2007, 430f.).

    Die Neuregelung des § 67d Abs. 6 StGB will nach der Intention des Gesetzgebers damit auch die Fälle der sogenannten Fehleinweisung erfassen und den Vorschriften über die Erledigung unterstellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, 1 Ws 438/06, bei juris; OLG Frankfurt StV 2007, 430 f; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 67d Rdnr. 23).

  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

    Auszug aus OLG Jena, 10.09.2010 - 1 Ws 164/10
    Nach dieser früheren Rechtsprechung trat bei Erledigungserklärung aufgrund anfänglicher Fehleinweisung keine Führungsaufsicht ein (siehe OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 60 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2018 - 1 Ws 328/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Wegfall des

    Das Vollstreckungsgericht darf eine unveränderte Tatsachengrundlage nicht neu bewerten und so zu der Annahme gelangen, dass ein Defektzustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB oder eine die Unterbringung rechtfertigende Gefährlichkeit nie bestanden haben (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 14; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22).

    18 aa) Ob bei ansonsten unveränderter Tatsachengrundlage eine gegenüber dem im Anlassverfahren erstatteten Gutachten geänderte diagnostische Bewertung der damals zugrunde gelegten Anknüpfungstatsachen für sich genommen bereits eine Erledigung rechtfertigen kann, erscheint - soweit ersichtlich - in der obergerichtlichen Rechtsprechung zwar nicht abschließend geklärt (verneinend: Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10; inzident bejahend: OLG Rostock, Beschluss vom 16.01.2017 - 20 Ws 173/16, juris Rn. 27; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 12 sowie ähnlich: Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 15 und OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22).

    Es handelt sich auch nicht um einen Fall der "von Anfang an" gegebenen Fehleinweisung, bei der die gesetzliche Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nicht eintritt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 23 mwN.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 25).

  • OLG Bamberg, 16.07.2013 - 1 Ws 420/13

    Fall Mollath: Landgericht muss Unterbringung erneut prüfen

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergeben hat, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vorneherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht - mehr ~ erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 58; StV 2007, 430; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, I Ws 438/06 in juris; Thüringer Oberlandesgericht, NStZ-RR 2011, 61).
  • OLG Rostock, 16.01.2017 - 20 Ws 173/16

    Folgen einer aus tatsächlichen Gründen fehlerhaften Einweisung in ein

    Während dies für die Erledigungserklärung nach § 67d Abs. 6 Satz 1 StGB ohne rechtliche Relevanz ist, die über den gesetzlichen Wortlaut der Vorschrift hinaus auch in Fällen einer - wie hier - aus rein tatsächlichen Gründen von vornherein fehlerhaften Einweisung auszusprechen ist, weil die Fortsetzung der Vollstreckung dann jedenfalls unverhältnismäßig wäre (gebilligt von BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom19.10.2006 - 2 BvR 1486/06; MK-Veh StGB 3. Aufl. § 67d Rdz. 30 m.w.N.; LK-Rissing-van-Saan/Peglau StGB 12. Aufl. § 67d Rdz. 57 und zur Entwicklung der Rspr. zu dieser Frage Schönke/Schröder/Stree/Kinzig StGB 29. Aufl. § 67d Rdz. 24 m.w.N.), ist der Senat mit der h.M. der Auffassung, dass Fehleinweisungen, die ihre Ursache im Tatsächlichen und nicht in reinen Rechtsfehlern haben, dazu führen müssen, dass die gesetzliche Regelfolge der Führungsaufsicht nach § 67d Abs. 6 Satz 4 StGB nicht eintritt (vgl. OLG Dresden, StraFo 2005, 432 und StV 2008, 171; OLG Jena NStZ 2010, 217 und NStZ-RR 2011, 61; Fischer, StGB 64. Aufl. § 67d Rdz. 25; Kindhäuser LPK-StGB § 67d Rdz. 15; Stree/Kinzig aaO; offen gelassen von Veh a.a.O. Rdz. 33).
  • OLG Bremen, 21.05.2019 - 1 Ws 45/19

    Zur Erledigung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik bei

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Defektzustand später weggefallen ist oder ob dieser Zustand von Anfang nicht bestanden hat; jedenfalls bei Fehleinweisung aus tatsächlichen Gründen, so etwa auf Grund unrichtiger Diagnose im Ausgangsverfahren steht die Rechtskraft des die Unterbringung anordnenden Urteils der Erledigung nicht entgegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2005 - 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 21, StV 2007, 430 ; OLG Jena, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 12 ff.; StraFo 2010, 473 ; OLG München, Beschluss vom 30.03.2016 - 1 Ws 160/16, juris Rn. 49 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 16.11.2011 - I Ws 287/11, juris Rn. 2; Fischer, 66. Aufl., § 67d StGB Rn. 23; MK-Veh, 3. Aufl., § 67d StGB Rn. 30; Schönke/Schröder-Kinzig, 30. Aufl., § 67d StGB Rn. 24; BeckOK-Ziegler, 41. Edition, § 67d StGB Rn. 15).

    Entscheidend ist allein, ob sich später im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vornherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da in beiden Fällen der Zweck der Unterbringung erreicht oder nicht (mehr) erreichbar ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.11.2011 - 3 Ws 1119/01, juris Rn. 9, NStZ-RR 2002, 58 ; OLG Jena, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 13; StraFo 2010, 473 ; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 16.11.2011 - I Ws 287/11, juris Rn. 2; so auch OLG Bamberg, Beschluss vom 26.02.2014 - 1 Ws 52/14, juris Rn. 6).

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - Ws 206/12

    Keine Erledigung des Maßregelvollzugs bei Zweifeln am Fortbestehen der Erkrankung

    b) Abgesehen von den vorstehenden Ausführungen käme auch eine Erledigung der Maßregel wegen einer Fehleinweisung aufgrund von Rechtsfehlern (wozu die Bewertung einer Störung als "schwer" i. S. d. § 20 StGB gehört, s. o.) nach insoweit einhelliger Rechtsprechung nicht in Betracht (OLG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2010, Ws 90/10, juris, Rn. 23; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2010, 3 Ws 970/10, Rn. 16 ff.; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010, 1 Ws 164/10, juris, Rn. 14.; LG Berlin, a. a. O. Rn. 22 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.2018 - 1 Ws 266/17

    Anfängliche Fehleinweisung eines Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus:

    Die Regelung erfasst nicht nur diejenigen Fälle, in denen im Laufe der Unterbringung die Unterbringungsvoraussetzungen in Fortfall geraten sind - etwa aufgrund vollständiger Ausheilung des Defektzustandes - sondern auch Fälle sogenannter Fehleinweisungen, sofern die Unterbringung auf einer fehlerhaften Tatsachengrundlage und nicht (ausschließlich) auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung des Tatgerichts beruht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.06.2005 - 3 Ws 298 - 299/05, juris Rn. 15; OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007 - I Ws 438/06, juris Rn. 5; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, juris Rn. 14; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.04.2017 - 1 Ws 66/17, juris Rn. 22; Veh in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 67d Rn. 30 m.w.N.; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit: BVerfG, Beschluss vom 19.10.2006 - 2 BvR 1486/06, NStZ-RR 2007, 29).

    Dies kann namentlich in Betracht kommen, wenn sich im Vollstreckungsverfahren zweifelsfrei ergibt, dass der psychische Zustand des Untergebrachten und dessen Auswirkungen auf die Tatbegehung von dem erkennenden Strafgericht falsch eingeschätzt worden waren, wobei Zweifel zu Lasten des Untergebrachten gehen (vgl. Senat, Beschluss vom 23.04.2018 - 1 Ws 328/16, juris Rn. 18; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010 - 1 Ws 164/10, NStZ-RR 2011, 61; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 24.09.2010 - Ws 90/10, juris Rn. 25; OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.06.2015 - 1 Ws 133/15, juris Rn. 12).

  • OLG Braunschweig, 11.04.2017 - 1 Ws 66/17

    Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Entscheidung

    Dafür ist die zweifelsfreie Feststellung erforderlich, dass die Voraussetzungen der Unterbringung entweder von vornherein nicht vorgelegen haben oder aber nachträglich weggefallen sind, da der Zweck der Unterbringung in beiden Fällen erreicht oder nicht mehr erreichbar ist (OLG Rostock, Beschluss vom 08.02.2007, 1 Ws 438/06, zitiert nach juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 10.09.2010, 1 Ws 164/10, zitiert nach juris).
  • LG Regensburg, 25.09.2019 - SR StVK 241/14

    Unterbringungsanordnung in einer Fachambulanz

    Abs. 6 S. 1 findet über seinen Wortlaut hinaus auch Anwendung, wenn die Unterbringung von Anfang an fehlerhaft war, weil sie auf der Annahme falscher Tatsachen beruhte, va also einem fehlerhaften Gutachten (BGH NStZ 2009, 323 (324); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; Fischer Rn. 23; a.A. OLG Dresden NStZ-RR 2005, 338).

    Etwas anderes gilt aber, wenn die Fehleinweisung auf reinen Rechtsfehlern beruhte, da diese nur im Erkenntnisverfahren mit der Revision oder Wiederaufnahme korrigiert werden können (BVerfG NStZ-RR 2007, 29 (30); 2015, 59; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; 2008, 324 (325); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; LG Berlin NStZ-RR 2011, 223; Fischer Rn. 23; zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in solchen Fällen vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 207).

  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Denn spätestens mit der Einfügung des § 67 Abs. 6 StGB im Zuge des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er auch mit Blick auf das Problem der anfänglichen Fehldiagnose der - von der Rechtsprechung bis dahin ohnehin schon favorisierten (und vom BVerfG in NStZ 1995, 174 gebilligten) - Vollstreckungslösung den Vorzug vor der Wiederaufnahmelösung gibt (vgl. dazu OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 324 [325]; Berg/Wiedner, StV 2007, 434 mit weit.
  • OLG München, 30.03.2016 - 1 Ws 160/16

    Sofortige Beschwerde gegen Erledigterklärung einer Unterbringung in einem

    Dies sind die Fälle der Fehleinweisung des Verurteilten aufgrund einer Simulation oder einer fehlerhaften Begutachtung im Ausgangsverfahren (Fischer, § 67 d StGB, Rdnr. 23; MüKo/Veh, § 67 d StGB, Rdnr. 30; Nomos Kommentar/Pollähne, § 67 d StGB, Rdnr. 56; vgl. auch BGH, NStZ 2009, 323, 324; OLG Jena, NStZ-RR 2011, 61, 61 f.).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10

    Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung

  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I Ws 273/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

  • OLG Rostock, 16.11.2011 - I Ws 287/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

  • OLG Dresden, 29.02.2012 - 2 Ws 70/12

    Maßregel

  • OLG Rostock, 02.12.2011 - I Ws 372/11

    Fortdauer des Maßregelvollzugs: Anforderungen an das Prognosegutachten;

  • OLG Schleswig, 07.05.2019 - 1 Ws 98/19
  • LG Berlin, 01.12.2010 - 594 StVK 146/10

    Maßregelvollstreckung: Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen

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